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Rostocker Modell: Erfahrungen mit der personenzentrierten Leistungserbringung in der Hansestadt Rostock aus Sicht eines

Rostocker Modell: Erfahrungen mit der personenzentrierten Leistungserbringung in der Hansestadt Rostock aus Sicht eines Leistungsträgers. Fachkonferenz am 19. Mai in Güstrow „Personenzentrierte Leistungen in der Eingliederungshilfe-Perspektiven für M-V“ Dr. Liane Melzer

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Rostocker Modell: Erfahrungen mit der personenzentrierten Leistungserbringung in der Hansestadt Rostock aus Sicht eines

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  1. Rostocker Modell: Erfahrungen mit der personenzentrierten Leistungserbringung in der Hansestadt Rostock aus Sicht eines Leistungsträgers Fachkonferenz am 19. Mai in Güstrow „Personenzentrierte Leistungen in der Eingliederungshilfe-Perspektiven für M-V“ Dr. Liane Melzer Senatorin für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur der Hansestadt Rostock Dr. Antje Wrociszewski Sucht- und Psychiatriekoordinatorin

  2. Gliederung • Vorbemerkungen • Rostocker Modell - Basis • Rostocker Modell - Hintergründe • Rostocker Modell - Entwicklung • Leistungs- und Prüfungsvereinbarung • Trägerübergreifende Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung • Effekte der Finanzierungsumstellung • Dynamisierungseffekte

  3. Vorbemerkungen • Experten sehen in der Einrichtung regionaler psychiatrischer Hilfesysteme einen wichtigen Schritt zur Verbesserung in der Behandlung psychisch kranker Menschen. • Dafür sind grundsätzliche Umstrukturierungsmaßnahmen im Versorgungssystem notwendig. • Fachtagung „Management – regionaler – psychiatrischer Versorgung … ein Weg aus der Segmentierung?“Februar 2011 in Berlin zeigte neue Wege auf: Reduzierung der Komplexität im psychiatrischen System durch Leistungsvernetzung auf regionaler Ebene UmsetzungEmpfehlung fachlicher und organisatorischer Grundsätze im Berliner Manifest 2011

  4. Grundsatz : verbindliche und koordinierte Pflichtversorgung von psychisch kranken Menschen mit wesentlichen psychosozialen Beeinträchtigungen Berliner Manifest 2011 Innovatives Management des regionalen psychiatrischen Hilfesystems geht aus von personenzentrierter und lebensweltbezogener Behandlung und Rehabilitation für psychisch kranke Menschen vorwiegend ambulante Pflichtversorgung in der Kommune erfolgt in Zukunft auf Grundlage sorgfältig verhandelter Vereinbarungen, durch: Zusammenschluss von Leistungsträgern und Leistungserbringern zum Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) Arbeitsgemeinschaft der Leistungsträger prospektives Jahresbudget – von jedem Leistungsträger Begleitung externer Qualitätssicherung und Evaluation kommunal geleitetes Abstimmungsgremium Rostocker Modell 2011Umsetzung Personenzentrierte, lebensweltbezogene Behandlung und Rehabilitation Ambulante Pflichtversorgung: 70% GPV mit GPSV + GPLV Steuerungsgruppe Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsver- einbarung Kommunales Psychiatriebudget Evaluationsprojekt Hilfeplankonferenz (HPK)

  5. Rostocker Modell - Basis Modellprojekt Sozialpsychiatrie 1998-2001 2002-2005 Modellprojekt Kommunale Psychiatrie 2004-2007 Modellprojekt Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung 2005 - 2007 Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung ab 2007gemeinsameLPV und VV zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern und neue Ergänzungsvereinbarung mit KSV 2006-2008 Modellprojekt Kostendämpfung i. d. Eingliederungshilfe 2011- 2013 Messung der Ergebnisqualität in der Eingliederungshilfe Psychiatriereform in der Hansestadt Rostock mit Veränderungen innerhalb des Versorgungs- und Hilfeplansystems

  6. Rostocker Modell - Hintergründe Abschluss der Zielvereinbarung zwischen Hansestadt Rostock und Projekt Kommunale Psychiatrie im Dezember 2003 mit Schwerpunkt Finanzierungsumstellung:  Personenzentrierte und lebensfeldorientierte Unterstützung aller leistungsberechtigten Bürger innerhalb des Hilfesystems  Loslösung der Finanzierung von Einrichtungsplatz und bedarfsorientierter Steuerung der Hilfequantität

  7. Rostocker Modell- Hintergründe • Anregung kreativen Potenzials bei Trägern zur Flexibilisierung und Dynamisierung der Hilfen durch mehr Gestaltungsspielräume  Transparenz in der Kommunikation zwischen Leistungsträger und Leistungserbringern: projektbegleitende Steuerungsgruppe • Erarbeitung der Vereinbarungen in regelmäßigen Treffen • 2005 - 2007 Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung zwischen den Leistungserbringern und der Kommune auf Grundlage eines trägerübergreifenden Budgets  Projektbezogene Ergänzungsvereinbarung mit überörtlichen Leistungsträger auf Grundlage Einrichtungsvereinbarungen  ab 2007: gemeinsame Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsver-einbarung na.§75 SGB XII i. V. m. LRV MV gem. §79 Abs.1 SGB XII zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern

  8. Trägerübergreifende Leistungs- und Prüfungsvereinbarung - Vereinbarungspartner  Hansestadt Rostock örtlicher Träger der Sozialhilfe Kommunaler Sozialverband M-V überörtlicher Sozialhilfeträger  Kooperationsverträge zwischen: AWO-Sozialarbeit gGmbH GGP mbH Förderverein Gemeindepsychiatrie Gemeindepsychiatrischer Leistungserbringerverbund(GPLV)

  9. Trägerübergreifende Leistungs- und Prüfungsvereinbarung - Inhalt Leistungsvereinbarung nach § 75 SGB XII für angebots- und einrichtungs-übergreifenden Leistungskatalog entsprechend des Landesrahmenver- trages für MV nach § 79 SGB XII in den Leistungstypen B.1, B.3, B.4, B.5 Gesamtauslastung des Verbundsystems orientiert sich am monatlichen Jahresmittel (5% Über- o. Unterschreitung)  im Einzelfall ermitteln sich Art, Umfang und Inhalt der Leistung über IBRP und Maßnahmeplanung (Hilfeempfängergruppen), i.d.R. Leistungskombination aus vier Leistungsbereichen, die träger- und einrichtunsgsübergreifend erbracht werden kann: Psychosoziale Grundleistung, Planung und Abstimmung Sozialpsychiatrische Leistungen zur Selbstversorgung Sozialpsychiatrische Leistungen zur Tages- und Kontaktgestaltung Sozialpsychiatrische Leistungen im Bereich Arbeit und Ausbildung

  10. Verteilung der Maßnahmen im GPLV 2009 n = 474 (Gesamtfallzahl), davon sind 21% Komplexleistungen

  11. Verteilung der erbrachten Leistungen 2009 Im GPLV wurden in 2009 insgesamt 474 Personen unterstützt • 591 erbrachte Leistungen • 448 Leistungen von der GGP • 143 Leistungen von der AWO

  12. Trägerübergreifende Leistungs- und Prüfungsvereinbarung - Umfang bestimmt sich individuell auf Grundlage des Gesamtplanes gem. § 58 SGB XII und wird mittels Maßnahmeplanungsinstrument für die einzelnen Leistungsbereiche lt. Leistungskatalog in Minuten/ Woche ermittelt • Einordnung der Maßnahme entsprechend ihrem zeitlichen Umfang in eine Hilfeempfängergruppe mit vergleichbarem Hilfebedarf gem. § 76(2) SGB XII Vorhaltung eines Psychosozialen Krisendienstes zur Sicherstellung kontinuierlicher Erreichbarkeit in einem weitgehend ambulantisierten Versorgungssystem Festlegung des Verhältnisses zwischen personenbezogenen und nicht personenbezogenen Leistungen/Ausfallzeiten von 60 : 40 % Umsetzung • Psychosoziale Zentren in 4 Stadtteilen • Mehr als 90 % der Nutzer von Wohnangeboten lebt außerhalb von stationären Einrichtungen • Bildungs-, Arbeits-, und Beschäftigungsangebote an 7 Standorten in 5 Stadtteilen

  13. Rostocker Modell -Angebote des GPLV in der Hansestadt Rostock

  14. Universität Rostock KPP mit Institutsambulanz Amt für Jugend/SozialesFachbereich Soziales Gesundheitsamt Sozialpsychiatrischer Dienst Tagesstrukturierende Einrichtungen Hilfen zum Wohnen Tageskliniken Medizinisches Versor- gungszentrum (MVZ) Angebote zur Beschäftigung und Reha

  15. Trägerübergreifende Leistungs- und Prüfungsvereinbarung Personelle Ausstattung und Qualifikation (Qualitätssicherung)  träger- und einrichtungsbezogene Personalmindestvorhaltungs- kennziffern  Ermöglichung eines bedarfsorientierten angebotsübergreifenden Personaleinsatzes  Definition der Fachkraft und Festlegung der Fachkraftquote von 80 % Umsetzung • ca. 88 VBE mit Fachkraftquote von 87 % • 106 Weiterbildungsmaßnahmen • Monatliche Supervision durch externe Supervisoren

  16. Trägerübergreifende Leistungs- und Prüfungsvereinbarung Prozessqualität  Vorrang von ambulanten und nichtpsychiatrischen Hilfen  Festlegung von Qualitätsstandards  Leistungsdokumentation  Qualitätsmanagement einschließlich Zertifizierung • geregeltes Antrags- und Hilfeplanverfahren Ergebnisqualität Festlegung von 8-10 % Wiedereingliederung psychisch kranker Menschen am Leben in der Gemeinschaft  Erprobung einer standardisierten Feststellung des individuellen Zielerreichungsgrades zum Vergleich der Ergebnisqualität Modellprojekt 2011-2013: Messung der Ergebnisqualität in der Eingliederungshilfe

  17. Wiedereingliederung aus GPLV 2010 526 Hilfefälle= 8,1 %

  18. Trägerübergreifende Leistungs- und Prüfungsvereinbarung  qualitative Bewertung der Maßnahme erfolgt im Hilfeplangespräch  Bildung einer Steuerungsgruppe  Quartalsmäßiger Abgleich der Fallzahlentwicklung und Budgetauslastung  angebotsorientierte Bedarfsermittlung  Evaluation der Maßnahmeplanungsqualität zum Jahresende  Qualitätsprüfung gem. LRV M-V Umsetzung • Qualitätsprüfung nach Anlage H stationär zu §20 Abs. 3 und ambulant zu §11 LRV M-V in den Einrichtungen des GPLV

  19. Trägerübergreifende Vergütungsvereinbarung  Beschreibung des Umrechnungsmodells Ermittlung des Gesamtvergütungs- und Zeitvolumens  Festlegung des Verhältnisses Personalkosten- und Sachkosten 75 : 25  Festlegung des Verhältnisses örtlicher und überörtlicher Leistungsfinanzierung  Festlegung von Minutenpreis, Investitionsbeträgen, Jahrespauschalen für besondere Vorhaltungen  Realisierung eines externen Vergleiches in Steuerungsgruppe innerhalb eines Jahres nicht gelungen

  20. Effekte der Finanzierungsumstellung Mehrversorgung im GPLV über die Gesamtlaufzeit: Ø 66 Fälle p. m. abzgl. Kapazitätserhöhung um 20 Plätze 2008: Ø 44 Fälle p. m (14%)

  21. Effekte der Finanzierungsumstellung Systemflexibilisierung des GPLV 5 Jahre nach Finanzierungsumstellung Flexibilisierung Gesamtlaufzeit: 1,30 Flexibilisierung 2008: 1,19

  22. Rostocker Modell - Dynamisierungseffekte • bedarfsgerechte Hilfebemessung durch Hilfeempfängergruppen gem. §76 (2) SGB XII • struktureller Umbau („Virtualisierung“) der Tagesstätten • Flexibilisierung von Anwesenheitsregelungen in den Tagesstätten • verstärkte Verpflichtung vorrangiger Leistungsträger • bessere Auslastung vorhandener Ressourcen durch aussagefähige Leistungsdaten Modellprojekt: Messung der Ergebnisqualität in der Eingliederungshilfe • andere Leistungserbringer der Behindertenhilfe der HRO zeigen Interesse: • Für den Personenkreis der geistig und körperlich behinderten Menschen wird gegenwärtig die Umsetzung des Psychiatriemodells geprüft  2011 Beginn der Umsetzung ist geplant

  23. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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