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Kommunalfinanzen

Vorlesung von Dr. Marc Hansmann im Sommersemester 2014. Kommunalfinanzen. Inhaltsübersicht. Seite. Freitag, 25.04.14 , 14.30-16.00 Uhr : Einführung in die kommunale Selbstverwaltung Freitag, 25.04.14, 16.15-17.45 Uhr: Entwicklung und Reform der Kommunalverwaltung

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Kommunalfinanzen

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Presentation Transcript


  1. Vorlesung von Dr. Marc Hansmannim Sommersemester 2014 Kommunalfinanzen

  2. Inhaltsübersicht Seite • Freitag, 25.04.14, 14.30-16.00 Uhr: Einführung in die kommunale Selbstverwaltung • Freitag, 25.04.14, 16.15-17.45 Uhr: Entwicklung und Reform der Kommunalverwaltung • Freitag, 09.05.14, 14.30-16.00 Uhr: Stellung der Kommunen in der Finanzverfassung • Freitag, 09.05.14, 16.15-17.45 Uhr: Finanzierung der Kommunalaufgaben • Freitag, 23.05.14, 14.30-16.00 Uhr: Kameraler Haushalt • Freitag, 23.05.14, 16.15-17.45 Uhr: Doppischer Haushalt • Freitag, 06.06.13, 14.30-16.00 Uhr: Entwicklung der Kommunalfinanzen • Freitag, 06.06.13, 16.15-17.45 Uhr: Finanzlage der Landes- hauptstadt Hannover 5 15 29 35 54 65 90 100

  3. Inhaltsübersicht Seite • Freitag, 20.06.14, 14.30-16.00 Uhr: Haushaltskonsolidierung • Freitag, 20.06.14, 16.15-17.45 Uhr: Gemeindefinanzreform • Freitag, 04.07.14, 14.30-16.00 Uhr: Kommunaler Finanzausgleich • Freitag, 04.07.14, 16.15-17.45 Uhr: Kreis- und Regionsfinanzen • Freitag, 11.07.14, 14.30-16.00 Uhr: Kommunale Unternehmen • Freitag, 11.07.14, 16.15-17.45 Uhr: Beteiligungsmanagement 114 145 166 183 198 212

  4. Grundlegende Literatur • Deutscher Städtetag (Hg.),Gemeindefinanzbericht 2013,Berlin, Köln 2013. • Marc Hansmann (Hg.), Kommunalfinanzen in der Krise. Problemlagen und Handlungsansätze, Berlin 2011. • Hannes Rehm, Sigrid Matern-Rehm, Kommunalfinanzen, Wiesbaden 2010. • Joachim Rose, Kommunale Finanzwirtschaft Niedersachsen. Grundriss für die Ausbildung und Fortbildung, 5. Auflage, Stuttgart 2011. • Jörg Bogumil, Lars Holtkamp, Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung: Eine policyorientierte Einführung, Wiesbaden 2006. • Gunnar Schwarting, Der kommunale Haushalt. Haushaltssteuerung – Doppik – Finanzpolitik, 4. Auflage, Berlin 2010. • David E. Wildasin, Urban Public Finance, Chur u.a. 1986. • Horst Zimmermann, Kommunalfinanzen. Eine Einführung in die finanzwissenschaftliche Analyse der kommunalen Finanzwirtschaft, Baden-Baden 2. Auflage 2009.

  5. Freitag, 25.04.14, 14.30-16.00 Uhr 1. Einführung in die kommunale Selbstverwaltung

  6. 1.1 Die kommunale Selbstverwaltung Idee und Definition der kommunalen Selbstverwaltung: Bürger/innen verwalten sich selbst und werden nicht von einem Fürsten bzw. Landesherrn oder von einem Zentralstaat regiert. • Historische Wurzeln: • Antike (Rom und Athen) • Städte im Mittelalter • Preußische Städteordnung von Freiherr vom Stein von 1808 • Normative Begründung: • Bürgerbeteiligung/Demokratie • Subsidiaritätsprinzip • Optimale Allokation

  7. 1.2 Ist eine kommunale Aufgabenerledigung effizienter als eine zentralstaatliche? Ja, weil... Nein, weil... Fehlallokation aufgrund fehlenden interregionalen Ausgleichs Optimale Allokation wegen des interkommunalen Wettbewerbs Anreize für fachlich-rationale Entscheidungen niedrig Unmittelbare Beeinflussbarkeit der Entscheidungen (Stadtrat) Fehlallokationen aufgrund von Steuerdumping Fühlbarkeit von Einnahme- und Ausgabenentscheidungen Steuerbarkeit des Leistungsan-gebots aufgrund geringer Größe Keine ausreichenden Skalen-effekte möglich Bedingung: Fiskalische Äquivalenz, d.h. Entscheidungsmöglichkeit auch über Einnahmenhöhe Trend zum Unitarismus unumkehrbar, fiskalische Äquivalenz daher unrealistisch

  8. Bund Staat Länder Kommunale Selbstverwaltung Kommunen 1.3 Staat und Kommune Kein dreigliedriger Staatsaufbau Art. 30 GG: „Die Aus-übung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staat-lichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grund-gesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.“ • Probleme: • „Verflechtungs-falle“ zwischen Bund und Ländern • seit langem Prozess der Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung Die Kommunen sind aus staatsrechtlicher Sicht Teil der Länder. Die kommunale Selbstverwaltung wird jedoch vom Grundgesetz (Art. 28, Abs. 2, Satz 1) garantiert: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“

  9. 1.4 Eigener und übertragener Wirkungskreis der Kommunen

  10. orange = Organstellung 1.5 Die innere Gemeindeverfassung am Beispiel der Stadt Hannover Verwaltungs- ausschuss (VA) Rats- vorsitzender leitet leitet wählt besetzt besetzt Ausschüsse Oberbürger- meister (OB) Stadtrat bereiten Be- schlüsse vor Mitglied Bürger- entscheid wählt leitet wählen ehren-amtlicher Bestandteil stimmen ab Erster Stadtrat Käm- merer Stadt-baurat Stadt-schulrat Sozial- dezernent Einwohner/innen Stadtverwaltung Stadtrat ist (formal) oberstes Organ. Verwaltungsausschuss hat „Lückenkompetenz“.

  11. 1.6 Die bis 1996 in Niedersachsen bestehende „Zweigleisigkeit“ Ehrenamtlicher Oberbürger- meister Verwaltungs- ausschuss (VA) leitet leitet wählt besetzt besetzt Ausschüsse Oberstadt- direktor Stadtrat bereiten Be- schlüsse vor wählt leitet wählen ehren-amtlicher Bestandteil Stadt-direktor Käm- merer Stadt-baurat Stadt-schulrat Sozial- dezernent Bürger/innen Stadtverwaltung These von Banner, dass die norddeutsche Ratsverfassung mit dem vom Rat gewählten OB zur fraktionsunmittelbaren Verwaltung führt und damit Anreize schafft, Ausgaben und Defizite zu maximieren. Siehe Gerhard Banner, Haushaltspolitik und Haushaltskonsolidierung, in: Günter Püttner (Hg.), Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, 2. Auflage, Bd. 6, Berlin u.a. 1985, S. 423-440, hier S. 428.

  12. 1.7 Ist der Stadtrat ein (Kommunal-)Parlament?

  13. Bis heute Präzedenzfall in Deutschland 1.8 Die Region Hannover • Reform der interkommunalen Zusammenarbeit im Jahr 2001: • Stadt Hannover gibt Kreisfreiheit auf. • Landkreis Hannover löst sich auf. • Kommunaler Großraumverband Hannover (KGH) löst sich auf. • Stadt, Umlandgemeinden, Landkreis und KGH bilden die neue • Körperschaft Region Hannover mit folgenden Aufgaben: • Sozialhilfe • Jugendhilfe • Berufsbildende Schulen • Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung • Natur- und Umweltschutz • ÖPNV • Gesundheitswesen • Müllabfuhr

  14. 1.9 Die Bezirksräte • Aufgaben der Stadtbezirke (nach NGO § 55c): • Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung für die im Stadtbezirk gelegenen öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Büchereien, Kindergärten, Sportanlagen…, deren Bedeutung über den Stadtbezirk nicht hinausgeht, • Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen..., • Pflege des Ortsbildes..., • Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen im Stadtbezirk, • Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege ... sowie der Kunst im Stadtbezirk, • Pflege vorhandener Paten- und Partnerschaften, • Märkte, • Repräsentation des Stadtbezirks • eine Reihe von Anhörungsrechten, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung

  15. Freitag, 25.04.14, 16.15-17.45 Uhr 2. Entwicklung und Reform der Kommunalverwaltung

  16. 2.1 Historischer Erklärungsansatz für den Aufbau der kommunalen Leistungsverwaltung Industrialisierung und Urbanisierung im „langen 19. Jahrhundert“ als Problem für die Kommunen Quelle: Sp. 2-4: Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3: 1849-1914, München 1995, S. 512 Sp. 5-6: Klaus Mlynek / Waldemar R. Röhrbein, Geschichte der Stadt Hannover, Bd. 2, Hannover 1994, S. 355f.

  17. 2.2 Ausbau der Kommunalverwaltung als Problemlösung • Probleme aufgrund der Bevölkerungsexplosion • Wohnungsnot • Entstehung von „Slums“ • Große Müllmengen • Schmutziges Wasser • Unhaltbare Hygienezustände beim Abwasser • Seuchengefahr sowie hohe Krankheits- und Mortalitätsraten • Energiemangel • Räumliche Trennung von Wohnung und Arbeit • Pauperismus (Verarmung) • Unzureichende Bildungsmöglichkeiten • Gefahr von Feuersbrünsten • Lösungsansätze • Kommunaler Wohnungsbau • Kommunale Bauleitplanung • Kommunale Müllabfuhr • Kommunale Wasserwerke • Kommunale Kanalisation und Klärwerke • Kommunale Krankenhäuser und Gesundheitsämter • Kommunale Lebensmittelkontrolle und Schlachthöfe • Kommunale Grünanlagen, Bäder und Sportplätze • Kommunale Elektrizitäts- und Gaswerke • Öffentlicher Personennahverkehr und Bau fester Straßen und Bürgersteige • Staatliches Sozialversicherungssystem und kommunale Sozialpolitik • Kommunale Sparkassen • Kommunales Schulwesen • Kommunale Berufsfeuerwehr

  18. Neuorganisation der Bauverwaltung mit Stadtbaurat an Spitze GBH 1905 städt. 1890 1919/23 1890-99 1895 priv. 1825 priv. 1914 städt. 1970 städt. 1895 städt. 1872/92 priv. kirchliche 1875 1894 1919 1927 1910 1905 1890 1897 1880 1823 1947 1905 1935 1902 1849 1908 1878 Wohnungs- amt Berufsfeuerwehr Neuorganisation der Schulverwaltung mit Stadtschulrat an Spitze Einwohner- meldeamt Meldestelle für Arbeitsplätze Sparkasse Müllabfuhr Armenverwaltung Wasserwerk Wohlfahrtsamt Klärwerk Kanalisation üstra Gesund- heitsamt Städtisches Gartenamt Masch- park Kranken- häuser E-Werk Gose- riedebad Schlachthof Gaswerk Messe 2.3 Professionalisierung und Ausbau der hannoverschen Stadtverwaltung seit 1870 = Kommunalunternehmen = Ämterstruktur

  19. 2.4 Ursachen für den Aufbau der kommunalen Leistungsverwaltung • Bürokratische Reformtradition in Deutschland • Preußische Reformen nach der Niederlage gegen Napoleon • Finanzielle Möglichkeiten der Städte • Hohe Einnahmen durch Miquelsche Finanzreform von 1891/93 (Gewerbe- und Grundsteuer, Zuschlagsrecht auf Einkommensteuer) und die Gewinne der Kommunalunternehmen (ca. 10% der gesamten kommunalen Einnahmen) • Zweckmäßigkeitserwägungen • Es „sticht als besonders auffällige, innovative institutionelle Lösung von schwierigen Problemen der Kommunalbetrieb ins Auge, ... während in anderen westlichen Ländern dieselben Aufgaben seit jeher ... von Privatunternehmen wahrgenommen werden ... Insgesamt haben die Städte manche schwierige Herausforderung der Urbanisierungsepoche mit der breiten Palette ihrer Kommunalunternehmen verblüffend produktiv beantwortet.“ (Wehler, a.a.O, S. 532f.) • Ideologischer bzw. ordnungspolitischer Hintergrund • Ziel der umfassenden kommunalen Daseinsfürsorge sowohl beim „Munizipalsozialismus“ der SPD als auch beim „konservativen Staatssozialismus“ (z.B. Adolph Wagner)

  20. 2.5 Kommunalunternehmen aus ordnungspolitischer Perspektive Vorwurf gegen die Kommunalwirtschaft: „Kalte Sozialisierung“ Sozialdemokratisches Ziel: Munizipalsozialismus 20er Jahre Kommune betätigt sich grundsätzlich nicht wirtschaftlich und privatisiert daher weitgehend Aufgaben und Unternehmungen. Kommune betätigt sich – soweit es die rechtlichen Grenzen erlauben – wirtschaftlich und folgt dem Leitbild des Gemeinwohls. Public-Private- Partnership heute

  21. 2.6 Rechtliche Grenzen von Kommunalunternehmen • Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) § 108: • „(1) Die Gemeinden dürfen sich zur Erledigung von Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft wirtschaftlich betätigen. Sie dürfen Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn und soweit • 1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertig, • 2. die Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinden und zum voraussichtlichen Bedarf stehen, • 3. der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann. • Unternehmen der Gemeinden können geführt werden • 1. Als Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetriebe), • 2. Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit ... • (5) Bankunternehmen dürfen die Gemeinden nicht errichten. Für das öffentliche Sparkassenwesen bleibt es bei den besonderen Vorschriften.“ Zielsetzung des Mittelstandsförderungsgesetzes i.d.F. vom 28.5.1993 (Nds.GVBl. S. 132): Gemeinden sollen sich in ihrer wirtschaftlichen Betätigung zugunsten privater Unternehmer zurückhalten.

  22. 2.7 Beispiele für die Aufgabenerledigung außerhalb der Kernverwaltung

  23. 2.8 Ursachen potentieller Ineffizienz in der Kommunalverwaltung • Generelle Ursachen • Eigeninteresse der beteiligten Akteure (Public-Choice-Theorie) • Fehlender politischer und ökonomischer Verbund Ursachen für Produktionsineffizienz (überhöhte Kosten) Ursachen für Allokationsineffizienz (suboptimales Angebot infolge übersteigerter Nachfrage) • Führungssystem • mangelnde Anreiz-, Kontroll- und Sank-tionsmechanismen • problematisches Verhältnis Rat-Verwaltung • Trennung Fach- und Ressourcen-verantwortung • Komm. Wähler • Fiskalillusion • Strategisches Verhalten (Freifahrer) • Gruppen-interessen (Rent Seeking) • Mängel im kollektiven Entscheid • Verwaltung • Budget- und Spielraum-maximierung • Verzerrte Informationen (Prinzipal-Agent-Problem) • Rahmenbedingungen • Monopolangebot • Kameralismus • Haushaltsrecht • Dienstrecht • komplexer politisch-administrativer Apparat • mangelnde Wirtschaftlichkeits-kontrolle • kurzer Zeithorizont • Komm. Politik • Stimmen-maximierung • politische Renten Fehlende oder asymmetrisch verteilte Informationen über Kosten und Nutzen Quelle: Karl-Dieter Grüske, Michael Maier, Das Neue Steuerungsmodell in der kommunalen Verwaltung: Grundlagen, Zwischenbilanz und kritische Analyse, in: Norbert Andel (Hg.), Probleme der Kommunalfinanzen, Berlin 2001 (Schriften des Vereins für Socialpolitik N.F. Bd. 283), S. 171-284, hier S. 177

  24. 2.9 Fehlende Ergebnisverantwortung in der klassischen Verwaltung OB Rat Einzelprojekte Einzelprojekte allgemeine und politische Verantwortung • Fachbereiche • Soziales • Schule • Gesundheit • Bau usw. • Querschnitts-bereiche • Organisation • Personal • Haushalt Ressourcen-verantwortung Fachver-antwortung „organisierte Verantwortungslosigkeit“ (Gerhard Banner) Quelle: Christoph Reichard, Umdenken im Rathaus. Neue Steuerungsmodelle in der deutschen Kommunalverwaltung, 2. Auflage, Berlin 1994, S. 18.

  25. 2.10 New Public Management als Lösungsansatz Quelle: Marc Hansmann, Management und Controlling in der Ministerialverwaltung, Sternenfels u.a. 2004.

  26. 2.11 Das Neue Steuerungsmodell • Unterstützungsinstrumente • Controlling • Definition: Führungs- und Steuerungsunterstützung • Aufgaben: • Unterstützung bei der Definition der Ziele • Messung der Zielerreichung/ Wirkungsmessung • Planung/Messung des Ressourcenverbrauchs für die Zielerreichung • Unterstützung bei der Ressourcensteuerung • Prozessmanagement • Können die Produkte effizienter erstellt werden? • Qualitätsmanagement • Kann eine höhere Qualität der Facharbeit / der Produkte erreicht werden? • Führungstraining • Wie können die Führungskräfte ihrer Verantwortung gerecht werden? Fachliche Ziele Ressourcenverbrauch zu steuern mit: Produkten (Output) Zu erreichen mit: Budget (Input) Führen mit Zielen (Zielvereinbarungen) Verantwortung der Führungskraft Mitarbeiter- orientierung Qualität der Facharbeit/Produkte Ressourcen (Steuerung in Richtung Zielerreichung) Kunden- orientierung Wirkungen (Outcome)

  27. 2.12 Neues Steuerungsmodell gescheitert? Sehr viele Konzepte entwickelt Konzeption In vielen Behörden eingeführt Umsetzung Anwendung Nur in den wenigsten Fällen wirkliche Anwendung Die Ursachen der Anwendungslücke liegen zum einen in zu technokratisch und IT-lastig, zu komplex und zu instrumentell angelegten Ansätzen und zum anderen in denveränderungsresistenten Verwaltungs- und Führungsstrukturen.

  28. 2.13 Phasen der Verwaltungsreform • Doppik • Public Private Partnership • E-Government • Interkomm. Zusammenarbeit • Neues Steuerungsmodell • KLR (Produktansatz) • Privatisierung • Reform der Gemeindeordnungen • New Public Management • Kosten-/Nutzenrechnungen • bei Investitionen • Managementthemen • „Planungseuphorie“ • Organisationsuntersuchungen • Gebietsreformen Druck durch permanent nötige Haushaltskonsolidierung 70er 80er 90er Jahre aktuell Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), Sonderinfo 03/2005, S. 1

  29. Freitag, 09.05.14, 14.30-16.00 Uhr 3. Die Stellung der Kommunen in der Finanzverfassung

  30. 3.1 Die Stellung der Kommunen in der Finanzverfassung

  31. 3.2 Ertragshoheit über die Einkommensteuer im 20. Jahrhundert v.H. Die Ertragshoheit über die Einkommensteuer entwickelt sich im 20. Jahrhundert eindeutig in Richtung der nationalen Ebene, und zwar vor allem auf Kosten der Kommunen. Diese besaßen bis zum Ersten Weltkrieg durch das Zuschlagsrecht den größten Aufkommensanteil und wurden in den 50/60er Jahren überhaupt nicht an der Einkommensteuer beteiligt.

  32. 3.3 Ertragshoheit über die Umsatzsteuer im 20. Jahrhundert v.H. Als indirekte Steuer gehört die Umsatzsteuer traditionell zur nationalen Ebene. Im Rahmen des 1969 eingeführten bzw. ausgebauten Verbundsystems wurden die Länder mit zunächst 30 % beteiligt. Seitdem steigt der Länderanteil deutlich an (u.a. 1995/96 wegen der Einbeziehung der neuen Bundesländer in den FAG sowie der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs). Quelle: Für die Jahre bis 1969: Hansmann (2000), passim; für die Jahre ab 1970: BMF, Finanzplan des Bundes 2004 bis 2008, 77 (Schaubild 17) und Finanzplan des Bundes 2012 bis 2016, 72 (Schaubild 16) .

  33. 3.4 Anteil der einzelnen Gebietskörperschaften am gesamten Steueraufkommen Die Kommunen sind im 20. Jahrhundert die großen Verlierer bei der Verteilung des Steueraufkommens. Quelle: Für die Jahre bis 1990: Marc Hansmann, Wege in den Schuldenstaat. Die strukturellen Probleme der deutschen Finanzpolitik als Resultat historischer Entwicklungen, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 55 (3/2007), 425-461, hier 453; für die Jahre ab 2000: BMF, Finanzplan des Bundes 2012 bis 2016, 70 (Schaubild 15) .

  34. 3.5 Anteil der einzelnen Gebietskörperschaften an den gesamten Staatsausgaben Die Systemfunktion der Kommunen wird vor allem durch ihren hohen Anteil an den gesamten öffentlichen Ausgaben (bzw. Aufgaben) deutlich. Quelle: Für die Jahre bis 2000: Hansmann (2007), 454; für das Jahr 2010: BMF-Monatsbericht Dezember 2012, 75 (Tab. 7), eigene Berechnung.

  35. 4. Freitag, 09.05.14, 16.15-17.45 Uhr 4. Finanzierung der Kommunalaufgaben

  36. 4.1 Kommunale Aufgaben und deren Finanzierung durch Gebühren • Bäder • Theater und Museen • Erwachsenenbildung (VHS) • Bibliotheken • Kinderbetreuung • Altenheime • Öffentlicher Nahverkehr • „Kommunale Daseinsfürsorge“, vor allem Abwasserentsorgung, Müllabfuhr, Strom- und Wasser-versorgung • Straßenreinigung • Gesundheitswesen • Sozialhilfe • Schulgebäude • Jugendzentren • Sozialer Wohnungsbau spezielle Entgelte / Gebühren Krankenversicherung Partieller Ersatz vom Land und von Angehörigen Keine Gebühr Keine Gebühr (Subventionierte) Mieten

  37. 4.2 Rangfolge der Finanzierung Rangfolge der Finanzierung*: 1. Sonstige Einnahmen 2. Spezielle Entgelte 3. Steuern 4. Kredite Einnahmen der Kommune öffentlich-rechtliche Einnahmen privatrechtliche Einnahmen z.B. Mieten, Pachten, Ver-kaufserlöse, Konzessions-abgaben Eintrittsgelder Abgaben sonstige öffentlich-rechtliche Einnahmen • Gebühren • Verwaltungs-gebühren • Benutzungs-gebühren • Beiträge • Erschließungs- • Ausbau- • Anschluss- • Kurbeiträge • Steuern • Realsteuern • Kleine Kom-munalsteuern • Zuweisungen • Umlagen • Steuerbe-teiligungen • Bußgelder • Zwangs-gelder *Rechtliche (NGO § 83) und finanzwissenschaftliche (Äquivalenzprinzip) Forderung

  38. 4.3 Kostendeckungsgrade von Dienstleistungen der LHH Prozent Subventionierung durch städtischen Haushalt Kostendeckungsgrad Hist. Museum Kestner Museum KoKi Kitas Abwasser VHS Musik- schule Herren- hausen Sprengel Museum Erläuterung: Plan-Werte 2013 Büchereien Bäder

  39. 4.4 Subventionierung der städtischen Museen Erläuterung: Ist-Werte 2012 (Stand 06.02.2013)

  40. 4.5 Subventionierung weiterer städtischer Kultureinrichtungen Erläuterung: Ist-Werte 2012

  41. 4.6 Subventionierung von Herrenhausen Erläuterung: Ist-Werte 2012

  42. 4.7 Subventionierung der städtischen Bäder (in 2012)

  43. 4.8 Struktur der kommunalen Einnahmen und Ausgaben Quelle: Gemeindefinanzbericht 2012, 4 (alte und neue Länder im Jahr 2011).

  44. 4.9 Entwicklung der kommunalen Ausgabenstruktur im 20. Jahrhundert 1926/27 1913/14 1995 1955 Quelle: Horst Zimmermann, Kommunalfinanzen, Baden-Baden 1999, S. 102; eigene Darstellung

  45. 4.10 Gewerbesteuer • Steuergegenstand: Gewerbebetrieb = gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts; Ausübung von Land- und Forstwirtschaft oder von freien Berufen nicht gewerbesteuerpflichtig • Charakter: Objektsteuer, da nur eine Sache und nicht eine Person besteuert wird • Rechtfertigung: Beteiligung der Gewerbebetriebe an der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur; daher grundsätzlich Äquivalenz und nicht Leistungsfähigkeit als Besteuerungsprinzip • Geschichte: bereits im Mittelalter erhoben; seit der Miquelschen Finanzreform von 1891/93 eine Kommunalsteuer; seit 1950 bundeseinheitliches Gewerbesteuergesetz • Besteuerungsgrundlage: seit 1998 ausschließlich der Gewerbeertrag unter Hinzurechnung/Abzug ertragsunabhängiger Elemente; Lohnsummensteuer und Gewerbekapitalsteuer 1979 bzw. 1997 abgeschafft • Steuerhöhe: vom Finanzamt ermittelter Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Kommune (Mindesthebesatz von 200% seit 2004); Zerlegung nach Betriebsstätten • Ermittlung des Steuermessbetrags: grundsätzlich 3,5% des Gewerbeertrags, aber: • Freibeträge für natürliche Personen/Personengesellschaften in Höhe von 24.500 Euro • Verminderung/Vermehrung des nach dem Körperschaftsteuer- bzw. Einkommensteuergesetz ermittelten Gewinns um bestimmte Beträge, insbes. Erfassung aller Zinsen und Finanzierungsanteile in Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen mit einem Hinzurechnungsfaktor von 25% bei einem Freibetrag von 100.000 €, + betriebliche Renten, -1,2% des Einheitswertes der Betriebsgrundstücke (weitere Zurechnungen/Abzüge eher technischer Natur, insbesondere um Doppelbelastungen zu verhindern) • Verhältnis zu anderen Unternehmensteuern: Anrechenbarkeit des 3,8-fachen des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer

  46. 4.11 Belastungswirkung der Gewerbesteuer

  47. 4.12 Charakter der Gewerbesteuer als faktische Großbetriebsteuer Anzahl der Steuerzahler in Hannover insgesamt: 7.061 (Erhebungsjahr 2010) %

  48. 4.13 Hohe Konjunkturreagibilität der Gewerbesteuer Gewerbesteuer in Mio. € BIP-Wachstum in % (im Vgl. zum Vorjahr) Der Gesetzgeber hat die Gewerbe-steuer in den letzten Jahrzehnten immer ertragsabhängiger gemacht und damit ihre Konjunkturabhängigkeit gesteigert. Quelle: Bruttoinlandsprodukt bis 2011: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2012, S. 321 (Tab. 12.1).

  49. 4.14 Grundsteuer als ideale Gemeindesteuer • Steuergegenstand: Grundbesitz • Charakter: Objekt-/Realsteuer, da die persönlichen Verhältnisse des Eigentümers unerheblich sind • Rechtfertigung: Beteiligung der Grundstückseigentümer an der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur • Geschichte: bereits in der Antike erhoben; seit der Miquelschen Finanzreform von 1891/93 eine Kommunalsteuer; seit 1951 bundeseinheitliches Grundsteuergesetz • Besteuerungsgrundlage: Beschaffenheit und Wert des Grundbesitzes • der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) • der sonstigen Haushalte und Betriebe (Grundsteuer B) • Steuerhöhe: vom Finanzamt ermittelter Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Kommune • Ermittlung des Steuermessbetrags: grundsätzlich 2,6 bis 3,5 v.T. des Einheitswerts nach den (völlig veralteten) Wertverhältnissen von 1965 (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: 6 v.T.)

  50. 4.15 Die geringe Fühlbarkeit der Grundsteuer als Problem

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