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Alles klar?

BAT BMTG TVÜ TVÖD . . . . Alles klar?. Outsourcing Tarifflucht Steuerpolitik Arbeitszeitverlängerung Kündigung verschiedener Tarifverträge vorgezogene Bundestagswahl . Rahmenbedingungen. Flächentarif für Bund und Kommunen Arbeitszeit Kommunen West 38,5 Ost 40

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Presentation Transcript


  1. BAT BMTG TVÜ TVÖD . . . . Alles klar?

  2. Outsourcing Tarifflucht Steuerpolitik Arbeitszeitverlängerung Kündigung verschiedener Tarifverträge vorgezogene Bundestagswahl Rahmenbedingungen

  3. Flächentarif für Bund und Kommunen Arbeitszeit Kommunen West 38,5 Ost 40 Bund 39 Stunden in Ost und West Zusammenführung mehrerer Tarifverträge Erreicht

  4. Eingruppierung Neue Entgeltordnung bis Ende 2007 Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit bis dahin Altregelung (z.B. §§ 22, 23, 25 BAT sowie § 20 BMT-G) Erreicht

  5. Günstigere Regelung für untere Gehalts- und Lohngruppen bei Überstundenzuschlägen bei Jahressonderzahlung bei Übergangsregelung für entfallene Aufstiege Positiv

  6. neue Entgeltgruppe 1 für „einfachste Tätigkeiten“ = Niedriglohn (E1, Stufe 2 = 1286 €) Entgeltabsenkung für von Outsourcing bedrohte Bereiche durch Tarifvertrag auf Landesebene = E1 bis E4 keine Erschwerniszuschläge bei psychischer Belastung Kein Tarifabschluss mit den Ländern Kröten

  7. Qualifizierung Arbeitszeit Entgelt / Eingruppierung Führung auf Probe Führung auf Zeit Wichtige Tarifbestimmungen

  8. Fort- und Weiterbildung Umschulung Erhaltungsqualifizierung Wiedereinstiegsqualifizierung Qualifizierung

  9. Qualifizierungszeit ist Arbeitszeit Kosten übernimmt Arbeitgeber Eigenbeitrag möglich (Vereinbarung) Qualifizierung

  10. jährliches Gespräch mit Vorgesetzen über Bedarf insbesondere bei Wiedereinstiegsqualifizierung Sollvorschrift: Gleichberechtigte Teilnahme von Beschäftigten mit individuellen Arbeitszeiten Qualifizierung

  11. Wichtig Gesprächskultur Qualifizierungsmaßnahmen entwickeln Betriebs-/Dienstvereinbarungen Controlling Qualifizierung

  12. Arbeitszeitkorridor (wöchentlich bis 45 Stunden) Rahmenarbeitszeit (täglich bis zu 12 Stunden zwischen 6 und 20 Uhr) Ausgleich auf durchschnittliche tarifliche Arbeitszeit in maximal einem Jahr Arbeitzeitkonto möglich Arbeitszeitkonten verpflichtend bei Arbeitszeitkorridor und Rahmenarbeitszeit Arbeitszeit

  13. Vorteile Korridor und Rahmenarbeitszeit Flexibler Einsatz (Lage und Dauer) Mehrarbeit wird erfasst und bezahlt Nachteile Wettbewerb um längere Anwesenheitszeiten Ausdehnung der Arbeitszeit Ausgrenzung von Menschen mit persönlichen Zeitbedürfnissen und Zeitzwängen Arbeitszeit

  14. Langzeitkonten - familienfreundlich? Arbeitszeit

  15. freiwillige Dienstvereinbarung bzw. Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitszeit

  16. Wichtig Beschäftigte befragen / einbeziehen Klasse statt Masse Sonderregelungen für Gruppen/Lebenslagen Klare Regelungen für den Abbau von Konten Controlling Auf- und Abbau Konten (Jahresplanung) Achtung für persönliche Zeitzwänge Arbeitszeit

  17. Entgelt Krankenpflege (Kr) MTArb-Bund Einheitliche Entgelt- tabelle TV-ÖD BAT-Bund BAT-VKA BMT-G

  18. 15 Entgeltgruppen Keine Bewährungs- und Zeitaufstiege E 1 – E 4 un-/ angelernte Tätigkeiten, Ausbildungen unter 3 Jahrenab E 5 3-jährige Ausbildungab E 9 FH-Abschluss / Bachelorab E 13 Universitätsabschluss / Master Entgelt

  19. 3 Erfahrungsstufen 3 Entwicklungsstufen Stufe 1: ohne Erfahrung, längstens für ein Jahr Stufe 2: nach einem Jahr Stufe 3: nach weiteren 2 Jahren Stufe 4: nach weiteren 3 Jahren Stufe 5: nach weiteren 4 Jahren Stufe 6: nach weiteren 5 Jahren Endstufe nach 15 Jahren Entgelt

  20. Entgelt

  21. allgemeine Eingruppierungsregelung Abstimmung von Erschwerniszulagen und neuen Tätigkeitsbeschreibungen Diskriminierungsfreie Tätigkeitsbeschreibungen Eingruppierung

  22. Diskriminierungspotentiale Entgeltgruppe 1 Leistungsaufstieg ab Stufe 3 Leistungsentlohnung Entgelt

  23. „einfachste Tätigkeiten“ Katalog, landesbezirklich ergänzungsfähig Überleitung erfolgt in Stufe 2 = 1.286 € (7,68 €/Std.) Stufe 6 = 1.440 € (8,60 €/Std. - nach 16.J.)  1.394 € bezogen auf „Lebenserwerb“ politisches Kalkül: Insourcing Entgeltgruppe 1

  24. Verkürzung oder Verlängerung ab Stufe 3 bei „erheblich“ über- bzw. unterdurchschnittlicher Leistung Beschwerde der Beschäftigten möglich paritätisch aus AG und BR/PR besetzte Kommission berät Beschwerden Letztentscheidung durch Arbeitgeber Stufenaufstieg

  25. ab 2007 1 Prozent, steigend auf 8 Prozent, Zielzeitpunkt offen Berechnungsgrundlage „ständige Monatsentgelte“ des Vorjahres der Tarifbeschäftigten eines Betriebes / einer Verwaltung Leistungsentgelt

  26. Zusätzlich zum Tabellenentgelt Finanzierung Lohn-/Vergütungsrunden Rückflüsse aus Besitzständen bei Ausscheiden strukturelle Veränderungen bisheriger Entgelt-Bestandteile Effizienzgewinne Leistungsentgelt

  27. Auf Probe Ab Entgeltgruppe 10 mit Weisungsbefugnis Neueinstellung oder bestehendes Arbeitsverhältnis Befristet auf bis zu 2 Jahre 2-malige Verlängerung innerhalb der Gesamtdauer Führung

  28. Auf Zeit Neueinstellung oder bestehendes Arbeitsverhältnis Befristet bis zu vier Jahre Entgeltgruppen 10 – 12 mit Weisungsbefugnis bis zweimalige Verlängerung auf höchstens 8 Jahre insgesamt ab Entgeltgruppe 13 mit Weisungsbefugnis bis dreimalige Verlängerung auf Verlängerung auf höchstens 12 Jahre insgesamt Führung

  29. www.verdi.de Fortbildungen von ver.di b+b www.rlp.verdi.de www.verdi-bub.de Mehr Informationen

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