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„Politik der Rechte!? “ Die Bedeutung des Menschenrechtsansatzes für die Akteure in Staat und Wohlfahrtpflege.
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„Politik der Rechte!?“Die Bedeutung des Menschenrechtsansatzesfür die Akteure in Staat und Wohlfahrtpflege Internationale Fachkonferenz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in der Praxis der Diakonie RWL und Ev. Hochschule RWL „Menschen, Recht, Inklusion“Freitag, 07. Juni 2013, Bochum Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Überblick 1 Einleitung 2 Menschenrechtsansatz 3 Vier Perspektiven – vier Beispiele 4 Allgemeine Überlegungen / Fazit Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Inhalte • Menschenwürde • Individuelle Rechte • Prinzipien, etwa eigene Entscheidungen zu treffen, Selbstbestimmung, Inklusion, Nichtdiskriminierung, Partizipation etc. Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Aufgabe • „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ • Paradigmenwechsel weg von der Politik der Fürsorge, hin zur „Politik der Rechte“ • Fortentwicklung von Systemen nach Maßgabe der Menschenrechte, etwa Arbeit, Gesundheit, Pflege etc. • Aufbau einer inklusiven Gesellschaft Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Stand der Umsetzung: Positive Aspekte • Breite Überzeugung, dass die UN-BRK das richtige gerechte Ziel ist • Viele sind „auf dem Weg“ – etwa Gremien, Aktionspläne, Initiativen etc. • Wachsendes Bewusstsein für die Größe der Aufgabe, etwa Vielfalt von Behinderungen Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Stand der Umsetzung:Probleme • Segregation, Ausgrenzung, Diskriminierung in vielen Lebensbereichen • Zentrale Umsetzungsansätze, etwa Gesetze, greifen (noch) nicht • Widerstände tun sich auf; Gegnerschaft wird offenkundig, Beispiel Inklusions-Debatte • Arbeit teilweise unter sehr schwierigen Bedingungen Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Fragen • Warum gibt es (nur) kleine Fortschritte? • Wie organisiert man den notwendigen gesellschaftlichen Wandel? • Wie bringt man den Staat dazu, das Richtige zu tun? • Welche Verantwortung trage ich? Welchen Beitrag kann ich dazu leisten? Dr. Valentin Aichele, LL.M.
These Mehr Menschenrechte wagen! Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Menschenrechtsansatz • Individuelle Rechte • Staat: menschenrechtliche Pflichten • Menschenrechte achten, schützen und gewährleisten • U.a. durchsetzbare Rechtsansprüche, effektiver Rechtsschutz, Entschädigung • Zivilgesellschaft: Menschenrechtliche Verantwortung Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Vier Perspektiven – vier Beispiele Konsequente Verwirklichung der Menschenrechte: • Menschen mit Behinderungen • Staat • Wohlfahrtsorganisationen • Soziale Arbeit Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Perspektive 1:Menschen mit Behinderungen • Beispiel: Bildung (Artikel 24 UN-BRK) • Problem: Segregation, Verweis auf eine Sondereinrichtung • Ansatz: Recht auf Zugang zu guter Bildung in der Regelschule • Beitrag: Einfordern, Partizipation • Was noch? Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Menschen mit Behinderungen • Verstehen, dass sie Teil eines Lern- und gesellschaftlichen Veränderungsprozesses sind • Selbst aktiv werden / sich vor wagen • Politische Partizipation (Selbsthilfeorganisationen) oder andere Formen der Mitwirkung Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Perspektive 2:Staat • Beispiel: Mobilität (Artikel 17, 20 UN-BRK) • Problem: Fixierung • Ansatz: Pflicht • Beitrag: Rechtsschutz, Veränderung eines Systems • Was noch? Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Staat • Anerkennung der Menschenrechte • Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung Veränderungsbereitschaft • Geeignete Maßnahmen, insbesondere Aufbau von Kompetenzen und Kapazitäten • Prioritäten setzen • Ressourcenentscheidungen, etwa Umbau der Systeme etc. Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Perspektive 3Wohlfahrtsorganisation • Beispiel: Leben in der Gemeinschaft (Artikel 19 UN-BRK) • Problem: Sonderwelten • Ansatz: Verantwortung • Beitrag: Deinstitutionalisierung • Was noch? Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Bedeutung für nichtstaatliche Organisationen • Organisationsentwicklung (Selbstverständnis, Zielsetzung, Vielfalt) • Dienstleistungen und Angebote (Ausrichtung, Art, Qualität, Barrierefreiheit) • Fachpolitische Arbeit (Inhalte, Argumentation) Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Perspektive 4:Soziale Arbeit • Beispiel: Eigenes rechtliches Handeln, einschließlich Entscheidung (Artikel 12 UN-BRK) • Problem: Bevormundung; Fremdbestimmung • Beitrag: Unterstützung, Berufsverständnis • Was noch? Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Bedeutung für Soziale Arbeit • Berufsgruppen der Sozialen Arbeit definieren ihren Auftrag von den Menschenrechten her • „Integration der Menschenrechte in die allgemeine Konzeption Sozialer Arbeit als Handlungswissenschaft und Praxis“ (Staub-Bernasconi) • Menschenrechtsbildung Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Allgemeine Überlegungen / Fazit • Die UN-BRK steht für den Aufbruch in eine neue Zeit der Gleichberechtigung • Die Konzentration auf den Menschenrechtsansatz setzt entscheidende Potentiale frei! • Die inklusive Gesellschaft verlangt grundlegende Veränderungen, an denen jede und jeder mitwirken kann und sollte Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Valentin Aichele, LL.M.