1 / 20

GV Kongress 24.05.2011 a.o. Univ-Prof. Elfriede fritz

brandice
Download Presentation

GV Kongress 24.05.2011 a.o. Univ-Prof. Elfriede fritz

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


    1. ÖGV Kongress 24.05.2011 a.o. Univ-Prof. Elfriede fritz

    2. Übersicht Bologna Prozess und akademische Grade Masterstudiengänge der Pflegewissenschaft in Österreich Unterschied bei Masterstudiengängen in Österreich Masterstudiengänge in Deutschland und der Schweiz Schlussfolgerungen

    3. Bologna Prozess Ziel: Umstrukturierung der europäischen Hochschulen Vergleichbarkeit der Hochschulausbildungen in Europa ECTS = Credit-System für die Hochschulbildung Aufwand für Studierende wird nicht in Unterrichtseinheiten oder Semesterwochenstunden angegeben 1 ECTS = zeitlicher Aufwand für Studierende von 30 (25) Stunden Aufwand für Studenten pro Jahr = 1800 Stunden Pro Semester können 30 ECTS vergeben werden

    4. Akademische Grade nach Ebenen im Bologna-Prozess (Kasparovsky et al., 2011) BMWF

    5. Mastergrade der Weiterbildung in Österreich können verliehen werden (BMWF, 2010) nach Abschluss von Universitätslehrgängen (§ 58, Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002,idgF), Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, idgF). Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 14a Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993,idgF) Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006)

    6. Ausbildungen mit Masterabschluss in Österreich

    7. Konsekutive Master MSc, MA „Weiterbildungsmaster“ MSc, MA Zulassung zu Masterstudiengängen in Österreich

    8. Konsekutive Master „Weiterbildungsmaster“ Berechtigen für Zugang zum Doktoratsstudium Zugang mit 300 ECTS in das Doktoratsstudium sind nicht identisch mit den Mastergraden ordentlicher Studien (BMWF, 2011) berechtigen nicht automatisch für den Zugang zum Doktoratsstudium (BMWF, 2011) Universität entscheidet über die Aufnahme (300 ECTS) Unterschiede pflegewissenschaftlicher Ausbildungen auf Masterebene

    9. Konsekutive Master „Weiterbildungsmaster“ Ordentliche Studien (Bachelor, Master, Doktorat) an Universitäten Forschungsorientierte Studien an Universität (BMWF, 2011) Außerordentliche Studien an Universitäten (keine Universitätsreife notwendig) weniger forschungsorientiert Kooperation mit Institution außerhalb der Universität Unterschiede pflegewissenschaftlicher Ausbildungen auf Masterebene

    10. Konsekutive Master „Weiterbildungsmaster“ Vortragende in Masterstudiengängen an Universitäten verfügen mindestens über den Abschluss eines konsekutiven Masters oder Doktorat … Betreuung von Abschlussarbeiten: meist interne Betreuende, die mindestens über ein Doktorat verfügen sowie einen pflegewissenschaftlichen Hintergrund Vortragende in Studiengängen zur Weiterbildung: Abschluss eines konsekutiven Masters … evtl. Abschluss eines „Weiterbildungsmaster“ Betreuung von Abschlussarbeiten: externe Betreuende Unterschiede pflegewissenschaftlicher Ausbildungen auf Masterebene

    11. Weiterbildung an Hochschulen in Deutschland als …(Reinhart, 2009) Konsekutiver Master: [nach einem festgelegten Bachelorstudium] Weiterbildungs-Master: [nach dem Bachelorabschluss und mindestens 1-jähriger Berufstätigkeit] Anpassungsweiterbildung: [mit Zertifikatsabschluss]

    12. Weiterbildende Master-Studiengänge in Deutschland (Reinhart, 2009, DBFK) Nicht-konsekutive oder weiterbildende Master-Studiengänge bauen inhaltlich nicht auf einem Bachelor - Studium auf Meist interdisziplinär ausgerichtet Zulassungsvoraussetzungen: 1-jährige (2) qualifizierte Berufserfahrung nach dem ersten Hochschulabschluss Abschluss: z. B. MBA (Master of Business Administration …), M.Sc. (Master of Science)

    13. Gesetzliche Regelung für Master in Deutschland Laut § 19 des Hochschulrahmengesetzes wird ein Mastergrad nach einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses verliehen (§ 19 Abs. 3 Satz 1 HRG)“ „Ausgeschlossen sind somit grundständige Studiengänge, die nach vier oder fünf Jahren unmittelbar zu einem Masterabschluss führen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz i.d.F. vom 18.09.2008) Anforderungen in weiterbildenden und konsekutiven Masterstudiengängen sind gleich und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau mit denselben Berechtigungen (Beschluss der Kultusministerkonferenz i.d.F. vom 18.09.2008)

    14. Schema der Hochschulbildung in der Schweiz (Rektorenkonferenz Schweizer Universitäten, 2009)

    15. Weiterbildungen in der Schweiz (Rektorenkonferenz Schweizer Universitäten, 2009)

    16. Master of Advanced Studies (MAS) MAS ist der Titel für „Weiterbildungsmaster“ in der Schweiz Für Weiterbildungsmaster darf kein Master of Science verliehen werden Umfang und Dauer - MAS in Geriatric Care (www.weg-fh.ch) Masterstudium (MAS), 60 ECTS, mind. 24 Monate Diplomstudium (DAS), 30 ECTS, mind. 12 Monate Zertifikatslehrgang (CAS), 15 ECTS, mind. 6 Monate Einzelmodul: 5 ECTS, 2-3 Monate

    17. Zukunft der pflegerischen Weiterbildungen an Hochschulen in Österreich? Grundausbildung für Gesundheits- und Krankenpflege kann in Österreich an Universitäten und Fachhochschulen auf Bachelorniveau absolviert werden Es stellt sich die Frage nach Weiterbildungen für Pflegepersonen mit einem Bachelorabschluss??? Fachhochschulen und Universitäten? Abschlüsse?

    18. Schlussfolgerungen Es bestehen zahlreiche Unterschiede zwischen konsekutiven Masterstudiengängen und Masterstudiengängen der Weiterbildung in Österreich: Dauer der Ausbildung Inhalte – Wissenschaftsorientierung Zulassungsvoraussetzungen Masterstudiengänge der Weiterbildung berechtigen nicht automatisch für die Zulassung zum Doktorat Qualifikation der Vortragenden und Betreuenden von Abschlussarbeiten Akademische Grade in den Masterstudiengängen unterscheiden sich nicht!

    19. Schlussfolgerungen Masterstudiengänge der Weiterbildung in Deutschland und in Österreich sind nicht vergleichbar (Dauer …) Regelung zu Weiterbildungsstudiengängen in der Schweiz könnte ein Modell für Österreich darstellen Gesetzliche Regelung für Masterstudiengänge auf Hochschulebene ist in Österreich erforderlich! z.B. für Pflegelehrerausbildung wird derzeit lt. Gesetz in Österreich nur eine Sonderausbildung gefordert. International ist ein konsekutiver Masterabschluss üblich.

    20. Schlussfolgerungen Wenn in Österreich ein Ziel die evidenzbasierte (auf wissenschaftlichen Grundlagen aufbauende) Pflege ist, dann sind Pflegelehrer sowie Pflegepersonen in leitenden Positionen in Form eines konsekutiven Masterstudiums zu qualifizieren!

More Related