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UIC-Verladerichtlinien

UIC-Verladerichtlinien. Status & Anwendung. Andreas Raubach, Leiter der Arbeitsgruppe UIC-Verladerichtlinien. Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV). Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich, … Artikel 1 Gegenstand

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Presentation Transcript


  1. UIC-Verladerichtlinien Status & Anwendung Andreas Raubach, Leiter der Arbeitsgruppe UIC-Verladerichtlinien

  2. Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich, … Artikel 1 Gegenstand 1.1 … Bedingungen der Überlassung von Güterwagen zur Verwendung als Beförderungsmittel durch Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im nationalen und internationalen Eisenbahnverkehren im Anwendungsbereich des COTIF 1.2 … EVU als Wagenverwender 1.3 … Verwendung umfasst Leer- und Lastlauf …

  3. Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) Kapitel III Pflichten und Rechte des EVU Artikel 11 Zurückweisung der Wagen Ein EVU kann Wagen zurückweisen, wenn - … - … - der Zustand des Wagens nicht den technischen und Instandhaltungsvorschriften sowie dengeltenden Verladerichtlinienentspricht. UIC Verladerichtlinien / Status & Anwendung / 12 Oktober 2011

  4. Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) Kapitel VIII Sonstige Bestimmungen Artikel 29 Verladerichtlinien Die EVU sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Verlader die geltenden UIC-Verladerichtlinien einhalten. ca. 270 EVU haben den AVV unterzeichnet UIC Verladerichtlinien / Status & Anwendung / 12 Oktober 2011

  5. Anwendungsbereichder UIC-Verladerichtlinien Die UIC-Verladerichtlinien sind konzipiert für die Anwendung im Wagenladungsverkehr. Die Vorgaben für die Sicherung von Ladegütern sind im Wesentlichen in Band 1 Grundsätze Band 2 Güter abgebildet. Die Anwendung im Kombinierten Verkehr ist bis auf die Umsetzung der gleitenden Verladeweise sinngemäß möglich. Besonderheiten im Kombinierten Verkehr siehe Folie 9 UIC Verladerichtlinien / Status & Anwendung / 12 Oktober 2011

  6. Aufbauder UIC-Verladerichtlinien Band 1 Grundsätze Aufbau und Logik der UIC-Verladerichtlinien alle grundsätzlichen Vorgaben, die für die Sicherungvon Ladegütern auf Güterwagen erforderlich sind Darstellung von Methoden und Anwendungsbereichen Darstellung der Beanspruchungsniveaus aberZusammenfassung der Vorgaben für jeden Einzelfallaufwendig UIC Verladerichtlinien / Status & Anwendung / 12 Oktober 2011

  7. Aufbauder UIC-Verladerichtlinien Band 2 Güter  enthält Verladerichtlinien für regelmäßig zutransportierende Ladegüter Verladerichtlinie enthält die Zusammenstellung allerAngaben, die zur Sicherung des betreffendenLadegutes erforderlich sind in der Verladerichtlinie dargestellteSicherungsmethoden können von den Vorgaben desBandes 1 abweichen qualitative Gestaltung der Sicherungsmethoden ist immernur im dargestellten Kontext gültig und geprüft UIC Verladerichtlinien / Status & Anwendung / 12 Oktober 2011

  8. Aufbauder UIC-Verladerichtlinien Band 2 Güter Verladerichtlinien (weißes Papier) werden ergänzt durch eine Anzahl von Verladebeispielen auf blauem, rosa oder gelbem Papier blau Grundsätze Band 1 sind eingehalten rosaverifizierte Abweichungen von Band 1, zwischen den EVU zu vereinbaren (gelb)verifizierte Abweichungen von Band 1, nur für dieNutzung durch herausgebendes EVU vorgesehen, da inder Regel spezifische Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind Systematik unterstützt die Kommunikation undQualitätskontrolle der EVU UIC Verladerichtlinien / Status & Anwendung / 12 Oktober 2011

  9. Zugänglichkeitder UIC-Verladerichtlinien Die Beschaffung der UIC Verladerichtlinien ist möglich über die UIC oder die Verteilorganisation bei den jeweiligen UIC-Bahnen UIC Verladerichtlinien / Status & Anwendung / 12 Oktober 2011

  10. BesonderheitenKombinierter Verkehr Transportkette unter Einbeziehung weiterer Verkehrsträger EVU hat in der Regel keinen Kontakt zum Versender / Verlader jeder „Beteiligte“ an der Transportkette hat die ihm „zugewiesene“ Rolle mit dem erforderlichen Verantwortungsbewusstsein und in der entsprechenden Qualität wahrzunehmen hierzu gehört z.B. für den Versender / Verlader  Kenntnis der unterschiedlichen Belastungsniveaus der einzelnen Verkehrsträger und eine auf der Basis dimensionierte Ladungssicherung UIC Verladerichtlinien / Status & Anwendung / 12 Oktober 2011

  11. Verantwortung im Rahmen der Transportkette wahrnehmen  Planung Maßnahmen  Ausbildung / Qualifizierung von Personalen  qualitative und quantitative Umsetzung eindeutige Regelung für Delegation / Organisation Überwachung von Durchführung / Personalen UIC Verladerichtlinien / Status & Anwendung / 12 Oktober 2011

  12. Thank you for your kind attention UIC Verladerichtlinien / Status & Anwendung / 12 Oktober 2011

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