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Informationsveranstaltung für die 10. Klassen zum Mittleren Schulabschluss

Informationsveranstaltung für die 10. Klassen zum Mittleren Schulabschluss. D. Kriese Mittelstufenleiter. Themen. Auswertung des letzten Jahres Übersicht zu den Prüfungen Bewertungen und Abschlüsse Erläuterungen zum 4. Prüfungsfach Hinweise Termine. Auswertung des letzten Jahres (1).

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Informationsveranstaltung für die 10. Klassen zum Mittleren Schulabschluss

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Presentation Transcript


  1. Informationsveranstaltung für die 10. Klassen zum Mittleren Schulabschluss D. Kriese Mittelstufenleiter John-Lennon-Gymnasium Zehdenicker Straße 17 10119 Berlin 030.4050 0110/11 www.jlgym-berlin.de

  2. Themen • Auswertung des letzten Jahres • Übersicht zu den Prüfungen • Bewertungen und Abschlüsse • Erläuterungen zum 4. Prüfungsfach • Hinweise • Termine John-Lennon-Gymnasium

  3. Auswertung des letzten Jahres (1) Von 124 Schülerinnen und Schülern der Klasse 10, die sich der Prüfung stellten - haben 120 Schüler den MSA bestanden und sind in das 1. Semester versetzt worden; - haben 3 Schüler den MSA bestanden, sind aber nicht in das 1. Semester versetzt worden; - hat 1 Schüler den MSA nicht bestanden. John-Lennon-Gymnasium

  4. Auswertung des letzten Jahres (2) John-Lennon-Gymnasium

  5. Auswertung des letzten Jahres (3) Die Ergebnisse zeigen, dass die Prüfungs- leistungen meist deutlich besser sind als die Noten im Fach am Ende des Schuljahres. Viele Schüler haben insbesondere in den Präsen- tationsprüfungen herausragende Leistungen gezeigt. John-Lennon-Gymnasium

  6. Gesetzliche Regelungen Folgende Verordnungen regeln die Anforderungen und die Durchführung der Prüfungen: Sek I – Verordnung:Paragraphen § 33 - § 47 und AV-Prüfungen:Kapitel VI. Abschnitte 17 – 18 Auszüge daraus sind auf der Homepage nachzulesen. John-Lennon-Gymnasium

  7. Übersicht zu den Prüfungen John-Lennon-Gymnasium

  8. Fächer für die Präsentationsprüfung Nach Sek I-VO § 34 darf die Präsentationsprüfung in einem „… weiteren in der Jahrgangsstufe 10 unter- richteten Fach oder Lernbereich des Pflicht- oder Wahlpflichtunterrichts mit Ausnahme des Faches Sport“ stattfinden. Das heißt, alle unterrichteten Fächer außer Deutsch, Englisch, Mathematik und Sport sind als Prüfungsfach in der Präsentationsprüfung zugelassen. John-Lennon-Gymnasium

  9. Wie wird bewertet? § 35 Prüfungsnoten (1) Die Prüfungsnoten des mittleren Schulabschlusses und der erweiterten Berufsbildungsreife sind die Jahrgangsnoten und die Noten der Prüfungen. Findet in einem Fach der schriftlichen Prüfung eine zusätzliche mündliche Prüfung (§ 43) statt, wird aus dem Ergebnis der schriftlichen und der zusätzlichen mündlichen Prüfung eine gemeinsame Note im Verhältnis 2 zu 1 gebildet. (2) Die Jahrgangsnoten werden von der in dem jeweiligen Fach unterrichtenden Lehrkraft gemäß § 20 Absatz 4 und 5 festgelegt und dem Prüfungsausschuss mitgeteilt. John-Lennon-Gymnasium

  10. Zusätzliche mündliche Prüfung § 42 (1) Nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen einschließlich der Sprechfertigkeitsüberprüfung in der ersten Fremdsprache sowie der Präsentationsprüfung stellt die oder der Prüfungsvorsitzende fest, ob mit den Noten der schriftlichen Prüfungsfächer und des Faches der Präsentationsprüfung auf dem Anforderungsniveau des mittleren Schulabschlusses und dem der erweiterten Berufsbildungsreife die Abschlussbedingungen gemäß § 44 Absatz 2 Nummer 1 erfüllt werden. 2Ist dies entweder auf dem Anforderungsniveau des mittleren Schulabschlusses oder auf den Anforderungsniveaus beider Abschlüsse nicht der Fall, kann auf Antrag in höchstens einem der schriftlichen Prüfungsfächer eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt werden.

  11. Nachteilsausgleich § 36 (1)„Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf erhalten bei Bedarf für die einzelnen Prüfungen einen ihrer Behinderung entsprechenden individuellen Nachteilsausgleich.“ (2) „Schülerinnen und Schüler mit festgestellten gravierenden Lese- und Rechtschreibstörungen können bis zu einem von der Schule festgelegten Termin eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für die schriftlichen Prüfungen beantragen, ...“ (3) „Hilfsmittel oder Unterstützungsmaßnahmen ... können auf Antrag auch gewährt werden, wenn Prüfungen infolge einer vorübergehenden körperlichen Beeinträchtigung nicht ohne Erleichterungen bewältigt werden können. ... Über Art und Umfang des individuell zu gewährenden Nachteilsausgleichs entscheidet bis spätestens vier Wochen vor Beginn der ersten Prüfung die oder der jeweilige Prüfungsvorsitzende ... .“  John-Lennon-Gymnasium

  12. Gesamtergebnis § 44 Gesamtergebnis • „Frühestens zwei Wochen vor dem letzten Schultag eines Schuljahres stellt der Prüfungsausschuss fest, ob das Gesamtergebnis „bestanden“ oder „nicht bestanden“ lautet." (2) Der mittlere Schulabschluss ist bestanden, wenn • die in den Prüfungen erzielten Noten in den vier Prüfungsfächern mindestens „ausreichend“ lauten (Ausgleich: bei höchstens 1x5 mindestens 1x3) und 2. mit den Jahrgangsnoten die jeweiligen schulartspezifischen Abschlussbedingungen erfüllt werden (ggf. mit Ausgleichsregelung). John-Lennon-Gymnasium

  13. Ausgleichsregelung zur Versetzung Am Gymnasium werden die Abschlussbedingungen erfüllt, wenn John-Lennon-Gymnasium

  14. Besonderheit Diese Regelungen bedeuten letztlich, das eine Schülerin oder ein Schüler eines Gymnasiums nichtin Qualifikationsphase versetzt werden könnte, abertrotzdem den Mittleren Schulabschluss erhalten kann. John-Lennon-Gymnasium

  15. Präsentationsprüfung (1) § 41 (1) Die Schülerinnen und Schüler wählen mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten bis zu einem von der Schule festgelegten Termin im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 10 die Thematik für die Prüfung in besonderer Form, die vom Prüfungsausschuss zugelassen werden muss. Die Schülerinnen und Schüler können für die Präsentation nur eine Thematik wählen, mit der sie sich während der Jahrgangsstufe 10 in der Regel mindestens sechs Wochen lang in Form einer Fach- oder Projektarbeit, einer Leistungsmappe (Portfolio), eines Wettbewerbsbeitrags oder in vergleichbarer Weise beschäftigt oder sich auf eine praktische Prüfung vorbereitet haben. Sie werden dabei von der jeweils fachlich zuständigen Lehrkraft beraten und unterstützt. Die Präsentation wird bei der Beurteilung besonders gewichtet. John-Lennon-Gymnasium

  16. Präsentationsprüfung (2) Auch die Form der Prüfung kann selbst gewählt werden, z.B. sind zugelassen: • Fach- oder Projektarbeit, d.h. eigenständige schriftliche oder praktische Arbeit begleitend zum Unterricht • Leistungsmappe (Portfolio), d.h. eine Präsentationsmappe, die z.B. den Lernprozess selbst darstellt (z.B. Arbeitsportfolio, Beurteilungsportfolio, Vorzeigeportfolio, Entwicklungsportfolio, Fächerübergreifendes Portfolio, Thema-erschließendes Portfolio, Bewerbungsportfolio, Präsentationsportfolio) • Wettbewerbsbeitrag, z.B. Projekte aus dem Jugend forscht – Wettbewerb oder Bundeswettbewerb Geschichte • oder Vergleichbares, z.B. eine Arbeit in Zusammenhang mit dem Betriebspraktikum, sofern dies sich einem Fach zuordnen lässt John-Lennon-Gymnasium

  17. Was bedeutet das? • Mit der Prüfung in besonderer Form können die Schüler einen persönlichen Schwerpunkt setzen. • Thema und Form der Präsentation können selbst gewählt werden. (vorbehaltlich der Genehmigung des Themas durch den Prüfungsausschuss) • Im jeweiligen Fachunterricht erhält jeder Schüler Anregungen und Unterstützung. John-Lennon-Gymnasium

  18. Was ist zu bedenken? • In welchem zulässigen Fach sehe ich meine Stärken? • Welches konkrete Unterrichtsprojekt wird mir von den Fachlehrern angeboten? • Für welches Teilthema interessiere ich mich? • Wer interessiert sich noch für dieses Thema? • Welche Form der Präsentation möchte ich wählen? Oder • Möchte ich einen Wettbewerbsbeitrag einbringen? Welcher Wettbewerb käme dann in Frage? Hinweis: Evtl. muss bei Wettbewerbsarbeiten die Anmeldefrist beim Wettbewerb eingehalten werden. (z.B. Jugend forscht 30.11.2011) John-Lennon-Gymnasium

  19. Was ist also zu tun? • kontinuierlich für die Prüfungen lernen, d.h. gezielt die Stunden und Hausaufgaben in den Hauptfächern nutzen  • entscheiden, in welcher Art und Weise die Prüfung in besonderer Form abgelegt werden soll • bis zum 28.10.11 in Absprache mit dem Fachlehrer ein Prüfungsthema formulieren und auf einem Formblatt (erhältlich nach den Herbstferien über die Klassenlehrer) abgeben John-Lennon-Gymnasium

  20. Kann ich mich noch mal anders entscheiden? Nein! • Mit der Abgabe des Themas ist die Art der Prüfung und das Fach verbindlich festgelegt. • Ggf. kann in Absprache mit dem prüfenden Lehrer und den Erziehungsberechtigten das gewählte Thema noch überarbeitet werden. John-Lennon-Gymnasium

  21. Nächste Schritte • Information der Schüler durch Herrn Kriese im September • Information und Beratung zur Wahl des 4. Prüfungsfaches bei den Fachlehrern einholen • Prinzipielle Fragen mit den Herrn Kriese klären • Themenwahl bis zum 28.10.2011 beim Klassenlehrer abgeben • Genehmigung der Themen durch den Prüfungsausschuss (bis Weihnachten) John-Lennon-Gymnasium

  22. Termine John-Lennon-Gymnasium

  23. Wo erhält man Informationen? Im Internet unter: www.berlin.de/sen/bildung/ Rechtsvorschriften www.isq-bb.de  Prüfungen  MSA-Berlin Außerdem natürlich bei:  den Klassenlehrern und den Fachlehrern Herrn Kriese (montags 5.-7. Std. im Raum 012) und auf der Homepage der Schule: www.jlgym-berlin.de John-Lennon-Gymnasium

  24. Haben Sie noch Fragen? John-Lennon-Gymnasium

  25. Ende Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihren Kindern viel Erfolg bei den Prüfungen! John-Lennon-Gymnasium

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