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EG-Maschinenrichtlinie/ CE-Kennzeichnung

EG-Maschinenrichtlinie/ CE-Kennzeichnung. EG-Maschinenrichtlinie/ CE-Kennzeichnung. Die Übereinstimmung von Maschinen mit den Anforderungen der Maschinen-Richtlinie wird durch die CE-Kennzeichnung sichtbar gemacht. Das CE-Zeichen.

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EG-Maschinenrichtlinie/ CE-Kennzeichnung

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Presentation Transcript


  1. EG-Maschinenrichtlinie/ CE-Kennzeichnung

  2. EG-Maschinenrichtlinie/ CE-Kennzeichnung • Die Übereinstimmung von Maschinen mit den Anforderungen der Maschinen-Richtlinie wird durch die CE-Kennzeichnung sichtbar gemacht.

  3. Das CE-Zeichen • CE steht für „Communautes Europèennes“ (Europäische Gemeinschaft). • Gilt seit 01.01.1995 • Es zeigt, dass für die Maschine eine Konformitätserklärung abgegeben worden ist. • Bei besonders gefährlichen Maschinen muss zusätzlich eine EG-Baumusterprüfung durchgeführt werden. • Maschinen mit hohem Gefährdungspotential sind: • Holzbearbeitungsmaschinen • Bestimmte Arten von Pressen • Bolzensetzgeräte mit Treibladung • Hebebühnen für Fahrzeuge • Spritzgießgeräte mit Handentnahme

  4. CE-Zeichen ist kein Qualitäts - Zeichen Herkunfts - Zeichen Normenkonformitäts - Zeichen Ersatz für GS CE-Zeichen ist ein Verwaltungszeichen unterrichtet die Überwachungsbe-hörden über die Einhaltung der Richtlinie hat keine Zivilrechtliche Haftungs-Freistellung zur Folge

  5. Aussehen des CE-Kennzeichens • Das CE-Kennzeichen hat gemäß Muster des Anhangs der Maschinenrichtlinie auszusehen; die Mindestgröße der Buchstaben beträgt 5mm. • Die Höhe der Buchstaben muss im angemessenen Verhältnis zur Maschine stehen und sich deutlich von anderen Aufschriften unterscheiden.

  6. Anbringen des CE-Kennzeichens • Das CE-Kennzeichen soll auf dem Typenschild angebracht werden, zumindest in der Nähe. Beides wird als Maschinen-Kennzeichnung bezeichnet. • Sie enthält: • Name und Anschrift des Herstellers • CE-Kennzeichnung • Serie, Typ, ggf. Seriennummer • Baujahr • Alle Daten müssen mit der Betriebsanleitung übereinstimmen!!!

  7. Inhalt der Maschinen-Richtlinie • Die Richtlinie umfasst • den Betrieb • das Rüsten • die Wartung • den Transport • die Montage • die Demontage • Maßstab sind • der bestimmungsgemäße Einsatz • der erwartende Gebrauch

  8. Wo und für wen gilt das Gesetz? • Das Gesetz gilt für alle Hersteller und deren Bevollmächtigte, Importeure und Händler in den Mitgliedsländern der EG, die Maschinen in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen.

  9. Für welche Maschinen gilt die EG-Maschinenrichtlinie? • Eine Maschine ist nach der Maschinenrichtlinie als solche definiert: • Eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teile oder Verbindungen von denen mindestens eines beweglich ist sowie von Betätigungselementen, Steuer- und Energiekreisen usw. • Die für eine bestimmte Anwendung wie die Verarbeitung, Behandlung, Fortbewegung oder Aufbereitung eines Werkstoffes zusammengefügt sind. • Keine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie ist: • nicht selbständig „funktionsfähig“ • zuvor „in eine andere Maschine eingebaut“ worden • mit anderen Maschinen zu einer Maschine zusammengebaut worden

  10. Einzelne Schritte zur Inbetriebnahme der Maschine • Ohne Betriebsanleitung keine technische Dokumentation • Ohne technische Dokumentation keine Konformitätserklärung zur EG-Richtlinie • Ohne Konformitätserklärung keine CE-Kennzeichnung • Ohne CE-Kennzeichnung kein Inverkehrbringen der Maschine

  11. Technische Dokumentation • Für jede Maschine ist eine technische Dokumentation nötig. Bestandteile sind: • Gesamtplan der Maschine • Steuerkreispläne • eventuell Teilpläne und Berechnungen • Betriebsanleitung • Sicherheitstechnischer Steckbrief (Gefahrenanalyse)

  12. Konformitätserklärung • In der Konformitätserklärung versichert der Hersteller, dass sein Produkt den Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie entspricht: • technische Dokumentation • Angaben über die Herstellerbeschreibung der Maschine • Erläuterung, wie die Sicherheitsanforderungen berücksichtigt wurden • Angabe, welche weiteren Richtlinien berücksichtigt wurden • Betriebsanleitung • Die Konformitätserklärung muss in der Landessprache und einer EG-Amtsprache verfasst und jeder Maschine beigefügt werden.

  13. Ziel und Zweck der Maschinen-Richtlinie • Ziele: • Abbau technischer Handelshemmnisse • freier Warenfluss innerhalb der EG • Zweck: • feste EG-Richtlinien, die die Sicherheit und Gesundheit von Personen, Haustieren und Sachen gewährleisten

  14. Anforderungen an Maschinen • Jede in Verkehr gebrachte Maschine muss die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllen. • Fehlende Normen können auch national herangezogen werden. • WICHTIG!!! • Jede Maschine muss geprüft werden ob neben der EG-Maschinenrichtlinie auch andere Richtlinien zu erfüllen sind.

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