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Verrechnungspreissysteme: Transaktionen sowie Funktions- & Risikomuster

Dieser Text stellt im Wesentlichen das Kapitel 6 der Buchpublikation des Autors dar: u201eDie dritte Dekade u2013 Verrechnungspreise & Gewinnabgrenzung im 21. Jahrhundertu201c (ISBN 978-3-9822728-1-8), erschienen im Verlag Markus Brem Group. shorturl.at/uHJZ9

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Verrechnungspreissysteme: Transaktionen sowie Funktions- & Risikomuster

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  1. Verrechnungspreissysteme: Transaktionen sowie Funktions & Risikomuster Dieser Text stellt im Wesentlichen das Kapitel 6 der Buchpublikation des Autors dar: „Die dritte Dekade – Verrechnungspreise & Gewinnabgrenzung im 21. Jahrhundert“ (ISBN 978-3-9822728- 1-8), erschienen im Verlag Markus Brem Group. Das Buch ist Teil der Schriftenreihe „Gesellschaft im Wandel“. Zur Konsistenzfrage eines Verrechnungspreissystems gehört die Überlegung, ob Leistungen zwischen nahestehenden Personen wirtschaftlich sinnvoll und im Sinne des Steuerrechts so auch zwischen fremden Dritten abgeschlossen worden wären. Mithin ist diese Frage auch im Lichte des Funktions- und Risikomusters zu untersuchen, nämlich ob die Transaktionsart überhaupt vorkommen kann, wenn der Leistungserbringer die dafür nötige Funktion der Leistungserstellung gar nicht erst ausführt. Genauso ist zu prüfen, ob der Leistungsempfänger genau eine solche Funktion ausübt, die solche Leistungen eigentlich hervorbringt, welche er von einer nahestehenden Person aber dennoch bezogen hat. Der Verrechnungspreismanager sollte sich also fragen: •Wie kann ein Unternehmen etwas leisten, für das es keine Funktion und Ressourcen definiert hat? •Warum sollte etwas gekauft werden und hierfür steuerlich der Aufwand abzugsfähig sein, wenn die Einheit diese Leistung eigentlich selbst erzeugen könnte und die Ressourcen hierfür bereitstehen? •Insbesondere bei Transaktionen wie der Abzugsfähigkeit von Zinsaufwand für Gesellschafter-Darlehen und der Abzugsfähigkeit von Aufwand für Dienstleistungen wie Managementleistungen, IT Leistungen oder sonstige Allokation sind die Fragen von besonderer Relevanz. Die Funktions- und Risikoanalyse kann in zwei Ebenen erfolgen: •Funktions- und Risikoverteilung im engeren Sinne: Hier ist gemeint, dass die konkrete Transaktionsart danach untersucht wird, welche der beteiligten nahestehenden Personen welche Funktionen für diese Leistung ausüben und welche Risiken dabei tragen. Wie bei der Beschreibung der OECD Verprobungsmodelle bereits dargelegt, richtet sich die Auswahl der Verprobungsmethode nach diesem Analyseergebnis (z.B. C+ Methode oder TNMM-System). •Funktions- und Risikoverteilung im weiteren Sinne: Bei dieser Analyseebene wird im Ergebnis festgelegt, welcher Funktions- und Risikotypus jede nahestehende Person als Ganzes, also als Rechtsperson innerhalb des Verrechnungspreissystems der Unternehmensgruppe darstellt; das kann mit der Analyse im engeren Sinne gleichlaufen, muss aber nicht (insbesondere bei der Headquarters-Einheit). Letztlich wird damit auch festgelegt, ob eine solche Rechtsperson als „Routineunternehmen“ alleine mit der TNMM/CPM Systematik auf Angemessenheit hin untersucht werden kann ODER als „mittleresUnternehmen“ weitere quantitative und qualitative Überlegungen anzuführen sind, um beispielsweise Über- oder Unterrenditen zu begründen, ODER ob beim „Strategieträger“ der Fremdvergleich des GTP GlobalTransferPricing Business Solutions GmbH | Wertinger Strasse. 40, 86368 Gersthofen | + 49 08219998230

  2. Gesellschaftsergebnisses gar nicht direkt, sondern über die Verprobung der anderen Einheiten, also retrograd erbracht wird. •In der Praxis sind Funktions- und Risikoanalysen durchwegs qualitativ-analytisch aufgebaut. Mit qualitativen Informationen werden die Funktionen, Risiken und immateriellen Wirtschaftsgüter beschrieben. Quantitative Informationen werden für diese qualitativ-analytische Beurteilung hin und wieder eingesetzt. Es bleibt aber eine „qualitativeAnalyse“ im Sinne sozial-empirischer Analysemodelle. Eine quantitativ- analytische Beurteilung beispielsweise Korrelationen, Regressionen oder sogar mit prädiktiven Analyseverfahren findet in der Praxis regelmäßig (noch) nicht statt. mittels statistisch-ökonometrischen Die sog. Personalfunktionen nehmen einen besonderen Stellenwert ein. Gewinnallokationen ohne personelle Ausstattung des jeweiligen Steuerpflichtigen sind im Lichte der OECD BEPS Regelwerke nicht mehr akzeptabel. Dieser Gedanke ist im internationalen Steuerrecht und im Transfer Pricing mithin im Bereich der Betriebsstättengewinnabgrenzung in Deutschland schon seit 2014 (vgl. die gleichlautende Rechtsverordnung in der Bundesrepublik) sowie nun neu im Konzept der sog. DEMPE-Funktionen entlang der Regelungen des neuen § 1 Abs. 3c AStG verankert (vgl. Art. 5 AbzStEntModG, BGBl 2021/28, 1259). Contac Us: GTP GlobalTransferPricing Business Solutions GmbH https://www.globaltransferpricing.com/ Wertinger Strasse. 40, 86368 Gersthofen 08219998230 info@globaltransferpricing.com GTP GlobalTransferPricing Business Solutions GmbH | Wertinger Strasse. 40, 86368 Gersthofen | + 49 08219998230

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