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Beschlussvorlage Doppelmitgliedschaft

Beschlussvorlage Doppelmitgliedschaft. Sitzung des Präsidiums der Europa-Union Deutschland. Berlin, 19. September 2008. 3. Ca. 500 (1135-611) JEF-Mitglider noch nicht als Doppelmitglieder geführt.

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Presentation Transcript


  1. BeschlussvorlageDoppelmitgliedschaft Sitzung des Präsidiums der Europa-Union Deutschland Berlin, 19. September 2008

  2. 3 • Ca. 500 (1135-611) JEF-Mitglider noch nicht als Doppelmitglieder geführt Abgleich Versendung Europa Aktiv an JEF-Mitglieder zeigt: Doppelmitgliedschaft ist noch nicht vollständig umgesetzt JEF-Mitglieder, die TP* erhalten JEF-Mitglieder, die TP* und Europa Aktiv erhalten Landesverband Mitglieder Mitglieder Anteil (Prozent) Saarland 55 47 Baden-Württemberg 184 143 Schleswig-Holstein 99 67 Rheinland-Pfalz 72 48 Niedersachsen 67 36 Nordrhein-Westfalen 165 87 Berlin-Brandenburg 223 111 Hessen 114 47 Hamburg 83 16 Thüringen 21 1 Bremen 23 1 Sachsen 29 1 Gesamt** 1135 611 * Treffpunkt Europa, Mitgliederzeitschrift der JEF ** Ohne 934 TPs nach Bayern Auslese am 26.08.08

  3. Transparente Regelung Beitragsverteilung ist erforderlich, um Anreize für vollständige Umsetzung Doppelmitgliedschaft zu schaffen • Grundsätze Beitragsregelung Referenzmodell • Ziele • Doppelmitgliedschaft soll für Mitglieder ohne Mehrkosten sein • Dadurch entstehender Beitragsausfall sollte im Verband fair verteilt werden • Angleichung Mitgliedsbeiträge EUD/JEF • JEF Mitglieder zahlen als Schüler/Studenten etc. den ermäßigten EUD-Beitragssatz • als Verdiener zahlen sie den vollen EUD-Satz • Innerverbandliche Verteilung • JEF bekommt je Mitglied (Halbzahler) den ermäßigten voll Beitragssatz weitergeleitet; bei Vollzahlern geht die Differenz an die EUD • Den Beitragsausfall für die JEF-Halbzahler teilen sich innerhalb der EUD Landes- und Bundes-verband je zur Hälfte: Die Abführung an den Bundesverband erfolgt nur hälftig* • * Analoge Teilung für JEF-Vollzahler, die dem BV ggü. als volle Halbzahler gelten

  4. Auswirkungen hälftiger Erlass der Beitragsabführung an Bund • ENTWURF • Auswirkungen hälftiger Erlass • Bei Anwendung auf bestehende Doppelmitglieder max. Einnahmenausfall von ca. 2800 EUR (611x4,5 EUR) • Mögliche Überkompensation Ausfall durch Einnahmen aus Meldung zusätzlicher Doppelmitglieder (max. 5100 EUR = 1311x4,5 EUR) • BV • Verringerung Mehrbelastung durch Doppelmitgliedschaft um 4,5 EUR je gemeldetes Mitglied • LVe • Einführung Trennung Beitrag Verdiener und Nicht-Verdiener • In mehreren Landesverbänden Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf Niveau EUD-Halbzahler (21,5 EUR p.a.) • Dadurch auch Erhöhung der JEF-Beitragseinnahmen • JEF

  5. Antrag Bundeskongress: Beitrag an Bundesverband für Doppelmitglieder (EUD/JEF) • Vorschlag: Heute im Präsidium als Antrag an Kongress verabschieden • Der Bundeskongress möge auf Empfehlung des Präsidiums beschließen* • Mitglieder von JEF und Europa-Union (unter 35 Jahre) haben die Möglichkeit, die Mitgliedschaft des jeweils anderen Verbandes ohne Mehrkosten zu erwerben • Für Doppelmitglieder gilt folgende Beitragsverrechnung zwischen Landes- und Bundesverband der Europa-Union: • Für Halbzahler leitet der Landesverband einen Beitrag in Höhe der Hälfte von Halbzahlern, die keine Doppelmitglieder sind, an den Bundesverband weiter • Für Vollzahler leitet der Landesverband einen Beitrag in Höhe der Hälfte von Vollzahlern, die keine Doppelmitglieder sind, an den Bundesverband weiter • Die Beitragssätze zwischen JEF und Europa-Union sollten dahingehend angeglichen werden, dass die JEF je Doppelmitglied Beiträge in Höhe des Halbzahlersatzes erhält. Näheres wird im Kooperationsabkommen zwischen EUD und JEF-Bundesverband sowie auf Ebene der Landesverbände festgelegt • * Satzung sieht Festlegung Mitgliedsbeiträge Europa-Union durch Kongress vor 4

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