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Neuordnung Werkstoffprüfer Stand : Januar 2013

Neuordnung Werkstoffprüfer Stand : Januar 2013. Ordnungsbedarf (II). Anpassungsbedarf der Ausbildung an neue Prüfverfahren zum Aufbau und zur inneren Struktur von Werkstoffen und Verbindungen verbesserte spezielle Techniken für zerstörungsfreie Prüfung

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Neuordnung Werkstoffprüfer Stand : Januar 2013

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Presentation Transcript


  1. Neuordnung Werkstoffprüfer Stand: Januar 2013 DIHK 01/2013 1

  2. Ordnungsbedarf (II) Anpassungsbedarf der Ausbildung an • neue Prüfverfahren zum Aufbau und zur inneren Struktur von Werkstoffen und Verbindungen • verbesserte spezielle Techniken für zerstörungsfreie Prüfung • Differenzierung des Berufsbildes in der Breite aufgrund sehr unterschiedlicher Bedarfe der Unternehmen • Veränderte/gestiegene Anforderungen durch Normen; international ausgefeiltes „Parallelsystem“ der Qualifizierung, v. a. in der zerstörungsfreien Prüfung • Aufwertung/Sicherung des Berufsbildes und seiner Wertigkeit durch Transparenz sowie Integration nachgelagerter Qualifizierungsanforderungen DIHK 01/2013 2

  3. Eckwerte des Werkstoffprüfers Ausbildungsdauer 3,5 Jahre Struktur der Ausbildung vier Fachrichtungen: Metalltechnik, Kunststofftechnik, Wärmebehandlungstechnik, Systemtechnik (mit Einsatzgebieten) Zeitliche Gliederung Sachliche und zeitliche Gliederung (Zeitrahmen) Prüfungsform Gestreckte Abschlussprüfung NEU: Anlage 3 der Verordnung Entsprechungsliste zur Erleichterung der Personalzertifizierung DIHK 01/2013 3

  4. Ziel: ein modernisierter Beruf Werkstoffprüfer 42 • Vier Fachrichtungen • Metalltechnik • Kunststofftechnik • Wärmebehandlungstechnik • Systemtechnik 24 Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 18 Teil 1 der Abschlussprüfung Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten DIHK 01/2013 4

  5. Ausbildungsberufsbild (I) Abschnitt A: Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten • Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Werkstoffen, • Verarbeitungs- und Veredelungsverfahren für metallische Werkstoffe und deren Anwendungsmöglichkeiten, • Verarbeitungs- und Veredelungsverfahren für nicht-metallische Werkstoffe und deren Anwendungsmöglichkeiten, • Grundlagen der Prüfverfahren, • Planen und Vorbereiten von Prüfaufträgen, Auswählen und Überprüfen von Prüfmitteln, • Einrichten von Prüfarbeitsplätzen, • Durchführen von Prüfungen, • Bewerten von Prüfergebnissen, • Dokumentieren von Prüfungsverlauf, Messwerten und Prüfergebnissen DIHK 01/2013 5

  6. Ausbildungsberufsbild (II) Abschnitt B: weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Metalltechnik • Ändern und Beurteilen von Werkstoffeigenschaften, • Ermitteln mechanisch-technologischer Werkstoffeigenschaften, • Durchführen metallografischer Untersuchungen, • Anwenden zerstörungsfreier Werkstoffprüfung, • Ermitteln sonstiger Werkstoff- und Produkteigenschaften • Analysieren von Fehlerursachen DIHK 01/2013 6

  7. Ausbildungsberufsbild (III) Abschnitt C: weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Kunstofftechnik • Einordnen von Aufbau und Struktur von Kunststoffen, • Beurteilen der Eigenschaften von Kunststoffen, • Unterscheiden und Anwenden von Verarbeitungsverfahren für Kunststoffe, • Ermitteln mechanisch-technologischer Eigenschaften von Kunststoffen, • Ermitteln thermischer, physikalisch-chemischer und morphologischer Eigenschaften von Kunststoffen, • Anwenden zerstörungsfreier Prüfverfahren, • Analysieren von Fehlerursachen DIHK 01/2013 7

  8. Ausbildungsberufsbild (IV) Abschnitt D: weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik • Beurteilen von Änderungen der Werkstoffeigenschaften, • Planen und Festlegen betrieblicher Arbeits- und Prüfabläufe, • Auswählen von Wärmebehandlungsverfahren, • Vorbereiten und Bedienen von Wärmebehandlungsanlagen, • Nachbehandeln und Freigeben wärmebehandelter Teile, • Prüfen und Bestimmen von Werkstoffeigenschaften, • Anwenden zerstörungsfreier Werkstoffprüfung, • Analysieren von Fehlerursachen DIHK 01/2013 8

  9. Ausbildungsberufsbild (V) Abschnitt E: weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Systemtechnik • Unterscheiden von Beanspruchungen und Fehlerarten in technischen Systemen, • Vorbereiten von Prüfeinsätzen in technischen Systemen, • Vorbereiten von Prüfarbeitsplätzen in technischen Systemen, • Durchführen von Prüfverfahren und -prozessen im Einsatzgebiet und Umsetzen von Anforderungen des Qualitätsmanagements, • Analysieren von Prüfergebnissen, • Durchführen von Maßnahmen nach Prüfungen, • Dokumentieren des technischen Systemzustandes, • Analysieren von Fehlerursachen DIHK 01/2013 9

  10. Ausbildungsberufsbild (VI) Abschnitt E: weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Systemtechnik Einsatzgebiete der Systemtechnik, insbesondere • Forschungs- und Prüfeinrichtungen, • Dienstleister, • Hersteller von Werkstoffen und Erzeugnisformen, • Energiewirtschaft, • Chemie und Petrochemie, • Fahrzeug-, Maschinen- und Schiffsbau, • Eisenbahnwesen, • Luft- und Raumfahrt, • Bauwesen DIHK 01/2013 10

  11. Ausbildungsberufsbild (VII) Abschnitt F: Gemeinsame integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, • Umweltschutz, • Arbeits- und Gefahrstoffen handhaben, • Betriebliche und technische Kommunikation; Qualitätsmanagement, • Werkstücke aus unterschiedlichen Werkstoffen bearbeiten, • Werkzeuge, Messgeräte und Betriebseinrichtungen warten und pflegen DIHK 01/2013 11

  12. Struktur der Ausbildung (I) • Abschnitt 1: Während der gesamten Ausbildung integrativ zu vermittelnde Qualifikationen • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit • Umweltschutz • Handhaben von Arbeits- und Gefahrstoffen DIHK 01/2013 12

  13. Struktur der Ausbildung (II) Abschnitt 2: Fachrichtungsübergreifende Zeitrahmen Werkstoffe bearbeiten, behandeln und Eigenschaften ermitteln 2-3 1.-3. Ausbildungs-halbjahr Zerstörende Prüfungen durchführen 4-6 Zerstörungsfreie Prüfungen durchführen 2-4 Materialografische Prüfungen durchführen 2-3 Teil 1 der Abschlussprüfung ab dem 4. Ausbildungs-halbjahr 3-5 Mobile Prüfverfahren anwenden Fügeverbindungen herstellen und beurteilen 2-4 DIHK 01/2013 13

  14. Struktur der Ausbildung (III) z.B. Abschnitt 3: Fachrichtung Metalltechnik, Zeitrahmen ab dem 4. Ausbildungshalbjahr Wärmebehandlungsprozesse an metallischen Werkstoffen durchführen 2-4 Mechanisch-technologische Untersuchungen an metallischen Werkstoffen durchführen 4-6 Materialografische Untersuchungen an metallischen Werkstoffen durchführen 4-6 Zerstörungsfreie Untersuchungen an metallischen Werkstoffen durchführen 1-3 1-3 Schadensanalyse durchführen Teil 2 der Abschlussprüfung DIHK 01/2013 14

  15. Struktur der Ausbildung (IV) z.B. Abschnitt 6: Fachrichtung Systemtechnik, Zeitrahmen ab dem 4. Ausbildungshalbjahr Technische Beanspruchungen von Systemen, Anlagen und Komponenten erkennen, einordnenund prüftechnisch bewerten 1-3 Zerstörungsfreie Prüfverfahren in technischen Strukturen und Prozessen vor Ort und auf Baustellen anwenden 5-7 Mobile Prüfverfahren in technischen Strukturen und Prozessen am Einsatzort anwenden 1-2 Prüfmittel anweisungs- und vorschriftengerecht in technische Strukturen und Prozesse einpassen 1-3 4-6 Inspektions-, Prüf- und Qualitätsmanagement in den Einsatzgebieten sicherstellen 1-2 Prüfergebnisse bewerten, dokumentieren und darstellen Teil 2 der Abschlussprüfung DIHK 01/2013 15

  16. Eckwerte der Prüfung • 3,5-jähriger Ausbildungsberuf, Gestreckte Abschlussprüfung • Teil 1 der Abschlussprüfung nach 18 Monaten, identisch für alle vier Fachrichtungen • Teil 2 der Abschlussprüfung mit je 4 Prüfungsbereichen und Variantenmodell DIHK 01/2013 16

  17. Variantenmodell Fachrichtung Systemtechnik: • Prüfungsbereich „Zerstörungsfreie Prüfprozesse“ als Variantenmodell ausgeführt • identisch formulierte nachzuweisende Kompetenzen • Variante 1: Betrieblicher AuftragDurchführung innerhalb von 18 Stunden sowie ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 30 Minuten Dauer • Variante 2: PrüfungsproduktErstellung eines Prüfungsproduktes einschl. Dokumentation innerhalb von 12 Stunden, auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 30 Minuten DIHK 01/2013 17

  18. Werkstoffprüfer: Prüfung Fachrichtung Systemtechnik DIHK 01/2013 18

  19. Personalzertifizierung • Aufgaben von Zertifizierungsgesellschaften im Hinblick auf Personalzertifizierungen wie nach der EN 473/ ISO-9712: • Stoffpläne definieren • Schulungsstätten anerkennen • Prüfungsteilnehmer zulassen • Qualifizierungsprüfungen durchführen • Zertifikate überwachen • Bestreben im Neuordnungsverfahren, Strukturen und Inhalte der dualen Ausbildung anzuerkennen, Abstimmung der Zertifizierungsgesellschaften mit der DAkks (Deutschen Akkreditierungsstelle) läuft • Anlage 3 der Verordnung: Liste der Entsprechungen zwischen Inhalten zur zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) in der Berufsausbildung zum/zur Werkstoffprüfer/in und Ausbildungsanforderungen der ZfP-Personalzertifizierung DIHK 01/2013 19

  20. Kontakt Ihre Ansprechpartnerin: Anja Schwarz DIHK e. V.schwarz.anja@dihk.de Tel. (030) 20308-2515 In dieser Präsentation haben wir bewusst auf die weibliche Form verzichtet. Wir gehen davon aus, dass Sie die Verwendung nur einer Geschlechtsform nicht als Benachteiligung empfinden, sondern dass auch Sie zugunsten einer besseren Lesbarkeit diese Formulierungshinweise akzeptieren. DIHK 01/2013 20

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