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Inputreferat zum Thema: „Vermeidung von Schulabsentismus“ – Aufgabe der Jugendhilfe !?

Inputreferat zum Thema: „Vermeidung von Schulabsentismus“ – Aufgabe der Jugendhilfe !?. Große Arbeitstagung der AGJÄ am 25.09.2009 in Hildesheim. Das Konzept in Osnabrück: Aktiv und präventiv gegen Schulabsentismus.

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Inputreferat zum Thema: „Vermeidung von Schulabsentismus“ – Aufgabe der Jugendhilfe !?

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Presentation Transcript


  1. Inputreferat zum Thema: „Vermeidung von Schulabsentismus“ – Aufgabe der Jugendhilfe !? • Große Arbeitstagung der AGJÄ • am 25.09.2009in Hildesheim Stadt Osnabrück, FB 51

  2. Das Konzept in Osnabrück:Aktiv und präventiv gegen Schulabsentismus Seit einigen Jahren existieren bei der Stadt Osnabrück in ihrer Doppelfunktion als Schulträgerin und öffentliche Trägerin der Jugendhilfe Maßnahmen gegen Schulschwänzen und Schulabsentismus. Die abgestimmten Maßnahmen basieren auf dem Grundgedanken, dass Schulschwänzen einerseits Konsequenzen für die schulabwesenden Schüler/-innen und die Sorgeberechtigten haben sollten, andererseits aber notwendige pädagogische und sozialpädagogische Hilfen gewährt werden müssen. Entstanden ist ein Konzept mit dem Arbeitstitel „Aktiv und präventiv gegen Schulabsentismus“, welches seit Anfang 2008 praktiziert wird. Stadt Osnabrück, FB 51

  3. Schule macht Spaß und schlau • Das wirksamste Mittel gegen Schulunlust und Schulabsentismus wäre eine Schule • mit • einem konfliktfreien und harmonischen Schulklima • einer pädagogischen Ausrichtung, die soziale Ungleichheiten und individuelle Begabungsunterschiede ausgleicht • einem Unterricht, der von den Schülern als so interessant und spannend empfunden wird, dass ein Fehlen als Verlust eines Erlebnisses bedauert wird • hochmotivierten Lehrern und Lehrerinnen, die zudem in der Einzelförderung Kompetenzen haben und Zeit dafür haben • erziehungskompetenten und bildungsorientierten Eltern, die ihre Kinder intensiv beim Schulbesuch unterstützen Stadt Osnabrück, FB 51

  4. Schule wird verweigert • Trotz eines weit entwickelten Instrumentariums an pädagogischen und • disziplinarischen Maßnahmen, welches den Schulen nach entsprechen- • den Landesschulgesetzen, Erlassen usw. zur Verfügung steht, ist • Schulabsentismus ein sehr auffälliges Phänomen mit bislang eher • steigenden Fallzahlen. • Insbesondere benachteiligte und lernbeeinträchtigte Schüler/-innen • empfinden Schule häufig als nicht positiv, verhalten sich sozial auffällig, • stören im Unterricht und / oder verweigern den Schulbesuch. Stadt Osnabrück, FB 51

  5. Gründe für Schulabsentismus • Soweit das Phänomen Schulabsentismus schon systematisch erforscht • ist, kann man dafür mehrere Ursachen und Hintergründe analysieren, • die im Wesentlichen in 3 Komplexe eingeteilt werden können: • Schulunlust und Schulschwänzen • Schulangst • Schulverweigerung Stadt Osnabrück, FB 51

  6. Schulunlust und Schuleschwänzen • Beim Schulschwänzen handelt es sich häufig um die erste Stufe • des Fehlens in der Schule. Anfänglich werden einige Stunden oder • einzelne Fächer geschwänzt. Der Schulschwänzer ist insgesamt • mit wenig Spaß in der Schule dabei. Schule wird als Stress empfunden • und den Belastungen möchte der junge Mensch sich gelegentlich • entziehen. Das Schwänzen ist ein Symptom für eine aufkommende • Schulunlust und für zunehmende Defizite im Sozialverhalten. • Die Tendenzen zur Schulunlust und zum Schulschwänzen können sich • verstärken, wenn in der Schule oder im Elternhaus nicht rechtzeitig darauf • reagiert wird und keine Unterstützung erfolgt Stadt Osnabrück, FB 51

  7. Schulangst • Die alltägliche Schulsituation kann für Kinder und Jugendliche mit Angst • besetzt sein: • z. B. aus Leistungsangst, bestimmten Unterrichtssituationen nicht gewachsen zu • ein, Angst vor Klassenarbeiten und schlechten Noten, Angst, vom Lehrer „fertig • gemacht“ zu werden, aber auch von Mitschülern gemobbt zu werden. Bei • diesen Schülern liegen ausgeprägte Versagensängste aufgrund einer schulischen • Überforderung oder vor einer konfliktträchtigen Situation vor, aus der sich eine • soziale Kontaktscheue entwickeln kann. • Wenn die Ängste zu groß werden, entziehen sich diese Schüler/-innen zunehmend • den als bedrohlich empfundenen Schulsituationen durch Fernbleiben, wodurch die • Wissenslücken großer werden und der Mut zum Schulbesuch immer weiter sinkt. Stadt Osnabrück, FB 51

  8. Schulverweigerung • Eine Schulverweigerung, also die komplette und dauerhafte Weigerung die • Schule zu besuchen, ist die letzte und dramatischste Form des Fernbleiben • vom Schulunterricht. In der Regel hat eine Schulverweigerung ein längere • Vorgeschichte, wie bei den Formen des Schulschwänzens und der Schulangst • aufgezeigt. Bei dauerhaft fehlenden Schülern ist eine umfassende • Verweigerungshaltung eingetreten. Der Schüler / die Schülerin sieht für sich • keinen Sinn mehr im Schulbesuch und macht von sich aus auch keinen Versuch • mehr, in die Schule zurückzukehren. • Diese Schüler/-innn können in der Regel durch die Schule nicht mehr erreicht • werden. Dem jungen Menschen droht ein völliges Scheitern mit dramatischen • Folgen, z. B. Schulabbruch und Chancenlosigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Stadt Osnabrück, FB 51

  9. Schul- und ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Begegnung von Schulpflichtverletzungen • Nach dem NschG sind in erster Linie Schulen gehalten, „die Hintergründe für den Nichtbesuch der Schule zu ermitteln“ (§ 177 Schulzwang). Dabei sollen „pädagogische Maßnahmen grundsätzlich Vorrang haben vor Ordnungsmaßnahmen“. • Bei der Prüfung der Gründe für die Schulpflichtverletzung sind die Schulen weitergehender aufgefordert, „die möglichen Bedingungen für die Verwei-gerung des Schulbesuches festzustellen“. Soweit diese Aufgabe nicht vom Klassenlehrer, Beratungslehrer oder Schulleiter geleistet werden kann, sind „je nach Lage des Falles rechtzeitig das Jugendamt, der Schularzt oder die schulpsychologische Beratung einzuschalten“. • Der Schulleiter kann bei Einschätzung des Nichtschulbesuches als Ordnungs-widrigkeit eine Meldung machen an die zuständige Behörde (kreisfreie Stadt, Landkreis, selbstständige Gemeinde). Diese Behörde behandelt die Schul-pflichtverletzung als mögliche Ordnungswidrigkeiten und kann ein Bußgeld erlassen. Stadt Osnabrück, FB 51

  10. Gründe für die Intervention der Jugendhilfe • Konstant hohe Zahlen von Schulpflichtverletzungen • Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) als Sanktionierungsgesetz bietet pädagogischen Gestaltungsmöglichkeiten keinen Raum. • Kriminalisierungseffekte anstelle von Prävention/Prophylaxe • Überlastung der Jugendgerichtshilfe durch Umwandlung der Bußgelder in gemeinnützige Arbeitsstunden (bei Nicht-Ableisten der Stunden Sanktionierung bis hin zum Arrest) • Notwendiger Schritt Einleiten eines Paradigmenwechsels durch Vorrang sozial)pädago-gischer Maßnahmen vor dem Ordnungsrecht, d. h. • Ausbau der Jugendsozialarbeit bei gleichzeitiger Reduzierung ordnungs-rechtlicher Sanktionierung Stadt Osnabrück, FB 51

  11. Entwicklung und Bausteine des Konzeptes • Verbindliches Meldesystem zwischen den Schulen und der Schulverwaltung seit 2002 (gemeldet wird ab dem 5. unentschuldigten Fehltag) – Behandlung als mögliche Ordnungswidrigkeit • Seit 2008 systematische Beteiligung der Jugendhilfe durch die Überstellung des Schulverweigerers an Dienststellen der Jugendhilfe vor der Eröffnung eines Bußgeldverfahrens • Fallclearing und Veranlassung notwendiger Hilfen in Form von Beratung, schulbegleitenden ambulanten Maßnahmen oder zeitweiliger außerschulischer Betreuung in speziellen Lernorten bei gleichzeitigem Verzicht auf Bußgeldsanktion Stadt Osnabrück, FB 51

  12. Schulen Meldung von Schulpflichtverletzungen ab 5 unentschuldigten Fehltagen (nach Ausschöpfung aller erzieherischer Mittel gem. NSchG § 61 sowie Hinzuziehung der Schulsozialarbeit) Bußgeldverfahren Ab 14 J. gegen Jugendlichen Unter 14 J. gegen Sorge-berechtigte Schulverwaltung Allgemeinbildende Schulen Berufsbildende Schulen Bußgeld wird nicht bezahlt Bußgeld wird bezahlt / Verfahren abgeschlossen Sofortige Fallübergabe bei Schulpflichtverletzung in Grundschulen Fallübergabe ab der 2. Meldung Schulpflichtverletzung Sekundarstufe I Fallübergabe ab der 2. Schulpflichtverletzung und Volljährigkeit Koordinierungsstelle gegen Schulverweigerung Fallclearing und Case Management „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ FD Familie / Sozialer Dienst Übergangsmanagement Begleitung im Übergang von der Schule in den Beruf Pro-Aktiv-Center Kompetenzagentur Amtsgericht Ambulante Maßnahmen begleitend zum Schulbesuch, z. B. Haus-aufgabenhilfen oder Motivationskurs Beratungsangebot Berufsbezogene Fördermaßnahmen / z.B. Berufsorientierung Bewerbungstraining JGH Einrichtung und Betreuung von Gemeinnützigen Arbeitsstunden Gemeinnützige Arbeitsstunden abgeleistet / Verfahren abgeschlossen Gemeinnützige Arbeitsstunden werden nicht abgeleistet Außerschulischer Lernort Auszeit I 12 – 14Jährige Haus der Jugend Familienarbeit Schulpflichterfüllung in der Jugendwerkstatt Dammstraße Außerschulischer Lernort Auszeit II 15 – 17Jährige Freier Träger Erzieherische Hilfen Schulpflichterfüllung bei freien Trägern (Intensivhilfen) Falls päd. Maßnahmen erfolglos Falls päd. Maßnahmen erfolglos Falls päd. Maßnahmen erfolglos bei unter 18 Jahren Beugearrest Verfahren abgeschlossen Stadt Osnabrück, FB 51

  13. Stadt Osnabrück, FB 51

  14. Quantitative Entwicklung Jugendgerichtshilfe: Verfahrensanzahl Schulpflichtverletzung *Die Zahl für das Jahr 2009 ist das Ergebnis einer Hochrechnung nach dem Stand vom 15.09.2009. Zu diesem Zeitpunkt betrug die Anzahl 182. Stadt Osnabrück, FB 51

  15. Quantitative Entwicklung Jugendgerichtshilfe: Anzahl Schulpflichtverletzer *Die Zahl für das Jahr 2009 ist das Ergebnis einer Hochrechnung nach dem Stand vom 15.09.2009. Zu diesem Zeitpunkt betrug die Anzahl 105. Stadt Osnabrück, FB 51

  16. Entwicklung von Schulpflichtverletzungsanzeigen, Bußgeldsanktionen und sozialpädagogischem Clearing / Case Management Stadt Osnabrück, FB 51

  17. Entwicklung der Anzahl von Schulpflichtverletzungen bezogen auf die Altersgruppen ab 14 J“ und „unter 14 J“ Stadt Osnabrück, FB 51

  18. Bilanz der sozialpädagogischen Interventionen am Beispiel der Koordinierungsstelle gegen Schulverweigerung ( N=50, 15.09.2008 - 15.09.2009) Stadt Osnabrück, FB 51

  19. Erste Ergebnisse • Es gelingt nachweislich, bei Schulpflichtverletzungen erfolgreich durch sozialpädagogische Maßnahmen zu intervenieren • Es ist ein deutlicher Rückgang verhängter Bußgelder im Zusammenhang mit den vorgeschalteten Maßnahmen der Jugendhilfe zu erkennen (niedrigster Stand seit 2004) • Es ist in der Folge ein deutlicher Verfahrensrückgang bei der Jugendge-richtshilfe zu erkennen (2009 voraussichtlich niedrigster Stand seit 2003) • Ein tendenzieller Rückgang kann bei der Anzahl der schulpflichtverletz-enden Personen festgestellt werden – dieser wird nach aktueller Schätzung in 2009 eine signifikante Größe erreichen (- 24 % seit 2007) • Ein deutlicher prognostischer Rückgang ergibt sich bei der Anzahl der Schulverweigerer mit Mehrfachverfahren. Stadt Osnabrück, FB 51

  20. Vielen Dank • für Ihre Aufmerksamkeit Stadt Osnabrück, FB 51

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