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Geburtsstörungen von der Frucht / den Früchten ausgehend

Geburtsstörungen von der Frucht / den Früchten ausgehend. Große / zu große Frucht in physiologischer L/S/H: Eine der Hauptursachen für Dystokien beim Rind, vor allem bei Primipara Unterschied relativ zu große vs. absolut zu große Frucht:

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Geburtsstörungen von der Frucht / den Früchten ausgehend

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Presentation Transcript


  1. Geburtsstörungen von der Frucht / den Früchten ausgehend • Große / zu große Frucht in physiologischer L/S/H: • Eine der Hauptursachen für Dystokien beim Rind, vor allem bei Primipara • Unterschied relativ zu große vs. absolut zu große Frucht: • Relativ zu große Frucht: bei zu früh / fehlgedeckten Färsen • Muttertier selbst noch im Wachstum begriffen: juveniles Becken • Absolut zu große Frucht: • Färse wurde mit erlangter Zuchtreife und altersgerechter Körperentwicklung gedeckt/besamt (im Alter von 15 bis 20 Monaten, KGW ca. 400 kg), Frucht überschreitet jedoch das Größen-/Gewichts-verhältnis von 1:14 (7%) im Vergleich zur Körpermasse der Färse oder Kuh (>7%: Geburtgewichte >35 bzw. > 40 kg bei 500 bzw. 600 kg KGW der Färse/Kuh) • Fehlerhafte L/S/H • Normal große Frucht a.p. abgestorben oder Exitus i.p.: Eigen-bewegungen fehlen, sind für eine Spontangeburt notwendig

  2. Geburtsstörungen von der Frucht / den Früchten ausgehend • Bei erst- wie mehrfachgebärenden Unipara und Pluripara gleichermaßen: sekundär entstandene große / zu große Frucht/Früchte durch Fäulnis und Emphysem-bildung infolge übergangener Geburt • Bei Multipara entstehen große/zu große Früchte fast ausnahmslos bei niedriger = unterdurchschnittlicher Zahl an Früchten (Schwein, Hund, Katze) • Gefahr der zu großen Frucht bei pathologisch verlängerter Graviditätsdauer, sowohl Uni- wie auch Multipara betreffend; Verhütung: Partusinduktion • Verkeilung zweier Früchte im Becken

  3. Geburtsstörungen von der Frucht / den Früchten ausgehend • fehlerhafte Lage/Stellung/Haltung: • Korrekturversuch vorzugsweise am stehenden Tier: erleichtert jeden Korrekturversuch! • Bei physiologischer Wehentätigkeit und hohem Uterustonus: Beides herabsetzen/senken: • Kleine (= tiefe) Epiduralanästhesie: schaltet die Bauchpresse vorübergehend aus, mindert den Uterustonus nicht! • Injektion eines Tokospasmolytikums (z.B. ß2-Mimetikum): lässt die Gebärmutter erschlaffen • Bei trockenen Geburtswegen Fruchtwassersatz in den Uterus und in die Vagina einbringen • Frucht fängt wieder an „zu schwimmen“ • Die Korrektur kann nur im Cavum uteri erfolgen • Fruchtteile in der Zervix/Vagina in den Uterus zurückschieben • zur Verfügung stehenden Platz optimal nutzen: an einem Ansatzpunkt der Frucht schieben, am anderen gleichzeitig ziehen bzw. heben (Kräfteparallelogramm anwenden)

  4. Wann muss interveniert werden? • Bei regulären Wehen, aber ausbleibendem Fort-schreiten des Geburtsablaufes: Ursachen: • Fehlerhafte Lage/Stellung/Haltung des Kalbes • Torsio uteri (Gebärmutterverdrehung) • großes/zu großes Kalb • Verkeilung von Zwillingen • Tod des Kalbes noch vor oder während der Geburt • Mittel- bis hochgradige mangelhafte Öffnung des Muttermundes bzw. Dehnung der Scheide/der Scham

  5. Geburtsstörungen von der Frucht / den Früchten ausgehend • Generelle Vorgehensweise bei der konserva-tiven Geburtshilfe (leichter / mittelschwerer /schwerer Auszug): • Leitung der Geburtshilfe (= wechselseitiger Zug an den Gliedmaßen) vorzugsweise am liegenden Tier (intensiviert die Presswehen, schafft Platz im knöchernen Geburtsweg) • Nach Durchtritt des Kopfes in VEL/des Beckens in HEL Dammschutz durchführen, gleichzeitig Zugrichtung zum Euter hin ändern und an beiden Gliedmaßen gleich starken Zug ausüben lassen • Bei einem Steckenbleiben der Frucht in VEL mit seinem Becken im Becken der Mutter Vorderbeine überkreuzen, Frucht auf Thoraxhöhe umgreifen, um damit eine Rotation der Frucht im Becken zu erzielen bei gleichzeitigem Zug an den Vorderglied-maßen („Korkenziehereffekt“)

  6. Wie (stark) darf Zughilfe geleistet werden? • Voraussetzung ist eine korrekte Lage, Stellung und Haltung des Kalbes sowie eine maximal geringgradige mangelhafte Öffnung des Muttermundes/Weitung der Scham • Wechselseitiger Zug an den Vorder-/Hinterbeinen mit maximal 3 Personen (entspricht Zugkraft von ca. 100 kp) • Zug mit den Wehen, vorzugsweise am liegenden Tier • Zugrichtung horizontal, bis der Kopf des Kalbes (in VEL) bzw. das Becken (in HEL) durch die Scham getreten ist • Wechsel der Zugrichtung sowie Zug an beiden Glied-maßen gleichzeitig zum Euter hin, sobald der Kopf/das Becken der Frucht geboren ist!

  7. Geburtsketten nach Götze, vorbereitet mit Zuggriff zum Anlegen an den Vorder- bzw. Hintergliedmaßen (immer proximal der Fesselgelenke anbringen!)

  8. 5 4 3 1 2 1: Genickkieferschlinge 2: Krey-Schöttler-Haken 3: Doppelaugenhaken 4: lange spitze Augenhaken nach Harms 5: kurzer, stumpfer Augenhaken nach Freyberger

  9. Augenhaken nach Harms: paariges Anlegen zur Streckung des Kopfes während der wechselseitigen Zughilfe an den Vordergliedmaßen (nur bei toten Früchten anwenden!); Alternative: Genickkieferschlinge!

  10. Pumpe mit Sonde für das Einbringen von Fruchtwasserersatz (Parachlorgel: 1 Beutel mit Schneebesen in 10-12 Liter Wasser einrühren) in den Uterus

  11. Die geburtshilfliche Nachuntersuchung • Wurde man als Tierarzt zu einem Geburts-patienten gerufen und hat eine Frucht ent-wickelt, muss anschließend das Muttertier manuell vaginal nachuntersucht werden: • Ist eine weitere Frucht, ein Fruchtteil zu palpieren? Bei Negativbefund: „Auf Armeslänge ist keine weitere Frucht zu fühlen.“ Dies schließt das Vorhandensein weiterer Früchte nicht aus, stellt forensisch aber eine Absicherung dar. • Untersuchung im Cavum uteri auf Verletzungen oder Rupturen und/oder (arterielle) Blutungen • Untersuchung auf Zervixläsionen • Vagina, Vestibulum, Labien, Damm: Untersuchung auf Verletzungen, Einrisse, evtl. rupturierte Arterien, Hämatome….

  12. Ein Gewaltauszug mit mehr als drei Personen bzw. die unkontrollierte oder un-sachgemäße Anwendung eines mechani-schen Geburtshelfers gefährdet das Leben des Kalbes und der Kuh gleichermaßen, was sich in ökonomischer Hinsicht nicht rechnet, außerdem einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt! • Ist es zu Geburtsverletzungen (tiefe Einrisse in der Scheide/in der Scham/im Damm) gekommen, sollten diese direkt im An-schluss chirurgisch versorgt werden

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