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Niedersächsisches Kultusministerium

Niedersächsisches Kultusministerium. Herbsttagung der Fachgruppe Realschule – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft am 19. November 2009 in Jeddingen. Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009. 1. Inhaltlicher Verlauf. Weiterentwicklung der Realschule

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  1. Niedersächsisches Kultusministerium Herbsttagung der Fachgruppe Realschule – Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft am 19. November 2009 in Jeddingen Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009 1

  2. Inhaltlicher Verlauf • Weiterentwicklung der Realschule • Weiterentwicklung der Haupt- und Realschule • Vergleichsarbeiten • Abschlussprüfungen • Realschul-Studiengang • Besoldung der Realschullehrkräfte Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009 2

  3. Die weiterentwickelte Schulstruktur Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009

  4. Weiterentwicklung der Realschule Bildungsauftrag (neu): • Berufsorientierung • Individuelle Schwerpunktbildung in den Bereichen • Fremdsprachen 6.-10. Schuljahrgang • Wirtschaft • Technik 9. und 10. Schuljahrgang • Gesundheit und Soziales • Jede Realschule bietet künftig mindestens 2 Schwerpunkte an Ziele: • Erhöhung der Quote des Erwerbs höherwertiger Schulabschlüsse • Reduzierung der Anzahl der „Rückläufer“ zur Hauptschule • Gezielte Vorbereitung auf den Übergang in den Sekundarbereich II (Oberstufe) berufsbildender Schulen (Fachoberschule, Fachgymnasium) und allgemein bildender Schulen (Gymnasien) • Erhöhung der Vermittlungsquote in eine duale Ausbildung • Reduzierung der Abbrecherquote in der dualen Ausbildung durch Stärkung der Berufswahlreife Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009

  5. Weiterentwicklung der Realschule Überlegungen zur Umsetzung: Konzept (fächerübergreifend) zur Berufsorientierung Einrichtung von Profilen nach Entscheidung der Schule (Wahlpflichtfremdsprache, Wirtschaft, Technik, Gesundheit und Soziales) Durchführung von Kompetenzfeststellungsverfahren Ausweitung der für Berufsorientierungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Arbeitstage auf 30 Tage Dokumentation der Teilnahme an berufsorientierenden Maßnahmen durch Schülerinnen und Schüler (Berufswahlpass o. ä.) Kooperationen mit berufsbildenden Schulen, Betrieben, der Bundesagentur für Arbeit (Berufsberatung) und anderen außerschulischen Partnern Durchführung des „Neustädter Modells“ auf Antrag Zertifikate über erworbene Qualifikationen in der Berufsorientierung als Ergänzung zum Zeugnis/Abschlusszeugnis Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009 5

  6. Weiterentwicklung der Realschule Einrichtung von Profilen nach Entscheidung der Schule (Wirtschaft, Technik, Gesundheit und Soziales) • ggf. Kooperation mit BBS • Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler im 8. Schuljahrgang • Wahl des Profils am Ende des 8. Schuljahrgangs • Wechsel im Verlauf des 1. Halbjahrs im 9. Schuljahrgang in begründeten Einzelfällen möglich • Grundlage des Unterrichts: kompetenzorientierte Lehrpläne • Anzahl der Lernkontrollen 5 bis 7 (entsprechend Kernfächer) • eine Lernkontrolle je Halbjahr andere Form der Leistungsüberprüfung Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009 6

  7. Mögliche Bildungswege mit unterschiedlichen Schulabschlüssen Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009 7

  8. Weiterentwicklung der zusammen- gefassten Haupt- und Realschule Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009

  9. Verteilung der Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang * Die Zweige der KGS wurden bei den entsprechenden Schulformen gezählt. Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009 9

  10. Entwicklung der Schülerzahlen nach Schulformen(öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft ohne KGS und IGS)* Auflösung der Orientierungsstufe **Bei den Schülerprognosedaten der Jahre 2010 und 2020 wurden die Zweige der KGS bei den entsprechenden Schulformen gezählt. Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009

  11. Entwicklung der Schulformen(Anzahl der öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft zu den Stichtagen 14.09.2006, 13.09.2007 und 04.09.2008) Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009

  12. Schulen mit Unterschreitung der Mindestgröße und kombinierten Klassen Anmerkung: Die Daten beziehen sich auf die öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Stichtag 13.09.2007 Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009

  13. Weiterentwicklung der zusammengefassten Haupt- und Realschule • Zusammengefasste Haupt- und Realschulen • werden drei- oder mehrzügig, mindestens aber zweizügig geführt • entscheiden eigenverantwortlich über gemeinsamen Unterricht (Sjg. 5-8) • erteilen in den Kernfächern nach Schulformen getrennten Unterricht • unterrichten ab Schuljahrgang 9 schulformbezogen (Schwerpunktbildung) • führen nach Schullaufbahnempfehlung bzw. Entscheidung der Eltern die Schülerinnen und Schüler als Haupt- oder Realschülerinnen und –schüler • legen die jeweiligen Kerncurricula bei Erarbeitung schuleigener Lehrpläne und der Durchführung des Unterrichts zugrunde • bewerten die Schülerleistungen schulformspezifisch Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009

  14. Weiterentwicklung der zusammengefassten Haupt- und Realschule Überlegungen zur Umsetzung: • Schulen können entscheiden, ob und in welchen Fächern/Fachbereichen sie ab dem 5. Schuljahrgang gemeinsamen Unterricht erteilen (Ausnahme: Kernfächer). • Der gemeinsame Unterricht sollte die Schuljahrgänge 5/6 und/oder 7/8 umfassen. • Die Teilnahme der Hauptschülerinnen und Hauptschüler am Unterricht mit erhöhten Anforderungen kann nach Beschluss der Klassenkonferenz erfolgen. • Vorrangig im 8. Schuljahrgang erfolgt die Vorbereitung auf die Schwerpunkte in den Schuljahrgängen 9 und 10. • In den Schuljahrgängen 9 und 10 erfolgt die schulformbezogene Schwer-punktbildung gemäß des jeweiligen schulformspezifischen Bildungsauftrags. Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009

  15. Sachstand der Umsetzung Okt./Nov. 2009 Erarbeitung der Grundsatzerlass- entwürfe etc. Dez. 2009/Jan. 2010 Anhörung März 2010 Veröffentlichung der Grundsatzerlasse im Schulverwaltungsblatt zum 1.8.2010 wirksam für die Schuljahrgänge 5-8 zum 1.8.2011 wirksam für die 9. Schuljahrgänge aufsteigend Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009 15

  16. Vergleichsarbeiten im 8. Schuljahrgang Termine im Schuljahr 2009/2010 Deutsch: 24.02.2010 Testbereiche: Lesen, Zuhören Englisch: 02.03.2010 Testbereiche: Lesen, Schreiben Mathematik: 04.03.2010 Testbereiche: alle Leitideen • Teilnahme in Mathematik verbindlich • Teilnahme in einemder beiden Fächer Englisch bzw. Deutsch auch verbindlich (wird erst nach Vorliegen der Arbeiten entschieden) • Teilnahme im 3. Fach freiwillig Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009 16

  17. Abschlussprüfungen 2009 – Ergebnisse (In Klammern: Ergebnisse der Abschlussprüfungen 2008) Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009 17

  18. Abschlussprüfungen 2010 Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009 18

  19. Realschul-Studiengang Hochschulstudium • Wiedereinführung des Lehramts an Realschulen zum Wintersemester 2007/2008 • Studium: 8 Semester (6 Semester Bachelor und 2 Semester Master) • Abschluss: Master of Education Vorbereitungsdienst • Dauer: 18 Monate (Lehramt an Realschulen) • Notendurchschnitt für die Zulassung (zum 1.11.2009): 1,7 (Lehramt an GHR/GHS), ohne Begrenzung beim Lehramt an RS • Fächer des dringenden Bedarfs an Realschulen (zum 1.11.2009): Französisch, Physik, Chemie, Musik, Technik, Hauswirtschaft, Englisch Nächster Einstellungstermin in den Schuldienst: 1.2.2010 Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009 19

  20. Realschul-Vorbereitungsdienst Auswahlkriterien für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (1.11.2009) • Vorab werden bis zu 20 % der freien Ausbildungsplätze an Bewerberinnen und Bewerber mit Fächern des dringenden Bedarfs („Mangelfächer“) vergeben. • Danach erfolgt die Vergabe der freien Ausbildungsplätze in entsprechender Reihenfolge: 1. mind. 55 % nach der Gesamtnote 2. danach 35 % nach der Wartezeit 3. zuletzt 10 % für Fälle außergewöhnlicher Härte Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009 20

  21. Besoldung der Realschullehrkräfte Beschluss des Niedersächsischen Landtags vom 28. Oktober 2009 zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes Für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen sind folgende Ämter vorgesehen: in der Besoldungsgruppe A 12 NBesO • Realschullehrerin, Realschullehrer - mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 5) 6) 5) Als Eingangsamt 6) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe 13 in der Besoldungsgruppe A 13 NBesO • Realschullehrerin, Realschullehrer - mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung und bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten Niedersächsisches Kultusministerium  Referat 32  Stand: November 2009 21

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