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Lösungsansätze für die Nahversorgung im ländlichen Raum Lebensmittelmarkt in Form eines Integrationsunternehmens Joachim Sauereisen KVJS Integrationsamt. Vortragsinhalte. Was macht das Integrationsamt des KVJS Was ist ein Integrationsunternehmen
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Lösungsansätze für die Nahversorgung im ländlichen RaumLebensmittelmarkt in Form eines IntegrationsunternehmensJoachim Sauereisen KVJS Integrationsamt
Vortragsinhalte • Was macht das Integrationsamt des KVJS • Was ist ein Integrationsunternehmen • Lebensmittelmärkte als Integrationsunternehmen in Baden-Württemberg • Fördermöglichkeiten • Wege zur Projektrealisierung • Aktuelle Situation • Infoquellen
Integrationsamt • Erhebt die Ausgleichsabgabe • Verwendet diese Einnahmen v.a. für • Neuschaffung von Arbeitsplätzen • Behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen • Lohnkostenzuschüsse • Fachberatung • Förderung von Integrationsprojekten
Zweck von Integrationsunternehmen • Berufliche Teilhabe sbM deutlich und nachhaltig verbessern • Brückenfunktion zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen • Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt übliche Beschäftigung anbieten • Sprungbrett in andere Unternehmen und zu öffentlichen Arbeitgebern
Integrationsprojekt • Oberbegriff für • Integrationsunternehmen = rechtlich und wirtschaftlich selbständig • oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern geführte • Integrationsbetriebe (selbständige organisatorische Einheit im Unternehmen oder • Integrationsabteilungen (Betriebsteil)
Personenkreis • sbM deren Teilhabe am Arbeitsleben • wegen Art oder Schwere der Behinderung • trotz Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt
Zielgruppe Schwerbehinderte Menschen • mit geistiger oder seelischer Behinderung • mit einer schweren Körper-, Sinnes oder Mehrfachbehinderung • deren Behinderung sich sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt • mit anderen Vermittlungshemmnissen • aus Werkstätten für behinderte Menschen • Abgänger von Sonderschulen für geistig behinderte Menschen
Belegschaft • Schwerbehinderte Menschen aus der Zielgruppe Anteil, mindestens 25% und nicht mehr als 50% • nicht behinderte Menschen ohne Einschränkung der Leistungsfähigkeit
Aufgaben • Vor allem Beschäftigung von sbM in einem regulären Arbeitsverhältnis, aber auch • arbeitsbegleitende Betreuung der sbM in Form von Motivation, Stabilisierung, Anleitung und psychosozialer Unterstützung • berufliche Qualifizierung durch innerbetriebliche und außerbetriebliche Maßnahmen • Unterstützung der Vermittlung zu anderen Arbeitgebern • Vorbereitung auf die Tätigkeit im Integrationsunternehmen • Praktika für Sonderschulabgänger • Praktika für Werkstattbeschäftigte • Probebeschäftigungen
Lebensmittelmärkte als Integrationsunternehmen in Baden-Württemberg • 15 Märkte in Form eines InU, darunter auch eine Bäckerei und ein Tafelladen • 6 - 14 Beschäftigte in Teilzeit und Vollzeit, davon zwischen 25 und 65% schwerbehindert • Rechtsform gGmbH • Alleingesellschafter oder Mehrheitsgesellschafter sind Sozialunternehmen • weitere ähnliche Märkte, die aber nicht InU sind, z.B. Außenstellen von WfbM oder Beschäftigungsgesellschaften wo vereinzelt sbM beschäftigt werden
Initiatoren, Akteure • Bevölkerung • Gemeindeverwaltung • Gemeinderat • Seniorenrat • lokale Agenda • Bürgerinitiative • Kirchen • Sozialunternehmen
Ziele • Marktbetreiber • attraktive Arbeitsplätze für sbM • weiteres Fördersegment im Angebot • schwarze Null erwirtschaften • Lokale Akteure • Versorgungssicherung für alle Einwohner • kurze Einkaufswege für eingeschränkt Mobile • Erhalt der Attraktivität des Ortszentrums
Voraussetzungen für Zielerreichung • Guter Standort zur (Rück)Gewinnung eines Kundenstamms • Erträgliche Konkurrenzsituation • Dauerhafte Annahme des Angebots durch die Bevölkerung • ideelle Unterstützung durch das lokale Umfeld z.B. • Vereine decken ihren Bedarf im Markt soweit möglich • Die Kommune schafft gute Rahmenbedingungen (Parkplatzangebot)
Fördermöglichkeiten des Integrationsamtes • Soweit Mittel der Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehen • Soweit realistische Marktchancen und volle Unterstützung durch Kommune und Bevölkerung zu erwarten sind • Soweit sich ein Betreiber findet, der die Eignung hat, schwerbehinderten Menschen adäquate Arbeitsbedingungen zu bieten • Soweit ein schlüssiges Geschäftskonzept vorgelegt werden kann • es in der Region noch keine oder zu wenige Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen gibt
Was kann gefördert werden? • Investitionen für Aufbau, Ausstattung, Erweiterung und Modernisierung mit bis zu 15 000 € Zuschuss und 20 000 € Darlehen pro Arbeitsplatz • Betriebswirtschaftliche Beratung bei der Gründung und laufend • Lohnkosten der sbM bis zu 50%, wenn besonderer Aufwand und außergewöhnliche Belastungen entstehen • Vermittlung und Begleitung der sbM durch den IFD
Wer kann fördern neben dem InA? • Europäischer Sozialfond • Agentur für Arbeit • Aktion Mensch • Landesstiftung • freie Wohlfahrtspflege
Projektrealisierungsschritte • Geeigneten Betreiber finden • Alle möglichen Beteiligten u.a. Integrationsamt, Agentur für Arbeit, Landkreis, Integrationsfachdienst einbeziehen • Geschäftskonzept erstellen • Gründungsgutachten • Förderanträge stellen
Aktuelles Fördersituation beim InA • Einnahmen in der Ausgleichsabgabe rückläufig die letzten Jahre • Überplanmäßiger Beitrag in den bundesweiten Finanzausgleich der InÄ droht • Budget 2005 schon überzogen • 2005 Förderstop für neue Projekte • Erhalt der laufenden Unternehmen hat Vorrang • Ob 2006 für zusätzliche Projekte Mittel zur Verfügung stehen werden ist noch nicht absehbar
Infoquellen • Neuauflage des Ratgebers Integrationsunternehmen • www.kvjs.de/Integration ins Arbeitsleben • 4 Fachberater für baden-württemberger InP • Telefon 0711/6375-249 • info@kvjs.de • www.aktion-mensch.de • www.landesstiftung-bw.de