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GND-Übergangsregeln Kongresse

GND-Übergangsregeln Kongresse. Überblick Übergangsregeln Kongresse (C1 – C11) Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte. GND-Übergangsregeln Kongresse C1. C1 Kongresse als Entität Kongresse werden weiterhin als eigene Entität behandelt. GND-Übergangsregeln Kongresse C2 - 1 -.

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Presentation Transcript


  1. GND-ÜbergangsregelnKongresse Überblick • Übergangsregeln Kongresse (C1 – C11) • Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte

  2. GND-ÜbergangsregelnKongresseC1 C1 Kongresse als Entität Kongresse werden weiterhin als eigene Entität behandelt.

  3. GND-ÜbergangsregelnKongresseC2 - 1 - C2 Definition • Kongresse -> Zusammenkünfte von Einzelpersonen oder Vertretern von Körperschaften mit spezifischem Namen, Behandlung von Themen von gemeinsamem Interesse • Name spezifisch • wenn eher Charakter einer Benennung als einer Beschreibung

  4. GND-ÜbergangsregelnKongresseC2- 2 - • Neu spezifisch: Gattungsbegriff + Name der veranstaltenden Körperschaft • Aber Verwendungsregel: Sacherschließung und Formalerschließung führen ihre bisherige (unterschiedliche) Praxis fort • Eigenname -> selbst gebrauchter Name, anderer gebräuchlicher Name, in Nachschlagewerken gebräuchlichster Name

  5. GND-Übergangsregeln KongresseC3- 1 - C3 Wahl des Namens, Informations-quellen • Bevorzugter Name -> selbst gebrauchter Name • in den originalsprachigen Eigenveröffentlichungen • auf der Website der Körperschaft • in einer Normdatei

  6. GND-ÜbergangsregelnKongresseC3- 2 - • Alle drei Informationsquellen sind gleichberechtigt (das Auffinden in einer ist ausreichend) • Unterschiedliche Namensformen -> gebräuchlichste • Selbst gebrauchte Kurzformen bevorzugt • Kein gebräuchlicher Name ermittelbar -> Vorlageform

  7. GND-ÜbergangsregelnKongresseC3- 3 - • Vorliegende abweichende Namensformen werden berücksichtigt Beispiel 111 $eWiener Kongress $d1814-1815 $cWien 548 $a 1814-1815 $4 datv 551 $gWien $4ortv $9(DE-588)…

  8. GND-ÜbergangsregelnKongresseC3 - 4 - In AWB „Name von Kongressen“ wirderläutert • Was als originalsprachige Eigenveröffentlichung gilt • Welche Stellen der Website in welcher Priorität herangezogen werden • Wann Kurzformen herangezogen werden • Wie Kombinationen aus Kurz- u. Langform behandelt werden

  9. GND-Übergangsregeln KongresseC3- 5 - In AWB „Kongresse: Weglassungen“ wird erläutert, welche Angaben beim bevorzugten Namen weggelassen werden

  10. GND-ÜbergangsregelnKongresseC4- 1 - C4 Sprachliche Form • Bevorzugter Name in Sprache des Kongresses • Verschiedene Sprachen -> Sprachreihenfolge • Internationale Kongresse -> im Deutschen fest eingebürgerte Form (falls vh.)

  11. GND-ÜbergangsregelnKongresseC4- 2 - • In AWB „Name von Kongressen“ näher erläutert, wie bei internationalen Kongressen zu verfahren ist • Vorliegende abweichende Namensformen werden berücksichtigt

  12. GND-ÜbergangsregelnKongresseC4- 3 - Deutscher Name = im Deutschen fest eingebürgerte Form Beispiel 111 $e Vatikanisches Konzil $n2 $d1962- 1965 411 $eConcilium Vaticanum $n2 $d1962- 1965 548 $a 1962-1965 $4 datv

  13. GND-Übergangsregeln KongresseC4- 4 - Kurzform als bevorzugte Namensform Beispiel 111 $eCOP $n11 $d2005 $cMontréal 411 $eVertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention $n11 $d2005 $cMontréal 548 $a 2005 $4 datv 551 $g Montréal $4 ortv $9(DE-588)…

  14. GND-Übergangsregeln KongresseC4- 5 - Mehrere selbstgebrauchte Namen -> Deutsch gemäß Sprachreihenfolge Beispiel 111 $eInternationaler Kongress für Weltevange- lisation $n3 $d2010 $cKapstadt 411 $eLausanne Congress on World Evangelization $n3 $d2010 $cKapstadt 548 $a 2010 $4 datv 551 $g Kapstadt $4 ortv $9(DE-588)…

  15. GND-ÜbergangsregelnKongresseC5- 1 - C5 Schriftform • Nicht lateinische Schriftzeichen werden umgeschrieben • Originalschriftlicher Name wird nach Möglichkeit berücksichtigt und gesondert gekennzeichnet

  16. GND-ÜbergangsregelnKongresseC5- 2 - Beispiel 111 $eKonferencija za Međunarodno Privatno Pravo $n 7 $d2009 $cNovi Sad 711 $eKонференциja за MеђународноПиватно Право$Ucyrl $n7 $d2009 $cНови Сад$Lrus$vorig 548 $a 2009 $4 datv 551 $g Novi Sad $4 ortv $9(DE-588)…

  17. GND-Übergangsregeln KongresseC6 C6 Kongressname aus Veranstalter und Kongressbegriff ÜR wird noch nicht angewendet Bisherige Regelungen in FE u. SE bleiben bestehen Für FE: keine Ansetzung als Kongress

  18. GND-ÜbergangsregelnKongresseC7 - 1 - C7 Hinzuzufügende identifizierende Merkmale und Beziehungen • Unabhängig vom Namen des Kongresses und ohne diesen zu verändern werden folgende Merkmale im Datensatz angegeben in der festgelegten Reihenfolge • Zählung in normierter Form (wenn vorhanden) • Jahr(e) in normierter Form

  19. GND-ÜbergangsregelnKongresseC7 - 2 - • Veranstaltungsort(e)(auch Ortsteile, Einzelgebäude und kleinere geografische Einheiten) • Beziehungen zum Veranstaltungsort werden angegeben • In AWB „Einzelkongress, mehrere Veranstaltungsorte“ wird erläutert, wie mit mehreren Veranstaltungsorten verfahren wird

  20. GND-Übergangsregeln KongresseC7- 3 - Beispiel 111 $eFrankfurter Buchmesse $n61 $d2009 $cFrankfurt am Main 548 $a2009 $4datv 551 $gFrankfurt am Main $4ortv $9(DE- 588)…

  21. Gleichnamigkeit bei Kongressen- 1 - C7 • Bei gleichnamigen Kongressen wird als identifizierender Zusatz i.d.R. die veranstaltende Körperschaft angegeben (direkt hinter dem Namen, vor Zählung, Jahr, Ort) • Die Beziehung zur veranstaltenden Körperschaft wird berücksichtigt

  22. Gleichnamigkeit bei Kongressen- 2 - Beispiel 111 $eWM $hGesellschaft für Informatik $n 6 $d2011 $cInnsbruck 510 $kGesellschaft für Informatik $4vera $X 1 $9(DE-588)… 548 $a2011 $4datv 551 $gInnsbruck $4ortv $9(DE-588)…

  23. GND-ÜbergangsregelnKongresseC8 C8 Kongressfolgen • ÜR wird noch nicht angewendet. Bisherige Regelungen in FE u. SE bleiben bestehen • Für SE: Kongressfolgen werden weiterhin erfasst und bei den Einzelkongressen als partitiver Oberbegriff ($4 obpa) aufgeführt • Für FE: Kongressfolgen weiterhin nur in bisherigem Umfang erfassen (- 1989)

  24. GND-Übergangsregeln KongresseC9 - 1 - C9 Unterschiedliche Namen für Kongressfolgen und deren Einzelkongresse • Hat ein Einzelkongress im Rahmen einer Kongressfolge einen spezifischen Namen, wird dieser zum bevorzugten Namen

  25. GND-ÜbergangsregelnKongresseC9- 2 - Beispiele 111 $eWorkshop EMV-Gerechte Entwicklung und Applikation von Geräten $d2004 $cMittweida 411 $eMittweidaer EMV-Tag $n4 $d2004 $cMittweida 548 $a2004 $4datv 551 $gMittweida $4ortv $9(DE-588)…

  26. GND-ÜbergangsregelnKongresseC9- 3 - 111 $eSaarbrücker Arbeitstagung Plankosten- und Deckungsbeitrags- rechnung in der Praxis $d1980 $cSaarbrücken 411 $eSaarbrücker Arbeitstagung $n1 $d1980 $cSaarbrücken 548 $a1980 $4datv 551 $gSaarbrücken $4ortv $9(DE-588)…

  27. GND-ÜbergangsregelnKongresseC10- 1 - C10 Namensänderungen bei Einzelkongressen einer Kongressfolge • Innerhalb einer Kongressfolge wird jeder einzelne Kongress in einem eigenen Datensatz erfasst • Weichen die Namen der einzelnen Kongresse voneinander ab, wird in Formalerschließung und Sacherschließung getrennt nach den jeweiligen Verwendungsregeln verfahren

  28. GND-Übergangsregeln KongresseC10- 2 - Verwendungsregel SE bei Namens-änderungen: • Split • Keine chronologische Beziehung zwischen Vorgänger und Nachfolger • Stattdessen: bei den Einzelkongressen wird die Kongressfolge als partitiver Oberbegriff erfasst (vgl. C8)

  29. GND-ÜbergangsregelnKongresseC10- 3 - Beispiel 111 $eDeutsches Kinder-Film-&-Fernseh- Festival Goldener Spatz $n2 $d1995$cGera 511 $eDeutsches Kinder-Film-&-Fernseh- Festival Goldener Spatz $c Gera $4 obpa $9(DE-588)… 548 $a1995 $4datv 551 $gGera $4ortv $9(DE-588)…

  30. GND-ÜbergangsregelnKongresseC11- 1 - C11 Namensänderungen bei Kongress-folgen als Ganzes • Namensänderung gemäß RAK-WB führt zu neuer Entität -> neuer Datensatz • Chronologische Beziehung zwischen Vorgänger und Nachfolger herstellen

  31. GND-ÜbergangsregelnKongresseC11- 2 - Beispiele 111 $eInternational Congress of Dermatology 411 $eWeltkongress für Dermatologie 511 $eCMD $4nach $9(DE-588)… Anm.: Der englische Name ist der selbst gebrauchte Name des Kongresses und die im Deutschen gebräuchliche Form.

  32. GND-Übergangsregeln KongresseC11- 3 - 111 $eCMD 411 $eWeltkongress für Dermatologie 511 $eInternational Congress of Dermatology $4vorg $9(DE-588)…

  33. GND-ÜbergangsregelnKongresseZusammenfassung der wichtigsten Inhalte - 1 - • Bevorzugter Name -> selbst gebrauchter oder gebräuchlichster Name, selbst gebrauchte Kurzform bevorzugt • In drei gleichberechtigten Informationsquellen (originalsprachige Eigenveröffentlichungen, Homepage, Normdatei) ermitteln • Mehrere gebräuchliche Sprachen -> Deutsch bevorzugt

  34. GND-ÜbergangsregelnKongresseZusammenfassung der wichtigsten Inhalte - 2 - • Bei Gleichnamigkeit identifizierende Zusätze • Weiterhin getrennte Verwendungsregeln in FE/SE bei „Kongressname aus Veranstalter und Gattungsbegriff“, „Kongressfolgen“ und „Namensänderungen bei Einzelkongressen“ • Feld X11 mit $e

  35. Anhänge - Übersicht • Tipps zur Vorgehensweise • AWB „Codes bei Geografika“ • AWB „Codes bei Körperschaften“ • AWB „Codes bei Kongressen“ • AWB „Ländercodevergabe“

  36. Tipps zur Vorgehensweise (1) • Es wurden nicht die gesamten RAK-WB ersetzt, sondern nur solche Regelungen, die in RAK-WB u. RSWK unterschiedlich waren • Immer zuerst in die GND-ÜR schauen. Wenn es keine ÜR gibt, gelten RAK-WB bzw. RSWK weiter • In einigen Bereichen bleiben getrennte Verfahren bei FE u. SE bestehen • Umgang mit Altdaten: Regelung in Arbeit

  37. Tipps zur Vorgehensweise (2) • Bei Suche nach vergleichbaren Fällen nur an Beispielen aus GND-ÜR, AWBs oder Erfassungsleitfaden orientieren, nicht an vorhandenen Aufnahmen in GND, da Bestand zu inkonsistent, besonders auch durch die maschinelle Altdatenumsetzung

  38. AnhangAWB „Codes bei Geografika“ (1) • Abweichende Namensformen (Feld 451) $4naaf Name, alte Ansetzungsform $4nauv Name, unverändert • Codes für in Beziehung stehende Geografika(Feld 551) $4obpa Partitiver Oberbegriff $4adue Administrative Überordnung (selten)

  39. AnhangAWB „Codes bei Geografika“ (2) • Chronologische Beziehungen (Feld 551): $4vorg Vorgänger $4nach Nachfolger $4nazw Zeitweiser Name $4nasp Späterer Name • Code für Zeitangaben (Feld 548) $4datb Zeit des Bestehens • Code für in Beziehung stehender Sachbegriff (Feld 550): $4obin Typ des Geografikums (instantieller Oberbegriff)

  40. AnhangAWB „Codes bei Geografika“ (3) • Darüber hinaus werden folgende Beziehungen im Teilbestand „s“ (Sacherschließung) angegeben:Codes für in Beziehung stehende Geografika (Feld 551) $4orta Ort, Sitz allgemein (bei Bauwerken) $4punk Streckenpunkt (Beginn/Ende, geografisch) $4geow Geografischer Wirkungsraum $4geoa Geografikum allgemein

  41. AnhangAWB „Codes bei Geografika“ (4) • Codes für in Beziehung stehende Datensätze ohne Einschränkung auf ein bestimmtes Feld $4vbal Verwandter Datensatz (gem. RSWK) $4obal Oberbegriff allgemein • Codes für in Beziehung stehende Personen oder Körperschaften (z.B. bei Bauwerken) (Feld 500/510) $4arch Archtitekt $4bilh Bildhauer

  42. AnhangAWB „Codes bei Körperschaften“ (1) • Codes für in Beziehung stehende Datensätze bei Körperschaften Allgemeine Codes$4orta Sitz der Körperschaft (ggf. mit $Z für die zeitliche Gültigkeit) (Feld 551) $4adue Administrative Überordnung (Feld 510) $4datb Zeitangaben (Zeit des Bestehens) (Feld 548)

  43. AnhangAWB „Codes bei Körperschaften“ (2) • Abweichende Namensformen (Feld 410) $4abku Name als Abkürzung $4spio Name des Spitzenorgans (nur für FE) $4nauv Name in unveränderter Form • Chronologische Beziehungen (Feld 510): $4vorg Vorgänger $4nach Nachfolger $4nazw Zeitweiser Name

  44. AnhangAWB „Codes bei Körperschaften“ (3) • Darüber hinaus werden folgende Beziehungen im Teilbestand „s“ (Sacherschließung) angegeben: $4obin Typ der Körperschaft (instantieller OB) $4geow Geografischer Wirkungsraum $4them Thema einer Körperschaft $4vbal Verwandter Datensatz (gemäß RSWK)

  45. AnhangAWB „Codes bei Kongressen“ (1) • Codes für in Beziehung stehende Datensätze bei Kongressen Allgemeine Codes$4ortv Kongressort (ggf. mit $Z für die zeitliche Gültigkeit) (Feld 551) $4datv Veranstaltungszeitraum (für Einzel-kongresse, vie) (Feld 548) $4datb Zeit des Bestehens (für Kongressfolgen, vif) (Feld 548) $4veraVeranstaltende Körperschaft (Feld 510)

  46. AnhangAWB „Codes bei Kongressen“ (2) • Abweichende Namensformen (Feld 411) $4abku Name als Abkürzung $4nauv Name in unveränderter Form • Chronologische Beziehungen (Feld 511) : $4vorg Vorgänger $4nach Nachfolger $4nazw Zeitweiser Name

  47. AnhangAWB „Ländercodevergabe“ (1) • Ländercodevergabe für Körperschaften, Geografika und Kongresse verpflichtend • Kein Ländercode ermittelbar oder bei Unsicherheiten  Code „ZZ“ • Max. 4 verschiedene Ländercodes • Hierarchische Angabe (z.B. XA-GB) • Ländercodes für Deutschland, Österreich, Schweiz, Tibet und Südtirol mit Angabe der Bundesländer (gemäß ISO 3166-2) (z.B. XA-DE-BY) (für SE also wie bisher)

  48. AnhangAWB „Ländercodevergabe“ (2) • Übrige Ländercodes 4-stellig (gemäß ISO 3166-1) • BeibestehendenKörperschaften, Kongressfolgen und Gebietskörperschaften nur denzum Zeitpunkt der Erfassung gültigen Code angeben Beispiel: 043 $aXA-DE-NW 110 $kDünnwalder Turnverein 1905

  49. AnhangAWB „Ländercodevergabe“ (3) • Neu: Beinicht mehr existierenden Körperschaften, Gebietskörperschaften und Kongressen den zeitlich zutreffendenCode (gemäß ISO 3122-3) undden aktuellenCode angeben Beispiel: 043$aXA-DE $a XA-DDDE 110$kPharmazeutische Gesellschaft der Deutschen Demokratischen Republik 548$a1955-1990$4datb

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