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Anmeldung zur Reifeprüfung

Anmeldung zur Reifeprüfung. Die Anmeldung erfolgt in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien Die Anmeldung enthält a) die Bekanntgabe der gewählten Form der RP b) die gewählten Prüfungsgebiete der Klausurprüfung c) die gewählten Prüfungsgebiete der mündlichen RP.

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Anmeldung zur Reifeprüfung

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Presentation Transcript


  1. Anmeldung zur Reifeprüfung • Die Anmeldung erfolgt in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien • Die Anmeldung enthält a) die Bekanntgabe der gewählten Form der RP b) die gewählten Prüfungsgebiete der Klausurprüfung c) die gewählten Prüfungsgebiete der mündlichen RP

  2. Formen der Reifeprüfung BRG/BORG Telfs

  3. BRG/BORG Telfs Blau……..Schriftliche Klausurarbeit K………Kernfrage Gelb Mündliche Reifeprüfung S………Spezialfrage Rot Fachbereichsarbeit SP…….Schwerpunktprüfung (ergänzend oder vertiefend) fü SP….fächerübergreifende Schwerpunktprüfung

  4. Fachbereichsarbeit • Anmeldung der Fachbereichsarbeit in der 2. Woche der letzten Schulstufe in der Direktion • Die Aufgabenstellung hat einvernehmlich mit dem zuständigen Prüfer zu erfolgen. • Die genehmigten Aufgabenstellungen sind dem Kandidaten innerhalb der ersten sechs Wochen des Unterrichtsjahres mitzuteilen. • Abgabe der Fachbereichsarbeit in der ersten Woche nach den Semesterferien an den Prüfer.

  5. Bei negativ oder nicht beurteilter Fachbereichsarbeit • In diesem Fall muss der Kandidat eine Form der Reifeprüfung ohne Vorprüfung neu wählen. • Die Wahl muss spätestens eine Woche vor dem Beginn der Klausurprüfung erfolgen. • Jene mündlichen Teilprüfungen, welche von der Änderung der Prüfungsform betroffen sind, dürfen auf Antrag erst im nächsten Termin abgelegt werden. (Terminverlust)

  6. Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung • Gruppe A: Rel, Eth, D, GSP, PP, ME, BE, • Gruppe B: Fremdsprachen • Gruppe C: GWK, M, DG, BIU, CH, PH, INF, TS

  7. Wahl für die mündlichen Prüfungsgebiete Der Prüfungskandidat hat zu wählen • eine Fremdsprache, sofern keine lebende Fremdsprache bei der Klausur gewählt wurde, muss eine lebende Fremdsprache mündlich gewählt werden. • im RG oder TORG mindestens ein Prüfungsgebiet aus der Gruppe C. • im ORG mit Instrumentalmusik oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung mindestens ein Fach aus der Gruppe A.

  8. Mündliche Prüfungen Gestellt werden a) 2 Kernfragen und b) 1 Spezialfrage Zu beantworten sind a) eine der Kernfragen und b) die Spezialfrage.

  9. Mündliche Schwerpunktprüfung3 Arten • Fächerübergreifende SP fächerübergreifende Frage in sinnvoller Fächerkombination • Vertiefende SP vertiefende Frage aus einem Wahlpflichtgegenstand (mind. 2 Wochenstunden), der auf einen Pflichtgegenstand bezogen ist • Ergänzende SP ergänzende Frage in sinnvoller Verbindung mit a) einem auf das Prüfungsgebiet bezogenen schulautonomen Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand (mind. 2 WST in d. Oberstufe), z.B. TSP b) schulautonomen WPF Informatik (mind. 4 WST in d. Oberstufe) c) der 1. oder 2. lebenden Fremdsprache. d) beim ORG mit ME bzw. BE sind Instrumentalunterricht in Verbindung mit ME und Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung in Verbindung mit BE möglich.

  10. Mündliche Schwerpunktprüfung Gestellt werden a) 2 Kernfragen b) 1 Spezialfrage c) 2 „Schwerpunktfragen“ Zu beantworten sind a) 1 Kernfrage, b) die Spezialfrage c) 1 „Schwerpunktfrage“

  11. Mündliche Prüfung auf die Fachbereichsarbeit bezogen Gestellt werden a) 2 Kernfragen b) 1 Frage zur Thematik der Fachbereichsarbeit Zu beantworten sind a) 1 Kernfrage und b) die Frage zur FBA

  12. Zusätzliche mündliche Prüfungen nach negativer Klausurarbeit Gestellt werden 3 Kernfragen Zu beantworten sind 2 Kernfragen.

  13. Weitere Wahlbedingungen • Rel./Eth. darf nur gewählt werden, wenn das Fach in der gesamten Oberstufe besucht wurde. • ME bzw. BE dürfen nur gewählt werden, wenn die Gegenstände in allen Oberstufenklassen besucht wurden. • Fremdsprache muss mindestens 8 WST in der Oberstufe umfassen.

  14. Wahlbedingungen für autonome Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Gegenstände mit mindestens • 2 Stunden- nicht eigenständig wählbar- jedoch für ergänzende SP zu einem Pflichtgegenstand geeignet. • 4 Stunden – wählbar, wenn es sich um reines Theoriefach handelt (z.B. PP) • 6 Stunden – wählbar, wenn der Gegenstand auch praktische Komponenten hat (z.B. Informatik)

  15. Viel Erfolg wünscht euch Alfred Kerber

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