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Informationen zur Prüfungsorganisation in Magister-Studiengängen Soziologie / Politologie

Informationen zur Prüfungsorganisation in Magister-Studiengängen Soziologie / Politologie. FAQs. Wo & wann melde ich mich für die Prüfungen an? Was brauche ich dazu? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Wie finde ich Prüfer/innen? Wie gestaltet sich die Prüfungsphase?

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Informationen zur Prüfungsorganisation in Magister-Studiengängen Soziologie / Politologie

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Presentation Transcript


  1. Informationenzur Prüfungsorganisation in Magister-Studiengängen Soziologie / Politologie Angelika Marx - Philosophische Promotionskommission Elina Stock - Studienberatung FB 03

  2. FAQs • Wo & wann melde ich mich für die Prüfungen an? • Was brauche ich dazu? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? • Wie finde ich Prüfer/innen? • Wie gestaltet sich die Prüfungsphase? • Welche Wiederholungs-/Verlängerungs-möglichkeiten gibt es? • Wie setzt sich meine Abschlussnote zusammen?

  3. zuständige Prüfungsämter • für Magisterzwischenprüfung: Prüfungsamt FB 03Di & Do 10.30 - 13.00 UhrAfE-Turm, Zi. 2228/2229 Tel.: 798-22540/ 22063 http://www.gesellschaftswissenschaften.uni-frankfurt.de/pruefungsamt • für Magisterabschlussprüfung: PhilProm (Philosophische Promotionskommission)Mo & Do 9 -12 Uhr FLaT 2. Stock http://www.philprom.de/studium/magister/anmeldung/index.php

  4. Zwischenprüfung (a) Für Zwischenprüfungen gibt es keine speziellen Termine;sie finden studienbegleitend statt. erforderliche Leistungsnachweise / Scheine (LN): • 1 LN über „Einführung in das Studium der Sozialwissenschaften“ • 2 LN in Grundlagen sozialwissenschaftlicher Theorien (G) • 1 LN in Grundlagen, Grundbegriffe und -probleme von Statistik fürsozialwissenschaftliche Forschungsmethoden (GM1) • 1 LN in Methoden der empirischen Sozialforschung (GM2) • 2 LN in verschiedenen Teilgebieten des Hauptfachs (GS1-GS8 bzw. GP1-GP7)

  5. Zwischenprüfung (b) ZEUGNISANTRAG zur ZWISCHENPRÜFUNG http://www.gesellschaftswissenschaften.uni-frankfurt.de/uploads/6546/2129/Anmeldung__MA.pdf zusammen mit • Studienbuch (mit Stammdaten) • Vorlage des Reifezeugnisses • Leistungsnachweise des Grundstudiums (Original und Kopie) • Formblatt Prüfungsangaben (ausgefüllt) • Formblatt Datenhinweise (unterschrieben) • ggf. zusätzlicher Nachweis über erforderliche Fremdsprachen • Verzeichnis der belegten Veranstaltungen (nur Magister) zu jeder Sprechstunde des Prüfungsamts FB 03.

  6. Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung Ansprechpartnerin:Angelika Marx Sprechzeiten: Mo & Do 9 -12 Uhr FLaT 227Tel.: 798-22327

  7. Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung – allgemein • nach § 18 – Magisterprüfungsordnung 1994 • http://www.philprom.de/studium/magister/pruefungsordnungen/1994/index.php 1. ordnungsgemäßes Magisterstudium entsprechend den Studienordnungen • Politologie / Soziologie HF http://www.gesellschaftswissenschaften.uni-frankfurt.de/uploads/6546/2131/sma-soz-hf1.pdf • Politologie / Soziologie NFhttp://www.gesellschaftswissenschaften.uni-frankfurt.de/nebenfach_magister • Kurzzusammenfassung der Studienordnungen: Politologie HF http://www.philprom.de/studium/magister/studiengaenge/politologie_hauptfach.php, Politologie NF http://www.philprom.de/studium/magister/studiengaenge/politologie_nebenfach.php, Soziologie HF http://www.philprom.de/studium/magister/studiengaenge/soziologie_hauptfach.phpSoziologie NF http://www.philprom.de/studium/magister/studiengaenge/soziologie_nebenfach.php 2. Magisterzwischenprüfung und ggf. Nachweis von Sprachkenntnissen(falls nicht durch Zwischenprüfung bereits erfolgt)

  8. Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung - Hauptfach • erforderliche Anzahl an SWS im Hauptstudium: 40 • erforderliche Leistungsnachweise im Hauptstudium: • 1x Empiriepraktikum (Emp.) • 1x Allgemeine Sozialwissenschaft (HA) • 1x Soziologie (HS) bzw. Politologie (HP) mind. zwei der drei Leistungsnachweise müssen aufgrund einer Einzelleistung erworben werden.

  9. Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung - Nebenfach • erforderliche Anzahl an SWS in Grund- und Hauptstudium: 44 • erforderliche Leistungsnachweise / Scheine: • 2 LN aus dem Grundstudium (aus zwei verschiedenen Teilgebieten des Nebenfachs, d.h. aus GS1-GS8 bzw. GP1-GP7) oder 1 LN aus einem Teilgebiet des Nebenfachs (GS/GP) und 1 LN in ”Methoden der empirischen Sozialforschung” (GM2) • 1 LN aus dem Hauptstudium (HS/HP ) Der HS- bzw. HP-Schein kann durch einen LN aus einem Empiriepraktikum (Emp) des gewählten Studienschwerpunkts ersetzt werden.

  10. Anmeldeverfahren und -termine Magisterprüfung • Die Anmeldung erfolgt nur nach einer Vorprüfung bei Frau Marx. Mitzubringen sind: Scheine, Belegbögen und Zwischenprüfungszeugnis(se). • Es gibt vier Anmeldezeiträume pro Jahr: Februar (02.–12.02.2009), Juni (01.–11.06.2009), Juli (01.–15.07.2009) und Dezember (01.–15.12.2009) • ca. 2 Wochen vor Beginn der Anmeldefrist hängen Terminlisten aus (FLaT 214) Bei der Vorprüfung müssen nicht alle Voraussetzungen erfüllt sein! Scheinekönnen bis zum Ende des Anmeldemonats nachgereicht werden. Die Prüfer/innen sollten bei der Anmeldung bekannt sein, sie können aber auch noch bis zu drei Monaten nach der Anmeldung bekannt gegeben werden. Die Prüfungsthemen sollten ca 6-7 Monate nach der Anmeldung mit den Prüfer/innen abgesprochen sein.

  11. Ablauf der Magisterprüfung – formal (a) • Die Magisterprüfung besteht - in der angegebenen Reihenfolge - aus folgenden Prüfungsteilen: 1. einer schriftlichen Hausarbeit / Magisterarbeit in einem Hauptfach(Bearbeitungszeit 6 Monate) 2. je einer 4-stündigen Klausur in den beiden Hauptfächernbzw. in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern(10 Monate nach der Anmeldung)Wird als 2. Hauptfach ein Fach aus dem Angebot des FB 10 studiert, müssen pro Schwerpunkt zwei vierstündige Klausuren geschrieben werden 3. mündlichen Prüfungen im Hauptfach von einer Stunde und den beiden Nebenfächern von jeweils einer halben Stunde bzw. im ersten und zweiten Hauptfach von je einer Stunde(11 Monate nach der Anmeldung)

  12. Ablauf der Magisterprüfung – formal (b) Regelungen zur Magisterarbeit: • Der Abgabetermin für die Magisterarbeit kann bis maximal zwei Monate verlängert werden. Die Prüfungsphase von 11 Monaten verlängert sich dadurch aber nicht. • Prinzipiell ist die Vergabe des Themas nicht nur ein Arbeitstitel. Umbenennung des Themas nur mit Einverständniserklärung der Betreuerin / des Betreuers • einmalige Wiederholung: „ist die Hausarbeit mit der Note "nicht ausreichend" bewertet worden, oder ist sie nicht fristgerecht abgeliefert worden, so muss der Studierende innerhalb eines Jahres, sich erneut zur Magisterprüfung anmelden. Die Themenstellung der Magisterarbeit muss dann eine andere sein! weitere Regelungen für die Prüfungen: • Die Prüfung kann jeweils in den Fächern, in denen man durchgefallen ist, innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Der/die Vorsitzende des Gemeinsamen Prüfungsausschusses kann in Einverständnis mit einem Fachvertreter in besonders begründeten Ausnahmefällen innerhalb eines weiteren Jahres die Zulassung zu einer weiteren Wiederholung genehmigen (Gnadengesuch).Ist auch die zweite Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so ist die Magisterprüfung endgültig nicht bestanden • Eine Anmeldung vor Ablauf der Regelstudienzeit ist möglich, wenn alle vorgeschriebenen Leistungs- und Teilnahmenachweise, sowie die Belegstunden vorliegen.

  13. Ablauf der Magisterprüfung – formal (c) Bildung der Note und Zeugnis laut Magisterprüfungsordnung (§ 24/27) • Die Fachnoten je Prüfungsfach errechnen sich aus dem Durchschnitt der Prüfungsleistungen in Klausuren und mündlicher Prüfung • Die Gesamtnote bildet sich aus dem Durchschnitt der wiefolgt gewichteten Einzelbenotungen: • Note der Magisterarbeit (doppelt gewertet) • Note(n) der Hauptfachprüfung(en) (doppelt gewertet) • Noten der Nebenfachprüfungen (einfach gewichtet) • Die Magisterurkunde enthält: die Prüfungsfächer und deren Fachnoten sowie das Thema der Hausarbeit und deren Benotung. Auf dem Zeugnis gibt es keine Kommastellen bei der Note. Die Noten sind • Bei einem Durchschnitt bis 1,5 = sehr gut • Bei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5 = gut • Bei einem Durchschnitt über 2,5 bis 3,5 = befriedigend • Bei einem Durchschnitt über 3,5 bis 4,0 = ausreichend

  14. Ablauf der Magisterprüfung – inhaltl. Prüfungsbereiche: • Hauptfach Soziologie/Politologie: Gegenstand der mündlichen Prüfung und der Klausur sollten nach der Studienordnung Kenntnisse aus drei Teilgebieten sein: Allgemeine Sozialwissenschaft (eines der in III.2.2a StudO genannten Teilgebiete) sowie zwei der unter Politologie (III.2.3b StudO) bzw. Soziologie (III.2.2b StudO) genannten Teilgebiete • Für die Nebenfächer Soziologie und Politologie gibt es keine entsprechende Regelung. Hier sollte die Themen-wahl entsprechend der Studienschwerpunktsetzung und in Absprache mit dem bzw. der jeweiligen Prüfer/in erfolgen.

  15. Prüfer/innensuche • Kenntnis der prüfungsrelevanten Regelungen und Abläufe (fachliche Anforderungen, Umfang und Zeitpunkt der Prüfung benennen können) • Schwerpunkte aus dem Studium / eigene Vorarbeiten zur Themenwahleingrenzung • Schwerpunkte der Prüferin/des Prüfers  Homepage • Sprechstunde • http://www.gesellschaftswissenschaften.uni-frankfurt.de/pruefungsberechtigungen

  16. Fragen? Elina StockSprechstunden: Mo 9-12 Uhr und Do 9-12 UhrRaum: AfE 2929Email: stock@soz.uni-frankfurt.de

  17. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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