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Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung. Vortrag vom 29.Oktober 2010 Rechtsanwalt David Oertel Fachanwalt für Familienrecht. Rechtsanwalt David Oertel Standort: Tel.: 0351/89852 0 BSK Rechtsanwälte Hospitalstraße 12 www.kanzlei-bsk.de

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Die Patientenverfügung

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Presentation Transcript


  1. Die Patientenverfügung Vortrag vom 29.Oktober 2010 Rechtsanwalt David Oertel Fachanwalt für Familienrecht Rechtsanwalt David Oertel Standort: Tel.: 0351/89852 0 BSK Rechtsanwälte Hospitalstraße 12 www.kanzlei-bsk.de Backs-Kager-Reihlen-Oertel 01097 Dresden oertel@kanzlei-bsk.de

  2. Die Patientenverfügung Schutzzweck der Verfügung 1. Eigenschutz 2. Schutz der Familie - Durchsetzung des eigenen Willens - Vermeidung rechtlicher Sanktionen - ethische und moralische Absicherung Rechtsanwalt David Oertel Standort: Tel.: 0351/89852 0 BSK Rechtsanwälte Hospitalstraße 12 www.kanzlei-bsk.de Backs-Kager-Reihlen-Oertel 01097 Dresden oertel@kanzlei-bsk.de

  3. Die Patientenverfügung Kontext mit anderen Regelungsmöglichkeiten Vorsorgevollmachten Patientenverfügungen Testamentarische Regelungen Rechtsanwalt David Oertel Standort: Tel.: 0351/89852 0 BSK Rechtsanwälte Hospitalstraße 12 www.kanzlei-bsk.de Backs-Kager-Reihlen-Oertel 01097 Dresden oertel@kanzlei-bsk.de

  4. Die Patientenverfügung Aspekte der Patientenverfügung - Medizinische Aspekte - Theologische Aspekte - ethische/moralische Aspekte Rechtsanwalt David Oertel Standort: Tel.: 0351/89852 0 BSK Rechtsanwälte Hospitalstraße 12 www.kanzlei-bsk.de Backs-Kager-Reihlen-Oertel 01097 Dresden oertel@kanzlei-bsk.de

  5. Die Patientenverfügung Die Patientenverfügung im engeren Sinn, § 1901a Abs. 1 Satz 1 BGB „Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.“ Rechtsanwalt David Oertel Standort: Tel.: 0351/89852 0 BSK Rechtsanwälte Hospitalstraße 12 www.kanzlei-bsk.de Backs-Kager-Reihlen-Oertel 01097 Dresden oertel@kanzlei-bsk.de

  6. Die Patientenverfügung Der Behandlungswunsch, § 1901a Abs. 2 Satz 1 „Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt.“ Rechtsanwalt David Oertel Standort: Tel.: 0351/89852 0 BSK Rechtsanwälte Hospitalstraße 12 www.kanzlei-bsk.de Backs-Kager-Reihlen-Oertel 01097 Dresden oertel@kanzlei-bsk.de

  7. Die Patientenverfügung Bevollmächtigtenauswahl mittels Vorsorgevollmacht - Vollmacht für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten - Vollmacht für gesundheitliche Belange (Gesundheitsvollmacht) Wichtig: zuverlässiger Bevollmächtigter schützt vor gerichtlichem Betreuer ! Rechtsanwalt David Oertel Standort: Tel.: 0351/89852 0 BSK Rechtsanwälte Hospitalstraße 12 www.kanzlei-bsk.de Backs-Kager-Reihlen-Oertel 01097 Dresden oertel@kanzlei-bsk.de

  8. Die Patientenverfügung Der Verfahrensablauf Prüfung durch den Betreuer Gespräch zwischen Arzt und Betreuer Entscheidung durch das Betreuungsgericht im Konfliktfall Rechtsanwalt David Oertel Standort: Tel.: 0351/89852 0 BSK Rechtsanwälte Hospitalstraße 12 www.kanzlei-bsk.de Backs-Kager-Reihlen-Oertel 01097 Dresden oertel@kanzlei-bsk.de

  9. Die Patientenverfügung Wirksamkeit und Form Volljährigkeit des Regelnden Einwilligungsfähigkeit des Regelnden Schriftform (nicht notwendigerweise notariell) Beachte: Widerruf formfrei möglich! Rechtsanwalt David Oertel Standort: Tel.: 0351/89852 0 BSK Rechtsanwälte Hospitalstraße 12 www.kanzlei-bsk.de Backs-Kager-Reihlen-Oertel 01097 Dresden oertel@kanzlei-bsk.de

  10. Die Patientenverfügung Beispiel für enge Patientenverfügung: Ich leide derzeit an einer unheilbaren degenerativen Nervenerkrankung, die von den Füßen aufsteigend meine Nervenbahnen zerstört. Es ist zu erwarten, dass in wenigen Wochen die Nerven geschädigt werden, welche die spontane Atmung regulieren und dadurch meine Atmung aussetzt. Für diesen Fall bestimme ich, dass ich nicht künstlich invasiv beatmet werde, wohl aber mit einer Maskenatmung unterstützt werden möchte. Medikamente zur Dämpfung der Atemnot sollen eingesetzt werden, selbst wenn die Gefahr besteht, dass mein Leben verkürzt wird. Rechtsanwalt David Oertel Standort: Tel.: 0351/89852 0 BSK Rechtsanwälte Hospitalstraße 12 www.kanzlei-bsk.de Backs-Kager-Reihlen-Oertel 01097 Dresden oertel@kanzlei-bsk.de

  11. Die Patientenverfügung Beispiel für Behandlungswunsch: Für den Fall, dass ich mich im Endstadium einer unheilbar tödlich verlaufenden Krankheit befinde oder aber infolge eines schweren Gehirnschadens meine Fähigkeit, Einsicht zu gewinnen und bewusst mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach ärztlicher Einschätzung und Erfahrung aller Wahrscheinlichkeit auch unwiederbringlich verloren habe, wünsche ich für den Fall, dass lebenserhaltende Maßnahmen erforderlich sein sollten, dass alles medizinisch Mögliche getan wird, um mich am Leben zu erhalten, allerdings mit der Einschränkung, dass diese Maßnahmen nur dann durchgeführt werden, wenn aus ärztlich festgestellter Sicht einhellig eine Wiederherstellung ohne gravierende Folgeschäden zu erwarten ist. Wenn ich unter den genannten Situationen auf natürliche Weise nichts mehr zu mir nehmen kann, soll eine künstliche Ernährung nur unter den gleichen Voraussetzungen stattfinden wie für lebenserhaltende Maßnahmen. Rechtsanwalt David Oertel Standort: Tel.: 0351/89852 0 BSK Rechtsanwälte Hospitalstraße 12 www.kanzlei-bsk.de Backs-Kager-Reihlen-Oertel 01097 Dresden oertel@kanzlei-bsk.de

  12. Die Patientenverfügung Praktische Hinweise: - Regeln Sie wenn möglich konkrete medizinische Konfliktfälle. - Kombinieren Sie die Patientenverfügung mit der Bevollmächtigung einer Vertrauensperson.   - Beachten Sie die Schriftform und lassen Sie eine Vertrauensperson mit unterzeichnen.  - Informieren Sie Ihr Umfeld oder tragen Sie eine Hinweiskarte bei sich.  - Überprüfen und ändern Sie Ihre Patientenverfügung bei neuen Gesichtspunkten.   - Eine Patientenverfügung ist solange auch mündlich zu widerrufen, wie die Einsichts- oder Äußerungsfähigkeit in der akuten Situation noch besteht. Rechtsanwalt David Oertel Standort: Tel.: 0351/89852 0 BSK Rechtsanwälte Hospitalstraße 12 www.kanzlei-bsk.de Backs-Kager-Reihlen-Oertel 01097 Dresden oertel@kanzlei-bsk.de

  13. Die Patientenverfügung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Rechtsanwalt David Oertel Standort: Tel.: 0351/89852 0 BSK Rechtsanwälte Hospitalstraße 12 www.kanzlei-bsk.de Backs-Kager-Reihlen-Oertel 01097 Dresden oertel@kanzlei-bsk.de

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