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Untere Denkmalschutzbehörde

Untere Denkmalschutzbehörde. Entwicklung der Landeshauptstadt. 179 Städte und Gemeinden 2,6 Millionen Einwohner (Schleswig-Holstein: 2,7 Mio.) 3.654 Quadratkilometer (Saarland: 2.570 km 2 ) 718 Einwohner/km 2 (Bundesgebiet 230 Einw./km²). Region Stuttgart. Stuttgart Heute.

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Untere Denkmalschutzbehörde

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Presentation Transcript


  1. Untere Denkmalschutzbehörde Entwicklung der Landeshauptstadt

  2. 179 Städte und Gemeinden • 2,6 Millionen Einwohner (Schleswig-Holstein: 2,7 Mio.) • 3.654 Quadratkilometer(Saarland: 2.570 km2) • 718 Einwohner/km2(Bundesgebiet 230 Einw./km²) Region Stuttgart

  3. Stuttgart Heute Innenstadt Schloßplatz

  4. Stuttgart Heute Blick auf die Innenstadt im Talkessel

  5. Stuttgart Heute Neckartal mit Grabkappelle auf dem Württemberg

  6. Stuttgart Heute Neubau Mercedes-Benz-Museum

  7. Historische Entwicklung Römerkastell 15 v. Chr. bis 259 n. Chr.

  8. Landeshauptstadt Stuttgart Untere Denkmalschutzbehörde Grundlagen und Aufgaben im Überblick

  9. Denkmalschutz - Rechtliche Grundlagen • Der Denkmalschutz ist im Rahmen der Kulturhoheit der Länder durch Landesgesetze geregelt: • Baden-Württemberg:-Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale-(Denkmalschutzgesetz - DSchG) • zum 1. Januar 1972 in Kraft getreten • derzeit gültig: Fassung vom 14. Dezember 2004 • In der Landeshauptstadt Stuttgart werden diese Pflichtaufgaben nach Weisung gem. § 3 DSchG von der Unteren Denkmalschutzbehörde imAmt für Stadtplanung und Stadterneuerung wahrgenommen

  10. Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde Erfassung der Kulturdenkmale in der Denkmalliste: (derzeit ca. 4500 Objekte) § 2 „Einfache Kulturdenkmale“ § 12 Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen im Denkmalbuch § 19 Gesamtanlagen (Satzungsbeschluss der Gemeinde) § 2 bzw. § 22 Archäologische Flächen nach fachlicher Bewertung durch das Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 25

  11. Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde • Genehmigungen bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Kulturdenkmalennach Abstimmung mit dem RPS, Ref. 25, Denkmalschutz (ca. 600 p.a.) • gem. § 8 DSchG (einfache Kulturdenkmale) • gem. § 15 DSchG (Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung) • § 15 (1) Veränderungen • § 15 (3) Umgebungsschutz • Zustimmung in baurechtlichen Genehmigungsverfahren (ca. 300 p. a.)

  12. Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde • Beratung von Eigentümern und Kaufinteressenten von Kulturdenkmalen • Beratung, Ortstermine • Erarbeitung von Sanierungskonzepten • Abwägung der Zumutbarkeit denkmalrechtlicher Auflagen • Begleitung während der Bauausführung • Beteiligung im Rahmen der Planung und Umsetzung von • Bebauungsplänen • Sanierungsgebieten • Dokumentation • Darstellung von Veränderungen (Zustand vor und nach einer Sanierung) • Abbruchdokumentation (zur Weitergabe an das Stadtarchiv) • Ordnungswidrigkeitsverfahren / Bußgelder gem. § 27 DSchG • Steuerbescheinigungen gem. §§ 7i, 10f und 11b Einkommensteuergesetz • Abschreibung von Aufwendungen zum Erhalt oder zur sinnvollen Nutzung des Kulturdenkmals

  13. Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde • Überwachung der Kulturdenkmale gem. § 1 Denkmalschutzgesetz • Ungenehmigte Baumaßnahmen • Gefährdung der Bausubstanz • Abwendung von Gefahren

  14. Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde • Öffentlichkeitsarbeit • www.stuttgart.de • Tag des Offenen Denkmals • Pressearbeit • Beantwortung allgemeiner Anfragen zum Denkmalschutz • Entwicklung stadthistorischer Rundgänge und Führungen • Denkmalbuch • Gestaltungsrichtlinie für Siedlungen • Vorschläge für Denkmalpreise (Preisgerichte, Jury) • Mitarbeit im Arbeitskreis kommunale Denkmalpflege • Betreuung und Unterstützung von ehrenamtlichen Aktivitäten und bürgerschaftlicher Initiativen • Beitrag zum Stadtmarketing als Standortfaktor und touristische Bedeutung • Denkmalpflege als wirtschaftlichen Faktor ins Bewußtsein setzen in Bezug auf Schaffung und Erhaltung von arbeitsplatzintensiven, spezialisierten Handwerksberufen

  15. Praxisbeispiele Martin-Luther-Str. 92, S-Bad-Cannstatt, 1900

  16. Praxisbeispiele Freiligrathstr. 8, S-Bad-Cannstatt, 1902

  17. Das Rathaus Bad Cannstatt, Marktplatz 2 • Erbaut im Jahr 1491 • Umgestaltung im Jahr 1875  Hinzufügung des Eingangportals • Im Dachreiter befindet sich die zweitälteste Glocke Württembergs (gegossen zw. 1200 und 1250)

  18. Bausubstanzuntersuchung vor der Sanierung • Die Freilegung des Fachwerks ist durch Veränderungen im Laufe der Jahrhunderte nicht möglich. Das Haus wird nach der Sanierung wieder verputzt sein.

  19. Weitere Untersuchungen ergaben eine unbekannte Fundamentierung (linkes Bild) • Auf dem rechten Bild ist die geöffnete Decke sichtbar. Die Decke hat eine • Tiefe von 1, 5 m und ist mit Lehmwickeln, Papier und anderem Material gefüllt. Die Decke hat viele Hohlräume.

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  21. Die Stadtkirche Bad Cannstatt, Marktstraße • 1460 bis 1471 durch Aberlin Jörg im Stil der Spätgotik erbaut. • Kirchturm zwischen 1613/14 durch Heinrich Schickhardt erbaut. • Einzige erhaltene gotische Hallenkirche Stuttgarts

  22. „Das Klösterle“, Marktstraße 71 • 1463 erbaut • Beginenhaus mit gotischer Kapelle • Ältestes Wohnhaus der Landeshauptstadt Stuttgart • 1983 restauriert

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