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Oberstufeninformation

Oberstufeninformation. Organisation und inhaltliche Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe sind vom Gesetzgeber in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APOGOst) geregelt.

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  1. Oberstufeninformation Organisation und inhaltliche Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe sind vom Gesetzgeber in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APOGOst) geregelt. Die folgenden Ausführungen stellen eine Modifikation für das Profil der Wolfgang-Borchert-Gesamtschule (WoBoGe) dar.

  2. Oberstufeninformation Aufbau und Organisation der Oberstufe Die Stufe 11 Die Halbjahre 12.1 bis 13.2 Abitur

  3. Aufbau der Oberstufe Einführungsphase (11.1 und 11.2) Qualifikationsphase (12.1 bis 13.2) Versetzung Zulassung zum Abitur Abiturprüfung

  4. Stufe 11 Auflösung des Klassenverbandes Unterricht in Grundkursen (3stündig) Aufteilung der Fächer in Aufgabenfelder Wahlbedingungen Latinum Klausuren

  5. Fächer der Aufgabenfelder WoBoGe I Sprachlich-literarisch-künstlerisches AufgabenfeldDeutsch Lateinisch ( Jg. 9- Jg.13 Koop) KunstEnglisch Niederländisch (ab Jg.11 4-stündig) (Literatur) II Gesellschaftswissenschaftliches AufgabenfeldGeschichte Pädagogik Philosophie (Ersatzfach für Religion) Sozialwissenschaften (Jg.13) III Mathematisch-naturwissensch.-technisches AufgabenfeldMathematik Biologie Chemie (Informatik nur Jg. 11 nach Anwahl) Sonstige FächerReligion Sport (als 4. Abiturfach möglich)

  6. Wahlbedingungen in der 11 (WoBoGe) 1 bis 2 weitere Kurse je nach Schwerpunkt:- weitere Sprache (NL)- weitere Ges. w. (Päd)- weitere Nat.w.: Ch- IF (nach Anwahl) Deutsch eine fortgeführte Fremdsprache (meistens E) Kunst Pflichtfach WoBoGe: GE Pl (Ersatzfach für Religion) Mathematik Biologie Religionslehre Sport Wahl eines Schwerpunktes: als weiteres naturwissenschaftl. Fach Ch oder als weitere Fremdsprache (NL neu o. L 9-13) 9 Grundkurse27 Wochenstunden (bei NL + 1 Std.) 1-2 Grundkurse 6 Wochenstd. + Angleichkurse

  7. Latinum Anerkennung nur bei bestandenem Abitur Klasse 9 bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12.2(Abschlussnote mindestens „ausreichend“)

  8. Klausuren in der Stufe 11 Pflichtklausurfächer: • Deutsch (2) • Mathematik (2) • Alle Fremdsprachen (2) • 1 Gesellschaftswissenschaft (2) • 1 Naturwissenschaft (1) Weitere Klausurfächer sind möglich

  9. Versetzungsordnung 11 - 12 Grundlage: - 9 Kurse im Pflichtbereich und- 1 Kurs im Wahlbereich Versetzt, wenn- alle Kurse mindestens ausreichend oder - ein Kurs mangelhaft ( außer D, M, fortg. Sprache) oder - einmal mangelhaft in D, M, fortg. Sprache und ein Ausgleich in dieser Gruppe Es besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung, wenn damit die Versetzung erreicht werden kann.

  10. Qualifikationsphase Halbjahre 12.1 bis 13.2 Anwahl neuer Fächer nicht möglich (außer Literatur – Kurseinrichtung nur nach Anwahl) 2 Leistungskurse 6 bis 7 Grundkurse Pflichtbelegungen

  11. Belegungsverpflichtung 12 – 13 (WoBoGe) X X X X (X) X (X) (X) X (X) X X X X X X X X

  12. LK-Wahl und Abiturbedingungen Die 4 Abiturfächer müssen durchgehend ab 11 belegt worden sein. Unter den 4 Abiturfächern muss D oder M oder eine fortgeführte Fremdsprache sein. Sie müssen die 3 Aufgabenfelder abdecken: I: D, E, Nl, L, Ku; nur D oder eine Fremdsprache (E/Nl/L) können das Aufgabenfeld I im Abitur abdecken II: Ge, Päd III: M, Bi, Ch 1. Abiturfach = 1. LK und 2. Abiturfach = 2. LK 3./4. Abiturfach: Grundkurse (endgültig zu Beginn 13/I festlegen) Sport als 4. Abiturfach ist möglich. In diesem Fall müssen die drei anderen Abiturfächer alle drei Aufgabenfelder abdecken und die LK-Fach-Kombination M und Bio ist dann nicht möglich.

  13. Bedingungen der LK-Wahl (WoBoGe) • 1. LK aus folgendem Fächerbereich (2008) 1. D oder M 2. Bio oder Ge falls D: Fremdsprache oder M muss unter den Abiturfächern sein falls NW: Fremdsprache oder M oder D muss unter den Abiturfächern sein (Fremdsprache aus S I fortgeführt steht bei uns nicht als LK zur Verfügung.)

  14. Pflichtbelegung Ge/SoWiin Jg. 12 und 13 Mindestens ein in Jg. 11 gewähltes GL-Fach muss bis Ende Jg.13 fortgeführt und durch bestimmte zu belegende Zusatzkurse ergänzt werden. Fall 1: Pflichtfach Ge (11/I-13/II) und SoWi-Z* in 13/I und 13/II Fall 2: Ge bis Ende 12/II und Wahlfach Pä bis 13/II und SoWi-Z in 13/I und 13/II * 2-stündig

  15. Wahl der Klausurfächer Jahrgänge 12 und 13 - in 2 LKs und 2 weiteren GKs müssen pro Halbjahr je 2 Klausuren geschrieben werden; in 13/II je 1 Klausur - weitere GKs in D, M, Fremdsprache(n) bis Ende 13/I schriftlich(1.-3. Abiturfach auch noch in 13/II); die neu einsetzende Fremdsprache bis 13/II schriftlich Abiturfächer müssen spätestens ab 12/I durchgehend mit Klausuren belegt sein

  16. Abiturzulassung GK-Bereich: • höchstens 6 Kurse schlechter als ausreichend(sogenannte Defizite) • mindestens 22 x 5 = 110 Punkte LK-Bereich: • höchstens 2 Defizite • mindestens 70 Punkte

  17. Abitur Wahl der Abiturfächer Berechnung der Abiturnote

  18. Wahl der Abiturfächer (WoBoGe) • Vier Fächer sind Prüfungsfächer:schriftlich beide LKs und ein GKmündlich ein GK-Fach • Alle Aufgabenfelder müssen vertreten sein(im Bereich I nur D und Fremdsprache) • Unter den Abiturfächern muss sein:D oder M oder fortgef. Fremdsprache

  19. Berechnung der Abiturnote min max GK-Bereichmaximal 22 x 15 Punkte 330minimal 22 x 5 Punkte 110 LK-Bereichmaximal 4 x (2x15)+2 x (3x15) 210minimal 4 x (2x5) + 2 x (3x5) 70 Abitur-Bereichmaximal 4 x 5 x 15 Punkte 300minimal 4 x 5 x 5 Punkte 100 Gesamtpunktzahl 280 840

  20. Ende der Information

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