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Politische Gerechtigkeit: Gleichheitsprinzip: Jede(r) hat Anspruch auf dasjenige Maß an Grund-

ZUR THEORIE DER GERECHTIGKEIT Öffentliche Gerechtigkeit: Grundprinzip: Gleiche gegenseitige Achtung der Personenwürde. Soziale Gerechtigkeit: Unterschiedsprinzipien:

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  1. ZUR THEORIE DER GERECHTIGKEITÖffentliche Gerechtigkeit:Grundprinzip: Gleiche gegenseitige Achtung der Personenwürde • Soziale Gerechtigkeit: • Unterschiedsprinzipien: • Soziale Ungleichheit, Unterschiede in den Macht- und Einflußpositionen einer Gesellschaft sind nur dann gerechtfertigt, wenn alle eine faire Chance des Zugangs zu ihnen haben. • Wirtschaftliche Ungleichheiten können dann zulässig sein, wenn sie allen nutzen, d.h. wenn sie auch und besonders die Situation der am schlechtesten Gestellen verbessern. Politische Gerechtigkeit: Gleichheitsprinzip: Jede(r) hat Anspruch auf dasjenige Maß an Grund- rechten und –freiheiten, das mit den Rechten und Frei- heiten aller anderen vereinbar ist.

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