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PSA. Auszug aus der GUV R 2106. Schutzkleidung ist jede Kleidung die dazu bestimmt ist, versicherte vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit- oder Privatkleidung vor der Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe zu schützen.

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Presentation Transcript


  1. PSA Auszug aus der GUV R 2106 • Schutzkleidung ist jede Kleidung die dazu bestimmt ist, versicherte vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit- oder Privatkleidung vor der Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe zu schützen. • Schutzkleidung soll gemäß der GUV-Regel (Benutzung von Schutzkleidung) mindestens die Vorderseite des Rumpfes bedecken und wirkungsvoll verhindern, dass darunter getragene Kleidung verschmutzt oder kontaminiert wird. • Die Wiederstandsfähigkeit gegen Permeation von Infektionserregern wird durch Prüfungen nach DIN EN 14126 nachgewiesen.Die Materialien werden in sechs Leistungsklassen eingeteilt. Je höher die Leistungsklasse desto wiederstandsfähiger ist das Material. • Die Leistungsklasse ist entsprechend des Schutzzieles zu wählen. • Hinsichtlich der erforderlichen PSA sind abhängig von der Art der Infektionserreger Dienstanweisungen schriftlich in einem Hygieneplan niederzulegen und im Einsatzfahrzeug mitzuführen.

  2. Rechtliche Grundlagen • GUV R 2106 Persönliche Schutzausrüstung im Rettungsdienst • TRBA 250 Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege • s. Abschnitt 4.1.3 PSA • 4.3.4. – 4.3.6 partikelfilternde Halbmasken • DIN EN 14126 Leistungsanforderungen und Prüfverfahren für Schutzkleidung gegen Infektionserreger; • DIN EN 455 Teile 1 – 3 Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch"

  3. Schutzkleidung für Infektionstransporte Risikogruppen (TRBA 250) • I Ansteckungsmöglichkeit unwahrscheinlich. • II Ansteckungsmöglichkeit wahrscheinlich Vorbeugung und Behandlung möglich . • III Ansteckungsmöglichkeit einer schweren Erkrankung erhöht. Vorbeugung und Behandlung möglich. • IV Ansteckungsmöglichkeit einer schweren Erkrankung sehr wahrscheinlich. Vorbeugung und Behandlung nicht möglich.

  4. Anforderung an die Infektionsschutzkleidung • Muss mindestens die Vorderseite des Rumpfes schützen • Mind. Schutzstufe Typ 4 bei Risikogruppe 3 & 4 • CE Zeichen Kategorie2-3 je nach Anforderung • Erfüllung der GUV-R 2106 • Erfüllung der DIN EN 14126 • Darf nicht durchnässen wenn mit Kontakt von Sekreten der Risikogruppe 3 & 4 zu rechnen ist • Sollte im Bereich der Arme der Beine und in der Kapuze Bündchen mit Gummizug besitzen (Risikogruppe 3 & 4)

  5. Anforderung an die Infektionsschutzkleidung • Die in Europa zum Arbeitsschutz eingeführten PSA-Richtlinien (für Persönliche Schutzausrüstung) definieren drei Gefahrenkategorien nach folgenden Einsatzbereichen. • CE Einfach: Kategorie 1 für geringe Gefahren • CE Mittel: Kategorie 2 für Einsätze zwischen Kategorie 1 und 3 • CE Komplex: Kategorie 3 für gesundheitsgefährdende oder lebensbedrohliche Gefahren • Kategorie 1 nur für den privaten Gebrauch • Kategorie 2 Helfer bei Einsätzen im Straßenverkehr • Kategorie 3 wird kür den Rettungsdienst empfohlen • Empfehlung der Unfallkasse Berlin s. http://217.172.163.143/res.php?id=10223

  6. Anforderung an die Infektionsschutzkleidung Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit flüssigkeitsdichten Verklebungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Ausrüstung Typ 3)" a ... Abriebfestigkeit (1-6) b ... Hitzebeständigkeit (1-2) c ... Biegerissfestigkeit (1-5) d ... Durchstichfestigkeit (1-5) e ... Weiterreißfestigkeit (1-5) f ... Haftfestigkeit der Beschichtung (1-5) g ... Widerstand gegen Permeation (1-6) h ... Nahtfestigkeit (1-5)

  7. Anforderungen an den Infektionsschutzanzug Innerhalb der Kategorie CE Komplex wurden Schutzklassen definiert, um dem Benutzer die Wahl der geeigneten Schutzkleidung für den jeweiligen Einsatzbereich zu vereinfachen. Diese Typisierung gliedert sich folgendermaßen: Risikogruppe (TRBA 250) I + II III IV IV Schutzstufe Typ 6 begrenzt sprühdicht Typ 5 partikeldicht Typ 4 sprühdicht Typ 3 flüssigkeitsdicht Typ 2 nicht gasdicht Typ 1 gasdicht

  8. verklebbarer Reißverschluss Kopfhaube mit Gummizug Bund mit Gummizug Schutzanzug Typ 4 sprühdicht besser Typ 3 flüssigkeitsdicht

  9. Partikelfilternde Halbmasken Auszug aus der GUV R 2106 • Zusätzlich zu den übrigen persönlichen Schutzausrüstungen sind den Versicherten im Fall der Möglichkeit einer aerogenen Übertragung von biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 3 gemäß BioStoffV (z.B. offene Lungen-TBC) als Atemschutzgeräte mindestens partikelfiltrierende Halbmasken FFP2 zur Verfügung zu stellen. • Bei der Benutzung ist auf den korrekten Dichtsitz der Halbmaske zu achten.

  10. Partikelfilternde Halbmasken • Die Klassifikation der verfügbaren filtrierenden Halbmasken wird nach der europäischen Normen (EN 149) vorgenommen (Filtering Face Piece = FFP). • Die Gesamtleckage einer Maske setzt sich aus den Undichtigkeitsstellen am Gesicht, der Leckage am Ausatmventil (wenn vorhanden) sowie aus dem eigentlichen Filterdurchlass zusammen.

  11. Partikelfilternde Halbmasken • Die Mittelwerte der Gesamtleckage dürfen folgende Werte nicht überschreiten • für die Klasse 1 (FFP1) nicht größer als 22 %, • für die Klasse 2 (FFP2) nicht größer als 8 % • und für Klasse 3 (FFP3) nicht größer als 2 % (bei einem mittleren Partikeldurchmesser von 0,6 µm). Schutz vor giftigen Stoffen Schutz vor: - Tröpfchenaerosolen - krebserzeugenden Stoffen - radioaktiven Stoffen - Enzymen - Mikroorganismen: Viren, Bakterien, Pilzen und deren Sporen kein Einsatz bei: - Tröpfchenaerosolen - krebserzeugenden Stoffen - radioaktiven Stoffen - Mikroorganismen Viren, Bakterien, Pilzen + Sporen FFP 1 FFP 3 FFP 2 Schutz vor: Gesundheitsgefährdenden Stoffen kein Einsatz bei: - radioaktiven Stoffen - Viren und Enzymen

  12. Partikelfilternde Halbmasken • Die Masken können, solange sie nicht beschädigt, beschmutzt, feucht oder unhygienisch geworden sind, personenbezogen entsprechend den Herstellerangaben benutzt werden. • Der herkömmliche Mund-Nasen-Schutz (chirurgischer Mund-Nasen-Schutz, faltbar oder geformt) ist keine Atemschutzmaske. Er hat eine weit höhere Leckage und bietet damit einen geringeren Schutz vor Inhalation infektiöser Aerosole als FFP-Atemschutzmasken. • Er reduziert jedoch die Abgabe von infektiösen Tröpfchen in die Umgebung.

  13. Partikelfilternde Halbmasken • Patienten, von denen ein spezielles Risiko ausgeht einen komplexeren Schutz (in Hinblick auf das dichte Anliegen) zur Verminderung des Infektionsrisikos für Kontaktpersonen erhalten (FFP2 ohne Ausatmventil), um eine Kontamination der Umgebung unter allen Umständen zu vermeiden. FFP 2 Maske ohne Ausatmventil FFP 2 Maske mit Ausatmventil FFP 3 Masken

  14. Schutzbrillen Auszug aus der GUV R 2106 • Augen oder Gesichtsschutz(Schutzbrillen mit seitlichem Spritzschutz, z.B. nach DIN EN 166) sind zu verwenden, wenn mit Verspritzen oder Versprühen infektiöser oder potenziell infektiöser Materialien oder Flüssigkeiten zu rechnen ist

  15. Schutzhandschuhe Auszug aus der GUV R 2106 Flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe nach DIN EN 455 Teile 1 – 3 „Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch"müssen durch den Unternehmer in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden. Eine ausreichende Dichtigkeit ist gegeben, wenn ein AQL (Accepted Quality Level) von _ 1,5 erreicht ist. Handschuhe aus Latex können Allergien auslösen deshalb soll der Grenzwert von 30 μg Latexprotein pro Gramm Handschuhmaterial unterschritten werden. Gepuderte Latexhandschuhe sind durch puderfreie, allergenarme Latexhandschuhe oder andere geeignete Handschuhe zu ersetzen. Bei vorhandener Allergie auf Latex oder Hilfsstoffe (Akzeleratoren, UV-Stabilisatoren) muss auf Latexfreie Alternativprodukte,mit ausreichender mechanischer Belastbarkeit, ausgewichen werden.Informationen dazu werden in den Handschuhlisten Ihres Unfallversicherungsträgers(z.B. GUV-I 8584 „Allergiegefahr durch Latex-Einmalhandschuhe“ oder der BGW unterBestell-Nr. M 621) publiziert.

  16. Schutzhandschuhe Empfehlung der Deutsche Gesellschaft für Katastrophenmedizin e. V. Schutzhandschuhe sollten aus Vinyl bestehen, extra lang sein und über einen Dichtigkeitsnachweis gem. DIN EN 455-1 verfügen. Jedes Set sollte über 2 Paar verfügen, die über einander getragen werden. Nach dem Einsatz ist zunächst das — möglicherweise kontaminierte Paar zuerst zu entsorgen; das 2. Paar kann vor dem Ausziehen vorsichtshalber erst einmal desinfiziert werden.

  17. Schlusswort Auszug aus der GUV R 2106 • In jedem Fahrzeug muss die vorgenannte PSA in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, zum Einsatzort mitgeführt werden können und leicht anzulegen sein.

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