1 / 22

Wertberichtigungen auf Forderungen

Wertberichtigungen auf Forderungen. Bewertung von Forderungen. einwandfreie Forderungen einwandfrei sind Forderungen, wenn mit ihrem Zahlungseingang in voller Höhe gerechnet werden kann. Bewertung von Forderungen.

hector
Download Presentation

Wertberichtigungen auf Forderungen

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Wertberichtigungen auf Forderungen

  2. Bewertung von Forderungen • einwandfreie Forderungeneinwandfrei sind Forderungen, wenn mit ihrem Zahlungseingang in voller Höhe gerechnet werden kann

  3. Bewertung von Forderungen • zweifelhafte Forderungenzweifelhaft ist eine Forderung, wenn der Zahlungseingang unsicher ist.z.B. wenn der Kunde trotz Mahnung nicht gezahlt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde. Zweifelhafte Forderungen werden auch als "Dubiose Forderungen" bezeichnet.

  4. Bewertung von Forderungen • uneinbringliche Forderungenuneinbringlich ist eine Forderung, wenn der Forderungssausfall endgültig feststeht, z.B. wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wurde, fruchtlos gepfändet wurde oder die Forderung verjährt ist.

  5. Bewertung der Forderung (§ 253 [3] HGB) • einwandfreie Forderungen sind mit dem Nennbetrag anzusetzen • zweifelhafte Forderungen sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert zu bilanzieren • uneinbringliche Forderungen sind voll abzuschreiben

  6. Bewertungsverfahren • Einzelbewertung für das spezielle Ausfallrisiko (z.B. Insolvenz) • Pauschalbewertung für das allgemeine Ausfallrisiko • Einzel- und Pauschalbewertung (gemischtes Bewertungsverfahren) Abschreibungen auf Forderungen müssen zunächst vom Nettowert abgeschrieben werden. Erst wenn der Ausfall der Forderung endgültig feststeht, darf die Umsatzsteuer berichtigt werden.

  7. Direkte Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen Über das Vermögen unseres Kunden Anton Pleite e.K. wurde am 10. Dezember 2003 der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Unsere Forderung beträgt 2.320,00 € brutto. Vor Aufstellung der Bilanz zum 31. Dezember 2003 erfahren wir, dass das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wurde. Buchung am 10. Dezember 2003 Zweifelhafte Forderungen an Forderungen 2.320,00 € Soll Forderungen Haben EBK 50.000,00 € Zweifelhafte 2.320,00 €Forderungen Soll Zweifelhafte Forderungen Haben Forderungen 2.320,00 €

  8. Direkte Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen Buchung am 31. Dezember 2003 Abschreibungen auf Forderungen 2.000,00 €Umsatzsteuer 320,00 € an Zweifelhafte Forderungen 2.320,00 € Soll Abschreibungen auf Forderungen Haben Zweifelh. Ford. 2.000,00 € Soll Umsatzsteuer Haben Zweifelh. Ford. 320,00 € Soll Zweifelhafte Forderungen Haben Forderungen 2.320,00 € Abschreibungen 2.320,00 €auf Forderungen/Umsatzsteuer

  9. Indirekte Abschreibung auf Forderungen (Einzelwertberichtigung) • Bei der indirekten Abschreibung, auch Einzelwertberichtigung (EWB) genannt, wird die Abschreibung nicht direkt über die zweifelhaften Forderungen verbucht, sondern über das Konto EWB zu Forderungen. • Somit stimmt der Kontostand im Kundenkonto mit dem Saldo der zweifelhaften Forderungen überein, während die Einzelwertberichtungen zu Forderungen den zu erwartenden Verlust ausweisen.

  10. Unser Kunde Wolfgang Kurz, hat am 13. Dezember 2003 das Insolvenzverfahren beantragt. Unsere Forderung beträgt 11.600,00 € brutto. Zum 31. Dezember 2003 wird der Verlust auf 80% von 10.000,00 € netto geschätzt. Buchung am 13.12.2003 Zweifelhafte Forderungen an Forderungen LL. 11.600,00 € Soll Forderungen Haben EBK 50.000,00 € Zweifelh. Ford. 11.600,00 € Soll Zweifelhafte Forderungen Haben Forderungen 11.600,00 €

  11. Buchung der Einzelwertberichtigung Buchung am 31.12.2003 Einstellung in an Einzelwertberichtigung 8.000,00 € Einzelwertberichtigung zu Forderungen Einstellungen in Einzelwertberichtigungen Soll Haben EWB zu Ford. 8.000,00 € Soll Einzelwertberichtigung zu Forderungen Haben Einstellungen in 8.000,00 €EWB

  12. Abschluss der Konten Einzelwertberichtigungen Buchung am 31.12.2003 GuV an Einstellung in 8.000,00 € Einzelwertberichtigung Einzelwertberichtigung an SBK 8.000,00 € zu Forderungen Einstellung in Einzelwertberichtigungen Soll Haben EWB zu Ford. 8.000,00 € GuV 8.000,00 € Soll Einzelwertberichtigung zu Forderungen Haben SBK 8.000,00 € Einstellungen in 8.000,00 €EWB

  13. Auswirkung auf Bilanz und GuV • Zum Bilanzstichtag werden zweifelhafte Forderungen in Höhe des vermuteten Ausfalls indirekt in Form einer Einzelwertberichtigung (EWB) abgeschrieben. • Der Bestand der Forderungen wird im voller Höhe auf dem Konto zweifelhafte Forderungen (Aktivseite) ausgewiesen. Die Einzelwertberichtigung zu Forderungen wird auf der Passivseite ausgewiesen. • Kapitalgesellschaften dürfen die Wertberichtigungen so nicht ausweisen, Sie müssen die Wertberichtigungen direkt vom Forderungsbestand abschreiben

  14. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens gegen unseren Kunden Wolfgang Kurz, überweist der Insolvenzverwalter 2.320,00 €. Die Restforderung in Höhe von 9.280,00 € brutto ist endgültig verloren. Erst wenn die Forderung endgültig verloren ist, darf die Umsatzsteuer korrigiert werden. Die Abschreibung erfolgt direkt und die Einzelwert-berichtigung wird am Jahresende an den aktuellen Stand der EWB zu zweifelhaften Forderungen angepasst.

  15. Buchungssatz: Bank 2.320,00 € an Zweifelhafte Forderungen 11.600,00 € Abschreibung 8.000,00 €auf Forderungen Umsatzsteuer 1.280,00 € Bank Soll Haben Zweifelhafte Ford. 2.320,00 € Soll Haben Abschreibungen auf Forderungen Zweifelhafte Ford. 8.000,00 € Soll Umsatzsteuer Haben Zweifelhafte Ford. 1.280,00 € Soll Zweifelhafte Forderungen Haben Forderungen 11.600,00 € Bank/ 11.600,00 €Abschreibung a. Ford.Umsatzsteuer

  16. Anpassen der Einzelwertberichtigung Die Einzelwertberichtigung wird am 31.12. mit einem Betrag von5.000,00 € festgestellt, der Saldo von 8.000,00 € muss somit angepasst werden. Buchungssatz am 31.12.:EWB zu Forderungen an Erträge aus Herabsetzung 3.000,00 € der EWB auf Forderungen Soll Einzelwertberichtigung zu Forderungen Haben EBK 8.000,00 € Erträge aus 3.000,00 €Herabsetzung der EWBauf Forderungen SBK 5.000,00 € Erträge aus Herabsetzung der EWB auf Forderungen Soll Haben GuV 3.000,00 € EWB zu 3.000,00 €Forderungen

  17. Anpassen der Einzelwertberichtigung Die Einzelwertberichtigung wird am 31.12. mit einem Betrag von9.000,00 € festgestellt, der Saldo von 8.000,00 € muss somit angepasst werden. Buchungssatz am 31.12.: Einstellung an EWB zu Forderungen 1.000,00 €in EWB Soll Einstellungen in Einzelwertberichtigung Haben EWB 1.000,00 €zu Forderungen GuV 1.000,00 € Soll Einzelwertberichtigung zu Forderungen Haben EBK 8.000,00 € SBK 9.000,00 € Einstellung 1.000,00 €in EWB

  18. Pauschalwertberichtigungen der Forderungen Mit der Pauschalwertberichtigung erfasst man das „Allgemeine Ausfallrisiko“ der Forderungen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auch von den einwand-freien Forderungen ein Teil unvorhergesehen ausfallen kann. Die kaufmännische Vorsicht beugt, durch die Pauschalwertberichtigung, dem latenten Risiko des „Kundenausfall“ vor.

  19. Pauschalwertberichtigungen der Forderungen • Berechnung der Pauschalabschreibung • Aufgrund der betrieblichen Erfahrungen (Forderungsausfälle der letzten 3 – 5 Jahre) wird ein Prozentsatz ermittelt und auf den Bestand der einwandfreien Forderungen, zum Nettowert, angewandt. • Dieser Pauschalsatz muss rechnerisch nachvollziehbar sein. • Die Pauschalwertberichtigung wird immer indirekt abgeschrieben.

  20. Beispiel PWB Buchungssatz:Einstellung in PWB an PWB zu Forderungen 6.000,00 € Soll Einstellung in PWB Haben PWB 6.000,00 €zu Forderungen GuV 6.000,00 € Soll Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen Haben SBK 6.000,00 € Einstellung 6.000,00 €in PWB

  21. Anpassung der PWB Buchungssatz:Einstellung in PWB an PWB zu Forderungen 1.560,00 € Soll Einstellung in PWB Haben PWB 1.560,00 €zu Forderungen GuV 1.560,00 € Soll Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen Haben SBK 7.560,00 € EBK 6.000,00 € Einstellung 1.560,00 €in PWB

  22. Anpassung der PWB Buchungssatz: PWB zu Forderungen an Erträge aus Herabsetzung 2.520,00 € von PWB Soll Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen Haben Erträge aus 2.520,00 €Herabsetzung PWB EBK 7.560,00 € SBK 5.040,00 € Soll Erträge aus Herabsetzung von PWB Haben PWB zu 2.520,00 €Forderungen GuV 2.520,00 €

More Related