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Erste Hilfe im Betrieb

Erste Hilfe im Betrieb. Teil eins- Allgemeiner Teil. Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die Bearbeitung dieser Folien ersetzen natürlich nicht die Ausbildung zum Ersthelfer, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Erste Hilfe – Was ist das? .

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Erste Hilfe im Betrieb

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Presentation Transcript


  1. Erste Hilfe im Betrieb Teil eins- Allgemeiner Teil Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Die Bearbeitung dieser Folien ersetzen natürlich nicht die Ausbildung zum Ersthelfer, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist.

  2. Erste Hilfe – Was ist das? Erste Hilfe beinhaltet alle Maßnahmen, die ein Laie durchführen kann, damit sich der Gesundheitszustand eines Verletzten oder Erkrankten bis zum Eintreffen profesioneller Hilfe nicht verschlechtert Dazu gehört beispielsweise auch: • Selbst- und Drittschutz • Retten aus akuter Gefahr • Lebensrettende Maßnahmen (Beatmung, Blutstillung, Herzmassage..) • Korrekte Lagerung • Notruf an den Rettungsdienst • Zuwendung und Trost

  3. Wichtige Grundregeln im Notfall • Unbedingt: Ruhe bewahren ! • Vor Rettungsversuchen: Auf Eigen- und Drittschutz achten (z.B. Strom- oder Gefahrstoffunfälle) • Unfall melden! Telefonnummer 112 bundesweit

  4. Überprüfen, ob Eigen- oder Drittschutz notwendig ist • Evt. Absichern des Unfallortes • Entfernen der Verunfallten aus der akuten Gefahrenzone • Wenn möglich: melden des Unfalls oder Meldung organisieren. • Versorgen des/der Opfer • Zuspruch und Beistand für die Opfer, diese nicht allein lassen. • Begleitende Maßnahmen: Einweisen der profesionellen Helfer und Schutz der Opfer vor Schaulustigen Ein Unfall ist passiert, was ist zu tun?

  5. Überprüfen, ob Eigen- oder Drittschutz notwendig ist • Evt. Absichern des Unfallortes • Entfernen der Verunfallten aus der akuten Gefahrenzone • Wenn möglich: melden des Unfalls oder Meldung organisieren. • Versorgen des/der Opfer • Zuspruch und Beistand für die Opfer, diese nicht allein lassen. • Begleitende Maßnahmen: Einweisen der professionellen Helfer und Schutz der Opfer vor Schaulustigen Ein Unfall ist passiert, was ist zu tun?

  6. Überprüfen, ob Eigen- oder Drittschutz notwendig ist Nicht blindlings zur Unfallstelle eilen. Denken Sie daran Ihre eigene Gesundheit zu schützen und achten Sie auf die Gefahren, die dem oder den Unfallopfern zum Verhängnis wurde: Giftige Gase in der Atemluft (Geruch, offensichtlich schlecht belüftete Fundstelle, bereits bei Annäherung kein Hinweis auf wesentliche Verletzung). Keine elektrische Schalter betätigen (wegen Gefahr der Funkenbildung), für Belüftung sorgen. Feuerwehr notwendig wg. Atemschutz! Stromunfall ( Sichtbare Kabel, Achtung bei Verdacht auf Hochspannungskabel wegen der Gefahr des Lichtbogens ohne direkten Kontakt mit der stromführenden Leitung)

  7. Überprüfen, ob Eigen- oder Drittschutz notwendig ist (Stromunfälle, Gase,Feuer) • Evt. Absichern des Unfallortes • Entfernen der Verunfallten aus der akuten Gefahrenzone • Wenn möglich: melden des Unfalls oder Meldung organisieren. • Versorgen des/der Opfer • Zuspruch und Beistand für die Opfer, diese nicht allein lassen. • Begleitende Maßnahmen: Einweisen der professionellen Helfer und Schutz der Opfer vor Schaulustigen Ein Unfall ist passiert, was ist zu tun?

  8. Insbesondere bei Autounfällen ist in unübersichtlichen Situationen eine Absicherung der Unfallstelle unerlässlich um Folgeunfälle zu vermeiden. Absichern des Unfallortes

  9. Überprüfen, ob Eigen- oder Drittschutz notwendig ist (Stromunfälle, Gase,Feuer) • Evt. Absichern des Unfallortes • Entfernen der Verunfallten aus der akuten Gefahrenzone • Wenn möglich: melden des Unfalls oder Meldung organisieren. • Versorgen des/der Opfer • Zuspruch und Beistand für die Opfer, diese nicht allein lassen. • Begleitende Maßnahmen: Einweisen der professionellen Helfer und Schutz der Opfer vor Schaulustigen Ein Unfall ist passiert, was ist zu tun?

  10. Sofern für Opfer und /oder Helfer am Fundort (Gase, Feuer...) Gefahren ergeben, muß zunächst das Opfer an einen sicheren Ort verbracht werden. Zum Transport hat sich, sofern eine Trage nicht akut zur Verfügung steht, der sogenannte „Rautek-Griff“ bewährt. Hierbei wird ein Unterarm des Opfers auf seinen Brustkorb gelegt, der Helfer greift unter den Achseln des Opfers durch und kann auf diese Weise rückwärtsgehend, das Opfer in Sicherheit bringen. Entfernen des Opfers aus der Gefahrenzone

  11. Überprüfen, ob Eigen- oder Drittschutz notwendig ist (Stromunfälle, Gase,Feuer) • Evt. Absichern des Unfallortes • Entfernen der Verunfallten aus der akuten Gefahrenzone • Wenn möglich: melden des Unfalls oder Meldung organisieren. • Versorgen des/der Opfer • Zuspruch und Beistand für die Opfer, diese nicht allein lassen. • Begleitende Maßnahmen: Einweisen der professionellen Helfer und Schutz der Opfer vor Schaulustigen Ein Unfall ist passiert, was ist zu tun?

  12. Wenn Sie den Bericht abgegeben haben, legen Sie bitte nicht sofort auf, um Rückfragen zu ermöglichen !!! Melden des Unfalls oder Organisation der Meldung Wer meldet? Name des Unternehmens und Ihr Name Wo geschah der Unfall? Möglichst genaue Ortsbeschreibung Was ist geschehen? Kurze Beschreibung der Situation Wieviel Betroffene? Welche Verletzung/Erkrankung? Beschreiben was man sieht. Ist der Zustand vermutlich lebensbedrohlich?

  13. Überprüfen, ob Eigen- oder Drittschutz notwendig ist (Stromunfälle, Gase,Feuer) • Evt. Absichern des Unfallortes • Entfernen der Verunfallten aus der akuten Gefahrenzone • Wenn möglich: melden des Unfalls oder Meldung organisieren. • Versorgen des/der Opfer • Zuspruch und Beistand für die Opfer, diese nicht allein lassen. • Begleitende Maßnahmen: Einweisen der professionellen Helfer und Schutz der Opfer vor Schaulustigen Ein Unfall ist passiert, was ist zu tun?

  14. Voraussetzungen für erfolgreiche Wiederbelebungsmaßnahmen 1. Einer gibt das Kommando und behält den Überblick. 2. Platz schaffen wenn möglich, evt. den Betroffenen an einen (nahen) Ort bringen um guten Zugang zu ihm zu haben. 3. Wiederbeleben ist körperlich anstrengend. Wenn möglich und nötig für regelmäßige Ablösung der Helfer sorgen. 4. Lagerung des Betroffenen auf einer harten Unterlage (=Boden).

  15. Kontrolle des Bewustseins Kein Bewustsein Vorhandene Atmung: Bei Bewustlosigkeit mit Atmung -- stabile Seitenlage Kontrolle der Atmung Keine Atmung Vorhandener Puls aber keine Atmung: Beatmung oder Atemspende Kontrolle des Kreislaufs Kein Puls Fehlender Puls: Herz-Lungen-Wiederbelebung Versorgen des/der Opfer Vorhandenes Bewustsein: Versorgung von Verletzungen Vorbeugung von einem Schock

  16. Bei Bewusstlosen zunächst den Mund öffnen um eventuell vorhandene Fremdkörper zu entfernen. Den Kopf vorsichtig nach hinten überstrecken (um die Luftröhre freizuhalten) danach: Auf Brustkorbbewegungen und Atemgeräusche achten, evt. die Wange über den Mund des Opfers halten um die Ausatemluft zu spüren Bei vorhandener Atmung: Bewustlose Personen in stabile Seitenlage bringen und den Zustand (Kreislauf und Atmung) weiter beobachten, nicht alleine lassen ! Erkennen von Atemstillstand

  17. Seitlich neben den Verunfallten knien, Arm der näheren Seite etwas unter den Körper schieben, Bein der näheren Seite aufstellen (ca 90 ° im Kniegelenk) und den ganzen Körper auf die eigene Seite drehen. Den unter dem Körper liegenden Arm vorsichtig nach hinten ziehen, den Kopf etwas überstrecken und auf denHandrücken der zweiten Hand legen. Stabile Seitenlage

  18. Atemspende Sofern kein Beatmungsbeutel vorhanden ist, erfolgt die Atemspende Mund zu Nase.Dabei wird der Kopf überstreckt, die Nase mit dem Mund vollständig umschlossen und die Luft eingeblasen. Kontrolle der Brustkorbbewegung, um erkennen zu können, dass die Luft in die Lunge und nicht in den Magen gelangt. Das Gesicht zwischen den Atemspenden abwenden um frische Luft einzuatmen.

  19. Die Tätigkeit des Herzens ist an der Pulswelle zu erkennen. Den Puls kann man besonders gut am Hals (neben dem Kehlkopf), am Handgelenk (Wenn man von der Daumenseite kommend über das Handgelenk gerade auf den Unterarm rutscht, genau neben dem Speichenknochen) oder in der Leistenbeuge (etwa in der Mitte) spüren. Erkennen des Kreislaufstillstandes Ist bei Bewustlosen kein Puls zu spüren muß mit der Herzdruckmassage und der Atemspende begonnen werden !

  20. Betroffenen auf harte Unterlage legen Oberkörper weitgehend freimachen Versuch des sog. “praecordialen Faustschlages”; kurzer, heftiger Fausthieb auf die linke untere Brustseite um mögliche Rhythmusstörungen zu unterbrechen Druckpunkt suchen (ca 2 Querfinger über dem Rippenwinkel) Ca 4-5 cm den Brustkorb mit überein- ander gelegten Händen eindrücken Bei einem Helfer: 2 Atemspenden zu Beginn, dann 15 Herzdruckmassage gefolgt von einer Atemspende im Wechsel Atemspende/Herzdruckmassage

  21. Bei der Zweihelfer Methode ist das Verhältniss Herzdruck zu Beatmung auch 15 zu 1, aber die beiden Phasen können mehr ineinander übergehen und damit effektiver wirken. Atemspende/Herzdruckmassage

  22. Überprüfen, ob Eigen- oder Drittschutz notwendig ist (Stromunfälle, Gase,Feuer) • Evt. Absichern des Unfallortes • Entfernen der Verunfallten aus der akuten Gefahrenzone • Wenn möglich: melden des Unfalls oder Meldung organisieren. • Versorgen des/der Opfer • Zuspruch und Beistand für die Opfer, diese nicht allein lassen. • Begleitende Maßnahmen: Einweisen der profesionellen Helfer und Schutz der Opfer vor Schaulustigen Ein Unfall ist passiert, was ist zu tun?

  23. Auch wenn Sie keine weiteren Maßnahmen für die Opfer leisten können, lassen Sie diese nicht allein, wenden Sie sich ihnen zu, versuchen Sie beruhigend auf sie einzuwirken, ihnen Mut und Trost zu geben. Zuspruch und Beistand für die Opfer, diese nicht allein lassen

  24. Überprüfen, ob Eigen- oder Drittschutz notwendig ist (Stromunfälle, Gase,Feuer) • Evt. Absichern des Unfallortes • Entfernen der Verunfallten aus der akuten Gefahrenzone • Wenn möglich: melden des Unfalls oder Meldung organisieren. • Versorgen des/der Opfer • Zuspruch und Beistand für die Opfer, diese nicht allein lassen. • Begleitende Maßnahmen: Einweisen der professionellen Helfer und Schutz der Opfer vor Schaulustigen Ein Unfall ist passiert, was ist zu tun?

  25. Sorgen Sie dafür, dass die professionellen Helfer schnell und ohne Umwege die Unfallstelle erreichen (Einweisen!) Leider ist die Unsitte nach wie vor verbreitet, dass Schaulustige die Opfer bedrängen oder die Rettungsmaßnahmen behindern. Dies muß verhindert werden! Begleitende Maßnahmen

  26. Spezielle Krankheitbilder und deren Erste Hilfe Maßnahmen werden im Teil Zwei der Foliensammlung „Erste Hilfe im Betrieb“ dargestellt. ... Spezielle Krankheitsbilder

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