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K rperschaftsteuer

WS 2008/09. Tina Ehrke-Rabel. 2. Krperschaftsteuer. RechtsgrundlagenKrperschaftsteuergesetzVerordnungen des Bundesministers fr Finanzen. WS 2008/09. Tina Ehrke-Rabel. 3. Krperschaftsteuer. Systematische EinordnungGemeinschaftliche BundesabgabeDirekte SteuerVeranlagungsabgabeEinkommenste

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K rperschaftsteuer

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    1. Körperschaftsteuer Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel Wintersemester 2007/08

    2. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 2 Körperschaftsteuer Rechtsgrundlagen Körperschaftsteuergesetz Verordnungen des Bundesministers für Finanzen

    3. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 3 Körperschaftsteuer Systematische Einordnung Gemeinschaftliche Bundesabgabe Direkte Steuer Veranlagungsabgabe „Einkommensteuer“ juristischer Personen

    4. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 4 Körperschaftsteuer Steuersubjekt Unbeschränkte Steuerpflicht Juristische Personen des privaten Rechts Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften öffentlichen Rechts Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Zweckvermögen, etc unter bestimmten Voraussetzungen

    5. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 5 Körperschaftsteuer Steuersubjekt - Unbeschränkte Steuerpflicht Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften öffentlichen Rechts (§ 2 KStG) Wirtschaftlich selbständige Einrichtungen Nachhaltige privatwirtschaftliche Tätigkeit Von wirtschaftlichem Gewicht (Jahresumsatz > € 4.000,-) Nicht Land- und Forstwirtschaft Nicht Vermögensverwaltung Stpfl ist der einzelne BgA Ausnahme Versorgungsbetriebe

    6. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 6 Körperschaftsteuer Steuersubjekt Beschränkte Steuerpflicht Körperschaften, die im Inland weder Sitz noch Geschäftsleitung haben Steuerpflicht erstreckt sich auf die Einkünfte des § 98 EStG Körperschaften öffentlichen Rechts und an sich steuerbefreite Körperschaften mit Einkünften, von denen ein KESt-Abzug vorzunehmen ist Vor allem kest-pflichtige Erträge Ausgenommen sind Beteiligungserträge gem § 10 KStG

    7. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 7 Körperschaftsteuer Steuersubjekt Persönliche Steuerbefreiungen In § 5 KStG aufgezählt zB Gemeinnützige Einrichtungen (§ 34 BAO)

    8. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 8 Körperschaftsteuer Steuerobjekt (§§ 7 und 8 KStG) Einkommen iSd EStG Kapitalgesellschaften haben immer Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ermitteln ihren Gewinn nach § 5 EStG (§ 7 Abs 3 KStG). Andere Körperschaften (zB Vereine) können alle 7 Einkunftsarten haben.

    9. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 9 Körperschaftsteuer Steuerobjekt (§§ 7 und 8 KStG) Einlagen der Gesellschafter und Mitgliedsbeiträge Werden nicht durch den Betrieb erwirtschaftet Bei der Einkommensermittlung außer Ansatz (§ 8 Abs 1 KStG) Ausschüttungen der Gesellschaft an die Gesellschafter GS Einkommensverwendung, mindern den Gewinn nicht (§ 8 Abs 1 KStG)

    10. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 10 Körperschaftsteuer Gewinnermittlung § 5 Abs 1 EStG iZm §§ 11 und 12 KStG

    11. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 11 Körperschaftsteuer Gewinnermittlung Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben § 11 KStG sieht bestimmte Betriebsausgaben vor § 12 KStG betrifft nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben Ausschüttungsbedingte TW-Abschreibungen v Beteiligungen verboten Zulässige TW-Abschreibungen von Beteiligungen sind GS auf 7 Jahre zu verteilen

    12. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 12 Körperschaftsteuer Verluste der Körperschaft Wie in der ESt grundsätzlich vortragsfähig und in den Folgejahren als Sonderausgaben abzugsfähig. Verrechnungsgrenze und Vortragsgrenze von 75 % (wie EStG) Einschränkung bei Mantelkauf (§ 8 Abs 4 Z 2 KStG)

    13. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 13 Körperschaftsteuer Einlagen und Einlagenrückzahlungen Einlagen ? entgeltliches Rechtsgeschäft Anschaffung von Gesellschaftsrechten durch Gesellschafter Sacheinlage: Tausch von eingelegter Sache gegen Gesellschaftsrechte (§ 6 Z 14 lit b EStG) Einlagenrückzahlungen ? Veräußerungsgeschäft § 4 Abs 12 EStG

    14. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 14 Körperschaftsteuer Einlagen und Einlagenrückzahlungen Verdeckte Einlagen Erhöhen Gewinn der Ges nicht Beim Gesellschafter nachträgliche AK Verdecktes Eigenkapital Fall der verdeckten Einlage Nutzungseinlage Gelten nach hA nicht als Einlagen

    15. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 15 Körperschaftsteuer Ausschüttungen an die Gesellschafter Folgen für die Körperschaft Gewinn der Körperschaft ist köSt-pflichtig mit festem Satz von 25 % Gewinnausschüttungen mindern Gewinn nicht Zuführungen zu Rücklagen mindern Gewinn nicht Trennungsprinzip!

    16. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 16 Körperschaftsteuer Ausschüttungen an die Gesellschafter Folgen für den Gesellschafter als natürliche Person Einkünfte aus Kapitalvermögen KESt iHv 25 % oder halber Steuersatz (§§ 93, 97, 37 EStG) Gesellschafter ist selbst Kapitalgesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb KESt, wenn nicht § 94a EStG

    17. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 17 Körperschaftsteuer Leistungsbeziehungen zw Gesellschaft u Gesellschafter Trennungsprinzip Leistungsbeziehungen werden anerkannt, wenn fremdüblich! Nicht fremdüblich Verdeckte Gewinnausschüttung Zu behandeln wie offene Gewinnausschüttung Rückgängigmachung von vGA: Einlage

    18. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 18 Körperschaftsteuer Behandlung von Konzernen Beteiligungsertragsbefreiung (§ 10 Abs 1 KStG) Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer anderen inländischen Kapitalgesellschaft Laufende Erträge sind von der KöSt befreit! Veräußerungsgewinne steuerpflichtig

    19. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 19 Körperschaftsteuer Behandlung von Konzernen Internationales Schachtelprivileg (§ 10 Abs 2 u 3 KStG) Beteiligung einer inländ KapGes an ausländ KapGes Beteiligung mindestens 10 % Beteiligung seit mindestens 1 Jahr Beteiligungserträge steuerfrei Laufende Erträge Gewinne, Verluste, sonstige Wertänderungen außer Ansatz Ausnahme: Option auf Steuerpflicht

    20. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 20 Körperschaftsteuer Behandlung von Konzernen Internationales Schachtelprivileg (§ 10 Abs 4 KStG) Unter bestimmten Voraussetzungen (Missbrauchsverdacht) Methodenwechsel ? Anrechnungsmethode

    21. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 21 Körperschaftsteuer Behandlung von Konzernen Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften < 10 % (sog „Portfoliobeteiligungen“) Nach § 10 Abs 2 KStG steuerpflichtig VwGH: Bestimmung verstößt gegen Freiheit des Kapitalverkehrs Daher Anrechnung der ausländischen Quellensteuer

    22. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 22 Körperschaftsteuer Teilwertabschreibungen von Beteiligungen iSv § 10 KStG ?Sonderregelungen in § 12 Abs 3 KStG

    23. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 23 Körperschaftsteuer Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) Finanziell verbundene Körperschaften können eine Unternehmensgruppe bilden ? Gewinne und Verluste sämtlicher Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet

    24. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 24 Körperschaftsteuer Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) Gruppenträger Unbeschränkt steuerpflichtige KapGes, Genossenschaften, Versicherungsvereine, Kreditinstitute Zweigniederlassungen beschränkt steuerpflichtiger EU-Kapitalgesellschaften Gruppenmitglieder Inländische KapGes oder Genossenschaften Vglbare ausländ Körperschaften, die ausschließlich mit unbeschr stpfl Gruppenmitgliedern od dem Gruppenträger finanziell verbunden sind.

    25. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 25 Körperschaftsteuer Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) Finanzielle Verbundenheit Beteiligung iHv mehr als 50 % an Kapital und Stimmrechten Ausländ Gruppenmitglied Nur die Verluste sind steuerlich dem GT zuzurechnen Formale Voraussetzung Unterfertigung eines Gruppenantrages Ergebniszurechnung außerbücherlich Steuerausgleichsvereinbarung

    26. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 26 Körperschaftsteuer Beschränkte Steuerpflicht (§ 21 KStG) Körperschaften ohne Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland Steuerpflichtig mit Einkünften gem § 98 EStG Inländische Körperschaften öffentlichen Rechts, von der unbeschr KSt befreite Körperschaften Steuerpflicht mit Einkünften, bei denen Steuer durch Steuerabzug erhoben wird § 10 KStG ist aber anwendbar

    27. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 27 Körperschaftsteuer Auflösung und Abwicklung (§ 19 KStG) Eigener Besteuerungszeitraum vom Schluss d der Auflösung vorangegangen WJ bis zur Beendigung der Abwicklung Liquidationsgewinn wird durch Vermögensvergleich ermittelt Auf Gesellschafterebene: betriebl EK od EK gem § 31 EStG

    28. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 28 Körperschaftsteuer Tarif (§ 22 KStG) 25 % vom stpfl Einkommen Unbeschränkt Stpfl müssen MindestKöSt entrichten Jährlich € 1750,- für GmbH Jährlich € 3.500,- für AG Jährlich € 5.452,- für Banken und Vesicherungen ? Anrechnung auf KöSt-Schuld

    29. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 29 Privatstiftungen Definition Zweckvermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit Stifter stattet die PS mit Geld- od Sachvermögen aus (mind. 70.000 €) Stiftungsorgane : Stiftungsprüfer, Aufsichtrat, Beirat verwalten und kontrollieren die PS Zuwendungen an Begünstigte nach Maßgabe des Stifterwillens (siehe Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde)

    30. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 30 Privatstiftungen Kosten der Vermögensausstattung: Stiftungseingangssteuer iHv 2,5 % (§§ 1 und 2 StiftEG) BMG richtete sich nach § 19 ErBStG Grundstücke: 3 x EW Sonstiges Vermögen: Gemeiner Wert Gegenstände des BV, die nicht Grundstücke: Teilwert Bei Grundstücken: + 3,5 % GrESt vom 3-fachen EW Eintragungsgebühr 1 %

    31. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 31 Privatstiftungen Einkünfteermittlung Unternehmensrechtlicher Jahresabschluss, Lagebericht, Eintragung ins Firmenbuch Bei Stiftungstransparenz gilt § 7 Abs 3 KStG nicht ? Stiftung hat trotz Eintragung im FB alle 7 Einkunftsarten (§ 13 Abs 1 KStG) ? Gewinnermittlung gem § 5 EStG nur bei EK aus Gewerbebetrieb

    32. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 32 Eigennützige Privatstiftungen Steuerfrei sind (§ 5 Z 11 iVm § 13 KStG) Inländ Ausschüttungserträge: Beteiligungsertragsbefreiung (§ 21 Abs 2 Z 1 iVm § 10 Abs 1 KStG) Ausländ Ausschüttungserträge: Beteiligungsertragsbefreiung ohne Mindestbeteiligungsgrenze und ohne Behaltefrist (§ 13 Abs 2 KStG) [wenn mit inländ Beteiligungserträgen vergleichbar und wenn keine Steuerentlastung aufGr v DBA]

    33. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 33 Eigennützige Privatstiftungen Zwischenbesteuerung mit 12,5 % KöSt In- und ausländ Kapitalerträge aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten Aus Forderungswertpapieren unter bestimmten Voraussetzungen Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen (§ 31 EStG) Bei Zuwendung an Begünstigte in späteren VA-Zeiträumen ? Anrechnung der ZwSt auf KESt

    34. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 34 Eigennützige Privatstiftungen Zwischenbesteuerung mit 12,5 % KöSt Unterbleibt, wenn im VA-Zeitraum Zuwendungen getätigt, von denen KESt einbehalten wurde Übertragung stiller Reserven aus Veräußerung gem § 31 EStG auf neu angeschaffte > 10 %- Beteiligung an KapGes möglich, bzw Bildung eines steuerfreien Betrages für zwölf Monate

    35. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 35 Eigennützige Privatstiftungen Besteuerung mit 25 % KöSt Einkünfte aus LuF-Betrieb Gewerbliche Einkünfte aus Kommanditbeteiligungen Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken Spekulationsgeschäfte

    36. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 36 Eigennützige Privatstiftungen Besteuerung der Zuwendungen an Begünstigte Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 Abs 1 Z 7 EStG) KESt-Abzug Endbesteuerung Option auf Veranlagung mit ½ Durchschnittsteuersatz Nicht steuerbar sind Substanzauszahlungen an Begünstigte (§ 27 Abs 1 Z 8 EStG)

    37. U M S A T Z S T E U E R Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel WS 2007 / 08

    38. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 38 System der Umsatzsteuer Rechtsgrundlagen Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft Umsatzsteuergesetz Verordnungen des Bundesministers für Finanzen (BMF)

    39. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 39 System der Umsatzsteuer Funktionsweise

    40. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 40 Steuerbarer Umsatz (§ 1 Abs 1 UStG) Umsätze von Lieferungen u sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt Eigenverbrauch im Inland Spezieller Eigenverbrauch im Inland Einfuhr von Waren aus dem Drittland

    41. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 41 Der Unternehmer (§ 2 UStG) Unternehmer ist, wer selbständig eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt Selbständigkeit Frage: In welchem Verhältnis steht die leistende Person zu ihrem Auftraggeber? Nicht, wenn Verpflichtung, den Weisungen des Unternehmers zu folgen

    42. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 42 Der Unternehmer (§ 2 UStG) Gewerbliche od berufliche Tätigkeit Nachhaltig Tun, Unterlassen, Dulden Einnahmenerzielungsabsicht Gewinnerzielungsabsicht grundsätzlich nicht Voraussetzung Ausnahme: Liebhaberei Wenn auf Dauer keine Gewinne zu erwarten sind Und Tätigkeit auf persönliche Neigung zurückzuführen ist

    43. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 43 Der Unternehmer (§ 2 UStG) Beginn d unternehmerischen Tätigkeit Mit Aufnahme der auf Einnahmenerzielung ausgerichteten Handlung Ende d unternehmerischen Tätigkeit Mit dem letzten unternehmerischen Tätigwerden

    44. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 44 Der Unternehmer Weltunternehmer Unternehmer ist jeder, der die Voraussetzungen des UStG erfüllt Zivilrechtliche Rechtsfähigkeit egal Unternehmer ist jeder, der nach außen als Einheit unternehmerisch auftritt Personengesellschaften, juristische Personen, ARGE, ...

    45. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 45 Der Unternehmer Körperschaften öffentlichen Rechts Bund, Länder, Gemeinden Sind Unternehmer, wenn sie wie Private tätig werden Maßstab: Betriebe gewerblicher Art iSd KStG Fiktive Betriebe gewerblicher Art iSd § 2 Abs 3 UStG

    46. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 46 Der Unternehmer Grundsatz der Unternehmenseinheit Merksatz: Ein Unternehmer kann mehrere Betriebe, aber nur ein Unternehmen haben Unternehmen alle Betriebe eines Unternehmers im In- und Ausland

    47. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 47 Der Unternehmer Grundsatz der Unternehmenseinheit Konsequenzen Eine gemeinsame USt-Erklärung Für die Anwendung von Betragsgrenzen sind alle Tätigkeiten eines Unternehmers zusammenzuzählen Umsätze zwischen den einzelnen Betrieben eines Unternehmens ? nicht steuerbare Innenumsätze

    48. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 48 „gegen Entgelt“ Umsatzsteuerbar nur, wenn „gegen Entgelt“ Leistungsaustausch Unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung Geld Anderer Gegenstand (Tausch) Sonstige Leistung (tauschähnlicher Umsatz)

    49. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 49 Gegenstand der USt Grundtatbestand Lieferungen Sonstige Leistungen Ergänzungstatbestand Eigenverbrauch Einfuhr aus dem Drittland

    50. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 50 Lieferungen (§ 3 UStG) Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an einem Gegenstand Auch Strom und Gas Zivilrechtliches Eigentum ohne Bedeutung zB Lieferung unter Eigentumsvorbehalt

    51. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 51 Sonstige Leistungen (§ 3a UStG) Sonstige Leistung Alles, was keine Lieferung ist Dienstleistungen Nutzungsüberlassungen (zB Vermietung) Duldung eines Zustandes (zB Servitut) Unterlassungen Übertragung von Rechten (zB Urheberrechte) Abgrenzungsfrage Worauf kommt es den Vertragsparteien an?

    52. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 52 Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung Leistungen, die sowohl Elemente der Lieferung als auch der sonstigen Leistung enthalten ? entweder Lieferung od sonstige Leistung

    53. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 53 Bemessungsgrundlage (§ 4 UStG) Entgelt Alles, was der Empfänger der Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung od sonstige Leistung zu erhalten Was ein anderer als der Empfänger für die Lieferung od sonstige Leistung gewährt Wesentlich Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Entgelt und Leistung!

    54. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 54 Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG) Änderung der Bemessungsgrundlage Berichtigung ist sowohl beim leistenden als auch beim empfangenden Unternehmer vorzunehmen In dem Voranmeldungszeitraum, in dem Änderung eingetreten ist Zeitlich unbefristet Anwendungsfälle Mängelrügen, Skonti, Rabatte Zahlungsunfähige Kunden

    55. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 55 Ort der Lieferung (§ 3 Abs 7 und Abs 8 UStG) Lieferung „im Inland ausgeführt“ ? steuerbar in Österreich Grundtatbestand Wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt d Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (§ 3 Abs 7 UStG) Ergänzungstatbestand Wo die Beförderung od Versendung beginnt (§ 3 Abs 8 UStG)

    56. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 56 Ort der sonstigen Leistung (§ 3a Abs 6 – 12 UStG) Abhängig von der Art der sonstigen Leistung Generalnorm (§ 3a Abs 12 UStG) Der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt Gilt nur, wenn keine Spezialnorm zur Anwendung kommt Spezialnormen (§ 3a Abs 6 bis Abs 9 UStG) Verhältnis der Absätze zueinander: Reihenfolge bestimmt sich nach der Reihenfolge der Absätze!

    57. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 57 Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG) Abs 6 – Belegenheitsort des Grundstücks sonstige Leistung iZm einem Grundstück zB Architekt, Immobilienhändler Abs 7 – Ort, an dem die Beförderung bewirkt wird Beförderungsleistungen Bei grenzüberschreitender Beförderung ? inländischer Teil der Leistung in Österreich ausgeführt

    58. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 58 Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG) Abs 8 - Tätigkeitsort Der Ort, an dem der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird Gilt für Künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der Veranstalter, Umschlag, Lagerung oder ähnliche Leistungen, die mit Beförderungsleistungen üblicherweise verbunden sind, Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser Gegenstände.

    59. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 59 Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG) Abs 10 – Katalogleistungen zB Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben; Die Leistungen, die der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit dienen; Die sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer;

    60. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 60 Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG) Abs 10 – Katalogleistungen zB Die rechtliche, technische und wirtschaftliche Beratung; Die Datenverarbeitung; Die Gestellung von Personal; Die Vermittlung der in diesem Absatz bezeichneten Leistungen; Die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel; Die Telekommunikationsdienste; ......

    61. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 61 Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG) Abs 9 – Katalogleistungen Die im Abs. 10 bezeichneten sonstigen Leistungen werden ausgeführt: Empfänger ist Unternehmer: sonstige Leistung wird dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt Empfänger ist kein Unternehmer und hat keinen Sitz im Gemeinschaftsgebiet: sonstige Leistung wird an seinem Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet ausgeführt (.....)

    62. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 62 Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG) Reverse – charge (§ 19 Abs 1 UA 1 UStG) Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über, wenn Leistender Unternehmer keinen Sitz oder Wohnsitz in Österreich, Aber sonstige Leistung in Ö ausgeführt Leistungsempfänger ist selbst Unternehmer oder juristische Person öffentlichen Rechts

    63. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 63 Eigenverbrauch im Inland Ersatztatbestand Ziel Gleichstellung mit dem Letztverbraucher, wenn der Unternehmer seinen privaten Bedarf aus dem Unternehmen deckt

    64. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 64 Entnahmeeigenverbrauch § 3 Abs 2 UStG Der Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt Entnahme eines Gegenstandes Durch einen Unternehmer Aus seinem Unternehmen Für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen Für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten oder Für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster Voraussetzung: vorher VStA

    65. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 65 Nutzungseigenverbrauch § 3a Abs 1a UStG Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes Der zum vollen od teilweisen VStA berechtigt hat, Für Zwecke, die außerhalb d Unternehmens liegen, Für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen AUSNAHME: private Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes fällt nicht darunter!

    66. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 66 Eigenverbrauch durch sonstige Leistung § 3a Abs 1a UStG Unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen durch den Unternehmer Für Zwecke, die außerhalb d Unternehmens liegen Für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten

    67. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 67 Spezieller Eigenverbrauch (§ 1 Abs 1 Z 2 UStG) Aufwandseigenverbrauch Bei ertragsteuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen, für die davor VStA geltend gemacht wurde Aufwendungen für bestimmte Auslandsleistungen Befristet bis 1.1.2006 Bsp.: Auslandsleasing von PKW Gemeinschaftsrechtswidrig?

    68. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 68 Eigenverbrauch Bemessungsgrundlage (§ 4 Abs 8 UStG) Nutzungseigenverbrauch Auf die Nutzung entfallende Kosten Nach hA AfA + Betriebskosten im Ausmaß der privaten Nutzung Entnahmeeigenverbrauch Wiederbeschaffungskosten im Zeitpunkt der Entnahme Eigenverbrauch durch sonstige Leistung Die auf die sonstige Leistung entfallenden Kosten

    69. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 69 Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs 2 Z 3 UStG) Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittland Unabhängig davon, ob Abnehmer der Lieferung Unternehmer oder Privatperson ist Bemessungsgrundlage Zollwert + Eingangsabgaben + Kommissions- und Beförderungskosten + Versicherungskosten bis zum 1. Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet

    70. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 70 Steuersätze (§ 10 UStG) Allgemeiner Steuersatz 20 % ermäßigter Steuersatz 10 % Preise beinhalten im Zweifelsfall die Umsatzsteuer MwSt-Anteil bei USt-Satz von 20 %: 16,667 % (Divisor: 6) MwSt-Anteil bei USt-Satz von 10 %: 9,091 % (Divisor: 11)

    71. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 71 Steuerschuldner (§ 19 Abs 1 UStG) Regel Lieferung u sonstige Leistung ? leistender Unternehmer Eigenverbrauch ? eigenverbrauchender Unternehmer Einfuhr ? einführende Person Ausnahme Reverse-Charge

    72. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 72 Steuerbefreiungen Echte Umsatz befreit Vorsteuerabzug bleibt USt bleibt neutral § 6 Abs 1 Z 1 – 6 UStG Unechte Umsatz befreit Kein Vorsteuerabzug § 6 Abs 1 Z 7 ff UStG Folge Gleichstellung mit Letztverbraucher USt Belastung Tw Optionsrecht auf Regelbesteuerung

    73. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 73 Steuerbefreiungen mit VStA Ausfuhrlieferung Ins Drittlandsgebiet befördert oder versendet Abnehmer befördert oder versendet selbst ins Drittland („tax free shopping“) Ausnahme: Touristenexport < 75 € Abnehmer ohne Wohnsitz in Österreich Zw Erwerb und Ausfuhr nicht mehr als 3 Monate Wert der Lieferung nicht mehr als 75 € ? Keine Steuerbefreiung ? steuerpflichtig in Ö

    74. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 74 Steuerbefreiungen ohne VStA Kleinunternehmer (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) Voraussetzungen Jahresumsatz nicht über 30.000 Euro (netto) Einmaliges Überschreiten von 15 % innerhalb von 5 Jahren zulässig ?Von der USt befreit ?Kein VStA ?Keine Befreiung von den Aufzeichnungspflichten Ausnahme: Jahresumsatz nicht über 7.500 €

    75. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 75 Steuerbefreiungen ohne VStA Kleinunternehmer Option auf Steuerpflicht (§ 6 Abs 3 UStG) Bis zur Rechtskraft des USt-Bescheides Empfehlenswert, wenn überwiegend Umsätze an Unternehmer und wenn hohe Vorsteuern Verpflichtet für 5 Jahre Bei Wechsel ? Vorsteuerkorrektur

    76. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 76 Steuerbefreiungen ohne VStA Beispiele Grundstücksumsätze (§ 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG) Erfasst alle Umsätze von Grundstücken iSd GrEStG Steuerfrei ist auch die fiktive Lieferung Option auf Steuerpflicht (§ 6 Abs 2 UStG) Vermietung und Verpachtung von Grundstücken Ausgenommen Vermietung zu Wohnzwecken (10 % USt) Vorübergehend unternehmensfremde Nutzung fällt nicht unter die Befreiung! Option auf Steuerpflicht (§ 6 Abs 2 UStG)

    77. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 77 Vorsteuerabzug Kernstück des MwSt-Rechts Inhalt Erstattung der Umsatzsteuer auf empfangene Lieferungen und sonstige Leistungen Zweck Verwirklichung der Konsumbelastung

    78. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 78 Vorsteuerabzug (§ 12 UStG) Betrifft USt, EUSt, reverse-charge-Steuer Voraussetzungen Leistungsempfänger ist Unternehmer Leistung für das Unternehmen ausgeführt USt von anderem Unternehmer gesondert in Rechnung ausgewiesen Bezahlung nicht notwendig Ausnahme Anzahlung

    79. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 79 Vorsteuerabzug „für sein Unternehmen ausgeführt“, wenn Leistungen dienen zu mind 10 % unternehmerischen Zwecken maßgeblich sind Verhältnisse im Zeitpunkt der Leistung Im Ausmaß der nichtunternehmerischen Nutzung GS Nutzungseigenverbrauch

    80. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 80 Vorsteuerabzug „für sein Unternehmen ausgeführt“ Beispiel Unternehmer X erwirbt einen PC, den er zu 70 % für seinen „Job“ verwendet, zu 30 % wird er von den Söhnen benutzt. Anschaffungskosten € 1000 + USt Lösung PC wird zu mind 10 % unternehmerisch genutzt ? für das Unternehmen ausgeführt ? VStA iHv 200 Private Nutzung ? fiktive sonstige Leistung ?auf die Nutzung entfallende Kosten sind zu versteuern ? 30 % der AfA und der Betriebskosten x 20 %

    81. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 81 Vorsteuerabzug „Nicht für das Unternehmen ausgeführt“ Kraft gesetzlicher Fiktion Entgelte, die überwiegend keine abzugsfähigen Aufwendungen iSd EStG PKW Folge Kein Vorsteuerabzug daher auch kein Eigenverbrauch

    82. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 82 Rechnung (§ 11 UStG) Angaben Name u Anschrift d leistenden Unternehmers Name u Anschrift d Abnehmers Menge, handelsübliche Bezeichnung der Lieferung; Art u Umfang d sonstigen Leistung Datum, an dem Leistung ausgeführt Entgelt USt, die auf das Entgelt entfällt, Steuersatz; bei steuerfreien Umsätzen Hinweis auf die Steuerbefreiung UID-Nummer, wenn stpfl Umsätze ausgeführt UID-Nummer des Leistungsempfängers, wenn Rechnungsbetrag > € 10.000,- Ausstellungsdatum Laufende Nummer der Rechnung

    83. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 83 Rechnung (§ 11 UStG) Kleinbetragsrechnung Entgelt nicht über 150 Euro Name, Adresse des leistenden Unternehmers Menge, handelsübliche Bezeichnung d Lieferung; Art u Umfang d sonstigen Leistung Datum (d Ausstellung u d Leistungserbringung) Entgelt brutto Steuersatz

    84. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 84 Rechnung (§ 11 UStG) Gutschriften Gelten unter bestimmten Voraussetzungen als Rechnung Steuerschuld auf Grund der Rechnung Unrichtiger Steuerausweis Unberechtigter Steuerausweis Leistung wurde gar nicht ausgeführt oder Leistender war nicht Unternehmer Berichtigung möglich!

    85. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 85 Vorsteuerabzug (§ 12 Abs 3 UStG) Ausschluss vom Vorsteuerabzug Unecht befreite Leistungen Erfasst sind auch damit in bloß mittelbarem Zusammenhang stehende Leistungen Die vorübergehend private Nutzung von dem Unternehmen zugeordneten Gebäudeteilen

    86. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 86 Vorsteuerabzug (§ 12 Abs 3 UStG) Nutzung eines Gegenstandes sowohl für steuerfreie als auch für steuerpflichtige Umsätze Aufteilung der Vorsteuern Nach der wirtschaftl Zuordnung Umsatzschlüsselmethode Beispiel Bank errichtet Gebäude, 1.000.000 + 20 % USt, Nutzung 60 % für das Bankgeschäft, 40 % steuerpflichtig vermietet ? Bankgeschäft unecht steuerfrei, Vermietung steuerpflichtig ? VStA 40 % von 200.000 ? 80.000

    87. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 87 Vorsteuerkorrektur (§ 12 Abs 10 UStG) Voraussetzungen Änderung des Verwendungszwecks eines Gegenstandes Innerhalb des Beobachtungszeitraumes Anlagevermögen: 5 Jahre Grundstücke (Gebäude): 10 Jahre Umlaufvermögen: grds. zeitlich unbegrenzt

    88. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 88 Vorsteuerkorrektur Folgen Verwendung zuerst steuerpflichtig, dann steuerfrei Negative Vorsteuerkorrektur Für jedes Jahr der Änderung bis zum Ablauf des Beobachtungszeitraumes ist VSt zurückzuzahlen Verwendung zuerst steuerfrei, dann steuerpflichtig Positive Vorsteuerkorrektur Für jedes Jahr der Änderung bis zum Ablauf des Beobachtungszeitraumes wird VSt erstattet

    89. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 89 Vorsteuerkorrektur Wie? Für jedes Jahr der Änderung 1/5 bzw 1/10 der gesamten Vorsteuer Bagatellgrenze 220 Euro VSt ? keine Korrektur

    90. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 90 Vorsteuerkorrektur Beispiel S hat im Jahr 2002 einen PC erworben, den er für seine steuerfreie Versicherungstätigkeit verwendet hat. AK 2000 + 20 % USt. Im Jahr 2004 ändert er seinen Unternehmensgegenstand und arbeitet (selbständig) als steuerpflichtiger Eventmanager, den PC verwendet er weiter 2002: PC für das Unternehmen ausgeführt, aber Tätigkeit ist steuerfrei ? kein VStA 2004: PC nicht mehr für steuerfreie Tätigkeit, sondern für steuerpflichtige ? Änderung der Verhältnisse innerhalb der 5 Jahresfrist ? positive VSt-Korrektur ? 1/5 von 400 bis zum Jahr 2006

    91. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 91 Vorsteuerabzug Vorsteuerabzug für Reisekosten Anknüpfung an die Einkommensteuer (ESt) Vorsteuerabzug nach Durchschnittsätzen Auf Grund des Gesetzes Auf Grund von Verordnungen

    92. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 92 Entstehen der Steuerschuld Sollbesteuerung (§ 19 Abs 2 UStG) Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Leistung ausgeführt Bezahlung der Rechnung ohne Bedeutung Spätere Rechnungslegung Steuerschuld entsteht 1 Monat später

    93. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 93 Entstehen der Steuerschuld Ist-Besteuerung (§ 17 UStG) Nach vereinnahmten Entgelten Gilt für Freiberufler Nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirte Nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende Andere Unternehmer mit Umsätzen von nicht mehr als 1,5 Mio Euro in den letzten 2 Jahren Anzahlungen Fiktive Lieferung, fiktive sonstige Leistung

    94. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 94 Voranmeldung, Vorauszahlung, Veranlagung Fälligkeit = Entrichtungszeitpunkt Spätestens am 15. des auf den Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) der Steuerschuldentstehung zweitfolgenden Kalendermonat USt-Voranmeldung USt-Vorauszahlung

    95. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 95 Voranmeldung, Vorauszahlung, Veranlagung Vorauszahlungszeitraum Grundsätzlich der Kalendermonat Kleinunternehmer, die optiert haben Vierteljahr Nach Ablauf des Kalenderjahres Veranlagung zur USt

    96. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 96 Aufzeichnungspflichten Wer? Jeder Unternehmer (auch befreite) Was? Eigene Umsätze VSt-zulässige Umsätze Einfuhr Eigenverbrauch Fiktive Lieferung, fiktive sonstige Leistung

    97. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 97 Aufzeichnungspflichten Wie? Keine besonderen Formerfordernisse Verstoß Finanzordnungswidrigkeit

    98. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 98 Binnenmarkt - Überblick Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen EG-Richtlinien Wo in Österreich geregelt? Binnemarktregelung Anhang zum UStG Was braucht ein Unternehmer im Binnenmarkt? Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer Zusammenfassende Meldungen Buchnachweis

    99. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 99 Binnenmarkt - Überblick Grundsätze Bestimmungslandprinzip Ursprungslandprinzip Im privaten Reiseverkehr

    100. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 100 Binnenmarkt - Überblick Lieferungen im Binnenmarkt Exportsituation Importsituation Sonstige Leistungen im Binnenmarkt Besonderheiten in Bezug auf Beförderungsleistungen Vermittlungsleistungen Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen

    101. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 101 Gründzüge des Bewertungsrechts Bedeutung Steuergegenstand besteht nicht in Geld ZB Naturalbezüge von AN für LSt ZB Gesellschaftsanteil für ErbSt ZB Grundstück für ErbSt oder GrESt

    102. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 102 Gründzüge des Bewertungsrechts Rechtsgrundlagen Bewertungsgesetz 1955 Teil I (§§ 2 – 17 BewG) Teil II (§§ 17 ff BewG) Spezielle Bewertungsvorschriften in einzelnen Materiengesetzen zB § 6 EStG

    103. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 103 Gründzüge des Bewertungsrechts Bewertungsgegenstand Vermögensarten Land- und Forstwirtschaft Grundvermögen Betriebsvermögen Sonstiges Vermögen Grundbesitz Land- und forstwirtschaftliches Vermögen Grundvermögen Die zum gewerblichen Betrieb gehörenden Grundstücke

    104. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 104 Gründzüge des Bewertungsrechts Gegenstand der Bewertung wirtschaftliche Einheit Bewertungsfähig Wirtschaftsgüter Alles, was im wirtschaftl Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbar Immaterielle WG Besonderes Entgelt gezahlt Besondere Verkehrsauffassung Negative Wirtschaftsgüter Schulden und Lasten

    105. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 105 Gründzüge des Bewertungsrechts Bewertungsgrundsätze Grundsatz der Einheitlichkeit des Eigentums Grundsatz der Bewertung im Ganzen

    106. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 106 Gründzüge des Bewertungsrechts Bedingungen und Befristungen Aufschiebende Bedingung: Bewertung erst mit Bedingungseintritt Auflösenden Bedingung: bis zum Eintritt der Bedingung als unbedingt Auflösend bedingte Erwerbe und aufschiebend bedingte Lasten Antrag auf Berichtigung nicht laufend entrichteter Abgaben (Ausnahme § 26 GebG) Laufend veranlagte Steuern: Bedingung wirkt ex nunc

    107. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 107 Gründzüge des Bewertungsrechts Bewertungsmaßstäbe Ertragswert Abgezinster Wert der geschätzten künftigen Erträge Teilwert Gemeiner Wert Bewertungsmethode Gibt an, wie im Einzelfall Bewertungsmaßstab zur Anwendung gebracht wird Bsp Bewertung von GmbH-Anteilen

    108. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 108 Gründzüge des Bewertungsrechts Bewertungsregeln des I. Teiles des BewG Wertpapiere und Anteile an KapGes (§ 13) Kapitalforderungen und Schulden (§ 14) Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen (§§ 15 – 18 BewG) Einheitsbewertung (§§ 19 ff)

    109. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 109 Erbschafts- und Schenkungssteuer Charakterisierung Personensteuer Auf den unentgeltlichen Vermögenserwerb Gegenstand Erwerbe von Todes wegen Schenkungen unter Lebenden iSd bürgerlichen Rechts Freigebige Zuwendungen Zweckzuwendungen

    110. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 110 Erbschafts- und Schenkungssteuer Bemessungsgrundlage Steuerpflichtiger Erwerb (Nettovermögensanfall) Schulden und Lasten iZm Erwerb sind abzugsfähig Bewertung (§ 19 ErbStG) GS nach Teil I des BewG Ausnahme: inländ Grundvermögen ? Einheitswert X 3

    111. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 111 Erbschafts- und Schenkungssteuer Mittelbare Grundstücks- od Geldschenkung Gemischte Schenkung Vermögenserwerbe, die innerhalb der letzten 10 Jahre von derselben Peson erworben wurden, sind zusammenzurechnen

    112. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 112 Erbschafts- und Schenkungssteuer Befreiungen (§§ 14, 15, 15a ErbStG) Tarif (§§ 7, 8 ErbStG) Zuwendungen von Liegenschaften + GrESt-Ä Zuwendungen an Privatstiftungen: 5 % Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen: 2,5 %

    113. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 113 Erbschafts- und Schenkungssteuer Entstehen der Steuerschuld Erwerbe von Todes wegen GS mit dem Tod d Erblassers Beim Pflichtteil mit dessen Geltendmachung Schenkungen mit der Ausführung Steuerschuldner Erwerber Bei Schenkung auch Geschenkgeber Haftung Nachlass Jeder Miterbe in der Höhe des aus dem Nachlass Empfangenen

    114. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 114 Erbschafts- und Schenkungssteuer Entrichtung Anmeldepflicht d Erwerbers Erwerber ab Kenntnis binnen 3 Monaten Bei Schenkungen auch Geschenkgeber Entfällt bei Selbstberechnung durch Parteienvertreter

    115. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 115 Erbschafts- und Schenkungssteuer „internationales“ Erbschaftsteuerrecht Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 6 Abs 1 Z 1 und Abs 2) Inländereigenschaft des Erblassers zum Todesztpkt oder Inländereigenschaft d Erwerbers zum Ztpkt des Eintritts der Steuerpflicht Beschränkte Steuerpflicht (§ 6 Abs 1 Z 2 und Abs 3) Inländ. Grundbesitz und Betriebsvermögen Beseitigung von Doppelbesteuerungen Abzug der ausländ Steuer als Nachlassverbindlichkeit § 48 BAO DBA auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer

    116. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 116 Steuerschuldrecht Gesetzliches Schuldverhältnis Subordinationsverhältnis zwischen Abgabenschuldner und Abgabengläubiger

    117. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 117 Steuerschuldrecht Abgabentatbestand Persönliche Seite Abgabengläubiger Abgabenschuldner Sachliche Seite Steuergegenstand Bemessungsgrundlage Tarif

    118. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 118 Steuerschuldrecht Abgabentatbestand Steuerschuldner Steuerträger Entrichtungspflichtiger

    119. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 119 Steuerschuldrecht Gesamtschuld (§ 6 BAO) zB Schenkung: Geschenkgeber u Geschenknehmer GrESt: Käufer und Verkäufer Geltendmachung einer Haftung ? Haftungspflichtiger und Abgabenschuldner werden zu Gesamtschuldnern (§ 7 BAO)

    120. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 120 Steuerschuldrecht Haftung für fremde Abgabenschulden Haftung d Vertreters v juristischen Personen (§ 9 BAO) Vertreter gem § 80 BAO Insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Pflichtverletzung nicht eingebracht werden können Haftung von Personengesellschaftern (§ 12 BAO) Umfang der Haftung nach Zivilrecht

    121. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 121 Steuerschuldrecht Haftung für fremde Abgabenschulden Haftung des Erwerbers eines Unternehmens (§ 14 BAO) Für betriebsbezogene Abgaben für die Zeit des letzten vor der Übereignung liegenden KJ Für Steuerabzugsbeträge, die seit dem letzten KJ vor der Übereignung zu entrichten waren Nur insoweit als Schulden kannte oder kennen musste Nur in Höhe des Wertes der übernommenen Besitzposten abzüglich übernommener Schulden

    122. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 122 Steuerschuldrecht Haftung für fremde Abgabenschulden Haftung von Erben (§ 15 BAO) Gesamtrechtsnachfolge (§ 19 BAO) Entstehen der Abgabenschuld § 4 BAO Bestimmt Beginn der VJ-Frist Sicherstellungsmaßnahmen können getroffen werden Selbstbemessungsabgaben: Fälligkeit hängt von Entstehung ab

    123. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 123 Steuerschuldrecht Fälligkeit GS ein Monat nach Bekanntgabe d Bescheides (§ 210 BAO) Berufung berührt Fälligkeit nicht Keine aufschiebende Wirkung Aber Möglichkeit Aussetzung d Einhebung zu beantragen Stundung, ratenweise Entrichtung Hinausschieben der Fälligkeit

    124. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 124 Steuerschuldrecht Fälligkeit – Säumnis Säumniszuschlag (§ 217 Abs 1 BAO) Dreistufig Verspätungszuschlag (§ 135 BAO) Wegen verspäteter Einreichung der Abgabenerklärung

    125. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 125 Steuerschuldrecht Erlöschen des Steuerschuldverhältnisses Grundsätzlich durch Entrichtung der Abgabenschuld Nachsicht gem § 236 BAO Einhebung wäre im Einzelfall persönlich od sachlich unbillig Ermessensentscheidung Auf Antrag

    126. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 126 Steuerschuldrecht Erlöschen des Steuerschuldverhältnisses Löschung gem § 235 BAO Von Amts wegen Einbringungsversuche erfolglos oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos und Mit Erfolg in Zukunft nicht zu rechnen Widerruf der Nachsicht od Löschung

    127. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 127 Steuerschuldrecht Verjährung Festsetzungs- (Bemessungs-) Verjährung (§§ 207 f BAO) GS 5 Jahre nach Entstehen des Abgabenanspruches Hinterzogene Abgaben: 7 Jahre ErbSt: Frist beginnt erst mit vollständiger Kenntnis durch die AbgBeh zu laufen. Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 209 BAO) Durch jede nach außen erkennbare Amtshandlung innerhalb der VJ-Frist um ein Jahr

    128. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 128 Steuerschuldrecht Verjährung Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) Fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem Abgabe fällig geworden ist Keinesfalls früher als Recht zur Festsetzung der Abgabe Unterbrechung (§ 238 Abs 2 BAO) Hemmung (§ 238 Abs 3 BAO)

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