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Ihr Kind wird schulpflichtig und Sie machen sich Gedanken über den richtigen Lernort für Ihr Kind?

Ihr Kind wird schulpflichtig und Sie machen sich Gedanken über den richtigen Lernort für Ihr Kind? Leitfaden für Eltern zur Einschulung von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot Einschulung 2012/2013.

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Ihr Kind wird schulpflichtig und Sie machen sich Gedanken über den richtigen Lernort für Ihr Kind?

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  1. Ihr Kind wird schulpflichtig und Sie machen sich Gedanken über den richtigen Lernort für Ihr Kind? Leitfaden für Eltern zur Einschulung von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot Einschulung 2012/2013

  2. Verantwortlich für die Einschulung aller Kinder: Schulleitung der zuständigen Grundschule

  3. Der Weg zur Grundschule Sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen und Berichte: • Hat ihr Kind Therapien (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie…)? • Gehen Sie mit Ihrem Kind zur Frühförderung? • Waren Sie mit Ihrem Kind beim Arzt (Kinderarzt, Sozialpädiatrisches Zentrum, Gesundheitsamt, Fachärzte…)? • Besucht Ihr Kind einen Schulkindergarten? • Waren Sie im Kindergarten im Gespräch mit dem Sonderpädagogischen Dienst einer Sonderschule? • Bekommt Ihr Kind Unterstützung im Kindergarten über die Eingliederungshilfe? • Werden Sie als Familie durch das Jugendamt unterstützt? • …

  4. Die Beratung in der Grundschule Die Schulleitung der zuständigen Grundschule bespricht mit Ihnen die Situation und informiert Sie über die schulischen Möglichkeiten und erforderlichen Schritte zur Einschulung Ihres Kindes. Allgemein gibt es 3 Möglichkeiten: • Einschulung • Zurückstellung und erforderliche Maßnahmen im Jahr der Zurückstellung • Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot und Möglichkeiten bei der Umsetzung

  5. Klärung des sonderpädagogischen Bildungsanspruches Die Grundschule stellt einen Antrag auf Klärung des sonderpädagogischen Bildungsanspruches. Die Antragstellung erfolgt bis spätestens Ende Februar. Der Antrag geht mit Anlagen direkt an die fachlich zuständige Sonderschule. Dem Antrag wird eine Entbindung der Schweigepflicht beigefügt. Das Staatliche Schulamt Konstanz erhält eine Kopie des Antrages mit den Anlagen. Ggf. werden Kontakte hergestellt, um außerschulische Hilfen in die Wege zu leiten (Sozialamt, Jugendamt).

  6. Die Sonderpädagogische Diagnostik Eine Sonderschullehrkraft sichtet alle vorliegenden Informationen und führt eine ausführliche Diagnostik durch. Es wird eine Bewertung hinsichtlich der individuellen Möglichkeiten und Einschränkungen des Kindes und den daraus resultierenden Bedarfen für die weitere Lern- und Persönlichkeitsentwicklung vorgenommen: Besonderer Förderbedarf im Rahmen der Möglichkeiten der Grundschule in der Grundschule Beratung bzw. Unterstützung durch Sonderpädagogischen Dienst Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Auf der Grundlage aller diagnostischer Ergebnisse erstellt die Sonderschullehrkraft bei einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungs- oder Bildungsangebot ein sonderpädagogisches Gutachten.

  7. Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Die Sonderschullehrkraft informiert Sie ausführlich über die Ergebnisse des Sonderpädagogischen Gutachtens und erläutert Ihnen die Gründe, die zu den Bewertungen im Sonderpädagogischen Gutachten geführt haben. Sie haben ein Wahlrecht! Die Sonderschullehrkraft informiert Sie über konkrete Möglichkeiten. Sie können entscheiden, ob der Sonderpädagogische Bildungsanspruch in der allgemeinen Schule oder in der Sonderschule umgesetzt werden soll. Sehen Sie sich verschiedene Möglichkeiten an und nennen Sie dann der Sonderschullehrkraft Ihre Vorstellungen als Eltern.

  8. Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Wenn Sie sich für ein bestehendes kooperatives Beschulungsangebot an einer allgemeinen Schule oder für die Sonderschule als Lernort entscheiden, wird dies im Sonderpädagogischen Gutachten als Ihr Erziehungsplan festgehalten. Gibt es wohnortnah noch kein bestehendes kooperatives Bildungsangebot und Sie wünschen eine gemeinsame Beschulung für Ihr Kind, so wird dies ebenfalls als Ihr Erziehungsplan im Sonderpädagogischen Gutachten beschrieben . Die Sonderschullehrkraft schickt das Sonderpädagogische Gutachten mit den Unterlagen an das Staatliche Schulamt und an die zuständige Grundschule eine Kopie des Sonderpädagogischen Gutachtens.

  9. Das Staatliche Schulamt Das Staatliche Schulamt entscheidet über den (in der Regel) befristeten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot und benennt den Lernort und die beteiligten Schulen. Bei Bedarf wird das Staatliche Schulamt im Rahmen von Gesprächen (Bildungswegekonferenz) mit Ihnen und mit allen zu beteiligenden Partnern mögliche schulische Lernorte unter Berücksichtigung der gegebenen Umständen für Ihr Kind erarbeiten. Sie entscheiden sich für einen der möglichen Lernorte. Wie oben beschrieben entscheidet dann das Staatliche Schulamt über den Anspruch auf ein (in der Regel befristetes) sonderpädagogisches Bildungsangebot, benennt den Lernort und die beteiligten Schulen.

  10. Die Regionalkoordinatoren des Staatlichen Schulamt Bei Bedarf werden Sie in allen Fragestellungen zu inklusiver Beschulung beraten durch die pädagogischen Fachkräfte des Staatlichen Schulamtes Konstanz, die Regionalkoordinatoren. Susanne Dreymann Kareen Feit Jürgen Gruber Kontakt über: Kareen.Feit@ssa-kn.kv.bwl.de Gerne können Sie auch über die Telefonzentrale des Staatlichen Schulamtes um einen Rückruf bitten: 07531/80201-0 .  Die Regionalkoordinatoren werden zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

  11. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind einen erfolgreichen und freudvollen Start in die Schule.

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