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Medizinischer Arbeitsschutz 14.7.2011 Dr.Jürgen Pietsch Arzt für Arbeitsmedizin /Umweltmedizin

Betriebsärztlicher Dienst. Medizinischer Arbeitsschutz 14.7.2011 Dr.Jürgen Pietsch Arzt für Arbeitsmedizin /Umweltmedizin Betriebsärztlicher Dienst Universität / Uni-Klinikum Freiburg. Betriebsärztlicher Dienst. Facharzt für Arbeitsmedizin. Weiterbildungszeit 5 Jahre

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Medizinischer Arbeitsschutz 14.7.2011 Dr.Jürgen Pietsch Arzt für Arbeitsmedizin /Umweltmedizin

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Presentation Transcript


  1. Betriebsärztlicher Dienst Medizinischer Arbeitsschutz 14.7.2011 Dr.Jürgen Pietsch Arzt für Arbeitsmedizin /Umweltmedizin Betriebsärztlicher Dienst Universität / Uni-Klinikum Freiburg

  2. Betriebsärztlicher Dienst Facharzt für Arbeitsmedizin Weiterbildungszeit 5 Jahre 2 Jahre Weiterbildung in Innerer Medizin 3 Jahre Weiterbildung in der Arbeitsmedizin davon ein 3-monatiger theoretischer Kurs. Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin • Weiterbildungszeit 3 Jahr • 1 Jahr Innere/Allgemeinmedizin • 2 Jahre Weiterbildung in der Arbeitsmedizin (+ 3monatigen Kurs)

  3. Betriebsärztlicher Dienst Normenhierarchie Arbeitsschutz Grundgesetz Bundesgesetze - Arbeitssicherheitsgesetz - Arbeitsschutzgesetz - Gentechnikgesetz - Atomgesetz - Chemikaliengesetz - Infektionsschutzgesetz SGB VII - Berufsgenossenschaften Rechtsverordnungen - ArbeitsstättenV - BiostoffV - GefahrstoffV - BKV - ArbMedVV Unfallverhütungsvorschriften Verwaltungsvorschriften Merkblätter zur Erlasse UVV

  4. Betriebsärztlicher Dienst § 3 Aufgaben der Betriebsärzte § 3 Aufgaben der Betriebsärzte 1.Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere 1.den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei a.der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, b.der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, c. der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, d. arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung, e. der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb, f. Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozeß, g. der Beurteilung der Arbeitsbedingungen

  5. ASIG § 3 Betriebsärztlicher Dienst 2.die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten, 3.die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit a. die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken, b. auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten, c. Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwertenund dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen, 4. darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in "Erster Hilfe" und des medizinischen Hilfspersonals mitzuwirken. 5. Die Betriebsärzte haben auf Wunsch des Arbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitzuteilen; § 8 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. II. Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.

  6. Betriebsärztlicher Dienst Arbeitsschutzgesetz • § 4 ArbSchG Grundsätze und Grundpflichten des Arbeitgebers • Gesundheitsschutz • Stand von Technik, Arbeitsmedizin… • gesicherten arbeitswissenschaftliche Erkenntnissen • spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige • Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;

  7. Betriebsärztlicher Dienst Hochschule: Belastungen Quelle: Gesundheit Berlin, A. Metz Uni Potsdam 2005

  8. Betriebsärztlicher Dienst Hochschule: Belastungen Quelle: Gesundheit Berlin, A. Metz Uni Potsdam 2005

  9. Betriebsärztlicher Dienst Hochschule: Belastungen Quelle: Gesundheit Berlin, A. Metz Uni Potsdam 2005

  10. Betriebsärztlicher Dienst Hochschule: Belastungen Quelle: Gesundheit Berlin, A. Metz Uni Potsdam 2005

  11. Betriebsärztlicher Dienst Präventive Gestaltung des gesunden Arbeitsplatzes Arbeits- ergebnis Auftrag

  12. Betriebsärztlicher Dienst Schritte der kontinuierlichen Verbesserung der Büroarbeit

  13. ArbeitsüberlastungHinweise aus medizinischer Sicht • Arbeitsüberlastung - Stress - Burn-out • Wissen • Es ist schwierig insbes. Burn-out selbst wahrzunehmen und sich einzugestehen • Erkennen - Symptome • emotionale Erschöpfung (übergehen eigener Bedürfnisse) • Depersonalisation ( eigene Peron als verändert, fremd, nicht zu-sich-gehörig, leblos, fern oder unwirklich empfinden) • Leistungsminderung Dr.Jürgen Pietsch www.uni-freiburg.de/arbeitsmedizin

  14. ArbeitsüberlastungHinweise aus medizinischer Sicht • Arbeitsüberlastung - Stress - Burn-out • Phasen • Aggressivität – Aktivität • Flucht – Rückzug • Isolation – Passivität • u.U. dann Sucht, körperlicher Erschöpfung/Zusammenbruch Dr.Jürgen Pietsch www.uni-freiburg.de/arbeitsmedizin

  15. ArbeitsüberlastungHinweise aus medizinischer Sicht • Körperliche Symptome • Schwindel, Schlafstörungen, Müdigkeit • Blutdruck- , Tachykardie, Angina Pectoris • häufigere Infekte, Erkältungen, Allergien, • Atemnot • Rückenschmerzen, Schulter-Nacken-Schmerzen, Zähneknirschen • Tinnitus • Libidoverlust und Zyklusstörungen • Gewichtsabnahme, - zunahme • Magen- Darmbeschwerden • Sucht Dr.Jürgen Pietsch www.uni-freiburg.de/arbeitsmedizin

  16. ArbeitsüberlastungHinweise aus medizinischer Sicht • Arbeitsüberlastung - Stress - Burn-out • Unterscheiden • Stress ist schwer abzugrenzen • Stress / Eustress hohe Belastung bei hohem Maß an Eigeneinfluß • Stress mit Berufszufriedenheit schützt vor Burn-out • Stress mit Unzufriedenheit ist Wegbereiter für Burn-out • Stress natürliche Fähigkeit zur Regeneration nimmt ab • Burn-out hohe Belastung mit geringem Eigeneinfluß • Burn-out gibt es selten ohne Depression • Burn-out Ausgebrannt sein, Lebenssinn? Erschöpfung Dr.Jürgen Pietsch www.uni-freiburg.de/arbeitsmedizin

  17. Betriebsärztlicher Dienst • Mitarbeiterorientierung • Klare Zielsetzungen Aufgaben Termine, verantwortliche Ansprechpartner • Einsatz nach Qualifikation • Neue Mitarbeiter einarbeiten • Information - Kommunikation Einweisung in Arbeitsmittel, Erreichbarkeit des Vorgesetzten etc. • Arbeitsbedingungen analysieren • Planung und Beschaffung Beteiligung der Nutzer und Fachberater wie BÄ • Verbesserungsvorschläge Regelungen schaffen, positives Klima signalisieren • Prozesse dokumentieren • Arbeitsschutz kommunizieren arbeitsmed. VorsorgeUntersuchungen G 37 • Ergonomie beachten

  18. ArbeitsüberlastungHinweise aus medizinischer Sicht Arbeitsüberlastung - Stress - Burn-out Was hilft? Zufriedenheit /Innere Ausgeglichenheit Selbstbestimmung Empathiefähigkeit Dr.Jürgen Pietsch www.uni-freiburg.de/arbeitsmedizin

  19. ArbeitsüberlastungHinweise aus medizinischer Sicht Arbeitsüberlastung - Stress - Burn-out Was hilft persönlich ? Was hilft Kollegen ? Achtsamkeit, Innehalten, Pausen Entschleunigen – wenn das Hamsterrad wieder läuft Warnsignale wahrnehmen ( Gereiztheit, Erschöpfung, Unlust) Wahrnehmung eigener Bedürfnisse Gute Freunde – eigene Grenzen respektieren Professionelle Hilfe, ambulante Psychotherapie Stationäre Behandlung, längere Auszeit - Neuorientierung Dr.Jürgen Pietsch www.uni-freiburg.de/arbeitsmedizin

  20. Betriebsärztlicher Dienst Merkmale gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen

  21. Betriebsärztlicher Dienst Med. Arbeitsschutz Beratung • Arbeitsorganisation (med. Belange) • Arbeitsmittel • Persönliche Gesundheit • Beratungsangebote • - Ergonomie • - psychische Belastungen • - sozialmed. Probleme ( Reha, Schwerbehinderung, BEM) • - Mutterschutz) • - Betriebl. Gesundheitsmanagement (BGM)

  22. Arbeitsmedizinischer Dienst Was ist sonst noch gut für die Gesundheit : - persönliches Verhalten !!!!! Bewegung – Sport Richtige Ernährung ( kein Übergewicht ! ) Kein Nikotin ! Zum Aufhören ist es niemals zu spät! Rauchen ist out - nicht rauchen ist in! Rauchfrei leben ist: sportlichunabhängignatürlichumweltbewusstrücksichtsvollkinderfreundlichkostenlos Dr.Jürgen Pietsch www.uni-freiburg.de/arbeitsmedizin

  23. pietsch@verwaltung.uni-freiburg.de Dr.Jürgen Pietsch www.uni-freiburg.de/arbeitsmedizin

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