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A D F C. A llgemeiner D eutscher F ahrrad C lub. Tourenleitung im ADFC Landesverband Hessen Samstag, den 17. September 2005. Warum bietet der ADFC geführte Radtouren an?. Öffentlichkeitsarbeit-Mitgliederwerbung Verkehrssicherheit (Radtechnik erkennen) Regionalkunde

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Presentation Transcript


  1. A D F C • Allgemeiner • Deutscher • Fahrrad • Club Tourenleitung im ADFC Landesverband Hessen Samstag, den 17. September 2005

  2. Warum bietet der ADFC geführte Radtouren an? • Öffentlichkeitsarbeit-Mitgliederwerbung • Verkehrssicherheit (Radtechnik erkennen) • Regionalkunde • Freizeitgestaltung: Gruppenerlebnisse vermitteln, Kennenlernen Gleich- gesinnter, Gemeinsamer Freizeitspaß • Gesundheitsbewusstsein stärken • Motivation: Leute zu eigenen Touren und Aktivitäten mit dem Rad anregen

  3. Welche Anforderungen sollen TourenleiterIinnen erfüllen? • Teilnahme an mehreren geführten ADFC-Radtouren • Spaß an der Ausarbeitung von Radtouren • Verantwortungsbewußtsein • Betriebs- und verkehrssicheres Fahrrad Der/die TourenleiterIn repräsentiert den ADFC Bedenke!!

  4. Mitgliederwerbung • Infomaterial über ADFC mitnehmen • Mitfahrer aus dem ADFC als „Werber“ während der Tour einsetzen • Vor der Tour und in den Pausen oder beim gemütlichen Beisammensein nach einer Tour • Engagement – Service – Kontakte • Bezug zu lokalen Aktivitäten des ADFC herstellen

  5. Infomaterial • Rauf aufs Rad / Rauf aufs Rad in Hessen • Deutschland per Rad entdecken • Entdeckerkarte • Radreisen 200X • Mit dem Fahrrad zur Arbeit • alte Radwelt-Ausgaben • wenn vorhanden: Faltblatt mit Verhaltenstipps für die Teilnehmer von ADFC-Radtouren

  6. Zielgruppe der ADFC-Radtouren • Tourenradler/ Mountainbiker/ Rennradfahrer • Familien mit Kinder • Freizeitradler • Besondere Interessen: z.B. Kulturelle Angebote, Weinprobe, sportliche und gesundheitliche Aspekte usw.

  7. Grundsätze für Touren Touren sollten: • auf möglichst autofreien Wegen • gut befahrbarem Untergrund, bzw. ausgewiesenen Mountainbiketrails • durch schöne Landschaften • zu attraktiven Zielen führen

  8. Vorbereitung von Touren Festlegen von: • Zielgruppe • Streckenziel • Steckenprofil (Länge/Schwierigkeitsgrad) • Tempo • Pausen Immer Strecken zeitnah vorher abfahren!!

  9. Vorbereitung von Touren • Welches Kartenmaterial? • Welche Radtourenführer? • Welche Sehenswürdigkeiten? • Welche Ausflugslokale

  10. Vorbereitung von Touren: Streckenauswahl • Abwechslung einbauen, Monotonie vermeiden • Sehenswürdigkeiten beachten • Ausweichstrecken erkunden wegen möglicher Baustellen, schlechten Wegen, etc.) • Unmittelbar nach dem Mittagessen möglichst keine starken Steigungen fahren • Ist die Gesamtstrecke zu lang, ÖPNV nutzen • Zahl der Tourleiter wächst mit der TN-Zahl

  11. Vorbereitung von Touren • Den Schlussfahrer abklären • Reparaturservice klären • Gaststätte reservieren • evtl. Zugverbindung klären/ Fahrkarten kaufen • Rechtzeitige Bekanntgabe in der Presse

  12. Durchführung von Touren Grundregeln: • die sichere Kenntnis der Strecke • Tourenleiter(in) muss am Treffpunkt erscheinen (auch bei schlechtem Wetter) • 15 Min vor Beginn ist der/die Tourenleiter(in) am Startort

  13. Durchführung von Touren Wichtige Utensilien der Tourenleiter(innen): • Erste Hilfe Set (aufgefrischte Kenntnisse als Ersthelfer wünschenswert) • Werkzeug (das nötigste) • Wenn vorhanden: Funkgeräte (Kommunikation zwischen Tourenleiter und Schlussfahrer) • möglichst auffällige Kleidung (z.B. ADFC-Leibchen) • Helm tragen (Vorbildfunktion) • Handy (soweit vorhanden) • ADFC-Infos und Tourenprogramme

  14. Durchführung von Touren Begrüßung der Teilnehmer: • persönliche Begrüßung und Vorstellung • Kurzüberblick über die Tour (Pause, signifikante Steigungen) • Teilnehmerzahl feststellen • auf Verkehrssicherheit der Räder hinweisen • Mitteilung folgender Spielregeln:

  15. „Spielregeln“ • Jede(r) fährt auf eigene Verantwortung • StVO einhalten • Sicherheitsabstand halten z.B wegen Schlaglöchern, Hindernissen • Niemand fährt vor dem/r Tourenleiter(in) und keiner hinter der Schlussperson • Bei Stopps: Weg und Kreuzungen freihalten

  16. Durchführung von Touren • Vor dem Start: Rad-Check (per Augenschein). Notfalls nach entsprechender Kontrolle die Teilnahme verweigern • Auf platte Reifen und quietschende Kette hinweisen • Auf den ersten Kilometern: Ergonomie-Check (Sattelhöhe etc.); nur im Extremfall ansprechen

  17. „Weitere Tipps“ • Straßenüberquerung vorher absprechen. Kein Recht zum Anhalten von Autos, jedoch Absichern von beiden Richtungen durch erfahrene Teilnehmer sinnvoll. • Keine abrupten Stopps oder Kehren vornehmen: Stopps mit Zeichen ankündigen. (vorher absprechen)

  18. „Weitere Tipps“ • Pfosten und Hindernisse ankündigen und auch nach hinten in der Gruppe weitergeben • Richtige Wahl der Geschwindigkeit • Der/die Langsamste bestimmt das Tempo. Schwache Teilnehmer(innen) nach vorne in die Gruppe nehmen • Aufrückpausen: dem letzten noch Zeit zum regenerieren geben

  19. Durchführung von Touren • Bei der 1. Pause die Teilnehmer fragen, ob das Tempo in Ordnung ist und ob es Probleme gibt. • In der Hauptpause Tourenprotokoll ausfüllen. Infomaterial verteilen. Evtl. auf Spendendose hinweisen. • Bei Pausen Startzeit angeben. Teilnehmer durchzählen. • Nach Rückkehr verabschieden, auf nächste Touren / Veranstaltungen hinweisen. • Ende der Tour deutlich bekannt geben!!!

  20. Probleme und Lösungsansätze Bei Pannen: • Ruhe bewahren /geeigneten Platz suchen • Klären, ob sofortige Behebung nötig oder ob Zeit bis zur nächsten Pause ist • Panne soll vorrangig durch den Betroffenen selbst behoben werden (Hilfe zur Selbsthilfe), evtl. Mithilfe durch kundigen Mitfahrer oder TourenleiterIn • Nur Pannenhilfe leisten - keine aufwändigen Reparaturen.

  21. Probleme und Lösungsansätze • Die Gewissheit, bei einer Panne Hilfe zu bekommen, ist für nicht wenige Leute ein wichtiger Grund, sich geführten ADFC-Touren anzuschließen. • Eine gute Teilnehmerbetreuung – auch bei Pannen – ist eine gute Werbung für den ADFC und sein Tourenprogramm.

  22. Probleme und Lösungsansätze Bei Unfällen: • Ruhe bewahren - Unfallstelle absichern • Erste Hilfe leisten • bei schweren Verletzungen - Notruf (Handy) • Verlässt die betroffene Person die Gruppe nun auf eigenen Wunsch, sollte dies von ihr vor Zeugen geäußert werden

  23. Probleme und Lösungsansätze Verlust von Teilnehmern Vorbeugen: • Vor Start Teilnehmer durchzählen • Vor Start Abmeldepflicht bekanntgeben, für den, der die Gruppe verlässt • Teilnehmer sollten am letzten Kontaktort mit der Gruppe warten. TourenleiterIn fährt zurück

  24. Probleme und Lösungsansätze Beschwerden über zu schnelle oder zulangsame Fahrt: • Kategorie der Tour nochmals benennen • Tourenleiter sollte die Geschwindigkeiten laut Einstufung der Tour einhalten, da sonst die geplante Strecke zeitlich nicht geschafft werden kann.

  25. Probleme und Lösungsansätze Irrtum bei Routenwahl: • wenn möglich nichts anmerken lassen • mit Hilfe der Teilnehmer / Wegweiser oder Einheimischen den Weg suchen • Der Tourenleiter sollte trotzdem die Zügel in der Hand halten

  26. Probleme und Lösungsansätze Interessenkonflikt: • Rückgrat bewahren. Der Tourenleiter bestimmt über Strecke, Gasthäuser und Verlauf der Tour. • Vorschlag an die Querulanten: die Tour zu führen und natürlich die Verantwortung zu übernehmen. (Nur im Extremfall)

  27. So bitte nicht!

  28. Verkehrsregeln • ADFC-Radtourenleiter müssen mit den wichtigsten Regeln der StVO in Bezug auf Radverkehr unbedingt vertraut sein • Der ADFC ist ein kompetenter Verkehrsclub, was durch die Tourleiter – auch aus Haftungsgründen – widergespiegelt werden muss • Gerade auf Touren kann der ADFC durch seine Tourenleiter seine Kompetenzen zeigen

  29. Haftung und Versicherungsschutz des Tourenleiters HAFTUNG ALLGEMEIN: • Erwachsene • Kinder

  30. 1. Erwachsene • Für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. • Ein Verschulden ist deshalb nur vorstellbar, wenn man als Tourenleiter die Gruppe in besonders gefährliche Situationen bringt, die beim individuellen Radfahren nicht auftreten.

  31. 1. Erwachsene • Eine Aufsichtspflicht gegenüber Erwachsenen besteht nicht. • Erforderlich sind jedoch Hinweise auf drohende Gefahren. • Einem geschwächten oder verletzten Teilnehmer muss der Tourenleiter helfen.

  32. 2. Kinder • Für die deliktfähigen Kinder oder Jugendlichen haftet, wer kraft Gesetzes zur Aufsicht verpflichtet ist und seine Aufsichtspflicht verletzt. • Aufsichtspflichtig sind in der Regel die Eltern. Ebenso haftet, wer "durch Vertrag zur Aufsicht verpflichtet" ist. Das kann z. B. der Leiter einer ADFC-Fahrradtour sein, dem die Kinder von den Eltern anvertraut worden sind.

  33. 2. Kinder • Ein schriftlicher Vertrag oder eine Geldzahlung als Gegenleistung sind nicht erforderlich. Wenn die Eltern ihre Kinder selbst zum Tourenleiter bringen, ist mit ihnen der zur Aufsicht verpflichtende Vertrag verbindlich geschlossen.

  34. 2. Kinder • Zu einer Haftung des Tourenleiters kann es dann kommen, wenn die Aufsicht vernachlässigt wird. Welche Aufsichtspflicht erforderlich ist, lässt sich nicht generell festlegen.

  35. 2. Kinder Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich nach "Alter, Eigenart und Charakter des Kindes“. Entscheidend ist, was verständigen Aufsichtspersonen nach vernünftigen Anforderungen zugemutet werden kann, um die Schädigung Dritter durch das Kind zu verhindern.

  36. 2. Kinder • Die Teilnahme von Kindern unter 10 Jahren ist aus diesen Gründen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt. • Kinder zwischen 10 und 14 Jahren sollten ohne Begleitung nur zugelassen werden, wenn ein Erziehungsberechtigter bestätigt, dass sie die wichtigsten Verhaltensregeln im Verkehr kennen und sich zuverlässig danach richten.

  37. 2. Kinder • Kinder über 14 Jahren sind strafmündig • Sie können also wegen einer Straftat (z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung im Verkehr) oder einer Verkehrsordnungswidrigkeit zur Verantwortung gezogen werden.

  38. HAFTUNG - BEISPIELE Bei Reparaturen und Hilfeleistungen: • Wenn man den Eindruck erweckt, man würde für die erfolgte Reparatur auch eine Garantie übernehmen, haftet man. • Wenn man aus Gefälligkeit hilft, besteht keine Haftung

  39. HAFTUNG - BEISPIELE Verantwortung bei bekannten Gefahrenstellen: • Grundsätzlich ist jeder Verkehrsteilnehmer selbst verantwortlich. • Allerdings kann den Tourenleiter eine Mithaftung treffen, wenn er Gefährdungen billigend in Kauf nimmt, ohne das Können der Teilnehmer zu berücksichtigen.

  40. HAFTUNG – PERFEKTE HANDHABUNG Ein Tourenleiter ist dann nicht haftbar, • wenn die Strecke ohne gefährliche Abschnitte verläuft, • die Teilnehmer auf die Spielregeln beim Fahren in der Gruppe aufmerksam gemacht wurden • und auch sonst keine vorsätzliche Gefährdung vorliegt.

  41. HAFTUNG – DELEGATION • Da eine namentliche Meldung der Tourenleiter nicht erforderlich ist, ist es auch unbedenklich, die Tourenleiter im letzten Moment noch auszutauschen. • Für die Vereinshaftpflicht ist lediglich wichtig, dass die betreffenden Personen als Tourenleiter erkennbar, sind, z.B. dadurch, dass sie sich den Teilnehmern vor der Tour vorgestellt haben.

  42. HAFTUNG – DELEGATION • In der ADFC-Vereinshaftpflicht sind sogar Nichtmitglieder versichert, wenn ihnen die Tourenleitung vom ADFC übertragen worden ist. • Auch hier gilt, dass die betreffenden Personen vor der Tour als Tourenleiter oder Tourenhelfer bezeichnet worden sind.

  43. VERSICHERUNGSSCHUTZ Für die verursachten Schäden muss der ADFC einstehen, • es sei denn, der Tourenleiter hat vorsätzlich einen Schaden verursacht. • Die Versicherung gewährt auch dann Deckung, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges Handeln herbeigeführt wird. • Allerdings muss die Tour dem ADFC Hessen vor Beginn gemeldet worden sein. In der Regel reicht die Übergabe des Tourenprogrammes aus. Änderungen bzw. weitere Touren müssen separat gemeldet werden.

  44. VERSICHERUNGSSCHUTZ Zu beachten ist: • Dies ist eine Verkehrshaftpflichtversicherung. • Zivilrechtliche Schäden des Geschäftslebens sind nicht versichert.

  45. VERSICHERUNGSSCHUTZ • Im Haftungsfall würde die Vereinshaftpflicht-versicherung im Rahmen der vereinbarten Höchstgrenze (z. Zt. 1.000.000 Euro bei Personenschäden und 250.000 Euro bei Sachschäden) den ADFC von Ansprüchen freistellen. • Dies gilt auch für Tourenleiter, die nicht ADFC-Mitglied sind. • Sofern eine Privathaftpflicht des Verantwortlichen eintrittspflichtig ist (ist selbst versichert), geht die dortige Deckung voraus.

  46. VERSICHERUNGSSCHUTZ • Alle ehrenamtlich Tätigen sind in Hessen im Rahmen ihrer Tätigkeit unfallversichert. • Allerdings kann sich diese Versicherung nicht nach den persönlichen finanziellen Verhältnissen richten. • Eine private Unfall- bzw. Berufsunfähigkeits-versicherung ist trotzdem wichtig. • Schäden des Tourleiters (Personen- und Sachschäden) durch Fahrfehler sind nicht versicherbar. Hier kann eventuell ein Härtefond der ADFC-Gliederung helfen.

  47. DER ADFC ALS REISEVERANSTALTER • Eine geführte Radtour wird zur Reise, wenn in ihrem Verlauf eine Mahlzeit in einem Restaurant eingenommen wird, die der veranstaltende ADFC-Kreisverband bestellt und dafür vorab von jedem Teilnehmer einen Beitrag eingenommen hat. • Die beiden Leistungen "Tourenleitung" und "Verpflegung" verpflichten im Zusammenhang mit einer Vorauszahlung zur Aushändigung eines "Sicherungsscheines" an die Mitfahrer. • Für normale Tagesradtouren muss in der Regel kein Sicherungsschein ausgehändigt werden.

  48. DER ADFC ALS REISEVERANSTALTER • Die beiden Leistungen "Tourenleitung" und "Verpflegung" verpflichten im Zusammenhang mit einer Vorauszahlung zur Aushändigung eines "Sicherungsscheines" an die Mitfahrer. • Für normale Tagesradtouren muss in der Regel kein Sicherungsschein ausgehändigt werden.

  49. DER ADFC ALS REISEVERANSTALTER Den Schein benötigt man aber,wenn • 1.die Reise länger als 24 Stunden dauert oder • 2.eine Übernachtung beinhaltet oder • 3.der Reisepreis 80 Euro übersteigt und • 4.von den Teilnehmern eine Vorauszahlung angefordert wird. • Also noch einmal zum besseren Verständnis: Wenn keine Anzahlung kassiert wird, ist kein Sicherungsschein erforderlich, auch wenn die Kriterien 2, 3 und 4 erfüllt sind.

  50. DER ADFC ALS REISEVERANSTALTER • Der ADFC ist wie jeder Reiseveranstalter verpflichtet, bei Anzahlungen für Mehrtagestouren Sicherungsscheine für eine Insolvenzversicherung auszuhändigen. • Dieses Dokument sichert die eingezahlten Kundengelder gegen Pleiten der Reiseveranstalter ab.

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