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Inklusion in Bayern Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

Inklusion in Bayern Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen. Die UN-Behindertenrechtskonvention Abgrenzung der der Begrifflichkeiten Aktuelle Situation in Bayern Forderungen Interfraktioneller Antrag. Gliederung.

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Inklusion in Bayern Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

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Presentation Transcript


  1. Inklusion in BayernDie UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

  2. Die UN-Behindertenrechtskonvention Abgrenzung der der Begrifflichkeiten Aktuelle Situation in Bayern Forderungen Interfraktioneller Antrag Gliederung Inklusion in Bayern - Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

  3. 2007: Deutschland unterzeichnet das Übereinkommen über die Rechte der Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2006 2009: Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland verbindlich. Sie verpflichtet die Unterzeichner der vollen „Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. 1. Die UN-Behindertenrechtskonvention Inklusion in Bayern - Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

  4. Die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention: Unterschiedlichkeit und Vielfalt als unverrückbarer Wert. Ganzheitliches Menschenbild. Inklusives Gesellschaftsmodell. Gleichheit und gleiche Rechte für alle. Keine Ausgrenzung von Menschen durch gesellschaftliche Institutionen. Recht auf inklusives Bildungssystem 1. Die UN-Behindertenrechtskonvention Inklusion in Bayern - Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

  5. Unter schulischer Integration versteht man i. d. R. die Eingliederung von Schülern mit einer Behinderung oder speziellen Förderbedürf-nissen in die allgemeine Schule. Dies ist möglich, wenn sich der behinderte Schüler in die Bedingungen der allgemeinen Schule eingliedern kann. Inklusion verfolgt dagegen einen systematischen Ansatz. Sie verfolgt einen gesellschaftlichen Wandel durch Veränderungen in den Strukturen und in den „Köpfen“ (Gesellschaft muss sich dem Kind anpassen). Inklusive Pädagogik ermöglicht gemeinsames Leben und Lernen ohne Unterscheidungen zu treffen. Eine Gesellschaft muss Inklusion als Idealbild für ihr gesamtes Bildungssystem anstreben. 2. Abgrenzung der Begrifflichkeiten Integration – Inklusion Inklusion in Bayern - Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

  6. In Bayern werden rund 77,2 %(Quelle: KM) / 87,5 %(Quelle: SOVD) aller Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Förderschule und rund 22,8 / 12,5 % in der Regelschule unterrichtet. Diese 22,8 % der Schüler werden vom mobilen sonderpädagogischen Dienst (MSD) betreut. Eltern haben nur beschränkt die Möglichkeit der freien Schulwahl für ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf 3. Aktuelle Situation in Bayern Inklusion in Bayern - Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

  7. Rechtsanspruch auf freie Schulwahl für Eltern von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ausbau der mobilen sonderpädagogischen Dienste. Lehramtsstudium muss sonderpädagogischen Bestandteil einschließen und dementsprechend angepasst werden. Herstellung von Barrierefreiheit (insbesondere bei Aus-, Um- und Neubauten ist auf diesen Aspekt im besonderen zu achten) Förderung der Teilhabe von Menschen mit Handicap. 4. Forderungen Inklusion in Bayern - Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

  8. Die Staatsregierung wird aufgefordert: dem Landtag bis zur Sommerpause 2010 unter Berücksichtigung der oben dargestellten Grundsätze ein Konzept zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems im Sinne des Art. 24 der UN-Behindertenrechtekonvention vorzulegen; ein Konzept zu erarbeiten, wie Lehrkräfte an allgemeinen Schulen im Rahmen der Lehrerbildung und Lehrerfortbildung verstärkt sonderpädagogische Kompetenzen erwerben können, die diese zum inklusiven Unterrichten befähigen; 5. Interfraktioneller Antrag: Forderungen Inklusion in Bayern - Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

  9. Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention im bayerischen Schulwesen Der Landtag wolle beschließen: Der Landtag stellt fest: 5. Interfraktioneller Antrag: Forderungen Inklusion in Bayern - Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

  10. Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention im bayerischen Schulwesen Seit 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für Deutschland verbindlich. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen hat die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zum Ziel. 5. Interfraktioneller Antrag: Forderungen Inklusion in Bayern - Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

  11. Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention im bayerischen Schulwesen Die schulische, berufliche und soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen umfasst alle Lebensbereiche. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention ist ein längerfristiger Prozess und eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. 5. Interfraktioneller Antrag: Forderungen Inklusion in Bayern - Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

  12. Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention im bayerischen Schulwesen Es ist ein bedeutsames Ziel bayerischer Bildungspolitik, das gemeinsame Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung im Sinne der Inklusion zu ermöglichen. Inklusion erfordert ein Bildungssystem, das sich an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen anpasst. 5. Interfraktioneller Antrag: Forderungen Inklusion in Bayern - Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

  13. Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention im bayerischen Schulwesen Inklusion umfasst alle Schularten und Bildungsbereiche. Freistaat und Kommunen sind für die Umsetzung in besonderer Weise gefordert. 5. Interfraktioneller Antrag: Forderungen Inklusion in Bayern - Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

  14. Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention im bayerischen Schulwesen Die Förderschulen sind als Lernorte und Kompetenzzentren bei der Umsetzung der von der UN-Konvention geforderten Inklusion im Bildungswesen unverzichtbar. Sie müssen sich in diesem Sinne weiterentwickeln. 5. Interfraktioneller Antrag: Forderungen Inklusion in Bayern - Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

  15. Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention im bayerischen Schulwesen Die inklusive Beschulung von Menschen mit Behinderungen darf nicht zu einem Absinken der Förderqualität führen. 5. Interfraktioneller Antrag: Forderungen Inklusion in Bayern - Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

  16. Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention im bayerischen Schulwesen Erfolgreiche Inklusion benötigt die Fachkompetenz und Erfahrung sowohl der Sonderpädagogen der Förderschulen als auch der Lehrkräfte der allgemeinen Schulen. 5. Interfraktioneller Antrag: Forderungen Inklusion in Bayern - Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

  17. Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention im bayerischen Schulwesen Eltern, Schüler, Lehrer, Schulen, Schulträger, Verbände und Behindertenvertretung sind bei der Konzeption und der Umsetzung inklusiver Bildung einzubinden. 5. Interfraktioneller Antrag: Forderungen Inklusion in Bayern - Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

  18. Modelle der Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention im bayerischen Schulwesen Einzelintegration Außenklassen Kooperationsklassen 6. Möglichkeiten der Inklusion Inklusion in Bayern - Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen

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