1 / 30

Wirtschaftsförderungsprogramm für Architekten und Ingenieurkonsulenten

Wirtschaftsförderung des Landes Tirol 2012 – 2013 Informationsveranstaltung bei der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg am 31.1.2012. Wirtschaftsförderungsprogramm für Architekten und Ingenieurkonsulenten. INVESTITIONSFÖRDERUNGEN

jemima
Download Presentation

Wirtschaftsförderungsprogramm für Architekten und Ingenieurkonsulenten

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Wirtschaftsförderungdes Landes Tirol 2012 – 2013Informationsveranstaltung bei der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg am 31.1.2012

  2. Wirtschaftsförderungsprogramm für Architekten und Ingenieurkonsulenten • INVESTITIONSFÖRDERUNGEN • Direktdarlehen an Kleinstunternehmen des TWFF • Tiroler Kleinunternehmensförderung • Tiroler Förderung von Energiesparmaßnahmen

  3. Wirtschaftsförderungsprogramm für Architekten und Ingenieurkonsulenten • INNOVATIONSFÖRDERUNGEN • Förderung von Initiativprojekten • Tiroler Forschungs-, Entwicklungs- undInnovationsförderung • Tiroler Kooperationsförderung • Förderung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung – Programmlinie 2: Förderung von F&E-Konsortien (Programm K-Regio)

  4. Direktdarlehen an Kleinstunternehmen I • Gegenstand • Gründung bzw. Übernahme, insbesondere durch Jungunternehmer • Erweiterung, Verlegung und/oder Entwicklung von Kleinstunternehmen • Maßnahmen der Energieeinsparung / des Umweltschutzes • Sicherung der Nahversorgung

  5. Direktdarlehen an Kleinstunternehmen II • Förderungsnehmer • Kleinstunternehmen lt. EU-Definition • max. 10 MitarbeiterInnen (ohne Lehrlinge) und • Jahresumsatz von max. € 2 Mio. oder • Bilanzsumme von max. € 2 Mio. • JungunternehmerIn – in den ersten 3 Jahren ab Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit

  6. Direktdarlehen an Kleinstunternehmen III • Art und Ausmaß der Förderung • zinsgünstige Darlehen bis zu 70% der förderbarenKosten von max. € 100.000,-/Untergrenze rd. € 7.150,- • Investitionskredit bis max. € 70.000,- • für Jungunternehmer zusätzlicher Betriebsmittelkredit bis max. € 20.000,- - max. Gesamtkredit somit € 90.000,- • Darlehensuntergrenze € 5.000,- • Darlehenslaufzeiten • bauliche Investitionen (Anteil an der Gesamtinvestition liegt über 50 %) - Laufzeit 10 Jahre • alle übrige Investitionen - Laufzeit 5 Jahre

  7. Direktdarlehen an Kleinstunternehmen IV • Fixzinssatz • für JungunternehmerInnen – zinsfrei in den ersten 2 Jahren, dann 1,5 % p.a. • für alle anderen Unternehmen – 1% p.a. in den ersten beiden Jahren, dann 2 % p.a. • im Regionalförderungsgebiet gelten Sonderkonditionen • bei langen Laufzeiten (10 Jahre) erfolgt nach 5 Jahren eine Zinsanpassung an den dann geltenden TWFF-Zinssatz • Tilgung in Halbjahresannuitäten zum 1.4. und 1.10.j.J. • Besicherunggenerell durch Bankgarantie

  8. Tiroler Kleinunternehmensförderung I • Zielsetzung • Ansiedlung und Entwicklung von Kleinunternehmen • Schwerpunkte: • Erzeugung neuer höherwertiger Produkte und Anwendungen neuer Technologien • Erbringung neuer bzw. qualitativ höherwertiger Dienstleistungen • wesentliche qualitätsverbessernde Maßnahmen im Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft • wesentliche Qualitätsverbesserungen in ganzjährig betriebenen „Dorfgasthäusern“

  9. Tiroler Kleinunternehmens-förderung II • Förderungsnehmer • Kleinunternehmen lt. EU-Definition • max. 50 MitarbeiterInnen (ohne Lehrlinge) und • Jahresumsatz von max. € 10 Mio. oder • Bilanzsumme von max. € 10 Mio.

  10. Tiroler Kleinunternehmensförderung III • Art und Ausmaß der Förderung • Einmalzuschuss bis zu 5% der förderbaren Kosten • Regionalbonus (Osttirol) bis zu 10% • Untergrenze-BMGL € 100.000,-- • Obergrenze- BMGL € 500.000,-- • + Arbeitsplatzprämie von € 2.000,- pro neu geschaffenem Arbeitsplatz • + Prämie für gendersensible Maßnahmen – max. € 5.000,- pro Unternehmen

  11. Förderung von Energiesparmaßnahmen I • Zielsetzung • Vorhaben, durch die Energie eingespart oder erneuerbare Energieträger genutzt werden • wesentliche Verminderung von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen • Gegenstand • Solaranlagen • thermische Gebäudesanierung • Wärmepumpen • Effiziente Energienutzung in den Bereichen Wärmerück-winnung und gebäudebezogene Haustechnik

  12. Förderung von Energiesparmaßnahmen II • Förderungsnehmer • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) lt. EU-Definition • max. 250 MitarbeiterInnen (ohne Lehrlinge) und • Jahresumsatz von max. € 50 Mio. oder • Bilanzsumme von max. € 43 Mio.

  13. Förderung von Energiesparmaßnahmen III • Art und Ausmaß der Förderung • nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss je nach Schwerpunkt unterschiedlich • Solaranlagen bis 100 m² • Pauschalsatz € 50,-/m² bei Standardkollektoren • Pauschalsatz € 75,-/m² bei Vakuumkollektoren • Solaranlagen über 100 m² • Zuschuss von max. 10 % der umweltrelevantenInvestitionskosten • nur Projekte mit Investitionskosten über € 10.000,-

  14. Förderung von Energiesparmaßnahmen IV • Thermische Gebäudesanierung • Zuschuss von max. 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten • Grundlage bildet die OIB-Richtlinie (Stand 2011) für die jeweilige Gebäudekategorie • Gebäudekategorie 1 -12: • erforderliche Unterschreitung für HWB – mind. 25 % • erforderliche Unterschreitung für KB – mind. 20 % • Gebäudekategorie 13: • max. zulässiger LEK-Wert - 27,0 • Die max. Förderung ist mit € 0,51 je kWh Heizwärmebedarfs- • reduktion (HWB für Standortklima) begrenzt

  15. Förderung von Energiesparmaßnahmen V • Wärmepumpen bis 400 kW • Thermische Leistung Wasser-WP Luft-WP • 0 – 80 kW € 40,-/kW € 30,-/kW • 81 – 400 kW € 20,-/kW € 15,-/kW • Wärmepumpen über 400 kW • Zuschuss von max. 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten • Investitionskosten – mind. € 10.000,-

  16. Förderung von Energiesparmaßnahmen VI • Effiziente Energienutzung (Wärmerückgewinnung und gebäudebezogene Haustechnik) • Zuschuss von max. 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten • Wärmerückgewinnung • Investitionen mind. € 5.000,- • gebäudebezogene Haustechnik • Investitionen mind. €10.000,- + • erzielte Energieeinsparung von mind. 10 %

  17. Förderung von Energiesparmaßnahmen VII • Förderungsverfahren • Antragseinreichung nur mehr bei der KPC – gilt automatische auch als Landesansuchen • Prüfung der Anträge durch die KPC + interne Abstimmung mit der Landesförderstelle • Förderungsentscheidung durch das zuständige Mitglied der Tiroler Landesregierung + Förderungsvertrag durch die Landesförderstelle • Kostenabrechnung + Prüfung bei der KPC • Auszahlung der Förderung durch die Landesförderstelle

  18. Förderung von Initiativprojekten I • Gegenstand der Förderung • Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anbahnung von Projekten mit technologieorientiertem Hintergrund entstehen, wie • die Analyse der wirtschaftlichen Machbarkeit und Sinnhaftigkeit, • die Anbahnung von Projektkooperationen oder • die Analyse der technischen Machbarkeit • Fördernehmer • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) lt. Definition des • EU-Beihilfenrechts

  19. Förderung von Initiativprojekten II • Art und Ausmaß der Förderung • Einmalzuschuss bis max. 75 % der förderbaren Kosten (z.B. Personalkosten, externe Expertisen, erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen, etc.) • die Obergrenze der Förderung beträgt € 5.000,-- pro Projekt • + Prämie für gendersensible Maßnahmen – max. € 500,- • + Prämie für den Einsatz von Mitarbeiterinnen bei der technischen Umsetzung des jeweiligen Projekts – max. € 500,-

  20. FuEuI-Förderung I • Gegenstand • Projekte • zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Dienstleistungen • zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen • zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer • die in bestehenden Bundes- und/oder EU-Förderungsprogrammen wegen des geringen Umfangs/niedrigeren technischen Schwierigkeitsgrades/Innovationsgehalt/Risikos nicht gefördert werden. • Förderungsnehmer • KMU lt. EU-Definition

  21. FuEuI-Förderung II • Art und Ausmaß der Förderung • Einmalzuschuss bis max. 30% der förderbaren Kosten (z.B. Personalkosten, externe Entwicklungskosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, externe Beratungskosten, etc.) • Mindest-BMGL € 20.000,--/Höchst-BMGL € 100.000,-- • + Prämie für gendersensible Maßnahmen – 5 % derförderbaren Kosten -max. € 5.000,- • + Prämie für den Einsatz von Mitarbeiterinnen bei der technischen Umsetzung des jeweiligen Projekts – 5 % der förderbaren Kosten - max. € 5.000,- • gleichzeitige Antragstellung beianderen Förderstellen ist • nicht möglich

  22. Tiroler Kooperationsförderung I • Zielsetzung • Initiierung von Kooperationen in den Bereichen Technologie und Innovation zwischen Unternehmen untereinander undmit Forschungs- und Bildungseinrichtungen • Gegenstand • Kooperationen von mindestens drei Partnern aus Wirtschaft (vorrangig KMUs) und Wissenschaft (Uni, FH, HTLs, etc.) zur Umsetzung folgender Projekte • Technologie- und Innovtionsprojekte • Qualifizierungsprojekte • Organisationsprojekte

  23. Tiroler Kooperationsförderung II • Art und Ausmaß der Förderung • Technologie- und Innovationsprojekte • Einmalzuschuss bis max. 40 % der förderbaren Kosten • Untergrenze der förderbaren Kosten- € 50.000,- • Obergrenze der förderbaren Kosten - € 300.000,- • + Prämie für gendersensible Maßnahmen – 5 % der förderbaren Kosten -max. € 5.000,- • + Prämie für den Einsatz von Mitarbeiterinnen bei der technischen Umsetzung des jeweiligen Projekts – 5 % der förderbaren Kosten - max. € 5.000,-

  24. Tiroler Kooperationsförderung III • Art und Ausmaß der Förderung • Qualifizierungs- und Organisationsprojekte • Einmalzuschuss bis max. 40 % der förderbaren Kosten (Personalkosten, Qualifizierungskosten, etc.) • max. Förderungsbemessungsgrundlage € 75.000,- • + Prämie für gendersensible Maßnahmen – 5 % der förderbaren Kosten -max. € 3.750,- • + Prämie für den Einsatz von Mitarbeiterinnen bei der technischen Umsetzung des jeweiligen Projekts – 5 % der förderbaren Kosten - max. € 3.750,-

  25. Tiroler Kooperationsförderung IV • Wichtige Hinweise: • Diese Förderung beinhaltet bei den Technologie- und Innovationsprojekten in der Regel EU-Mittel aus dem EFRE – Programm „Stärkung der regionale Wettbewerbsfähigkeit Tirols 2007 – 2013“ • gleichzeitige Antragstellung bei anderen Förderstellen ist nicht möglich

  26. Forschungs- und Entwicklungsprojekte (K-Regio) I • Zielsetzung • Erhöhung der regionalen Quote für Forschung und Entwicklung • Intensivierung der Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, sowie die verstärkte industrielle Umsetzung von Forschungsergebnissen • Fördernehmer • Kooperationen mit mindestens drei Partnern, die sich bereits alsKonsortium konstituiert haben

  27. Forschungs- und Entwicklungsprojekte (K-Regio) II • Voraussetzungen für ein Konsortium • mindestens zwei Partner müssen Unternehmen sein, die der Industrie, dem produzierenden Gewerbe oder der produktionsnahen Dienstleistung zugerechnet werden können • zusätzlich muss mindestens eine wissenschaftliche Einrichtung in das Projekt einbezogen werden • mindestens ein KMU muss Teil des Konsortiums sein • zusätzlich gilt, dass höchstens 70% der Kosten von einem einzelnen Unternehmen getragen werden können • mindestens zwei Drittel der Partner müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Tirol haben oder im Zuge der Bewilligung der Beihilfe errichten

  28. Forschungs- und Entwicklungsprojekte (K-Regio) III • Konsortien in Form eigener Rechtspersonen (z.B. Vereine oder GmbHs); bei Kooperationen mit max. fünf Mitgliedern – auch ARGE/Ges.b.R. möglich • bei Antragsstellung – Vorliegen eines Konzept über das nachhaltige Bestehen der Kooperation • Mitglieder der Konsortien können natürliche Personen, juristische Personen (wie insbesondere Vereine, Kapitalgesellschaften, Universitäten gemäß § 6 Universitätsorganisationsgesetz 2002, Selbstverwaltungskörper, Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen) oder Personengesellschaften sein.

  29. Forschungs- und Entwicklungsprojekte (K-Regio) IV • Gegenstand der Förderung • mehrjährige kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte • inhaltliche Ausrichtung: industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung • Art und Ausmaß der Förderung • Zuschussförderung bis zu maximal 45 % der förderbaren Kosten (z.B. Personalkosten, Kosten für Instrumente oder Ausrüstung, externe Leistungen, etc.) - maximal € 300.000,- pro Jahr • der Förderzeitraum beträgt maximal 3 Jahre

  30. ANSPRECHPARTNER: Amt der Tiroler Landesregierung Sachgebiet Wirtschaftsförderung Landhaus 2, Heiliggeiststraße 7-9 6020 Innsbruck Tel.Nr.: 0512/508-3217 Fax.Nr.: 0512/508-3235 e-mail: wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at Internet: www.tirol.gv.at/wirtschaftsfoerderung

More Related