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Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II

Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II. Neue Regelung für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II ESF-Projekt „Jobbrücke und Jobchance – Bleiberecht II“ & Deutsche Angestellten-Akademie DAA Halberstadt Larissa Heitzmann Projektkoordination

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Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II

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Presentation Transcript


  1. Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II Neue Regelung für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II ESF-Projekt „Jobbrücke und Jobchance – Bleiberecht II“ & Deutsche Angestellten-Akademie DAA Halberstadt Larissa Heitzmann Projektkoordination 09.03.2012 Ministerium für Gesundheit und Soziales

  2. ESF-Projekt Jobbrücke und Jobchance

  3. ESF-Projekt Jobbrücke und Jobchance

  4. Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II ESF-BAMF-Programm Änderung der Richtlinien für aus Mitteln des ESF mitfinanzierte Maßnahmen zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund im Bereich des Bundes vom 9. Dezember 2011 1. §1 Absatz 1 „Zusätzlich werden Personen aus dem „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt („ESF-Bundesprogramm Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II“) vom 30. Juni 2010 zugelassen“

  5. Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II Zielgruppe: • Flüchtlinge im Asylverfahren (mindestens ein Jahr Aufenthalt in Deutschland) • Flüchtlinge mit Duldung (nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt) • Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG

  6. Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II Voraussetzungen zur Teilnahme am ESF-BAMF-Programm / BR II: • Aufnahme ins Projekt „Jobbrücke und Jobchance“ • Teilnehmer alphabetisiert bzw. A1/B1-Sprachniveau • Mindestens ein nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt

  7. Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II Praktische Umsetzung des ESF-BAMF-Programms für Flüchtlinge und Geduldete/BRII • Kontaktaufnahme zu den Teilprojekten (s. territoriale Zuständigkeit) • Kompetenzfeststellungsverfahren vor der Aufnahme in den ESF-BAMF-Sprachkurs - Durchführung DAA regional in Abstimmung mit den Teilprojekten vom BR II • Empfehlung seitens DAA in die Sprachkurse nach einem Berufsprofil

  8. Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II Praktische Umsetzung des ESF-BAMF-Programms für Flüchtlinge und Geduldete/BRII • Teilnahme an einem Vollzeitkurs – 6 Monate (Fachdeutsch / Praktikum) • Übernahme der Fahrtkosten • Sicherung der Kinderbetreuungskosten • Teilnahme an den Sprachkursen für Beschäftigte nur mit Freistellung des Arbeitgebers • Abstimmung mit der zuständigen Abh, insbesondere für Geduldete

  9. Zugang zum ESF-BAMF-Programm für Flüchtlinge und Geduldete / Bleiberecht II Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!

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