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§ 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

§ 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs. Markt Wettbewerb Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs. A. Markt. Beispiele : Märkte für PKW, für Heizöl und Benzin I. was heißt Markt?

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§ 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

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Presentation Transcript


  1. § 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs Markt Wettbewerb Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

  2. A. Markt Beispiele: Märkte für PKW, für Heizöl und Benzin I. was heißt Markt? allgemein: Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage konkret: gegenständlich örtlich zeitlich (und zwar eventuell mehrmals, jeweils in Produktions- bzw. Lieferkette)

  3. NochA. Markt II. was bewirkt der Markt? • Markt als Regelkreis • Markt als Steuerungsmechanismus für die Wirtschaft (Marktwirtschaft) • Grenzen sinnvoller Steuerung durch den Markt (Defizite des Regelkreises, soziale Marktwirtschaft) • Gefahren des Monopols • Elastizität der Nachfrage Stand 28. 5. 2014

  4. NochA. Markt III. Rahmenbedingungen für ein Funktionieren des Marktes • Rechtsordnung mit Privatautonomie und Eigentumsfreiheit • Vorschriften gegen Missbräuche (u.a. Koppelung von Handlung und Haftung) • Bei internationalen Märkten (Finanzmärkte!) internationale Regelung gegen Missbräuche  sie fehlen weitgehend

  5. B. Wettbewerb • Wettbewerb als Rivalität (vor allem der Anbieter) auf den Güter- und Dienstleistungsmärkten  Finanzmärkte werden nicht betrachtet • Funktion des Wettbewerbs („Wettbewerbsfunktionen“) Rivalität der Anbieter schützt vor Ausbeutung: Tendenz zu Grenzkosten Angebote nach Käuferpräferenzen Neutralisierung von Macht Einkommensverteilung Faktor-Allokation Dynamik Technischer Fortschritt

  6. Noch B. Wettbewerb III. sog. Marktformen • Monopol (z.B. Microsoft?) • Oligopol (Benzinmarkt) • Polypol (Börse, Wochenmarkt) (Varianten hiervon: „…pson“, „Teil- …“)

  7. Noch B. Wettbewerb IV. Wettbewerbstheorien und –Leitbilder: Adam Smith (Klassik) statische Sicht/dynamische Theorien „workable competition“ (funktionsfähiger Wettbewerb) Ordo-Liberalismus (Freiburger Schule) Neo-Liberalismus (Freiheit als Hauptzeck) Variante: Wettbewerb als Entdeckungsverfahren (v. Hayek) „Chicago- School“ (Nutzen als Hauptzweck) „more economic approach“ (Nutzenmaximierung)

  8. Noch B. Wettbewerb V. Mögliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs: durch: • Kartell als Verhaltensabstimmung • einseitiger Missbrauch von Marktmacht • Unternehmenszusammenschluss • unlauterer Wettbewerb • staatliche Beihilfen • Auftragsvergabe der öffentlichen Hand

  9. C.Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs • Schutzwürdigkeit des Wettbewerbs negiert von RGZ 28, 238, 243 f. – Rabattkartell des Börsenvereins des deutschen Buchhandels, 1880 negiert von RGZ 38, 155, 161 – Verkaufssyndikat des sächsischen Holzstofffabrikanten-Verbandes, 1897 negiert von BGB § 138 von 1900 anerkannt vom US-Sherman-Act, 1890 UWG in den Fassungen von 1896, 1907, 2004 RGZ 134, 342 – Benrather Tankstellenfall, 1930, zum UWG GWB und EWG-Vertrag, 1957 (mit der weiteren Entwicklung bis zur heutigen EU)

  10. Noch C. Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs • Schutz des Wettbewerbs zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht • UWG und Privatrecht • Kartellrecht als Gemengelage zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht

  11. Noch C. Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs II. Schutz des Wettbewerbs zwischen europäischem und nationalen Recht 1.Art. 1-4, 26 ff. AEUV: Binnenmarkt mit den 4 Grundfreiheiten im Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr; dabei verweist Art. 3 AEUV auf Wettbewerbsregeln, die in den Art. 101 ff. AEUV aufgeführt sind; Art. 3 III EUV verweist auf soziale Marktwirtschaft. 2. Vorrang des materiellen europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts bei zwischenstaatlichen Auswirkungen von Kartellen und im Verbraucherschutz vgl. allgemein EuGH NJW 1969, 1000 – Walt Wilhelm und BVerfG E 73, 339 – Solange II Art. 101, 102 AEUV; EG-Kartellverfahrens-Verordnung (EG-KartVerfVO) Art. 3 I, II 1; europäische Fusionskontrollverordnung (FKVO), Richtlinien im Lauterkeitsrecht Grund: Gefährdung der Freiheit des Handels zwischen den Mitgliedstaaten durch unternehmerische Verhaltensabstimmung, insbes. Export- oder Importerschwerungen

  12. Noch C. Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs III. Auswirkungsprinzip bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (Kollisionsrecht) z.B. Marketing-Maßnahme in Frankreich, die den Markt in Deutschland betrifft bzw. umgekehrt (EuGH im Fall Grundig/Consten v. 1966) oder Fusion zwischen zwei südafrikanischen Unternehmen mit massiven Auswirkungen in der EU im Bereich der Edelmetalle (EuG, v. 25. 3. 1999 im Fall Gencor). Art. 40 EGBGB: Recht des Marktortes § 130 II GWB Auswirkungsprinzip auch im europäischen Kartellrecht Rom II-VO von 2007 relevant für UWG und GWB

  13. Verständnisfragen zu § 5 der Vorlesung • Was ist der Markt in funktionaler Hinsicht? Beschreiben Sie den konkreten Markt: für den Einzelhändler in Saarbrücken, der Orangen einkaufen will; das führende Ingenieurbüro für die Planung eines Groß-Flughafens. • Welche Voraussetzungen braucht der Markt zu seinem Funktionieren Was „kann“ der Markt? • Was ist Wettbewerb? • Mit welchen Missbräuchen befasst sich das Kartellrecht ? 5. Was ist die heute aktuelle zentrale Forderung des Ordo-Liberalismus?

  14. Verständnisfragen zu § 5 der Vorlesung • Was ist der Markt in funktionaler Hinsicht? Beschreiben Sie den konkreten Markt: für den Einzelhändler in Saarbrücken, der Orangen einkaufen will; das führende Ingenieurbüro für die Planung eines Groß-Flughafens. Das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage. – Obst- und Gemüse-Großmarkt im Einzugsbereich von Saarbrücken. – Planungsteams für Großprojekte weltweit. • Welche Voraussetzungen braucht der Markt zu seinem Funktionieren . Was „kann“ der Markt? Geld- und Gerichtssystem (Eigentums- und Vertragsfreiheit), Polizei. An sich „kann“ das Markt dann alles; doch ist es zweifelhaft, ob die Ergebnisse unter allen Umständen sozialverträglich sind; insoweit spricht man von weiteren Rahmenbedingungen, die der Staat setzen muss. Im internationalen Bereich fehlt es an derartigen Rahmenbedingungen weitgehend, vor allem auf den Finanzmärkten. • Was ist Wettbewerb? Rivalität mehrerer auf einem Markt. • Mit welchen Missbräuchen befasst sich das Kartellrecht ? Kartell, Marktmachtmissbrauch, Fusionskontrolle, Vergabe und Beihilfen durch die öffentliche Hand. 5. Was ist die heute aktuelle zentrale Forderung des Ordo-Liberalismus? Zusammenführung von Herrschaft und Haftung.

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