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VII. STAATSAUFBAU DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

VII. STAATSAUFBAU DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND. 1. Das Grundgesetz. 1) Über das Grundgesetz das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Abkürzung: GG) GG stellt die rechtliche und politische Grundordnung der BRD dar

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VII. STAATSAUFBAU DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

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  1. VII. STAATSAUFBAU DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

  2. 1. Das Grundgesetz 1) Über das Grundgesetz • das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Abkürzung: GG) • GG stellt die rechtliche und politische Grundordnung der BRD dar • am 23. Mai 1949 in Bonn verkündet und unterzeichnet, trat am 23. Mai.1949, um 24 Uhr in Kraft (Bayern mit Vorbehalt) • GG in seiner Entstehungszeit als „Zwischenlösung“ für die Verfassung • nach Wiedervereinigung am 3. 10. 1990 gesamtdeutsche Verfassung

  3. 2) Grundgedanken des Grundgesetzes • Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative • Rechtsstaat • Bundesstaat • Sozialstaat • Ewigkeitscharakter

  4. 2. BUNDESSTAAT - FÖDERALISMUS 1) Bundesstaat: besteht aus 16 Bundesländern

  5. 2) Arbeitenteilung von Bund und Land • Bund - Außenpolitik - Verteidigung - Verkehr(Bundesbahn, Luftverkehr, Nahverkehr ist eher die Aufgabe der Länder und Gemeinden) - Post- und Fernmeldewesen • Land - Kultur und Bildung - innere Sicherheit(darunter auch die Aufgaben der Polizei) - Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung • Gemeinsam - Finanzen - Arbeit, Sozial - Wirtschaft, Landwirtschaft - Justiz usw.

  6. 3. BUNDESTAG 1) Allgemeines über den Bundestag • Der Deutsche Bundestag steht als Parlament im Zentrum des politischen Lebens und ist das oberste demokratische Staatsorgan in Deutschland. • Seit 1999 hat der Bundestag seinen Sitz im Berliner Reichstagsgebäude.

  7. 2) Hauptfunktionen des Bundestages • Beratung und Beschließung der Gesetze • Wahl des Bundeskanzlers • Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten • Kontrollfunktion der Regierung und Verwaltung gegenüber

  8. 3) Bundestagswahl A. Grundprinzipien der Bundestagswahl • allgemein • unmittelbar • frei • gleich • geheim

  9. B. Wahlkampf • findet alle 4 Jahre statt • 299 Bundestagsmandate aus 299 Wahlkreisen • die andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien • Überhangmandate • Fünf-Prozent-Hürde(Sperrklausel) • Grundmandatsklausel

  10. Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl

  11. C. Wichtige Parteien • CDU/CSU • SPD • FDP • Die Linke • Die Grünen

  12. CDU/CSU: Christlich-Demokratische Union/ Christlich-Soziale Union • gegründet 1946 von Konrad Adenauer • zahlenmäßig größte Partei • stellt mit Bundesvorsitzenden Angela Merkel die amtierende Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland • Partei der Arbeitgeber, Mitglieder zum großen Teil Arbeitgeber, Beamte und Angestellte • integrieren eher die Schichten der Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Unternehmer • strebt außenpolitisch vor allem ein intaktes Verhältnis zu den USA an • CSU nur in Bayern

  13. SPD: Sozialdemokratische Partei Deutschlands • Zahlenmäßig zweitgrößte Partei • gegründet 1946(die älteste parlamentarisch vertretene Partei Deutschlands) • „widerstehen jeder Diktatur, jeder Art totalitärer und autoritärer Herrschaft; denn diese mißachten die Würde des Menschen, vernichten seine Freiheit und zerstören das Recht. Sozialismus wird nur durch die Demokratie verwirklicht, die Demokratie durch den Sozialismus erfüllt“(Godesberger Parteiprogramm) • aber unterschiedlich als die Kommunisten • steht den Gewerkschaften nahe

  14. FDP: Freie Demokratische Partei • gegründet 1948 aus den liberalen Landesverbänden • politisches Credo ist das geringstmögliche Eingreifen des Staates in den Markt (wirtschaftsliberale Ideen) • genießt Rückhalt vor allem in den höheren Einkommens- und Bildungsschichten und vertritt vor allem die Interessen des Kapitals • oft als Gewinnsgegenstand der großen Parteien angesehen • große Niederlage bei der Bundestagswahl 2013 und schied erstmals in ihrer Geschichte aus dem Bundestag aus

  15. Die Linke • Die Partei entstand am 16. Juni 2007 als Verschmelzung der WASG mit der Linkspartei PDS • WASG gegründet 2005, hauptsächlich aus regierungskritischen SPD-Mitgliedern und Gewerkschaften • PDS, Nachfolger der SED, führende Partei der DDR • In den 2007 verabschiedeten programmatischen Eckpunkten strebt sie unter anderem die Überwindung des Kapitalismus hin zu einem demokratischen Sozialismus an

  16. Die Grünen • tritt 1978 auf, aber erst 1980 als Partei • Hauptanliegen der Umweltschutz, gegen ausschließlich quantitatives industrielles Wachstum und Kernkraft • 1993, Zusammenschluss mit „Grünen“ in neuen Bundesländern und Bündnis 90, dann genannt als Bündnis 90/Die Grünen, kurz genannt „Die Grünen“

  17. AfD: Alternative für Deutschland • gegründet erst am 6. Feb. 2013 • befürwortet die geordnete Auflösung des Euro-Währungsgebietes • befürwortet ein Europa souveränder Staaten mit einem gemeinsamen Binnenmarkt • erzielte bei der Bundestagswahl 2013 4.7 % der Stimmen

  18. Bundestagswahl 2013

  19. 4. BUNDESRAT 1) Allgemeines über den Bundesrat • Vertretung der Länder • Die Länder sind durch den Bundesrat unmittelbar an der Willendsbildung des Bundes beteiligt • Der Bund macht sich durch den Bundesrat die politischen und verwaltungsmäßigen Erfahrungen der Länder zunutze • Bundeskammer der Länder, gleichzeitig auch Länderkammer des Bundes, wahrt die Belange der Länder, beachtet gleichzeitig die Bedürfnisse des Gesamtstaates

  20. 2) Hauptfunktionen des Bundesrates • Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes • Mitwirkung in europäischen Angelegenheiten • Mitwirkung an der Verwaltung des Bundes

  21. 3) Mitglieder des Bundesrates • keine gewählten Mitglieder, besteht aus Mitgliedern der Länderregierungen oder deren Bevollmächtigten • Mitglieder können nur Ministerpräsident/in und Minister/in der Länder sein • Mitglieder gebunden an Weisungen und Beschlüsse ihrer Regierungen • Zahl der Sitze richtet sich nach der Einwohnerzahl der Länder • Stimmen eines Landes nur einheitlich abgeben

  22. Stimmenverteilung im Bundesrat

  23. 5. BUNDESREGIERUNG UND BUNDESKANZLER • 1) Bundesregierung • Die Bundesregierung ist die Exekutive Deutschlands und das wichtigste Organ für die Durchführung der vom Bundestag beschlossenen Gesetze. • Sie besteht aus dem Bundeskanzler(der Bundeskanzlerin) und den Ministern.

  24. 2) Bundeskanzler • bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung • gewählt auf Vorschlag des Bundespräsidenten von der Mehrheit des Bundestags • Bundesminister werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt • wird erst gestürzt, wenn ihm der Bundestag das Mißtrauen dadurch ausspricht, dass dieser mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler wählt

  25. BUNDESKANZLER SEIT 1949

  26. 6. BUNDESVERSAMMLUNG UND BUNDESPRÄSIDENT 1) Bundesversammlung • die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland • einzige Aufgabe besteht in der Wahl des Bundespräsidenten beziehungsweise der Bundespräsidentin • tritt in der Regel nur alle fünf Jahre im Reichstagsgebäude zusammen • besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden

  27. 2) Funktionen des Bundespräsidenten • Staatsoberhaupt der BRD • Repräsentative Aufgaben, vertritt die BRD nach außen: Schließung der Verträge mit anderen Ländern im Namen der BRD; Begläubigung und Empfang der Botschafter und Gesanten andere Länder • Verkündung neuer Gesetze im Bundesgesetzblatt • Vorschlag eines Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers • Ernennung und Entlassung auf Vorschlag des Kanzlers die Minister • Auflösung auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag, wenn ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung des Bundestages findet • Ratung-, Warnung- und Ermutigungsfunktion

  28. BUNDESPRÄSIDENTEN DER BRD

  29. BUNDESPRÄSIDENTEN DER BRD

  30. 7. BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Funktionen des Bundesverfassungsgerichtes • Überprüfung der Bundes- und Landesgesetze, ob sie mit dem GG übereinstimmen • Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei und deren Auflösung • Verfahren einzelner Bundesbürger in Hinsicht auf Verletzung der Grundrechte • Sitz in Karlsruhe

  31. 8. BEGRIFFE IM DEUTSCHEN U. CHINESISCHEN POLITIKSYSTEM DeutschlandChina Bundestag der Nationale Volkskongress Bundesrat die Politische Konsultativkonferenz des chinesischen Volkes Bundespräsident Staatspräsident Bundeskanzler Ministerpräsident Regierungspartei/Opposition KPCh/die demokratischen Parteien

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