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Der Beruf des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

Der Beruf des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers. PLV vom 17. bis 21. März 2007 Referent: WP Prof. Dr. Hanns R . Skopp. Allgemeine Darstel-lung der Berufe des Steuerberaters Wirtschaftsprüfers Rechtliche Ausgestaltung Darstellung der Kanzleiorganisation und - Abläufe.

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Der Beruf des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

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Presentation Transcript


  1. Der Beruf des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers PLV vom 17. bis 21. März 2007 Referent: WP Prof. Dr. Hanns R . Skopp

  2. Allgemeine Darstel-lung der Berufe des Steuerberaters Wirtschaftsprüfers Rechtliche Ausgestaltung Darstellung der Kanzleiorganisation und - Abläufe Was wir machen werden ...

  3. : Steuerberater: Ein Beruf mit Zukunft ? • Mehr als andere Berufe ist der steuerberatende Beruf dem fortwährenden Wandel der... • wirtschaftlichen • gesellschaftlichen und • gesetzlichen Verhältnisse unterworfen • Tempo und Anforderungen steigen stetig

  4. Wandel im Berufstand.... • Bis in die 80er Jahre war der Berufstand fast ausschließlich mit klassischen, vergangenheitsorientierten Deklarationstätigkeiten beschäftigt • heute: erheblich breitere Anforderungen.... • zukunftsbezogene • betriebswirtschaftliche Beratung

  5. Rahmenbedingungen und Herausforderungen • Der Berufsstand in Zahlen: • ca. 70.000 Angehörige der steuerberatenden Berufe • Anteil der selbständigen Steuerberater ca. 80 % • Anteil der weiblichen Steuerberater ca. 1/3; steigt stetig an. • 2/3 der Berufsangehörigen jünger als 50 Jahre • 10 % älter als 65 Jahre

  6. Organisationsformen • Rund 6000 Steuerberatungsgesellschaften i. S. v. § 49 StBerG • Jährlicher Zuwachs: 250 • Jährlicher Zuwachs Einzelkanzlei: 550 • Ungefähr 7000 Sozietäten ( § 55 StBerG ) • 75 % davon sind 2er - Sozietäten • Restliche Anzahl „Einzelkämpfer“

  7. Beratungsangebot und - nachfrage • „Typische Steuerberatungskanzlei“: Zahl der ertragstarken Mandate mit hohem Gegenstandswert sinkt • Migrationstendenz der ertragstarken Mandate weg von der Durchschnittkanzlei hin zu den leistungsfähigen Kanzleien mit umfassendem Dienstleistungsangebot

  8. Ausleseprozess, weil... • ... Immer mehr Mittelständler fallen Konzentrationsprozess zum Opfer • Übernehmer meist von großer Kanzlei betreut • Mandat wandert ab • Große StB - / WP - Gesellschaften drängen zunehmend auf den mittelständischen Markt

  9. .... Dies führt zu einem Konzentrationsprozess • .. Auf immer größere Organisations-einheiten: • Sozietäten • Gesellschaften • Wettbewerbsvorteil: alles aus einer Hand • Steuerberatung • Rechtsberatung • Unternehmensberatung

  10. .... Das bedeutet... • Wenn keine ganzheitliche Beratung aus einer Hand erfolgt (Vollservice), wird die Konzentration bei Gesellschaften zunehmen • Kleinen und mittleren Kanzleien verbleibt dann die Betreuung von Klein- und Kleinst-mandaten mit begrenzter Rentabilitätsbasis

  11. Die Reaktion ist dann... • Ausgleich des Ertragsdrucks durch... • Hinzunahme von Kleinmandaten mit dem Effekt • höherer Arbeitsbelastung • steigender Personalkosten • Korrelation zwischen Umsatz und Ertragsstärke eindeutig gegeben

  12. ... Besser ist dann.... • Spezialisierung auf ausgewählte Fachgebiete • Kooperation mit Kollegen • Ausrichtung auf betriebswirtschaftliche Fachgebiete • Qualitätssicherung durch Standards

  13. Dennoch: grosse Chancen.... • Steuerchaos • Unternehmensteuerreform 2006/2007/2008 • Internationalisierung • Neue Märkte • EG • Osteuropa • StB als universaler Berater

  14. Ausblick • Beratungsnachfrage • Verstärkte Nachfrage der Privaten • Beratung aus einer Hand (Vollservice ) • Zunehmende Internationalisierung • Beratungsangebot • Verschärfter Wettbewerb • Zunehmend Spezialisierung • Tendenz zu größeren Einheiten • Tendenz zu interdisziplinären Einheiten

  15. Betriebswirtschaftliche Aspekte • Stagnation ertragswirksamer Mandate bei zunehmendem Personal- und Investitions-druck • Zunehmende Bedeutung straff betriebswirt-schaftlich und marktorientierter Kanzlei-führung • Begrenzte Chancen im traditionellem Sektor

  16. Sonstige Aspekte • Zunehmender Konkurrenzdruck • Steigende Arbeitsbelastung in den Kanzleien durch immer differenziertere und wachsende Mandantenanforderungen • Mangel an qualifizierten Mitarbeitern • Liberalisierung des Berufsrechts

  17. Ihre Chance.... • Personalmangel an qualifizierten Arbeitskräften • gute Weiterbildungschancen bei Gesellschaften • Breite und interessante Ausbildung • Gute Chancen bei Spezialisierung als Existenz-gründer und Kanzleiinhaber • hohes Einkommen • großer persönlicher Freiraum • Interessante und abwechslungsreiche Arbeit

  18. Block 2: Der Wirtschaftsprüfer • 1931: Schaffung des Berufsstandes mit Einführung der Pflichtprüfung des Jahresab-schlusses von Aktiengesellschaften • Prüfung = Feststellung, ob und inwieweit Rechnungslegungen Gesetz und Satzung entsprechen • Schutzfunktion für share- und stakeholder

  19. Der WP heute ist .... • Hochqualifizierter Berater und Betreuer der Unternehmungen in allen Bereichen der Wirtschaft • unterliegt rechtlichen und ethisch - sozialen Normen • Öffentlichkeit und Auftraggeber in hohem Maße auf die Vertrauenswürdigkeit des WP angewiesen • Daher wird der WP nach strenger Beurteilung seiner persönlichen und fachlichen Eignung öffentlich bestellt und vereidigt ( WPK: Der Wirtschaftsprüferberuf )

  20. Die Berufsaufgaben des WP • Gesetzliche und freiwillige Prüfungen der Jahresabschlüsse von Unternehmen • Sachverständiger • Gutachter • Treuhänder • steuerlicher Berater • Unternehmensberater

  21. Der WP als Abschlußprüfer • Am bekanntesten: Der WP als Jahresabschlußprüfer von Kapitalgesell-schaften, die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen unterliegen • Aber auch: Freiwillige Prüfungen von Jahresabschlussprüfungen z.B. für Kreditgeber • Und ebenso: Prüfung von Konzernab-schlüssen

  22. ... Darüberhinaus aber auch.... • Gründung von Kapitalgesellschaften • Verschmelzungen • Spaltungen • Internationale Unternehmensverbindungen • Kapitalerhöhung und - herabsetzung • Due Diligence • IPO • ----> hohe Verantwortlichkeit • ----> Unabhängigkeit und Unbefangenheit

  23. Der WP als Berater • Berater im Rahmen • wirtschaftlicher Betriebsführung • Unternehmensorganisation • EDV - Kenntnisse unabdingbar • Vertreter in Steuersachen vor Finanzbehörden und Finanzgerichten • Verteidiger in Steuerstraftaten ( mit RA )

  24. Der WP als Treuhänder • Treuhändertätigkeit heißt: • Verwaltung von fremdem Vermögen • Betreuung von Kreditsicherheiten • Halten von Gesellschaftsanteilen • Wahrnehmung von Gesellschafterrechten • Außergerichtliche Vergleiche • Testamentsvollstrecker, Nachlaßverwalter • Insolvenzverwalter u.v.m.

  25. Der WP als Gutachter und Sachverständiger • Betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Gutachter, z. B.: • Unternehmensbewertung • Unternehmenssanierung • Unternehmensfortführung • Kreditwürdigkeitsprüfung • Zugewinnausgleichsfindung, Abfindungen .... • Sachverständiger wegen Berufseid

  26. Rechtsbesorgungsbefugnis des WP • Art. 1 § 5 Nr. 2 Rechtsberatungsgesetz: Die Befugnis des WP erstreckt sich darauf, in Angelegenheiten, mit denen er beruflich befaßt ist, auch die rechtliche Bearbeitung zu übernehmen, soweit dies mit seinen Aufgaben in unmittelbarem Zusammenhang steht..... Die Rechtsberatungsbefugnis ist insoweit akzessorisch. (WPK )

  27. WP: Grundlagen der Berufsausübung • Rechte und Pflichten des WP sind im Gesetz über die Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO) v. 24.07.1961 in der Fassung vom 27.12.2004 geregelt • Berufsausübung auf Basis wissenschaftlicher Grundlage • Weitere Regelungen in der Berufssatzung • Siegelrecht • Freier Beruf i. S. v. § 18 EStG

  28. Tätigkeitsfelder des WP Berater Abschlußprüfer Treuhänder WP Gutachter Rechtsberater

  29. Jetzt sind Sie dran..... • Bilden Sie jeweils Gruppen zu 5 Personen • Sammeln Sie Argumente, warum Sie • StB / WP werden wollen • Warum Sie auf keinen Fall StB / WP werden wollen. • Entscheiden Sie sich • Suchen Sie sich eine „Gegnergruppe“ und diskutieren Sie über Ihre Argumente • Sie haben 30 Minuten Zeit

  30. Block 3: Wie werde ich StB ? • Die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung ist eine Vorbehaltsaufgabe für die in § 3 Steuerberatungsgesetz ( StBerG) genannten Parteien • Die unbefugte Hilfeleistung ist verboten und wird bestraft (§ 5 StBerG, Ausnahmen siehe § 6 StBerG )

  31. Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen • Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Steuerberatungsgesellschaften • Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften • Vereidigte Buchprüfer, Buchprüfungsgesellschaften • Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsgesellschaften • ( Lohnsteuerhilfevereine )

  32. Inhalt der Tätigkeit • Beratung in Steuersachen • Vertretung des Steuerpflichtigen • Bearbeitung der Steuerangelegenheiten • Hilfeleistung bei Erfüllung der steuerlichen Pflichten: • Steuerbilanzen • Strafverfahren

  33. Voraussetzungen für die Berufsausübung • Persönliche Voraussetzungen: §§ 35 - 39 StBerG: • Nur wer die Prüfung zum StB bestanden hat • Die Prüfung kann 2 x wiederholt werden • Bestellung • Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung sind unterschiedlich; diese sind:

  34. 1. Studium • Hochschule ( mindestens 8 Sem. RSZ ) • WiWi • Recht • + 2 Jahre praktische Tätigkeit • Hochschule ( weniger als 8 Sem. RSZ ) • WiWi • Recht • + 3 Jahre praktische Tätigkeit

  35. 2. Andere Wege • Kaufmännischer Ausbildungsberuf • + 10 Jahre Praxiserfahrung • Bilanzbuchhalter + 7 Jahre • Steuerfachwirt + 7 Jahre • Beamter / Angestellter der Finanzverwaltung • + 7 Jahre Sachbearbeiter • Mindestens 16 Wochenstunden

  36. Befreit von der Prüfung sind... • Professoren ( Steuern ), Mindestlehrzeit 10 Jahre • Ehemalige Finanzrichter + 10 Jahre • Finanzbeamte • höherer Dienst: + 10 Jahre • gehobener Dienst: - 15 Jahre

  37. Steuerberaterprüfung • Schriftlich: 3 Aufsichtsarbeiten a) 5 Stunden • Mündliche Prüfung • Prüfungsinhalte • Verfahrensrecht • Steuern vom Einkommen und Ertrag • Bewertungsrecht, Erbschaftssteuer, Grundsteuer • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Zollrecht • HGB, BGB, Gesellschaftsrecht, EG - Recht • BWL und Rechnungswesen • VWL • Berufsrecht

  38. Weitere Voraussetzungen... • Prüfung der ZULASSUNG: DM 150.- • Prüfungsgebühr: DM 1.000.- • keine einschlägigen Vorstrafen • keine laufenden Verfahren • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

  39. Bestellung • Nach bestandener Prüfung oder nach Befreiung • auf Antrag • Persönliche Eignung ist zu prüfen: • keine strafrechtliche Verurteilung • kein körperliches Gebrechen (Geistesschwäche) • Kein berufsunwürdiges Verhalten • keine unvereinbare Tätigkeit • Haftpflichtversicherung

  40. Berufsurkunde • Durch Aushändigung der Berufsurkunde werden Sie zum StB bestellt. • Zuvor müssen Sie versichern, daß Sie die Berufspflichten eines StB gewissenhaft erfüllen werden • Sie sind jetzt: • Steuerberater • Steuerberaterin

  41. Block 3: Der Weg zum WP • Die Zulassungbedingungen sind in der WPO geregelt • Ergänzende Vorschriften finden sich in der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer • Die Prüfung ist vor dem örtlich zuständigen Wirtschaftsministerium abzulegen • Die WP - Prüfung ist eine Länderprüfung

  42. Bewerber mit Hochschul - Abschluß • § 8 I WPO: • Abschluß eines wirtschaftswissenschaftlichen, rechtswissenschaftlichen, technischen oder landwirtschaftlichen Studiums mit wirtschaft-licher Ausrichtung • § 9 I 1 WPO: • 3 oder 4 Jahre praktische Prüfungstätigkeit, je nach RStZ • Keine Prüfungstätigkeit, wenn 15 Jahre StB

  43. Was heißt „Prüfungstätigkeit“? • Bewerber hat nachweislich in fremden Unternehmen materielle Buch- und Bilanzprüfungen durchgeführt • Prüfungstätigkeit in eigener Praxis oder als Mitarbeiter eines WP / vBP • Tätigkeit als Revisor oder StB wird bis zu 2 Jahren anerkannt.

  44. .... Also:... • Von ihrer gesamten Tätigkeit müssen die Bewerbenden wenigstens während der Dauer zweier Jahre bei einem Wirtschaftsprüfer, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem vereidigten Buchprüfer, einer Buchprüfungsgesellschaft oder einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, bei dem ein Wirtschaftsprüfer tätig ist, an Abschlußprüfungen teilgenommen haben und bei der Abfassung der Prüfungsberichte mitgewirkt haben. Er soll während dieser Zeit ab gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen teilgenommen und bei der Abfassung der Prüfungsberichte hierüber mitgewirkt haben ( 9 II WPO).

  45. Bewerber ohne Uni - Abschluß • Mindestens 10 Jahre Mitarbeiter eines WP, WPG, vBP, BPG, Genossenschaftl. PV • FH - Studium wird in Höhe der Regelstudienzeit, max. 3 Jahre anerkannt, wenn wirtschaftswissenschaftlich ausgerichtet und im Inland abgeschlossen wurde • vBP: + 5 Jahre • 15 Jahre als StB

  46. Wichtiger Hinweis • Bereits während der Ausbildung sollte der Bewerber berücksichtigen, daß dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung eine Bescheinigung über die Prüfungstätigkeit, aus der Art und Umfang der Prüfungstätigkeit, insbesondere die Teilnahme an Abschlußprüfungen und die Mitwirkung bei der Abfassung der Prüfungsberichte, hervorgehen, in URSCHRIFT ODER BEGLAUBIGTER ABSCHRIFT beizufügen hat. Die Zulassungsbehörde kann die Vorlage von 2 Prüfungsberichten verlangen.

  47. Sonderregelungen • Steuerberater: • Möglichkeit der verkürzten Prüfung • es entfällt die schriftliche und mündliche Prüfung im Steuerrecht • Vereidigte Buchprüfer • wenn auch StB, entfallen: • Steuerrecht, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft • wenn zusätzlich RA: kein Wirtschaftsrecht

  48. Antrag auf Zulassung: § 1 WiPrPrüfV • Zuständig ist der Zulassungsausschuß in dessen Bereich der Bewerber seinen Hauptwohnsitz hat • Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, Prinzregentenstr. 28, 80538 München • Zulassungsgebühr • Prüfungsgebühr

  49. WP - Examen: Prüfungsgebiete • Schriftliche und mündliche Prüfung • 7 schriftliche Aufsichtsarbeiten: • 2 x Wirtschaftliches Prüfungswesen • 2 x BWL und VWL • 2 x Steuerrecht • 1 x Wirtschaftsrecht • 1 Aufgabe pro Tag a) 6 Zeitstunden

  50. Prüfungsinhalte: PW • Wirtschaftliches Prüfungswesen • Rechnungslegung • Buchführung, Jahresabschluss, Lagebericht • Konzernrechungslegung • Verbundene Unternehmen • Sonderprüfungen • Abschlußprüfung • Kapitalgesellschaften u.a. • Besonderheiten bei Banken, Genossenschaften.. • Sonstige Prüfungen

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