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WAS IST NEU ?

WAS IST NEU ?. Betriebsformen im Tourismus. Stadthotel Landgasthaus Kantine Almwirtschaft Buschenschank Kaffeehaus Frühstückspension Ferienwohnung. Was war bisher ?. Verpflichtung zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen Bücher § 124 oder § 125 BAO Freiwillige Führung von Büchern

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Presentation Transcript


  1. WAS IST NEU ? (c) R. Mühlbacher 2008

  2. Betriebsformen im Tourismus • Stadthotel • Landgasthaus • Kantine • Almwirtschaft • Buschenschank • Kaffeehaus • Frühstückspension • Ferienwohnung (c) R. Mühlbacher 2008

  3. Was war bisher ? • Verpflichtung zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen • Bücher • § 124 oder § 125 BAO • Freiwillige Führung von Büchern • Aufzeichnungen • Führung von Aufzeichnungen • manuell oder elektronisch (c) R. Mühlbacher 2008

  4. Händische Buchhaltung EDV Buchhaltung Kassabuch Paragons Losungsbücher Bonrollen/Bonbücher Registrierkasse Gästebücher Lieferscheine Rechnungen Buchhaltung/Aufzeichnungen (c) R. Mühlbacher 2008

  5. Hilfsaufzeichnungen • Reservierungen • Zimmerpläne • Dienstpläne • Bestellscheine • Speise- und Getränkekarte • Fahrtenbücher • Eigenverbrauch/Personalverbrauch (c) R. Mühlbacher 2008

  6. Was war schon bisher • Lückenlose Dokumentation der Geschäftsfälle in der Entstehung und Abwicklung ( BAO und § 190 UGB) • Gewisse Formvorschriften für die Dokumentation (c) R. Mühlbacher 2008

  7. Vereinfachte Losungsermittlung • Umsatzgrenze wird nicht überschritten • Keine Führung von Einzelaufzeichnungen der Bareingänge (auch nicht freiwillig), die Losungsermittlung ermöglichen • Unabhängig von Branche (c) R. Mühlbacher 2008

  8. Was hat sich geändert ? • Bei den Aufzeichnungspflichten : • Bareingänge und Barausgänge sind in Büchern oder Aufzeichnungen • Täglich und • einzeln zu erfassen • Von wem ? (c) R. Mühlbacher 2008

  9. Für wen gilt die Neuregelung ? • Wer eine doppelte BH freiwillig führt, oder führen muss, • Einnahmen – Ausgabenrechner (c) R. Mühlbacher 2008

  10. Kaffeehaus mit Gassenverkauf • Umsatz unter 150.000 • Losungsermittlung im Lokal und im Gassenverkauf durch Kassasturz möglich • Umsatz über 150.000 • Einzelaufzeichnung im Lokal und auf der Gasse (c) R. Mühlbacher 2008

  11. Gasthaus mit Gassenverkauf • Umsatz unter 150.000 • Losung im Lokal mit Einzelaufzeichnungen, Gassenverkauf durch Kassasturz • möglich, wenn keine Einzelaufzeichnungen für Gassenverkauf geführt werden (c) R. Mühlbacher 2008

  12. Formen der Einzelaufzeichnung • Losungsblätter • Bonrollen von mech. Registrierkassen • Bonbücher • Paragon • EDV gestützte Registrierkassen • Kassabuch • Strichlisten (c) R. Mühlbacher 2008

  13. Strichlisten (c) R. Mühlbacher 2008

  14. Eindimensionale Strichliste • Bier 2,40 IIIII/ IIIII • Cola 1,90 I • Soda 1,40 II • Gulasch 4,80 IIII Nur in Verbindung mit Kassasturz möglich (c) R. Mühlbacher 2008

  15. Tageslosung vom 28.1.2008 • Einfachste Methode • 9,40 • 7,35 • 37,81 • 2,70 (c) R. Mühlbacher 2008

  16. Umsätze im Freien • Von Haus zu Haus • Kassasturz möglich • An öffentlichen Wegen und Plätzen • Kassasturz möglich Unabhängig von der Umsatzgröße ! (c) R. Mühlbacher 2008

  17. Umsätze im Freien • Christkindlmarkt • Jahrmarkt • Schneebar • Verkaufstischen Aber nicht in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten (c) R. Mühlbacher 2008

  18. EDV mäßige Erfassung • Bisher galt ein händ. Radierverbot, • Um elektronisches Radierverbot ergänzt für elektronische Erfassung • Vollständig • Richtig • Lückenlose Erfassung • Dokumentieren (c) R. Mühlbacher 2008

  19. Was ist noch neu ? • Vorgänge dürfen in EDV nicht selektiv durch Benutzer (nachträglich) gesteuert oder verändert werden. • Zugriffsbeschränkungen für Benutzer • Sicherstellung einer unveränderbaren Protokollierung (c) R. Mühlbacher 2008

  20. Bisher und auch in Zukunft • § 163 BAO, nur mit einer Klarstellung im Zuge des Betrugsbekämpfungsgeseztes • Bemessungsgrundlagen nicht ermittelt UND berechnet werden können oder • Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit mangels Mitwirkung unmöglich ist (c) R. Mühlbacher 2008

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