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Wichtiges und Überblick über das Steuer- und Beitragsrecht in Österreich

DER WEG IN DIE SELBSTÄNDIGKEIT als Kontinenz- und Stomaberater „Die Aufnahme einer freiberuflichen Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege“. Wichtiges und Überblick über das Steuer- und Beitragsrecht in Österreich. Günther Bauer

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Wichtiges und Überblick über das Steuer- und Beitragsrecht in Österreich

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  1. DER WEG IN DIE SELBSTÄNDIGKEITals Kontinenz- und Stomaberater„Die Aufnahme einer freiberuflichen Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege“ Wichtiges und Überblick über das Steuer- und Beitragsrecht in Österreich Günther Bauer Steuerberater, Unternehmensberater @: bauer@acon.at – T: 0732/774704-0 Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  2. DER WEG IN DIE SELBSTÄNDIGKEIT Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater Themenschwerpunkte: • (An-)Meldepflichten • Sozialversicherung • Einkommensteuer • Umsatzsteuer Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  3. (An-)Meldepflichten Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater • Berufsrechtliche (An-)Meldung • Anmeldung Sozialversicherung • Meldung gegenüber Finanzverwaltung KÜMMERN SIE SICH UM IHRE MELDEPFLICHTEN! Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  4. Berufsrechtliche (An-)Meldung Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater • Inhalt: „Meldung der Beabsichtigten Aufnahme einer freiberuflichen Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege“ • Gesetzliche Grundlagen:§ 36 GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) • Behörde: zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (-amt) am (künftigen) Berufssitz. ACHTUNG: Änderung oder Auflassung des Berufssitzes ist meldepflichtig. • Meldeformulare: Bezirksverwaltungsbehörden, auf deren Homepageseiten, usw.z.B. in Linz: http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=122166 Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  5. Anmeldung Sozialversicherung I Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater • Allgemeines: Seit 1998 gehören alle Menschen, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" oder "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" erzielen, zur gewerblichen Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung, sofern sie aufgrund dieser Tätigkeit nicht bereits pflichtversichert sind. • Als Freiberufler gelten beispielsweise Aufsichtsratsmitglieder, Dentisten, geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (ohne Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer), Journalisten, Kolporteure, Krankenpfleger, Kunstschaffende, selbständige Lehrer, Schilehrer, Tierärzte, Wirtschaftstreuhänder. • Begriff: Neue Selbständige Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  6. Anmeldung Sozialversicherung II Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater Voraussetzung für die Einbeziehung in die Pflichtversicherung ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit mit Einkünften über einem bestimmten Grenzbetrag: • Versicherungsgrenze I: EUR 6.453,36 - gilt, wenn in einem Kalenderjahr keine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und keine der im nächsten Absatz genannten Bezüge vorliegen. • Versicherungsgrenze II: EUR 4.641,60 (= 386,80 x 12) - gilt, wenn in einem Kalenderjahr eine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird oder eine Pension, ein Ruhe-/Versorgungsgenuss, Kranken- oder Wochengeld, Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld, Sonderunterstützung oder eine Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen wird. ACHTUNG: Die Versicherungsgrenzen gelten nicht, wenn zusätzlich eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, die zur GSVG-Pflichtversicherung führt(z.B. Gewerbetreibender, [z.B. Handel, …]). Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  7. Anmeldung Sozialversicherung III Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater ACHTUNG – nachträgliches Feststellen der Versicherungspflicht: Da die Einkünfte erst nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheides feststehen und somit erst nachträglich beurteilt werden kann, ob die Versicherungsgrenze überschritten wird, kann der sofortige Beginn der Pflichtversicherung durch eine Erklärung des Versicherten, wonach seine Einkünfte die Versicherungsgrenze übersteigen werden, ausgelöst werden. Die Versicherung bleibt in diesem Fall auch dann aufrecht, wenn die Einkünfte tatsächlich unter der Versicherungsgrenze liegen. Beitragszuschlag:Ein Beitragszuschlag in Höhe von 9,3 Prozent der Beiträge, wenn die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht während des jeweiligen Kalenderjahresgemeldet wurde oder der SVA bekannt gegeben wurde, dass die Einkünfte die Versicherungsgrenze nicht übersteigen werden, und letztlich (laut Einkommensteuerbescheid) aber tatsächlich höhere Einkünfte vorliegen. Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  8. Anmeldung Sozialversicherung IV Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater Opting in: Liegt das Einkommen unter der maßgeblichen Versicherungsgrenze, so kann über Antrag eine Einbeziehung in die Kranken- und Unfallversicherung erfolgen. Die Ausnahme von der Pensionsversicherung bleibt jedoch bestehen. Beginn der Pflichtversicherung:Wurde vorab eine Erklärung abgeben, dass das Einkommen über der Versicherungsgrenze liegen wird, beginnt die Pflichtversicherung spätestens mit Abgabe der Erklärung. Wird nicht vorab erklärt, dass das Einkommen über der Versicherungsgrenze liegen wird, kann die Pflichtversicherung erst nach Einlangen des betreffenden Einkommensteuerbescheids geprüft und gegebenenfalls festgestellt werden. In diesen Fällen beginnt die Pflichtversicherung mit dem glaubhaft gemachten Zeitpunkt des Beginnes der selbständigen Tätigkeit, sonst mit dem jeweiligen Jahresersten. Wird die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nicht gemeldet und erlangt die SVA erst im Zuge der Übermittlung der Einkommensdaten durch die Finanzbehörde Kenntnis vom Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit und eines Einkommens über der Versicherungsgrenze, so wird für dieses Kalenderjahr die Pflichtversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung grundsätzlich vom 1. Jänner bis 31. Dezember festgestellt. Ende der Pflichtversicherung:Die Pflichtversicherung endet mit dem Monatsletzten nach Aufgabe der selbständigen Tätigkeit. Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  9. Anmeldung Sozialversicherung V Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater Ausnahme von der Pflichtversicherung: • Nichterreichen der VersicherungsgrenzenDie Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit wurde gemeldet, die Einkünfte aus dieser Tätigkeit übersteigen jedoch nicht die Versicherungsgrenze von EUR 6.453,36 bzw. EUR 4.641,60. • Ruhen der selbständigen ErwerbstätigkeitBesteht aufgrund der selbständigen Erwerbstätigkeit die Mitgliedschaft zu einer gesetzlichen Interessenvertretung, und wird die Anzeige des Ruhens von dieser bestätigt, so besteht für den Zeitraum des Ruhens keine Pflichtversicherung. Bei einer Ruhendmeldung kann die Ausnahme für maximal 18 Monate rückwirkend festgestellt werden. Eine rückwirkende Ausnahme aus der Pflichtversicherung ist jedoch in jenem Versicherungszweig ausgeschlossen, in dem bereits Leistungen bezogen wurden. Außerdem kann in der Krankenversicherung Formalversicherung eintreten. Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  10. Anmeldung Sozialversicherung VI Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater Unmittelbar wichtigsten Formulare: • Anmeldung: Versicherungserklärung für die Pflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 1. Z 4 GSVG • Beendigung der Erwerbstätigkeit Weitere Formulare: • Auf der Homepageseite der SVA der gewerblichen Wirtschaft Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  11. Anmeldung Sozialversicherung VII Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater Beiträge in der Kranken- und Pensionsversicherung (Werte 2013) Wenn Sie sich erstmals selbstständig machen und vorher noch nicht GSVG versichert waren, gelten in den ersten drei Jahren Ihrer selbstständigen Tätigkeit niedrige Beitragsgrundlagen, die zu einer Ersparnis an Beiträgen führen. • Der Pensionsversicherungsbeitrag wird in den ersten drei Kalenderjahren auf jährlich 1.193,88 Euro (d.h. 99,49 Euro monatlich) vorläufig abgesenkt. Zu einer Nachbemessung (Nachzahlung) kommt es, wenn die im jeweiligen Jahr erzielten Gewinne laut Einkommensteuerbescheid höher als jährlich 6.453,36 Euro (537,78 Euro monatlich) waren. • Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt im Gründungsjahr und dem darauf folgenden Kalenderjahr jährlich 493,68 Euro (41,14 Euro monatlich)- dies ohne Nachbemessung. Ab dem dritten Kalenderjahr kommt es zu einer Nachbemessung, wenn das Betriebsergebnis (Nettoumsatz minus Ausgaben) des dritten Jahres höher als jährlich 6.453,36 Euro (537,78 Euro monatlich) war. • Der Unfallversicherungsbeitrag ist gewinnunabhängig und beträgt 101,76 Euro/Jahr oder 8,48 Euro monatlich. Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  12. Anmeldung Sozialversicherung VIII Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater HINWEISE In der Pensionsversicherung liegt eine Mehrfachversicherung vor, wenn mehrere versicherungspflichtige Erwerbstätigkeiten gleichzeitig oder hintereinander innerhalb eines Kalenderjahres ausgeübt werden. VerschiedeneModelle: Beitragserstattung, Beitrag zur Höherversicherung, Differenzbeitragsvorschreibung. Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung liegt vor, wenn aufgrund von unterschiedlichen Erwerbstätigkeiten oder Geldleistungen (Pensionen usw.) zwei oder mehrere Krankenversicherungen bestehen. Verschiedene Modelle: Beitragserstattung, Differenzbeitragsvorschreibung. Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  13. Meldung Finanzverwaltung Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater • Meldung der Betriebseröffnung bzw. Betriebserweiterungmittels Formular: „Fragebogen für natürliche Personen“ – Verf24 Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  14. Umsatzsteuer Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater Im Regelfall kommen folgende unechten „Steuerbefreiungen“ zur Anwendung: (unechte Steuerbefreiungen – kurz: keine Umsatzsteuer, kein Vorsteuerabzug) • Umsatzsteuer – unecht befreite Leistung iS des § 6 Abs. 1 Z 19 UStGdie Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Dentist, Psychotherapeut, Hebamme sowie die als freiberuflich Tätigen im Sinne des § 35 Abs. 1 Z 1 iVm § 11 des GuKG...usw. • Umsatzsteuer – Kleinunternehmerregelung - § 6 Abs. 1 Z 27 UStGWenn Ihre jährlichen Umsätze (= sämtliche Einnahmen) in Österreich unter 30.000,– Euro (exklusive Umsatzsteuer, also netto) liegen, Sie keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen und abführen. In diesem Fall dürfen Sie jedoch auch keine Vorsteuer geltend machen.  OPTION auf Regelbesteuerung ist möglich! Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  15. UmsatzsteuerHonorarnote/Rechnung Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater ACHTUNG: KEINE Umsatzsteuer ausweisen, wenn nicht vorgesehen bzw. eine unechte Befreiung vorliegt. Hinweis auf die Steuerbefreiung z.B.:- steuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG oder - steuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  16. Einkommensteuer - Allgemein Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater Basis und Bemessungsgrundlage ist das Welteinkommen, hier im konkreten Fall der jährlich erwirtschafteter Gewinn des einzelnen Betriebes. Ermittlung: • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung • Basispauschalierung • (Bilanzierung) Tarif: Der Steuersatz liegt zwischen 0% und 50%, grundsätzlich fällt Einkommensteuer ab einem (Jahres-)Einkommen von mehr als EUR 11.000 Euro an. ACHTUNG: Wenn weitere Einkommen (DV, freier DV, V+V, usw.) bestehen, werden diese in die Bemessungsgrundlage miteinbezogen. Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  17. Einkommensteuer - EAR Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater Die Einnahmen- und Ausgabenrechnung - Definition: § 15 EStG - Einnahmen liegen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile zufließen. Beispiele: Honorare, Verkäufe, usw. § 16 EStG - Ausgaben (richtig: Werbungskosten): … Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Fortführend auch: Zinsen, (Pflicht)Versicherungsbeiträge, Abschreibungen, Wareneinkäufe, u.v.m. Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  18. Einkommensteuer - Ausgaben Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater „Klassische“ Werbungskosten (demonstrativ): • Arbeitsmittel (z.B. Handschuhe, Desinfektion, usw.) • Reisekosten • Bezahlte Reisekosten • „Pauschale“ Reisekosten (Diäten, Taggelder) • Kfz-Kosten vs. KM-Geld • Sofort abzugsfähige Investitionen (AK/HK bis EUR 400,00) • Abschreibungen für Investitionen (AK/HK über EUR 400,00) z.B. Laptop (ND: „normal“ 3 Jahre) • Die Praxis samt Betriebskosten, usw. • Das Arbeitszimmer – Hinweis: meist detaillierte Regelwerke • Kommunikationskosten: Telefon, Internet, usw. • Arbeitskleidung – Hinweis: grundsätzlich nicht möglich, ggf. Ausnahmen ACHTUNG: Beurteilung bei gemischter Nutzung z.B. privat/betrieblich, unselbständig/selbständig, betrieblich/betrieblich Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  19. Einkommensteuer - Begünstigungen Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater Zur Harmonisierung der Einkommensarten untereinander wurden Harmonisierungsmodelle geschaffen. Derzeit wichtigste (zutreffende) Begünstigung:  Gewinnfreibetrag (= Abzug vom Gewinn): 13 % vom Überschuss, Gewinn Grenze ohne begünstigte Investitionen EUR 3.900,00 p.a. Mit begünstigte Investitionen höher, aber ACHTUNG: bei Pauschalierung (max. 3.900,00 p.a.) Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  20. Einkommensteuer & Sonstiges Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater Sonstige Begünstigen - „Abschreibungsmöglichkeiten“ gelten wie bisher. Somit auch Werbungskosten, Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen, usw. ACHTUNG: Zuordnung der Werbungskosten (z.B. Fachbuch: kann im Bereich der unselbständigen oder im Bereich der selbständigen Einkünfte zu erfassen sein. HINWEIS:Veranlagungsfreibetrag: § 41 Abs. 3 EStG: Sind im Einkommen lohnsteuer-pflichtige Einkünfte enthalten, ist von den anderen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu 730 Euro abzuziehen. Dies gilt nicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27a Abs. 1. Der Freibetrag vermindert sich um jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte 730 Euro übersteigen. ACHTUNG: Grundsätzliche Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  21. Quellen und Links Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater • Quellenverzeichnis: • SVA der gewerblichen Wirtschaft (Schriften und Homepage) • Finanzverwaltung (Schriften und Homepage) • Magistrat der Stadt Linz (Formulare und Homepage) • Linkverzeichnis: • http://www.sozialversicherung.at • http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/start/startWindow?action=2&p_menuid=6259&p_tabid=1 • http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=7320&p_tabid=4 • https://www.bmf.gv.at/ • http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=122166 Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberaterim Rahmen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

  22. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Besuchen Sie uns auch unter: www.ACON.at Günther Bauer Steuerberater, Unternehmensberater @: bauer@acon.at – T: 0732/774704-0 Der Weg in die Selbständigkeit als Kontinenz- und Stomaberater

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