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Kurzer Überblick

Aktuelle Informationen zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Stand 17. Dezember 2004. Kurzer Überblick. Warum eine Neugestaltung des Tarifrechts öD? Wie geht der Prozess zur Neugestaltung des Tarifrecht öD weiter und was ist der aktuelle Stand der Gespräche?

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  1. Aktuelle Informationen zurNeugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen DienstStand 17. Dezember 2004

  2. Kurzer Überblick • Warum eine Neugestaltung des Tarifrechts öD? • Wie geht der Prozess zur Neugestaltung des Tarifrecht öD weiter und was ist der aktuelle Stand der Gespräche? • Welche Auswirkungen hat die Neugestaltung auf die Tarifrunde 2005? ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  3. Ausgangslage Tarifrecht Öffentlicher Dienst • Anforderungen an das Tarifrecht haben sich erheblich verändert • Staatliche Dienstleistungen unterliegen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz • Tarifflucht großer Bereiche im öffentlichen Dienst • Erosionsprozess bei den Arbeitgeberverbänden • unterschiedliche Regelungen für Angestellte und Arbeiter/ Arbeiterinnen • Tarifrunden seit Beginn der 90er Jahre sind geprägt von Abwehrkämpfen gegenüber Verschlechterungen ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  4. Vorgeschichte der Neugestaltung öD • 1994 Beschluss „Tarifpolitisches Programm“ ÖTV und DAG • 1997 Beschluss „Tarifpolitisches Programm der ÖTV“ • 11/2001 Beschluss der BTK zur Bildung einer „Modernisierungskommission“ zur grundlegenden Modernisierung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes • 04/2002 Beschluss der BTK „Abschluss Prozessvereinbarung“ • 01/2003 im Rahmen des Abschlusses der Tarifrunde „Prozessvereinbarung für die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (TVöD)” • 05./06.05.2003 Beschluss der BTK zu Zielen und Verfahren des Prozesses zur Neugestaltung des Tarifrechts ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  5. Ziele der Neugestaltung • Schaffung eines einheitlichen, überschaubaren und nachvollziehbaren Tarifrechts für Angestellte und Arbeiter/Arbeiterinnen bei Bund, Länder und Gemeinden in West und Ost; • diskriminierungsfreies Tarifrecht; • Erhöhung der Attraktivität des Tarifrechts auch für jüngere Beschäftigte; • Vereinbarkeit von Beruf, Familie und privaten Interessen; • zukunftsorientierte Gestaltung des Eingruppierungsrechts; • keine Verweisung im Tarifvertrag auf beamtenrechtliche Vorschriften • Erhalt der Flächenwirkung des Tarifvertrages • Erhalt unserer Durchsetzungsfähigkeit in Tarifauseinandersetzungen ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  6. Neugestaltung des Tarifrechts • Ergebnisse Arbeitszeit • keine Arbeitszeitverlängerung • Ausgleichszeitraum bis zu 1 Jahr • Pausen bei Wechselschicht = Arbeitszeit • Ausnahme Krankenhäuser • Feiertage: Vorwegabzug ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  7. Neugestaltung des Tarifrechts • Ergebnisse Arbeitszeit • Überstunden: Ende folgende Woche • Ausnahme Schicht und Wechselschicht • Möglichkeit: Freizeit statt Bezahlung (Faktorisierung) • z. Zt. Prüfung des Bedarfes für Sonderregelungen • Hausmeister/Schulhausmeister ist Regelung erfolgt ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  8. Neugestaltung des Tarifrechts • Ergebnisse Arbeitszeit • Tarifierung flexiblerer Arbeitszeitformen • Arbeitszeitkorridore • Rahmenarbeitszeit  nicht bei Schicht und Wechselschicht • Arbeitszeitkonten für mehr Souveränität • positive Regelung bei Erkrankung während Entnahme • Ausgestaltung: einvernehmliche Dienstvereinbarung (PR) oder Betriebsvereinbarung ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  9. Neugestaltung des Tarifrechts • Zielsetzung: diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht • EU-konform, • Bezahlung soll an der auszuübenden Tätigkeit ansetzen, • Anforderungen wie Qualifikation, Verantwortung, soziale Kompetenz ....sind vorab zu definieren, • einheitlicher Bewertungsmaßstab (Alle Tätigkeiten sind nach denselben Kriterien zu bewerten) • Transparenz (Heraushebungen von einer Entgeltgruppe zur nächsten müssen logisch und nachvollziehbar sein) • Alle Anforderungen und Belastungen einer Tätigkeit sind zu erfassen ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  10. Neugestaltung des Tarifrechts • Ergebnisse Eingruppierung • Schaffung einer bundesweiten (Rahmen)-Regelung • 15 Entgeltgruppen • Bestimmung der Eckeingruppierungen • Wegfall der Bewährungs- und Zeitaufstiege • Diskriminierungsfreiheit • Inkrafttreten voraussichtlich 2007 ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  11. Neugestaltung des Tarifrechts Ergebnisse Eck-Eingruppierungen E 1 – E 4: un-/ angelernte Tätigkeiten und Ausbildungen unter „3-jährig“ ab E 5:„3-jährige“ Ausbildung ab E 9: Fachhochschulabschluss/Bachelor ab E 13: wissenschaft. Hochschulabschluss/ Master ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  12. Neugestaltung des Tarifrechts Grundsatzeinigung zur Eckeingruppierung 1. Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung in einem nach dem BBiG anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren voraussetzen. (Dem BBiG stehen die entsprechenden Bestimmungen der HandwO gleich. Die Ausbildungsvoraussetzungen gelten durch den erfolgreichen Abschluss der Ersten Prüfung oder des Verwaltungslehrgangs I als erfüllt.) sowie 2. Beschäftigte, die ohne diese Ausbildung aufgrund entsprechender Fähigkeiten diese oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben Protokollerklärung zu Ziffer 1: Die mindestens zweieinhalbjährigen Ausbildungen nach altem Recht sind gleichgestellt. ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  13. Neugestaltung des Tarifrechts • Ergebnisse Entgelt/Leistung • 6 Erfahrungs-(Entwicklungs-)stufen E2 - E15 • Stufe 1: ohne Erfahrung, längstens für ein Jahr • Stufe 2: nach einem Jahr • Stufe 3: nach weiteren 2 Jahren • Stufe 4: nach weiteren 3 Jahren • Stufe 5: nach weiteren 4 Jahren • Stufe 6: nach weiteren 5 Jahren (= Endstufe nach 15 Jahren) • Einbau Orts- und Sozialzuschläge • Kinderzuschläge als Besitzstandsregelung • Vergleich zum jetzigen Einkommen über „Lebenserwerbseinkommen“ ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  14. Neugestaltung des Tarifrechts • neue Entgeltgruppe 1 • Ausschließlichkeitskatalog • Stufe 1 1.286 € • Stufe 6 1.440 € •  1.394 € (Lebenserwerbseinkommen) • Überleitung mind. in EG 2 Stufe 2 • EG 1 setzt Rahmen für untere Grenze der„Outsourcingbereiche“ • für an- ungelernte Tätigkeiten der EG 1 - 4 ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  15. Struktur der Eingruppierung ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  16. Neugestaltung des Tarifrechts Überleitung in die neue EG 5 (mind. Stufe 2) Arbeiter/-innen: • LGr 4 mit Aufstieg nach LGr 5 und 5a • LGr 5 originär mit Aufstieg nach LGr 5a • vorhandene Aufsteiger/-innen in LGr 5 und 5a Angestellte: • BAT VII originär mit und ohne Anwartschaft auf Aufstieg nach BAT VIb • vorhandene Aufsteiger/-innen aus BAT VIII • BAT VIII (mit 3-jähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit nach In-Kraft-Treten neuer Entgeltordnung) ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  17. Neugestaltung des Tarifrechts Überleitung in die neue EG 6 (mind. Stufe 2) Arbeiter/-innen: • LGr 5 originär mit Aufstieg nach 6 und 6a • LGr 6 mit Aufstieg nach 6a • vorhandene Aufsteiger/-innen in LGr 6 und 6a Angestellte: • BAT VIb originär mit und ohne Anwartschaft auf Aufstieg nach BAT Vc • vorhandene Aufsteiger/-innen aus BAT VII ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  18. Neugestaltung des Tarifrechts Überleitung in die neue EG 7 (mind. Stufe 2) Arbeiter/-innen: LGr 6 originär mit Aufstieg nach 7, 7a  LGr 7 originär mit Aufstieg nach 7a  vorhandene Aufsteiger/-innen in LGr 7, 7a Keine Zuordnung für Angestellte ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  19. Neugestaltung des Tarifrechts Überleitung in die neue EG 8 (mind. Stufe 2) Arbeiter/-innen: LGr 7 originär mit Aufstieg nach LGr 8, 8a (VKA)  LGr 8 originär mit Aufstieg nach LGr 8a  vorhandene Aufsteiger/-innen in LGr 8 (VKA) und 8a Angestellte:  BAT Vc originär mit und ohne Anwartschaft auf Aufstieg nach BAT Vb  vorhandene Aufsteiger/-innen aus BAT VIb nach Vc ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  20. Neugestaltung des Tarifrechts Überleitung in die neue EG 9 (mind. Stufe 2) Arbeiter/-innen: Bislang keine Zuordnung Angestellte:  BAT Vb originär mit und ohne Anwartschaft auf Aufstieg nach BAT Vb  vorhandene Aufsteiger/-innen aus BAT Vc  originär BAT Vb/Va mit FH- oder gleichgestelltem Abschluss und entsprechender Tätigkeit ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  21. Arbeiter/-innen  Monatstabellenlohn Angestellte  Grundvergütung,  Ortszuschlagsstufe 1 oder 2(wenn beide im ö.D. Unterschiedsbetrag Stufe 1-Stufe 2 hälftig),  allgemeine Zulage Neugestaltung des Tarifrechts Überleitung in die Tabellenstufen Grundsätzlich Überführung mit derzeitigem persönlichen Entgelt in individuelle ”Zwischenstufe” Persönliches Entgelt ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  22. Neugestaltung des Tarifrechts Nach 5 Jahren Individuelle Endstufe Nach 2 Jahren Stufe 6 Nach 4 Jahren Individuelle Zwischenstufe Entgelte höher als die Stufe 6 Nach 2 Jahren Stufe 5 Entgelte zwischen Stufen 5 und 6 Nach 3 Jahren Individuelle Zwischenstufe Nach 2 Jahren Stufe 4 Entgelte zwischen Stufen 4 und 5 Individuelle Zwischenstufe Erste Stufensteigerung nach Überleitung Stufe 3 Reguläre Stufensteigerungen Entgelte zwischen Stufen 3 und 4 ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  23. Neugestaltung des Tarifrechts Stufe 3 Nach 2 Jahren Individuelle Zwischenstufe Stufe 2 Alte Entgelte die höher als Stufe 2 + 50% Differenz zu Stufe 3 sind Stufe 1 Alte Entgelte die niedriger oder gleich mit Stufe 2 + 50% Differenz zu Stufe 3 sind Alle Entgelte die unter dem Betrag Stufe 2 liegen Keine Zuordnung ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  24. Neugestaltung des Tarifrechts Überleitung Tätigkeits-, Bewährungsaufstiege • Bei weniger als hälftiger Erfüllung der Zeitdauer am Stichtag:  Keine Berücksichtigung • Bei mindestens hälftiger Erfüllung der Zeitdauer am Stichtag: Höhergruppierung nach Ablauf der „Restzeit“ als reiner Zeitaufstieg • Bei doppelten Aufstieg: Hälftige Erfüllung der Gesamtzeit reicht aus ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  25. Neugestaltung des Tarifrechts • Ergebnisse Entgelt/Leistung • Leistungs-/Ertragsorientierung • Start-Zielmodell • Beginn 2006 mit 2% • Finanzierung aus Lohnrunden, Rückflüssen aus Besitzstand und Veränderungen heutiger Entgelte (Start) • Zielgröße 8% • Auszahlungspflicht • Rahmenregelung zur betriebl. Ausgestaltung ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  26. Weitere Ergebnisse • Allgemeiner Teil • Mantel • Probezeit (6 Monate, es sei denn es ist eine kürzere Zeit vereinbart) • Personalakten (Recht auf Einsicht) • Nebentätigkeit (Anzeige beim AG) • Zeugnis (Endzeugnis,Zwischenzeugnis, vorläufiges Zeugnis) • Versetzung/ Zuweisung/ Abordnung • Personalgestellung • Qualifizierung • Arbeitszeit • Führung auf Probe • Führung auf Zeit ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  27. Klärungsbedarf • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall • Entgeltsicherung bei Leistungsminderung • Beendigung von Arbeitsverhältnissen • Härte- und Notfallregelungen / Rationalisierungsschutz • Besitzstand-/Vertrauensschutz • Regelungen für Auszubildende • Regelungen für Teilzeitkräfte ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  28. Beschluss der Bundestarifkommission • Weiterführung des Prozesses • Erneute Bewertung der Ergebnisse im Januar • Keine Abkoppelung von allg. Einkommensentwicklung • Für Sparten-TV eine Erhöhung der Tabellensätze im Rahmen der allgemeinen Lohnerhöhungen • Unterstützung der Beamten in ihren Forderungen • Übernahme der Auszubildenden für mind. 1 Jahr ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

  29. Was ist noch wichtig? • Weitere Termine für die Tarifrunde 2005: • Sitzung Bundestarifkommission Januar 2005 • Gesamtausgangslage: • Schwieriges Umfeld • Arbeitgeber werden Einsparungen einfordern • Arbeitgeber werden verlängerte Arbeitszeiten fordern • Die Neugestaltung wird Schwerpunkt der Tarifrunde sein • Das bedeutet nach wie vor: • Abschluss Prozess Neugestaltung • keine Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung • Entgelterhöhung Sparten-TV ver.di BundesverwaltungTarifsekretariat öffentlicher Dienst

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