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Herzlich Willkommen zum Workshop!

Herzlich Willkommen zum Workshop!. „Vorbereitung zum Anmeldeverfahren für Prüfungskandidaten“ (GyGe). Gliederung. Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung Fachbezogene Auskünfte Deutsch (Studienordnung) Anmeldung zur Prüfung im Fach Deutsch Prüfungsberechtigte Personen im Fach Deutsch

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Herzlich Willkommen zum Workshop!

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Presentation Transcript


  1. Herzlich Willkommen zum Workshop! „Vorbereitung zum Anmeldeverfahren für Prüfungskandidaten“ (GyGe)

  2. Gliederung • Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung • Fachbezogene Auskünfte Deutsch (Studienordnung) • Anmeldung zur Prüfung im Fach Deutsch • Prüfungsberechtigte Personen im Fach Deutsch • Eure Fragen

  3. 1 bis 2 Monate vor der ersten Prüfung erfolgt die Abgabe von so genannten „Stammdaten“ (Lebenslauf, Zwischenprüfungszeugnisse der Fächer usw.), ansonsten nur zusammen mit der ersten Anmeldung möglich Im Meldezeitraum für die Prüfungen werden keine einzelnen Zulassungsanträge angenommen! Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung

  4. Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung Wichtiger Hinweis: • Nur eure erste Meldung wird schriftlich als Zulassung zur Ersten Staatsprüfung bestätigt. Die weiteren Meldungen werden entgegengenommen, Rückmeldung erfolgt nur im Falle einer Nichtzulassung

  5. Zulassungsformular • Klick!

  6. Anlagen • Tabellarischer Lebenslauf mit Datum, Unterschrift und Passfoto -> Standard-Daten: • Persönliche Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Religions- und Staatsangehörigkeit, Telefonnummer)

  7. Anlagen • Schulbildung (Namen und Orte aller Schulen angeben, Jahreszahlen) • Hochschulstudium (Beginn des Studiums, angestrebter Abschluss an der Universität) • Sonstige Tätigkeiten (z.B. SHK) • Hobbys

  8. Anlagen • Ein möglichst aktuelles Passfoto • Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters (mit Semester- anzahl & Fächerkombination) • Nachweis der Hochschulreife als beglaubigte Kopie (beim AStA kostenlos!) • Unterschriebene BAföG-Erklärung

  9. Anlagen • Zwischenprüfungszeugnisse der Fächer und EW als Original (zur Vorlage) und als Kopie (zur Abgabe kopieren und beglaubigen lassen!) • An euch selbst adressierte Freiumschläge: • 2 Umschläge C-6 frankiert als Standardbriefe • 1 Umschlag C-4 mit Papprücken (für Zeugnisversand) frankiert als Großbrief

  10. Anlagen (nur in Einzelfällen) • Bescheinigung über angerechnete Studienleistungen • Zeugnisse oder Bescheinigungen über abgelegte Staatsprüfungen oder Anerkennungsbescheinigungen der Bezirksregierungen als beglaubigte Kopien • Ein Exemplar der Arbeit, die als schriftl. Hausarbeit anerkannt werden soll

  11. Anlagen (nur in Einzelfällen) • Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Körperbehinderung • Bei Namensänderung seit Erwerb der Hochschulreife: beglaubigte Kopie der Urkunde • Nachweis der fachpraktischen Prüfung (vom jeweiligen Fachbereich zugesandt)

  12. Anmeldeformulare • Klick!

  13. Anlagen • Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, solltet ihr Folgendes beachten: • Vollständigkeit (Ist das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt? Sind alle notwendigen Unterschriften vorhanden?)

  14. Anlagen (Sortierregeln) • Ein Heftstreifen: • Antragsformular auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung • Lebenslauf mit aufgeklebtem Passfoto • Studienbescheinigung (laufendes Semester, Fächerangabe) • Beglaubigtes Abiturzeugnis • (bei Namensänderung beglaubigte Urkunde über Namensänderung)

  15. Anlagen (Sortierregeln) • Nachweis über die erfolgreich abgeschlossenen Zwischenprüfungen in den Fächern und in EW im Original und als Kopie • Die an euch selbst adressierten Freiumschläge lose beifügen • Anmeldeformular zur Staatsexamensfeier • Bitte keine Klarsichthüllen verwenden!

  16. Kontaktadresse Landesprüfungsamt • Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen - Geschäftsstelle Paderborn – Fürstenweg 15 33120 Paderborn Tel.: 05251-1348-10

  17. Kontaktadresse Landesprüfungsamt • Sprechzeiten • Mo,10.00-12.00 UhrMi, 10.00-12.00 UhrDo,14.00-15.00 Uhr • Personal :

  18. Kontaktadresse Landesprüfungsamt • Aufgaben: • Information und Beratung der Studierenden sowie der Prüfer/innen in allen Fragen bezüglich der Ersten Staatsprüfung • Die Anrechnung von Studien- & Prüfungsleistungen beim Wechsel von Lehramtsstudiengängen • Organisation der Ersten Staatsprüfung (in Kooperation mit der Universität)

  19. Prüfungen im Ersten Staatsexamen • Die Erste Staatsprüfung umfasst: • Schriftliche Prüfungen (Klausuren) • Mündliche Prüfungen • Die schriftliche Hausarbeit • Das erziehungswiss. Abschlusskolloquium • Fachpraktische Prüfungen (Kunst, Textilgestaltung, Musik, Sport)

  20. Prüfungen im Ersten Staatsexamen • Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen gilt: • Eine Klausur in EW • Drei Prüfungen in jedem Fach (zwei in der Fachwissenschaft, eine in der Fachdidaktik; mindestens eine Prüfung muss schriftlich od. mündlich sein) • Schriftliche Hausarbeit in EW od. einem der Fächer • Erziehungswiss. Abschlusskolloquium

  21. Fachbezogene Auskünfte: Deutsch (Studienordnung)

  22. Studienordnung Aufbau des Hauptstudiums:

  23. Studienordnung Aufbau des Hauptstudiums:

  24. Studienordnung Aufbau des Hauptstudiums:

  25. Studienordnung • Aufbau des Hauptstudiums: • Es besteht aus 5 Aufbaumodulen • Insgesamt sind 4 Leistungsnachweise zu erwerben: 3 LNs in der Fachwissenschaft und 1 LN in der Fachdidaktik

  26. Studienordnung • Aufbau des Hauptstudiums: • Die Leistungsnachweise sind in folgenden Modulen zu erbringen: • 1 fachwiss. LN: Aufbaumodul Sprachwiss. I/II • 2 fachwiss. LN: Aufbaumodul Litwiss. I/II • 3 fachwiss. LN: Aufbaumodul Sprachwiss. I/II oder Aufbaumodul Litwiss. I/II • 4. fachdid. LN: Aufbaumodul Fachdidaktik & Sprachpraxis

  27. Studienordnung • Aufbau des Hauptstudiums: • Vierwöchige Praxisphase in der Schule, der eine Lehrveranstaltung (2 SWS) inhaltlich zugeordnet ist. • Zuordnung erfolgt bevorzugt aus den fachdidaktischen Lehrveranstaltungen, daneben auch aus den fachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen zur Sprach- und Literaturwissenschaft

  28. Studienordnung • Erste Staatsprüfung: • Eine Prüfung kann im Anschluss an die folgenden Module abgelegt werden und besteht aus folgenden Prüfungsleistungen: • Eine Prüfung in der Literaturwissenschaft (Anschluss an Modul 7 oder 8) • Eine Prüfung in der Sprachwissenschaft (Anschluss an Modul 5 oder 6) • Eine Prüfung in der Fachdidaktik (Anschluss an fachdidaktische Teile des Modul 9)

  29. Anmeldung zur Prüfung im Fach Deutsch

  30. Anmeldung zur Prüfung (Deutsch) • Klick!

  31. Anmeldung zur Prüfung (Deutsch) • Voraussetzungen für die Meldung: • zu einer Prüfung in der Fachwissenschaft: Erwerb von 2 der 3 im HS zu erbringenden Leistungsnachweisen in der Fachwissenschaft • Zu einer Prüfung in der Fachdidaktik: Erwerb des LN in der Fachdidaktik im HS • Modulabschlussbescheinigung des jeweiligen Prüfungsmoduls (auf den Scheinformularen; unterschreibt Prüfer) • Mit der letzten Prüfung ist der Nachweis einzureichen, dass alle Leistungen des HS erbracht worden sind

  32. Anmeldung zur Prüfung (Deutsch) • Modulabschlussbescheinigung • Abschlussbescheinigung

  33. Anmeldung zur Prüfung (Deutsch) • Beim Prüfungsamt einzureichen: • Jeweiliges Anmeldeformular (die Formulare einer Anmeldung auf einen Heftstreifen heften) • bei jeder Prüfungsanmeldung 2 an euch selbst adressierte und ausreichend frankierte Standardbriefumschläge (C 6) abgeben • Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters • Jeweilige Modulbescheinigung im Original & Kopie • Jeweiliger LN im Original & Kopie • Alle Scheine vorher kopieren und beglaubigen lassen! (Die Kopien werden nach Kontrolle einbehalten, das Original wird abgestempelt wieder mitgenommen)

  34. Anmeldung zur Prüfung (Deutsch) – Anmeldeformular • Beim Prüfungsamt einzureichen: Für eine schriftliche Prüfung: • Formular F 1/5 zur Meldung (durch euch) • Formular F 2/5 (durch Prüfer)

  35. Beim Prüfungsamt einzureichen: Für eine mündliche Prüfung: • Formular F 4/5 zur Meldung (durch euch) • Formular F 5/5 bis spät. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin (durch Prüfer oder Fakultät)

  36. Anmeldung zur Prüfung (Deutsch) • Spezielle Regelungen für Klausuren im Rahmen der Ersten Staatsprüfung: • Umfassen i.d.R. 4 Zeitstunden • Themenstellung zentral oder individuell

  37. Anmeldung zur Prüfung (Deutsch) • Spezielle Regelungen für mündliche Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung: • Zweiprüferprinzip • Terminliche Abstimmung zwischen den Prüfenden und dem Studierenden, Prüfer gibt Prüfungsamt Raum und Ort an • Themenstellung: Inhalte des gesamten Moduls

  38. Nachweis über die Praxisphasen • Das Formular „Praxisphasen im Lehramtsstudium“ muss 4 Wochen vor dem Termin zum erziehungswiss. Abschlusskolloquium vorliegen

  39. Formalitäten • Abmeldung ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin möglich • Erscheint Prüfling zu einer Prüfung ohne ausreichende Begründung,nicht rechtzeitig, oder verhält er sich ordnungswidrig (z.B.„Spicken“), gilt die Prüfungsleistung als nicht erbracht („ungenügend“) • In besonders schwerwiegenden Fällen ordnungswidrigen Verhaltens können alle bisher erbrachten Prüfungen als nicht bestanden gewertet werden

  40. Formalitäten • Im Krankheitsfall sofort beim Prüfungsamt anrufen und euch krank melden. Außerdem unverzügliche Vorlage des ärztlichen Attestes beim Landesprüfungsamt • Der Nachholtermin für die Prüfung ist im nächsten Prüfungszeitraum. Für die Nachholprüfung müsst ihr ein neues Thema finden

  41. Formalitäten • Freiversuche: • Erfolgt die Meldung innerhalb der Regelstudienzeit (in eurem Fall 9 Semester) gelten im Fall des Nichtbestehens Prüfungen als nicht unternommen • Solange Regelstudienzeit nicht überschritten ist, könnt ihr Prüfungen beliebig oft wiederholen

  42. Formalitäten • Nichtbestehen: • In diesem Fall (beim Überschreiten der Regelstudienzeit) kann jeweilseine Wiederholungsprüfung (zu allen Prüfungen möglich) beantragt werden • Auf Antrag kann das Prüfungsamt eine zweite Wiederholungsprüfung zulassen (gilt für genaueine schriftliche oder mündliche Prüfung; nicht eine zweite Prüfung pro Fach möglich!) • Hierbei Melde- und Prüfungszeiträume beachten!

  43. Formalitäten • Freiversuch zur Notenverbesserung: • Innerhalb der Regelstudienzeit (9 Semester) könnt ihr bestandene Prüfungen zur Notenverbesserung einmal wiederholen • Es zählt dann die jeweils bessere Note!

  44. Prüfungsberechtigte Personen im Fach Deutsch • Prof. Dr. Alo Allkemper • Elke Düsing • Prof. Dr. Gisela Ecker • Prof. Dr. Juliane Eckhardt • Prof. Dr. Norbert Otto Eke • Prof. Dr. Elisabeth Feldbusch • Prof. Dr. Werner Graf • Prof. Dr. Michael Hofmann

  45. Frau Katharina Köller • Prof. Dr. Nicole Marx • Prof. Dr. Stephan Müller • Prof. Dr. Claudia Öhlschläger • PD Dr. Petra Renneke • PD Dr. Britt-Marie Schuster • Prof. Dr. Hans Taubken • Prof. Dr. Doris Tophinke • Prof. Dr. Nicole M. Wilk • Nähere Informationen: Klick!

  46. Fragen Ist irgendetwas unklar geblieben?

  47. Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit Und viel Erfolg bei den bevorstehenden Prüfungen!!

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