1 / 18

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe. Kinder Jugendliche und junge Erwachsene haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. sofern sie bzw. ihre Eltern SGB II-Leistungen oder SGB XII-Leistungen oder

yen
Download Presentation

Leistungen für Bildung und Teilhabe

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Leistungen fürBildung und Teilhabe

  2. Kinder Jugendliche und junge Erwachsene haben einen Anspruch auf • Leistungen für Bildung • Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

  3. sofern sie bzw. ihre Eltern SGB II-Leistungen oder SGB XII-Leistungen oder Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten

  4. auch wenn bisher keine der vorgenannten Leistungen bezogen wurden, kann evtl. ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen

  5. Diese teilweise neuen Bedarfe sind zeitlich begrenzt • für Bildung: bis zum 25. Lebensjahr • zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: bis zum 18. Lebensjahr

  6. und werden z u s ä t z l i c h zum eigentlichen Leistungsanspruch gewährt

  7. Leistungen für Bildung sind: tatsächliche Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

  8. neu hinzugekommen: • auch eintägige Schulausflüge können bezuschusst werden. • auch Kinder einer Kindertageseinrichtung haben Anspruch bei Ausflügen/Fahrten

  9. Leistungen für Bildung sind: finanzielle Ausstattung für den persönlichen Schulbedarf Auszahlung: 70 € zum 01.08. und 30 € zum 01.02.

  10. Leistungen für Bildung sind: tatsächliche Kosten zum Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs

  11. Leistungen für Bildung sind: eine angemessene Lernförderung zur Erreichung des Klassenziels

  12. Leistungen für Bildung sind: Mehraufwendungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen oder Kindertageseinrichtungen (nur bis zum 31.12.2013) (Eigenanteil für Eltern 1 €/Essen)

  13. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sind bis zu einem Betrag von mtl. 10 € vorgesehen z. B. für Mitgliedsbeiträge/Kosten aus Sport Spiel Kultur Geselligkeit

  14. aber auch für Kosten bei Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) oder vergleichbaren Aktivitäten der kulturellen Bildung

  15. oder aber für eine Teilnahme an Freizeiten wie z. B. Theaterfreizeiten oder Ferienspiele

  16. Die v. g. Leistungen müssen gesondert beantragt werden Ausnahme: Leistungen zum persönlichen Schulbedarf (sofern SGB II- bzw. SGB XII- Leistungen bezogen werden)

  17. Die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgen für den Bewilligungszeitraum, frühestens jedoch nach Antragstellung

  18. Geldleistung an Kunden: für persönliche Schulausstattung (70 € und 30 €) • Schülerbeförderungskosten Direktzahlung an Anbieter: bei • Schulausflügen • Lernförderung • Mittagsverpflegung und • Vereinsbeiträge/Musikunterricht/Freizeiten

More Related