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Wenn im Alter das Geld nicht reicht- Elternunterhalt

Wenn im Alter das Geld nicht reicht- Elternunterhalt. Veranstaltung am 26.04.2012. So früh schon an später denken…?. Wenn im Alter das Geld nicht reicht…. Nadine Schier Rechtsanwältin Königstr. 5a 23847 Rethwisch 04539/8885170 info@kanzlei-schier.de. Fragen, die bewegen….

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Wenn im Alter das Geld nicht reicht- Elternunterhalt

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Presentation Transcript


  1. Wenn im Alter das Geld nicht reicht- Elternunterhalt Veranstaltung am 26.04.2012 So früh schon an später denken…?

  2. Wenn im Alter das Geld nicht reicht…. Nadine Schier Rechtsanwältin Königstr. 5a 23847 Rethwisch 04539/8885170 info@kanzlei-schier.de

  3. Fragen, die bewegen… • Wann meldet sich das Sozialamt bei mir? • Muss ich alles angeben, was das Amt wissen will? • Was kann ich angeben, um mein Einkommen und Vermögen zu schützen? • Ich habe kein Einkommen. Muss mein Ehepartner für meine Eltern bezahlen? • Wir sind mehrere Geschwister. Muss ich allein bezahlen? • Und was wollen Sie wissen?

  4. I. Wann meldet sich das Sozialamt bei mir? • Wenn das Einkommen der Eltern nicht mehr reicht, um deren Bedarf zu decken. Dann sind die Eltern unterhaltsbedürftig. • Bedarf = allgemeiner Lebensbedarf plus angemessene und notwendige Wohnkosten • Bedarf richtet sich nicht nach dem Einkommen der Vergangenheit sondern nach der aktuellen Lebensstellung • Zur Vermeidung der Bedürftigkeit müssen erst alle Eigenmittel eingesetzt werden

  5. I. Wann meldet sich das Sozialamt bei mir? • Vorrangigkeit des Eigenmitteleinsatzes, d.h. gesamtes Einkommen und grundsätzlich auch das gesamte Vermögen muss für den Unterhalt eingesetzt werden • Pflegegeld und co.- Pflegegeld richtet sich nach Pflegestufen; in Schleswig-Holstein gibt es Pflegewohngeld; dient der Übernahme der im Pflegesatz enthaltenden Investitionskosten • Vorrang eines unterhaltspflichtigen Gatten

  6. I. Wann meldet sich das Sozialamt bei mir? • Zweckgebunden angelegtes Vermögen wie Sterbegeld ist nicht sozialhilfeschädlich. Anforderungen an derartige Anlagen sind hoch. • Vermögensverwertung kann auch unzumutbar sein, wenn ein sehr großer wirtschaftlicher Nachteil entstünde • Familienrechtliche Beschränkungen der Vermögensverwertung – ein Ehegatte darf nur mit Einwilligung des anderen über das Vermögen als Ganzes verfügen

  7. Fragen, die bewegen… • Wann meldet sich das Sozialamt bei mir? • Muss ich alles angeben, was das Amt wissen will? • Was kann ich angeben, um mein Einkommen und Vermögen zu schützen? • Ich habe kein Einkommen. Muss mein Ehepartner für meine Eltern bezahlen? • Wir sind mehrere Geschwister. Muss ich allein bezahlen? • Und was wollen Sie wissen?

  8. II. Muss ich alles angeben, was das Amt wissen will? • Antwort: „ Es kommt drauf an…“ • Pflichtangaben des unterhaltspflichtigen Kindes: alle Einkünfte egal ob aus dem Angestelltenverhältnis, Selbständigkeit, Vermietung und Verpachtung, Aktien etc.

  9. II. Muss ich alles angeben, was das Amt wissen will? • Aber: Achtung bei Auskunftsersuchen gegen den Ehegatten oder beide Eheleute gemeinsam – diese Fragen müssen nicht beantwortet werden, es sei denn Auskunftsbegehren geht direkt an Ehegatten • Schwiegerkinder haften nur indirekt über den Familienunterhalt und müssen keine Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse erteilen, wenn der Familienunterhalt aus den Einkünften bestritten werden kann

  10. Fragen, die bewegen… • Wann meldet sich das Sozialamt bei mir? • Muss ich alles angeben, was das Amt wissen will? • Was kann ich angeben, um mein Einkommen und Vermögen zu schützen? • Ich habe kein Einkommen. Muss mein Ehepartner für meine Eltern bezahlen? • Wir sind mehrere Geschwister. Muss ich allein bezahlen? • Und was wollen Sie wissen?

  11. III. Was kann ich angeben, um mein Einkommen und Vermögen zu schützen? • Altersvorsorge in bestimmten Grenzen abzugsfähig (bis ca. 25 % des Bruttoeinkommens) • Krankenversicherung (auch Zusatzversicherungen und Privatversicherung inkl. gezahlter Eigenbeteiligung) • Gesonderte Pflegeversicherung als Daseinsvorsorge • Unfallversicherung • Steuern • Vorrangiger Unterhalt (Familie, Kinder, Ehegatten) • Kreditbelastungen, Zinsen, Tilgung • Aufwendungen für Vermögensbildung

  12. III. Was kann ich angeben, um mein Einkommen und Vermögen zu schützen? • geschickte Steuerklassenwahl aber nicht ohne trifftigen Grund • Einkommensverminderung des Ehegatten • Vermögensminderung durch Geschenke an den Gatten, Immobilienerwerb • Gemeinsames Vermögen mit dem Gatten erschaffen • Unterhaltsschädlicher Güterstandswechsel

  13. III. Was kann ich angeben, um mein Einkommen und Vermögen zu schützen? • Schonvermögen nach Alter • Rechnung ab Volljährigkeit bis zum Alter der Inanspruchnahme • Bruttomonatseinkommen im Ztpkt. der Inanspruchnahme • Beitragsbemessungsgrenze zum Ztpkt. der Inanspruchnahme • Monatliche Versorgungsrücklage vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen (5%) und vom nichtsozialversicherungspflichtigen Einkommen (25%) • Verzinsung

  14. III. Was kann ich angeben, um mein Einkommen und Vermögen zu schützen? • Berechnung Schonvermögen Zeitpunkt der Inanspruchnahme 55 Jahre Volljährigkeit 18 Jahre Versorgungsansparphase 37 Jahre Bruttomonatseinkommen z. Ztpkt. Inanspruchnahme 6.300,00 € Beitragsbemessungsgrenze 5.500,00 € Sozialversicherungspflichtiges Einkommen 5.500,00 € Nicht sozialversicherungspflichtiges Einkommen 800,00 € Monatl. Versorgungsrücklage vom svpfl. Einkommen (5 % von 5.500,00 €) 275,00 € Monatl. Rücklage vom nicht svpfl. Einkommen (25% von 800,00 €) 200,00 € Altersversorgungsrücklage 4 % über 37 Jahre x 12 Monate: 465.702,00 €

  15. Fragen die bewegen… • Wann meldet sich das Sozialamt bei mir? • Muss ich alles angeben, was das Amt wissen will? • Was kann ich angeben, um mein Einkommen und Vermögen zu schützen? • Ich habe kein Einkommen. Muss mein Ehepartner für meine Eltern bezahlen? • Wir sind mehrere Geschwister. Muss ich allein bezahlen? • Und was wollen Sie wissen?

  16. VI. Ich habe kein Einkommen. Muss mein Ehepartner für meine Eltern bezahlen? • liegt die Summe der Einkünfte eines Ehepaares über dem Selbstbehalt von 2.550 €, kann das Einkommen des Schwiegerkindes die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Kindes positiv beeinflussen. • Der Gedanke ist Folgender: Da der Schwiegersohn verheiratet ist und seiner Ehefrau angemessenen Unterhalt schuldet, ist sein Einkommen nicht allein seins, rechtlich gehört kraft Ehe schon ein Teil seiner Frau. Aus diesem Teil ist sie leistungsfähig für ihre Mutter.

  17. V. Fazit/Handlungsbedarf • Verlieren sie das Alter auch in jungen Jahren nicht aus den Augen • eine Investition in eine juristische und finanzielle Beratung kann ihnen später viel Geld und Ärger ersparen • die eigenen Eltern zu unterstützen heißt nicht seinen Lebensstandard einschränken zu müssen

  18. Fragen die bewegen… • Wann meldet sich das Sozialamt bei mir? • Muss ich alles angeben, was das Amt wissen will? • Was kann ich angeben, um mein Einkommen und Vermögen zu schützen? • Ich habe kein Einkommen. Muss mein Ehepartner für meine Eltern bezahlen? • Wir sind mehrere Geschwister. Muss ich allein bezahlen? • Und was wollen Sie wissen?

  19. V. Wir sind mehrere Geschwister. Muss ich allein bezahlen? • Geschwister haften anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen = wer am meisten hat, muss am meisten bezahlen • Geschwister sind sich auch gegenseitig zur Auskunft verpflichtet, nur die Geschwister nicht die Gatten….

  20. Fragen die bewegen… • Wann meldet sich das Sozialamt bei mir? • Muss ich alles angeben, was das Amt wissen will? • Was kann ich angeben, um mein Einkommen und Vermögen zu schützen? • Ich habe kein Einkommen. Muss mein Ehepartner für meine Eltern bezahlen? • Wir sind mehrere Geschwister. Muss ich allein bezahlen? • Und was wollen Sie wissen?

  21. VI. Und was wollen Sie wissen? Zeit für Ihre Fragen…………

  22. Sie finden die Präsentation unter www.kanzlei-schier.de Nadine Schier Rechtsanwältin

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