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TTIP Transatlantic TRADE AND INVESTMENT PARTNERSHIP

TTIP Transatlantic TRADE AND INVESTMENT PARTNERSHIP. Bachleitner , Gaißberger, Kutej , Mayr- Daringer , Kögler. AUSSENHANDEL. WAS IST AUSSENHANDEL?.

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TTIP Transatlantic TRADE AND INVESTMENT PARTNERSHIP

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Presentation Transcript


  1. TTIP TransatlanticTRADE AND INVESTMENT PARTNERSHIP Bachleitner, Gaißberger, Kutej, Mayr-Daringer, Kögler

  2. AUSSENHANDEL

  3. WAS IST AUSSENHANDEL? • Außenhandel ist der Austausch von Gütern im Rahmen von Exporten, Importen und Transitgeschäften, wobei die Binnengrenzen überschritten werden. • Inländische Wirtschaftssubjekte gehen mit ausländischen Wirtschaftssubjekten Handelsbeziehungen ein. (Haas, Hans-Dieter, Internationale Wirtschaft: Rahmenbedingungen, Akteure, räumliche Prozesse, Oldenburg, 2006; http://www.handelsakademie.at/fileadmin/DAM/Gegenstandsportale/HAK/Dateien/VWL/10aussenhandel.doc).

  4. URSACHEN FÜR DEN AuSSenhandel • Die eigene Volkswirtschaft kann das nachgefragte Gut • nicht, • nicht in ausreichender Menge oder • nicht in geforderter Qualität herstellen. • Die eigene Volkswirtschaft könnte zwar das nachgefragte Gut herstellen, aber dies nur zu überhöhten Preisen. (Haas, Hans-Dieter, Internationale Wirtschaft: Rahmenbedingungen, Akteure, räumliche Prozesse, Oldenburg, 2006; http://www.handelsakademie.at/fileadmin/DAM/Gegenstandsportale/HAK/Dateien/VWL/10aussenhandel.doc).

  5. GRÜNDE FÜR DEN AuSSenhandel • Nichtverfügbarkeit von Ressourcen • Der Mangel an Ressourcen oder anderen Produktionsfaktoren, aber auch natürliche Ursachen, wie das Klima oder spezielle Präferenzen machen es einer Volkswirtschaft nicht möglich, alle Produkte in der benötigten Menge selbst herzustellen. • z.B. Erdöl, Kaffee oder Champagner (aus Frankreich) • Politische Ursachen • Außenhandel ist stets auch eine politische Entscheidung. • Die Isolierung einer Volkswirtschaft führt zur Verknappung oft lebensnotwendiger Güter. Die Folge sind Mangelerscheinungen wie Unterernährung ganzer Bevölkerungsgruppen. • Nur relativ große Volkswirtschaften wie die USA oder China können sich - weltwirtschaftlich gesehen - bis zu einem gewissen Grad selbst isolieren und mit Gütern, die die eigene Volkswirtschaft erzeugt, ausreichend versorgen. (Haas, Hans-Dieter, Internationale Wirtschaft: Rahmenbedingungen, Akteure, räumliche Prozesse, Oldenburg, 2006; http://www.handelsakademie.at/fileadmin/DAM/Gegenstandsportale/HAK/Dateien/VWL/10aussenhandel.doc).

  6. GRÜNDE FÜR DEN AuSSenhandel • Kostenvorteile • Bei homogenen Gütern spielt der Preis (Kosten) eine wesentliche Rolle. Werden diese Güter in mehreren Ländern in gleicher Qualität hergestellt, können Kostenvorteile eines Landes die Ursache des Güteraustausches sein. • Es kommt durch Kostenvorteile in der Produktion zum günstigeren Preis, der ein aus- schlaggebender Wettbewerbsvorteil ist. Kostenvorteile entstehen aus unterschiedlicher quantitativer und qualitativer Ausstattung mit Produktionsfaktoren wie … • besser ausgebildete Arbeitskräfte, • niedrigeres Lohnniveau, • bessere Kapitalausstattung, • günstigere klimatische Bedingungen, • bessere Böden, • niedrigere öffentliche Abgaben. Im Allgemeinen gilt der Grundsatz, dass sich jedes Land auf die Güter spezialisieren sollte, das es kostengünstiger als das andere Land herstellen kann. (Haas, Hans-Dieter, Internationale Wirtschaft: Rahmenbedingungen, Akteure, räumliche Prozesse, Oldenburg, 2006; http://www.handelsakademie.at/fileadmin/DAM/Gegenstandsportale/HAK/Dateien/VWL/10aussenhandel.doc).

  7. GRÜNDE FÜR DEN AuSSenhandel • Kostenvorteile: • Adam Smith (1723–1790) ging noch davon aus, dass sich Außenhandel nur beim Vorhandensein absoluter Kostenvorteile lohnt. • David Ricardo (1772–1825) zeigte aber, dass auch ein Land, das bei allen Gütern über absolute Kostenvorteile verfügt, dennoch Nutzen aus dem Außenhandel ziehen kann, wenn es seine komparativen Kostenvorteile ausnutzt. Die Theorie des komparativen Vorteilsbesagt, dass die Vorteilhaftigkeit des Handels zwischen zwei Ländern nicht von den absoluten Produktionskosten abhängt, sondern von den relativen Kosten der produzierten Güter zueinander. (http://www.bpb.de/izpb/8194/theoretische-grundlagen-des-internationalen-handels?p=all)

  8. Freihandel Was ist Freihandel? … Protektionismus? Freihandel und Protektionismus – Vorteile dieser beiden Konzepte?

  9. WAS IST FREIHANDEL? • Freihandel findet statt, wenn der Staat, häufig aufgrund internationaler Verträge, in die Außenwirtschaft nicht bzw. nur leicht regulierend, eingreift. • Die Idee des Freihandels wurzelt im Liberalismus. Die Vertreter des Liberalismus sind überzeugt, dass der Wohlstand aller Länder am größten ist, wenn staatliche Beschränkungen des internationalen Handels beseitigt sind. Das Gegenteil dazu verkörpert der Protektionismus, der für den Aufbau von Handelshemmnissen eintritt. • Die Mitglieder einer Freihandelszone bauen die zwischen ihnen bestehenden Handelsbeschränkungen (z.B. Zölle, Quoten) ab. Gegen Drittländer besteht volle zoll- und handelsrechtliche Autonomie. (http://www.bpb.de/izpb/8194/theoretische-grundlagen-des-internationalen-handels?p=all)

  10. FREIHANDEL Versus PROTEKTIONISMUS (1) FREIHANDEL für den Abbau von Handelshemmnissen und die gegenseitige Öffnung der Märkte • Freihandel fördert Wettbewerb bzw. Innovationen und bindet Kapital und Arbeitskräfte nicht in „alten“ Produktionszweigen. • Freihandel sichert langfristig Arbeitsplätze. • Die Öffnung der Märkte von Industrieländern für Einfuhren aus Entwicklungs-ländern ermöglicht dieses Wachstum. • „Erziehungszölle“ sind mit Freihandel vereinbar, wenn sie nicht zu dauerhaften Schutzzöllen werden. • Freihandel verbilligt Verbraucherpreise und Vorprodukte. • Die Errichtung von Einfuhrhemmnissen provoziert Vergeltung („Handelskrieg“). (http://www.bpb.de/izpb/8194/theoretische-grundlagen-des-internationalen-handels?p=all)

  11. FREIHANDEL Versus PROTEKTIONISMUS (2) PROTEKTIONISMUS für den Schutz des heimischen Marktes durch Aufbau von Handelshemmnissen Protektion kann einseitige Spezialisierung verhindern. Protektionismus bietet Schutz vor gesundheits- oder umweltgefährdenden Einfuhren und unfairen Handelspraktiken. Protektion kann Strukturanpassungsprozesse verlangsamen und sozial abfedern. „Junge Industriezweige“ benötigen zeitweiligen Schutz bis zu ihrer Wettbewerbs-fähigkeit. Politisch und militärisch wichtige Industrien bleiben erhalten (Argument der Versorgungssicherheit). Zölle und Steuern auf Importe sind Einnahmequellen für den Staatshaushalt. (http://www.bpb.de/izpb/8194/theoretische-grundlagen-des-internationalen-handels?p=all)

  12. FREIHANDELSABKOMMEN Welche wichtigen Freihandelszonen bzw. -abkommen gibt es?

  13. NAFTA (North americanfreetradeagreement) • Gründung: 1994 • Mitgliedsländer: USA,Kanada,Mexiko • Ziele: • Abschaffung zahlreicher Zölle, zeitliche Aussetzung anderer Zölle • ABER: Bestimmungen nehmen keine Vorrangposition gegenüber nationalem Recht ein. • Bedeutung: Die NAFTA ist neben dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die weltweit wichtigste Freihandelszone.

  14. EFTA (European Free Trade Agreement) • Gründung: 1960 (zum Schutz der Handelsinteressen derjenigen europäischen Staaten gegründet, die nicht der EG angehörten) • Mitgliedsländer: Island, Liechtenstein, Norwegen,Schweiz • Ehemalige: GB, DK, P, A, FIN, S • Ziele: • Förderung von Wachstum und Wohlstand ihrer Mitgliedstaaten • Vertiefung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit • Bedeutung: Hat an Bedeutung verloren; mit Ausnahme der Schweiz bilden die EFTA- und die EU-Länder seit 1994 den sog. Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

  15. AFTA (ASEAN-Free Trade Area – Abkommen der ASEAN-Staaten) • Gründung: 2003 • Mitgliedsländer: Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam • Ziele: • Verbesserung der wirtschaftlichen Grundlagen am Weltmarkt durch Absenkung der Zollbarrieren unter den Mitgliedern • Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsraumes für ausländische Investoren • Bedeutung: mit einer Bevölkerung von über 590 Millionen Menschen größer als die Europäische Union

  16. MERCOSUR (MercadoComún del Sur – Gemeinsamer Markt des Südens) • Gründung: 1991 • Mitgliedsländer:Argentinien, Brasilien,Uruguay, Paraguay, Venezuela • Ziele: • stufenweiser Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen • Schaffung einer Zollunion und eines gemeinsamen Außenzollsystems • Handelsliberalisierung mit Drittstaaten • Koordinierung der Wirtschaftspolitik • Bedeutung: Binnenmarkt mit mehr als 260 Millionen Menschen

  17. TTIP TransatlanticTRADE AND INVESTMENT PARTNERSHIP

  18. Was ist TTIP ? • Transatlantic Trade and Investment Partnership • TTIP ist ein in Verhandlung befindliches Abkommen zwischen der EU und den USA zur Schaffung der größten Freihandelszone der Welt. • Das TTIP-Abkommen soll 800 Mio. Menschen und 1/3 des Welthandels umfassen. • Das TTIP-Abkommen stellt einen internationalen, völkerrechtlichen Vertrag zwischen der EU und den USA dar. • Das TTIP-Abkommen soll zeitlich unbegrenzt abgeschlossen werden. • Inwieweit eine Kündigungsmöglichkeit besteht, ist noch offen.

  19. Wer verhandelt TTIP? • Die Europäische Kommission verhandelt seit Juli 2013 im Auftrag der EU-Mitgliedstaaten mit dem US-Handelsministerium. • In der EU liegt die Kompetenz für Handels- und Investitionspolitik seit dem Vertrag von Lissabon (2007) auf der EU-Ebene. • Das Europäisches Parlament wird nur informiert und ist zur Geheimhaltung verpflichtet. • Nationale Parlamente sind nicht eingebunden.

  20. Ablauf der Verhandlungen

  21. Wie wird TTIP verhandelt? • Die Verhandlungsdokumente und die Verhandlungen selbst sind geheim. • Alle bekannt gewordenen Dokumente kamen durch „Leaks“ an die Öffentlichkeit. • 93% der Vorbereitungsgespräche –im Vorfeld der eigentlichen Verhandlungen –fanden zwischen Vertretern internationaler Konzerne und der EU-Kommission statt. • Die letzte der Verhandlungsrunden (siebente) begann am 29. September 2014 in Washington. • Die Verhandlungen könnten eventuell noch mehrere Jahre dauern.

  22. Ziele der Verhandlungspartner Abbau von Handelshemmnissen durch den … • Abbau von Zöllen und • Angleichung von Regulierungen Ziele: Dadurch sollen … • ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von 0,5% in 10 Jahren (Europa: 119 Milliarden Euro, Amerika: 95 Milliarden Euro), • die Schaffung von 400 000 neuen Arbeitsplätzen in 15 Jahren (Vergleich: aktuell 27 Mio. Arbeitslose), • die Erhöhung des Durchschnittseinkommens der Arbeitnehmer und • die Schaffung eines gemeinsamen Handelsblocks von EU und USA als Gegenpol zu Asien erreicht werden.

  23. Kernelemente von TTIP 1. Weiterer Abbau von Zöllen 2. Gegenseitige Anerkennung von Gesetzen und Regeln 3. Klagerecht für Investoren 4. Regulatorische Kooperation

  24. 1. Abbau von Zöllen • Im Warenbereich: Abschaffung noch bestehender Zölle und anderer Beschränkungen (Ausnahme: Für sensible Agrarprodukte sollen längere Zollabbaufristen und/oder Kontingente gelten.) • Im Dienstleistungsbereich: Erreichung eines höchstmöglichen Liberalisierungsniveaus Anmerkung: • In den meisten Bereichen/Branchen gibt es kaum mehr Zölle. Ausnahmen:in der Landwirtschaft –bis zu 205% Zoll, um die eigene Landwirtschaft zu schützen. • Zölle auf Industrieprodukte wurden von ca. 45% in den 50er-Jahren auf rund 4% seit 1994 gesenkt.

  25. 2. Gegenseitige Anerkennung von Gesetzen und Regeln (1) • Abbau unnötiger Hindernisse für Handel und Investitionen (inklusive nichttarifärer Handelshemmnisse) durch wirksame Kooperationsmechanismen. • z.B. durch gegenseitige Anerkennung von Prüfzeugnissen, verstärkte Zusammenarbeit von Regulierungsbehörden, Schaffung gemein-samerinternationaler Standards und Normen Kritik: • Gefahr, dass Umwelt- und Gesundheitsstandards gesenkt und Arbeitnehmer-rechte aufgeweicht werden • „Harmonisierung“ = Einigung bei jeweils niedrigerem Standard

  26. 2. Gegenseitige Anerkennung von Gesetzen und Regeln (2) Beispiele: • Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Produkte in Europa • In Europa ist Fracking sowie die Einfuhr von aus Fracking gewonnenem Erdgas nicht zulässig. • Behandlung von Schlachtteilen mit Chlor (in Amerika gängiges Verfahren zum Abtöten von Bakterien, z.B. bei Geflügel). Dies ist ein Verfahren, das in der EU nicht zulässig ist. Vorsorge - versus Risikoprinzip

  27. 3. Klagerecht für Investoren (1) Hintergrund: • Fühlen sich ausländische Investoren durch Gesetze und Auflagen diskriminiert, so können sie dies vor eigenen Schiedsgerichten geltend machen. • Klage auf entgangenen erwarteten Gewinn; bei einer Schiedsstelle, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagt; keine Berufung möglich Ziel: • Das Vertrauen von Investoren in die Rechtsicherheit eines Staates soll erhöht werden.

  28. 3. Klagerecht für Investoren (2) Beispiele: • Philip Morris klagt Uruguay und Australien wegen Antirauchergesetzen • Vattenfall verklagt Deutschland wegen Atomausstieg. Folgen: • Öffentliche Haushalte werden stark belastet. • Beabsichtigte Wirkung (allein durch Androhung): Regierungen werden sich gut überlegen, welche Gesetze sie beschließen. • Tendenz zum Einfrieren bzw. Senken von Standards; Verbesserungen fast unmöglich

  29. 4. Regulatorische Kooperation • Einrichtung eines eigenen Rates zwischen der EU und den USA Aufgabe: • Förderung der permanenten Harmonisierung von bestehenden und zukünftigen Gesetzen und Regeln Kritik: • verbindliches Mitspracherecht von Konzernen bei der Erstellung von Gesetzesentwürfen noch vor dem Beginn des Gesetzgebungsverfahren • Unterwanderung der Demokratie • Durchsetzung neuer, höherer Standards kaum möglich (Bsp. Bisphinol A)

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