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Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zur Regelung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsverhältnisse der unselbständige

Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zur Regelung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsverhältnisse der unselbständigen Arbeitnehmer. Das Arbeitsrecht beinhaltet folgende Gesetze und Verordnungen, die auf das Arbeitsleben einwirken ….

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  1. Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zur Regelung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsverhältnisse der unselbständigen Arbeitnehmer Jörn Michelsen & Dirk Siewertsen www.buerokauffrau-online.de - Das Bürokauffrau Portal

  2. Das Arbeitsrecht beinhaltet folgende Gesetze und Verordnungen, die auf das Arbeitsleben einwirken … ArbeitszeitgesetzArbeitsschutzgesetzArbeitsplatzschutzgesetzArbeitsstättenverordnungBildschirmarbeitsverordnungBetriebsverfassungsgesetz BundesurlaubsgesetzEntgeltfortzahlungsgesetzMutterschutzgesetzJugendarbeitsschutzgesetzKündigungsschutzgesetz Jörn Michelsen & Dirk Siewertsen www.buerokauffrau-online.de - Das Bürokauffrau Portal

  3. Arbeitszeitgesetz • … gibt einen Rahmen vor, dessen Inhalt von den Tarifparteien individuell gestaltet werden kann. (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) • regelt … • die Arbeitszeit: Sie beträgt werktäglich höchstens 8 Stunden. • die Ruhepausen • die verlängerte Arbeitszeit beträgt max. 10 Stunden, wenn innerh. von 6 Kalendermonaten durchschnittlich 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden • Mehrarbeitsvergütung (Überstunden) • Sonn- und Feiertagsarbeit: Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Allerdings gibt es einen breiten Katalog von Ausnahmen. Jörn Michelsen & Dirk Siewertsen www.buerokauffrau-online.de - Das Bürokauffrau Portal

  4. Arbeitsschutzgesetz • … ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien. • regelt … • den Gesundheitsschutz aller Beschäftigten • die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter durch den Arbeitgeber • die Verpflichtung des AG übertragene Aufgaben an Untergebene zu kontrollieren • die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch die Mitarbeiter Jörn Michelsen & Dirk Siewertsen www.buerokauffrau-online.de - Das Bürokauffrau Portal

  5. Arbeitsplatzschutzgesetz • … ist ein Gesetz zum Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst / Zivildienst • regelt … • den Kündigungsschutz des betroffenen Arbeitnehmers von der Zustellung des Bescheids bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes oder Zivildienstes. • Während der Dienstzeit darf der Arbeitnehmer nicht gekündigt werden. • Der Bescheid zur Einberufung muss dem Arbeitgeber unverzüglich vorgelegt werden. Jörn Michelsen & Dirk Siewertsen www.buerokauffrau-online.de - Das Bürokauffrau Portal

  6. Arbeitsstättenverordnung • … enthält die grundsätzlichen Anforderungen, die für Arbeitsstätten festgelegt sind. • regelt … • die Mindestabmessungen für Arbeitsräume • die Lüftung und Temperierung • die Mindestbeleuchtung • die Anforderungen an innerbetriebliche Verkehrswege • seit 2003 den Nichtraucherschutz Die Einhaltung der Verordnung obliegt den Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Ämtern für Arbeitsschutz. Jörn Michelsen & Dirk Siewertsen www.buerokauffrau-online.de - Das Bürokauffrau Portal

  7. Bildschirmarbeitsverordnung • … ist eine Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten. • regelt die Mindestanforderungen an … • das Bildschirmgerät selbst, • die Software, • den Arbeitsplatz, • die Arbeitsumgebung, • die Arbeitsorganisation. Der Arbeitgeber hat die Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu ermitteln. Die Verordnung gilt nicht für […] Datenverarbeitungsanlagen, die hauptsächlich zur Benutzung durch die Öffentlichkeit bestimmt sind, Rechenmaschinen, Registrierkassen, sowie für Schreibmaschinen klassischer Bauart mit einem Display. Jörn Michelsen & Dirk Siewertsen www.buerokauffrau-online.de - Das Bürokauffrau Portal

  8. Betriebsverfassungsgesetz • … die Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz. • regelt … • die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in sozialen Angelegenheiten • das Recht auf Gründung eines Betriebsrates • insbesondere die Wahl, Zusammensetzung, Amtszeit, Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrats • das Recht auf Gründung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung • enthält … • spezielle Regelungen über die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie über die Betriebsvereinbarung, durch die der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber mit unmittelbarer und zwingender Wirkung für das Arbeitsverhältnis Regelungen treffen kann Jörn Michelsen & Dirk Siewertsen www.buerokauffrau-online.de - Das Bürokauffrau Portal

  9. Bundesurlaubsgesetz • … ist das Mindesturlaubsgesetz für alle Arbeitnehmer. • regelt … • den Urlaubsanspruch: jährlich min. 24 Werktage • die Wartezeit: voller Urlaubsanspruch nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit • den Ausschluss von Doppelansprüchen aus einem früheren Arbeitsverhältnis • die Berücksichtigung der Urlaubswünsche des AN (zusammenhängend im lauf. Kalenderjahr) • die Abgeltung des Urlaubsanspruchs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses • die Erwerbstätigkeit während des Urlaubs • Erkrankung während des Urlaubs • Urlaubsentgelt Jörn Michelsen & Dirk Siewertsen www.buerokauffrau-online.de - Das Bürokauffrau Portal

  10. Entgeltfortzahlungsgesetz • … ist das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall. • regelt … • die Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung - min. 4 Wochen bestehendes Arbeitsverhältnis - unverschuldete Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers • die Dauer der Entgeltfortzahlung (bis zu 6 Wochen) • die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes (regelm. Arbeitszeit) • die Anzeige- und Nachweispflichten (Meldung und Dauer der Arbeitsunfähigkeit) • das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers Jörn Michelsen & Dirk Siewertsen www.buerokauffrau-online.de - Das Bürokauffrau Portal

  11. Mutterschutzgesetz • … Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mütter soll werdende Mütter vor ungesunder Beschäftigung schützen. • regelt … • den Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft - während: absoluter Kündigungsschutz - nach: 4 Monate absoluter Kündigungsschutz ab Geburt • das Arbeitsentgelt während und nach der Schwangerschaft 6 Wochen vor Entbindung und 8 – 12 Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse • Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. • Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden Jörn Michelsen & Dirk Siewertsen www.buerokauffrau-online.de - Das Bürokauffrau Portal

  12. Jugendarbeitsschutzgesetz • … ist ein Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. • regelt … • die Abgrenzung zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen - Kinder: unter 13 Jahren – Beschäftigungsverbot - Kinder: 13 - 15 Jahren – leichte und für Kinder geeignete Arbeiten 2 Stunden täglich, 10 Stunden wöchentlich - Jugendliche: 16 – 18 Jahren • die max. wöchentl. Arbeitszeit der Jugendlichen - 8 Stunden täglich / 40 Stunden wöchentlich Jede Überschreitung ist verboten. • die Ruhepausen - 4,5 – 6 Stunden Arbeitszeit – 30 Minuten Pause - über 6 Stunden Arbeitszeit – 60 Minuten Pause • die gesundheitliche Betreuung - vor Aufnahme der Beschäftigung und - nach einjähriger Beschäftigung sind ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Jörn Michelsen & Dirk Siewertsen www.buerokauffrau-online.de - Das Bürokauffrau Portal

  13. Jugendarbeitsschutzgesetz • regelt … • die Freizeit - Zwischen den Arbeitstagen ist eine ununterbrochene Freizeit von min. 12 Stunden zu gewähren. - Zwischen 20 und 6 Uhr, an Samstagen und Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Allerdings gibt es einen breiten Katalog von Ausnahmen. • die Berufschulzeit - Bei einer Schulzeit von mehr als 5 Unterrichtsstunden ist einmal in der Woche der restl. Tag arbeitsfrei. - Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, so darf der Jugendliche vorher nicht beschäftigt werden. • den Urlaubsanspruch • die Beschäftigungsbeschränkungen - Die Arbeit darf die körperlichen Kräfte nicht übersteigen und keine sittlichen Gefahren beinhalten - Verbot von Akkord- und Fließbandarbeit Jörn Michelsen & Dirk Siewertsen www.buerokauffrau-online.de - Das Bürokauffrau Portal

  14. Kündigungsschutzgesetz • … ist ein Gesetz, das die Kündigungsfreiheit von Verträgen zugunsten des Arbeitnehmers einschränkt und auf sozial gerechtfertigte Kündigungen beschränkt. • regelt … • die Gründe der Kündigung - personbedingt (langanhalt. Krankheit, die zur Arbeitsunfähig. führt) - verhaltensbedingt (Diebstahl, häufiges Verspäten, „Blaumachen“) - betriebsbedingt (Wegfall von Aufträgen, Umsatzeinbußen, …) • die Voraussetzungen für die Anwendung - i. d. R. mehr als 10 Arbeitnehmer - min. 6 Monate bestehendes Arbeitsverhältnis • die Kündigungsarten - ordentliche Kündigung: Einhaltung der Kündigungsfrist (4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats) - außerordentliche Kündigung: Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses (fristlos) Vorauss.: Wichtiger Grund, Fortsetzung des Arbeitsverh. unzumutbar Jörn Michelsen & Dirk Siewertsen www.buerokauffrau-online.de - Das Bürokauffrau Portal

  15. Quellen • www.wikipedia.de • www.wissen.de • www.google.de • Encarta Enzyklopädie • Berufsschulunterlagen Jörn Michelsen & Dirk Siewertsen www.buerokauffrau-online.de - Das Bürokauffrau Portal

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