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Tourismus und Natur-gefahren

Tourismus und Natur-gefahren. Raumplanung und Tourismus: Nutzungschancen limitierende Rahmenbedingungen. im Tourismus: starke räumliche Konzentration steigende Nutzungsintensität Dauersiedlungsraum in den Alpen beschränkt. Dauersiedlungsraum.

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Tourismus und Natur-gefahren

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Presentation Transcript


  1. Tourismus und Natur-gefahren Raumplanung und Tourismus: • Nutzungschancen • limitierende Rahmenbedingungen

  2. im Tourismus: • starke räumliche Konzentration • steigende Nutzungsintensität • Dauersiedlungsraum in den Alpen beschränkt Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien

  3. Dauersiedlungsraum Def.: der theoretisch dauernd besiedelbare bzw. landwirtschaftliche nutzbare Raum (unter der Waldgrenze) in den Alpen ca. 10% (in Ö ca. 40%) - große Nutzungskonkurrenz! Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien

  4. vorausschauende Freihaltung von gefährdeten Gebieten von bestimmten Nutzungen = passiver Schutz Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien

  5. im Flächenwidmungsplan Gefahrenzonen ersichtlich machen • Gefahrenzonenpläne (2 Arten) • - des Forsttechnischer Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) (HQ 150) • der Bundeswasserbauverwaltung • (HQ 100) Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien

  6. Gefahrenzonen WLV Rote Zone: akute Gefahr; Zerstörung von Gebäuden od. Infrastruktur, ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht oder nur mit verhältnismäßig großem Aufwand möglich – keine Neubauten Gelbe Zone: geringere Gefahr; Beschädigung von Objekten möglich, Bebauung unter best. Auflagen Institut für Raumplanung und Ländliche Neuordnung an der Universität für Bodenkultur Wien

  7. Gefahrenzonen WLV Blauer Vorbehaltsbereich: Durchführungsmaßnahmen des Forsttechnischen Dienstes der WLV, z.B. Errichtung von Wildbachsperren od. Retentionsbecken, Kennzeichnung besonderer Bewirtschaftungsart Brauner Hinweisbereich: Naturgefahren ausgewiesen, die nicht Wildbach oder Lawine: Steinschlag, Vermurung, Bergsturz, Felssturz, Rutschung Violetter Hinweisbereich: Schutzfunktion der Fläche von Erhaltung und Beschaffenheit des Bodens oder Geländes abhängig

  8. Gefahrenzonenpläne in der Widmungs- und Planungspraxis • keine Bauführungen, keine Neuwidmung von Bauland • bedingte Baulandwidmung • Gutachten als Grundlage für Baulandwidmung • Baulandmobilisierung in nicht-gefährdeten Bereichen • Auflagen für die Bebauung

  9. Probleme der raumplanerischen Steuerungsmöglichkeiten fehlende Akzeptanz für raumplanerische Maßnahmen • Selbstbeschränkung versus wirtschaftliche Entwicklung, Einzelinteressen Baulandwidmung in Revisionsflächen (Flächen, auf denen Gefahrenzonen auf Grund von Verbauungsmaßnahmen geändert wurden)Bautätigkeit in gefährdeten Bereichen • Schadenspotenzial steigt • Externalisierung von Kosten

  10. Änderung der Rahmen-bedingungenin Richtung Kostenwahrheit • Dialog mit den Betroffenen

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