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Schnell gebildet und rasch erklärt

Schnell gebildet und rasch erklärt. Einführung Rettungsgasse. Die wichtigsten Fragen und Antworten. Was ist die Rettungsgasse?. Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn und Schnellstraße bzw. Autostraße

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Schnell gebildet und rasch erklärt

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Presentation Transcript


  1. Schnell gebildet und rasch erklärt

  2. Einführung Rettungsgasse Die wichtigsten Fragenund Antworten

  3. Was ist die Rettungsgasse? • Die Rettungsgasse ist eine freibleibendeFahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn und Schnellstraße bzw. Autostraße • Die Rettungsgasse ermöglicht die freieZu- und Durchfahrt von Einsatzkräften

  4. Was bringt die Rettungsgasse? • Die Rettungsgasse rettet Leben • Einsatzkräfte sind bis zu 4 Minuten schneller und sichereramUnfallortals bisher über den Pannenstreifen. Das erhöht die Überlebenschancender Unfallopfer um bis zu 40 Prozent • Auch die Durchfahrt für Einsatzfahrzeugeins Krankenhaus oder zu anderen Einsatzorten wirdbeschleunigt

  5. Was Sie tun müssen! • Bei zweispurigen Fahrbahnen: Alle Fahrzeuge linksweichen möglichst weit an den linken Fahrbahnrand aus. Alle Fahrzeuge auf der rechtenSpurso weit wie notwendig nachrechts • Bei drei- oder mehrspurigenFahrbahnen: alle Fahrzeuge auf der äußeren linken Fahrspur nach links, alle anderen Fahrzeuge nach rechts

  6. Was Sie tun müssen! • Die Rettungsgasse ist immer neben der äußersten linken und der danebenliegenden Fahrspur zu bilden • Es ist stets ausreichendSicherheitsabstand zum vorderen Fahrzeug zu halten. So bleiben die Verkehrsteilnehmer manövrierfähig • Auch wennvorausfahrendeVerkehrsteilnehmer noch keineRettungsgassegebildethaben, ist mit der Bildung einer Rettungsgassezubeginnen • Der Pannenstreifensoll benütztwerden

  7. Wann & wo gilt die Rettungsgasse? • Ab 1. Jänner 2012, auf ÖsterreichsAutobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen – im Wesentlichen überall, wo eine Vignette benötigt wird • Bei Staubildung oder stockendemVerkehr • Nach Möglichkeit bereits vorausschauendvor dem Verkehrsstillstand • Nicht nur bei Unfällen als Verkehrsbehinderung, sondern auchbeiÜberlastungsstaus

  8. Für wen gilt die Rettungsgasse? • Die Bildung der Rettungsgasse gilt für ausnahmslos alle Verkehrsteilnehmer, also auch Motorräder, Lkws und Busse • Nur Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen- und Pannendienstedürfen die Rettungsgassebenützen • Die widerrechtlicheBenützung bzw. die Behinderung von Einsatzfahrzeugenist verboten: Strafe von bis zu 2.180 Euro

  9. FAQs

  10. Wo und wie ist die Rettungsgasse gesetzlich geregelt? • Die 24. Novelle der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) tritt am 1. Jänner 2012 um 0.00 Uhr in Kraft • UmEinsatzfahrzeugenPlatzzumachen, dürfen Regelungen der StVO überschrittenwerden (z. B. Überfahren einer Sperrlinie) • Bei Missbrauch drohen Geldstrafen von bis zu 2.180 Euro

  11. In welchen Ländern gibt es die Rettungsgasse? • Gesetzlich vorgeschrieben – so wie ab 1. Jänner 2012 in Österreich – ist die Rettungsgasse in Deutschland und Tschechien • Die Schweiz und Slowenien empfehlen die Bildung von Rettungsgassen • Die Harmonisierungmit den Nachbarländern sorgt für mehr Sicherheit und Übersichtlichkeit

  12. Was ist in Sonderfällen zu tun? • Auch wenn der Platz für eine Rettungsgasse nichtausreicht, istEinsatzfahrzeugenPlatzzumachen • BeiFahrbahnverengungen (Brücken und Tunnel) sopositionieren, dass Einsatzfahrzeugepassierenkönnen

  13. Wie verhält man sich gegenüber Einsatzfahrzeugen? • Fährt ein Einsatzfahrzeug von rechts auf die Autobahn auf, istdiesemPlatz zu machen • Einsatzfahrzeugennachzufahrenist strikt untersagt

  14. Wie verhält man sich in Notfällen? • In absoluten medizinischenNotfällen(Notstand), wäre die Benützungder Rettungsgasse durch Privatpersonen gerechtfertigt • Im Verwaltungsstrafverfahrenmuss dieser Notstand eindeutig belegtwerden (ärztliches Attest) • Übelkeit, Kopfschmerzen oder ähnliche Leiden rechtfertigen diesen Notstand ebenso wenig wie Zeitnot

  15. Conclusio

  16. 5 gute Gründe • Der Zeitgewinnvon vier Minutenerhöht die Überlebenschance der Opfer um bis zu 40 Prozent • BreitereZufahrtsmöglichkeit für Bergefahrzeuge • Klare Verhaltensregeln für alle Verkehrsteilnehmer • KeineBehinderung der Zufahrt durch liegengebliebene defekte Fahrzeuge oder Missbrauch des Pannenstreifens • Einheitliches Prinzip mit den Nachbarländern Deutschland, Tschechien, der Schweiz und Slowenien

  17. Gemeinsam Leben retten: Kontakt: ASFINAGRotenturmstraße5–9,Postfach 983 A-1011 Wien ASFINAG Service Center: 0800 400 12 400 info@asfinag.at www.rettungsgasse.com

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