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Sportförderung Rüsselsheim. IG RTV. Vorschlag Sportförderung Allgemeines zum Vorgehen. Der von der IG RTV vorgelegte Vorschlag ist als modellhaft zu verstehen und soll eine grundsätzlich neue Förderungsstruktur darstellen, die in hohem Maße die Jugendarbeit,
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Sportförderung Rüsselsheim IG RTV
Vorschlag SportförderungAllgemeines zum Vorgehen • Der von der IG RTV vorgelegte Vorschlag ist als modellhaft zu verstehen und soll eine grundsätzlich neue Förderungsstruktur darstellen, • die in hohem Maße die Jugendarbeit, • besondere Eigeninitiativen und • die Übernahme von wirtschaftlichen Risiken im Sport fördert sowie • zusätzlich eine hohe Transparenz der eingesetzten Mittel gewährleisten soll. • Eine besondere Behandlung ist für Versehrten-, Behinderten-, Senioren-, oder Frauensportvereine vorgesehen, dies ist jedoch nicht Thema des vorliegenden Vorschlags und muss auf Grund der besonderen Thematik getrennt betrachtet werden. • Die Förderung von Sozialarbeit ist ein Spezialthema und wird hier ebenfalls nicht behandelt. IG RTV
Vorschlag zur Sportförderung der IG RTV • Förderungsarten • Allgemeine Basisförderung • Zusätzliche Förderung der Jugendarbeit • Förderung von Anlagen, Geräte und Sportbetrieb • Betriebskosten • Gerätezuschuss • Ersatzbeschaffungen • Ausbildungslizenzen für Übungsleiter, Trainer • Förderung vereinseigener Anlagen • Besondere Förderungen • Kooperationen • Ligasport • Sonderförderung (Jubiläen, internat. Wettkämpfe …) • Tennisplatzpflege und Frühjahrsüberholung IG RTV
Basisförderung / Jugendförderung • Höhe der Förderung • Die Bemessung , der Förderhöhe ist grundsätzlich von der Höhe der zugewiesenen Mittel des Geschäftsjahres abhängig und wird darüber linear für alle angepasst. • Basisförderung • Verein mit weniger als 50 Mitglieder kommen nicht in den Genuss der hier dargestellten Förderung. • Vereine mit weniger als 20% Jugendanteil oder weniger als 10 Jugendlichen erhalten ausschließlich die Basisförderung. • Jugendförderung • Vereine mit mehr als 20% Jugendanteil erhalten eine zusätzliche Förderung je Prozentanteil Jugendlicher. • Vereine ab 40 % Jugendanteil erhalten die jeweilige maximale Förderstufe. IG RTV
Betriebskosten • Bei weniger als 20 % Jugendanteil beträgt die Förderung 5% der nachgewiesenen Kosten • Ab 20% Jugendanteil steigt die Förderung prozentual bis max. 25% der nachgewiesenen Kosten bei 40 % Jugendanteil. • Die einzelnen Positionen z.B. der Betriebskosten werden zusätzlich unterschiedlich gefördert. • Förderungswürdige Betriebskosten sind: • Anteilige Mieten, Pachten, Darlehenszinsen ausschließlich zur Finanzierung vereinseigener Sportanlagen • Ver-/Entsorgungskosten(Wasser, Abwasser, Energie) • Versicherungen (Hausrat-, KFZ und Gebäude) • Bis zu 10% anteiliger Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung (Hausmeister etc.) IG RTV
BetriebskostenBeispiel IG RTV (1. Entwurf)
Gerätezuschuss • Bei weniger als 20 % Jugendanteil beträgt die Förderung 30% der nachgewiesenen Kosten. • Ab 20% Jugendanteil steigt die Förderung prozentual bis max. 50% der nachgewiesenen Kosten bei 40 % Jugendanteil. • Der Höchstbetrag je Kalenderjahr beträgt 2.500€. • Die Zweckbindung beträgt min. 4 Jahre. • Förderung nur bei Anschaffungswert über 500 € und nicht für Gebrauchsgegenstände (Bälle etc.). IG RTV
Ergänzungs-, Ersatzbeschaffungen oder Instandhaltungen von Sportgeräten • Höchstbetrag hierfür max. 2500 € je Kalenderjahr. • Bei weniger als 20 % Jugendanteil beträgt die Förderung 10% der nachgewiesenen Kosten • Ab 20% Jugendanteil steigt die Förderung prozentual bis max. 50% der nachgewiesenen Kosten bei 40 % Jugendanteil. • Unter 500 € keine Förderung möglich. IG RTV
Gerätezuschuss, Ersatzbeschaffung u. LizenzenBeispiel IG RTV (1. Entwurf)
Vereinseigene Anlagen • Modernisierung und Sanierung • Förderung gemäß Bemessungsgrundlage • Bei weniger als 20 % Jugendanteil beträgt die Förderung 50% der nachgewiesenen Kosten • Ab 20% Jugendanteil steigt die Förderung prozentual bis max. 70% der nachgewiesenen Kosten bei 40 % Jugendanteil. • Um- und Erweiterungsbauten sowie Erwerb von Sportanlagen • Förderung gemäß Bemessungsgrundlage • Bei weniger als 20 % Jugendanteil beträgt die Förderung 30% der nachgewiesenen Kosten • Ab 20% Jugendanteil steigt die Förderung prozentual bis max. 50% der nachgewiesenen Kosten bei 40 % Jugendanteil. IG RTV
Vereinseigene AnlagenBeispiel IG RTV (1. Entwurf)
Sonstige Förderung 1 • Kooperationsbonus Im Jahr des Entstehens von Kooperationen wird ein sogenannter Kooperationsbonus an die neu gegründete Kooperation ausgezahlt. Die Höhe wird individuell durch das Sportamt festgelegt. • Sonderförderung Für Jubiläen, Auslandsreisen zu internationalen Wettkämpfen und Großveranstaltungen wird eine Sonderförderung in Höhe von 10% der nachgewiesenen Kosten gewährt. Ebenfalls unter die Sonderförderung fallen Anträge für Beach- und Boule-Felder sowie Nutzungszuschüsse für vereinseigene Räumlichkeiten (Duschen, Umkleiden, usw.). Die Höhe wird individuell durch das Sportamt festgelegt. • Liga Bonus Für die Teilnahme an der 1. und 2. Bundesliga kann ein Liga-Bonus gewährt werden. Die Höhe wird individuell durch das Sportamt festgelegt. IG RTV
Sonstige Förderung 2 • Tennisplatzpflege Aufgrund des abgeklungenen Tennisbooms in Deutschland, sind die Kosten der Platzpflege nicht mehr über Einnahmen abzudecken. Damit ist im Sinne einer Gleichbehandlung für die Tennisplatzpflege ebenfalls eine Förderung vorzusehen. • Für die Platzpflege (Outdoor) ist ein Festbetrag von 200 € vorgesehen. Grundsätzlich gilt, dass die Förderung nur für eigene Plätze, die selbst unterhalten werden möglich ist. • Die Frühjahrsüberholung von Tennisplätzen (Outdoor) wird separat mit 500 € gefördert. • Bei weniger als 20 % Jugendanteil beträgt die Förderung 20% der ausgewiesenen Kosten • Ab 20% Jugendanteil steigt die Förderung prozentual bis max. 100% der ausgewiesenen Kosten bei 40 % Jugendanteil. IG RTV
Sonstige FörderungBeispiel IG RTV (1. Entwurf)
Auswertung IG RTV (1. Entwurf)