1 / 19

DIE ORDENTLICHE GERICHTSBARKEIT NACH DEUTSCHEM RECHT

DIE ORDENTLICHE GERICHTSBARKEIT NACH DEUTSCHEM RECHT. Einheit 8. Gerichtsbarkeit. Gliederung nach Gerichtszweigen. Arbeitsgerichtsbarkeit Verwaltungsgerichtsbarkeit Sozialgerichtsbarkeit Finanzgerichtsbarkeit Patentgerichtsbarkeit. Ordentliche Gerichtsbarkeit. Verfassungsgerichtsbarkeit

shawna
Download Presentation

DIE ORDENTLICHE GERICHTSBARKEIT NACH DEUTSCHEM RECHT

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. DIEORDENTLICHEGERICHTSBARKEITNACH DEUTSCHEM RECHT Einheit 8

  2. Gerichtsbarkeit Gliederung nach Gerichtszweigen Arbeitsgerichtsbarkeit Verwaltungsgerichtsbarkeit Sozialgerichtsbarkeit Finanzgerichtsbarkeit Patentgerichtsbarkeit Ordentliche Gerichtsbarkeit Verfassungsgerichtsbarkeit nimmt eine Sonderstellung ein

  3. Ordentliche Gerichtsbarkeitberuht auf dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ZUSTÄNDIGKEIT sachlichörtlich nach der Art des Sitz des Gerichtes Rechtstreites Gerichtsstand

  4. Sachliche Zuständigkeit • die Entscheidungen aller privatrechlichen Streitigkeiten (ohne Arbeitsrechtssachen) • alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten • manche Streitigkeiten des öffentlichen REchts

  5. Örtliche Zuständigkeit Welches sachlich zuständige Gericht soll wegen seines Sitzes den Rechtsstreit erledigen? BUNDESGERICHTSHOF - BGH Unterschiedliche Zuständigkeiten der Gerichte in Zivilsachen und in Strafsachen Oberlandesgerichte (OLG) Landgerichte (LG) Amtsgerichte (AG)

  6. Zivilsachen Die Bedeutung einer Sache bestimmt die Zahl der Gerichtsinstanzen AG = erste Instanz für • Streitigkeiten bis zu 5000 EUR • Mietangelegenheiten • Ehe-, Kindschafts- und Unterhaltsachen Berufung gegen seine Entscheidung • bei der Berufungssumme, die mehr als 750 EUR beträgt  das LG ist die zweite Instanz • bei Familiensachen (Kindschaft) •  das OLG ist die zweite Instanz unabhänigig von dem Wert

  7. Zivilsachen LG = erste Instanz für • alle anderen Zivilsachen Berufung gegen die Entscheidung des LG können beim OLG eingeleitet werden Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des OLG ist REVISION: • Zuständigkeit des BGH • fehlerhafte Anwendung eines Gesetzes, aber nicht falsche Feststellung von Tatsachen

  8. Strafsachen Entscheidend ist vor welchem Gericht die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. AG = erste Instanz für • leichtere und mittlere Kriminalität a) Entscheidung des Einzelrichters (Strafe: zweiJahre) b) Entscheidungen des Schöffengerichts oder erweiterten Schöffengerichsts (Strafe: nicht länger als 4 Jahre) Berufung gegen seine Urteile beim LG

  9. Strafsachen LG = erste Instanz für schwere Strafsachen OLG = erste Instanz bei besonderen Delikten (Landesverrat, terroristische Gewalttaten) KEINE Berufung gegen die erstinstanzlichen Urteile des LG und OLG Nur REVISION, über die der BGH entscheidet

  10. Wichtige Ausdrücke • ordentliche Gerichtsbarkeit • privatrechtliche Streitigkeiten • Streitigkeiten des öffentlichen Rechts • das Gericht erster / zweiter Instanz • erstinstanzlich zuständig sein • Zuständigkeiten in Zivilsachen / Strafsachen • Berufung gegen die Entscheidung / das Urteil • Revision ist Rechtsmittel gegen... • die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage • der Einzelrichter entscheidet • Freiheitsstrafe höher als vier (X) Jahre

  11. Lesen Sie den Text, S. 52-53 und beanworten Sie folgende Fragen. • Wie kann man deutsche Gerichte nach ihrer Zuständigkeit einteilen? • Worauf beruht gesetzlich die Arbeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit? • Wofür sind die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig? • Wie kann man die Gerichte der ordentliche Gerichtsbarkeit hierarchisch einteilen? • Wann ist das AG als Gericht erster Instanz bei Zivilsachen zuständig? • Welche Berufungsmöglichkeiten gibt es nach einer Entscheidung des AG? • In welcher Situation werden Berufungen zum OLG eingeleitet?

  12. Fragen – TEIL 2 8. Was ist Revision und wer entscheidet über Revisionen? 9. Was ist das Entscheidende bei Strafsachen? 10. In welcher Situation beschäftigt sich das AG mit einer Strafsache? 11. In welcher Situation trifft der Einzelrichter eine Entscheidung und wann muss das Schöffengericht entscheiden? 12. Bei welchen Straftaten ist das LG erstinstanzlich zuständig? 13. Wann muss das OLG als Gericht erster Instanz entscheiden? 14. Gibt es bei Strafsachen Berufungsmöglichkeiten? Wenn ja, welche?

  13. LesenSiedenText A, S. 58 • WassindVorteileundNachteile der differenziertenGerichtsorganisationinDeutschland? DER KONKRETE SACHVERHALT 2. Wasistpassiertund mit welchenFolgen? 3. WaswardieUrsachedesUnfalls? 4. Warumwird dem UnfallverursacherdieFahrerlaubnisentzogen? 5. Warumverliert er dieArbeitsstelle? 6. WelcheGerichtekönnenunterwelchenVoraussetzungenfürdiesenFallzuständigsein?

  14. Lesen Sie den Text B und ergänzen Sie die Tabelle.

  15. Stellen Sie grafisch die Zuständigkeit der Gemeindegerichte dar. ____________ der Gemeindegerichte _________________ _________________

  16. Entscheidungskompetenz der Gespanschaftsgerichte • in zweiter Instanz... • in erster Instanz...

  17. Entscheidungskompetenz der Handelsgerichte a) in erster Instanz... b) im Bezug auf Handelsgesellschaften

  18. Das Verwaltungsgericht der RKWofür ist dieses Gericht zuständig? Der Oberste Gerichtshof der RKWas ist die Aufgabe dieses Gerichts?Welche Berufungen werden in diesem Gericht behandelt?

  19. Übersetzen Sie. ZAKON O SUDOVIMA - Članak 14. • (1) Prekršajni i općinski sudovi ustanovljavaju* se za područje jedne ili više općina, jednog ili više gradova ili dijela gradskog područja. • (2) Županijski i trgovački sudovi ustanovljavaju se za područje jedne ili više županija. • (3) Visoki prekršajni sud Republike Hrvatske, Visoki trgovački sud Republike Hrvatske i Upravni sud Republike Hrvatske ustanovljavaju se za područje Republike Hrvatske sa sjedištem u Zagrebu. • (4) Vrhovni sud Republike Hrvatske ima sjedište u Zagrebu. * konstituieren

More Related