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Fremdfinanzierung – Ablauf – Sicherheiten

Fremdfinanzierung – Ablauf – Sicherheiten. Vorlesung vertretungsweise für Herrn Prof. Dr. Freyer am 02. und 03.05.2007 am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Merseburg (FH) gehalten von Dr. Harry W. Trummer, Mannheim. Lernziele: Kreditbegriff

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Fremdfinanzierung – Ablauf – Sicherheiten

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Presentation Transcript


  1. Fremdfinanzierung – Ablauf – Sicherheiten Vorlesung vertretungsweise für Herrn Prof. Dr. Freyer am 02. und 03.05.2007 am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Merseburg (FH) gehalten von Dr. Harry W. Trummer, Mannheim

  2. Lernziele: • Kreditbegriff • Kreditarten nach Fristigkeit, Zweck • Surrogate • Derivate – Zins- und Währungsmanagement • Ausgew. Strategien effizienten Zins- und Währungsmanagements • Sicherheiten • Kreditantrag • Votum

  3. Kreditbegriff • Kredit in der weiten Form, der in etwa den Risikoaktiva des Grundsatzes I entspricht und aus Bilanzaktiva, traditionellen außerbilanziellen Geschäften und Finanztermingeschäften, -swaps und -optionen besteht – gültig für Groß- und Millionenkredite (§§ 13 und 14 KWG). • Kreditbegriff §§ 15 – 18 KWG Kreditwesengesetz,Paragraph.15.bis.18 • Kredit in der engen Form, bestehend aus • – Gelddarlehen einschließlich Namensschuldverschreibungen, • – Wechseldiskontierung und Akzeptkrediten, • – Geldforderungen aus sonstigen Handelsgeschäften, • – Avalkrediten, • – aus Factoring und Forfaitierung übernommenen Forderungen, • – Beteiligungen am Unternehmen des Kreditnehmers von über 20 %, • – Leasinggegenständen und Leasingforderungen • mit Ausnahme von Forderungen an öffentliche Haushalte, Bar- und Wechselforderungen an Kreditinstitute mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten sowie abgeschriebenen Krediten. • Dieser Kreditbegriff ist auf die Organkreditbestimmungen sowie auf die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (§§ 15 bis 18 KWG) anzuwenden. Teilweise ausgenommen werden Realkredite, bestimmte Arten von Kommunalkrediten sowie öffentlich verbürgte Kredite.

  4. Grundsatz I/Baseler Akkord I • Baseler Akkord = Intern. Vereinbarungen zur Bankenaufsicht (durch BIZ in Basel entwickelt) • Grundsatz I = Für Risikoaktiva muß eine Bank zumindest 8 % haftendes EK vorhalten. • Begrenzung auf 12,5-fache des haftenden EK

  5. Kfr. Fremdfinanzierung/ausgewählte Kreditarten • Z.B. Lieferantenkredit: Vereinbarung einer Skontofrist • Kundenkredit: kommt im Wohnungsbau vor per geleistete Anzahlungen des Wohnungskäufers (Zahlung gem. Baufortschritt) • Bankkredite: z. B.: Kontokorrentkredit/Überziehungskredit/Dispolinie

  6. Lfr. Fremdfinanzierung/ausgewählte Kreditarten • Darlehen (Lfzt. über 5 Jahre) • Z.B. liegen die Beleihungsgrenzen für Realkreditinstitute bei 60% des VW • VW-Berechnung erfolgt per: • Sachwertermittlung/Vergleichswertermittlung/Ertragswertermittlung

  7. Exkurs: Schuldscheindarlehen • SSD sind lfr. anleiheähnliches FK, welches von Kapitalsammelstellen (z.B. LV od. Sozialversicherungsträger) bereitgestellt wird

  8. Exkurs: Schuldscheindarlehen • . • Privatplatzierungen von • Schuldscheindarlehen • Unternehmen mit • Finanzierungsbedarf • > 10 Mio. Euro • Portfoliolösung • Portfoliobasierte Schuldscheindarlehen • Z.B. LBBW Entry • Unternehmen mit • Finanzierungsbedarf • > 0,5 – 5 Mio. Euro

  9. Anleihen • Z.B. Industrieobligationen • Mit der (Stamm-)Aktie auf der einen und der Industrieobligation auf der anderen Seite kann man die idealtypischen Formen der externen Finanzierung beschreiben. Daneben existieren jedoch weitere, auch als „hybrid“ bezeichnete Varianten, die • juristisch gesehen zwar entweder als Beteiligungs- oder als Kreditkapitalformen qualifizierbar sind, • aus der ökonomischen Perspektive von Emittenten und Anlegern jedoch Eigenschaften beider Formen beinhalten und somit zwischen den Polen reiner Beteiligungs- und Kreditfinanzierung einzuordnen sind.

  10. Anleiheformen • Anleihen sind lfr. Darlehen, die Unternehmen durch Emission von Teilschuldverschreibungen an ein Anlegerpublikum (Private/Gewerbliche/Kapitalsammelstellen) gewährt wird • Platzierung am Kapitalmarkt • Z.B. Bundesanleihen, Industrieobligationen, Währungsanleihen etc.

  11. Wandelschuldverschreibung • Auch Wandelschuldverschreibungen können als eine Variante angesehen werden, die dem Anleger den Erwerb durch – deshalb auch „sweetener“ genannte – Sonderrechte „versüßen“ soll. Nach dem hier maßgeblichen AktG sind dabei zwei Grundformen zu unterscheiden: • Wandelanleihe (Zusatzrecht auf Umtausch von Teilschuldverschreibung in Aktion – Convertible Bond) • Optionsanleihe (Zusatzrecht auf Bezug von Aktien – Stock Warrant Bond) • Der Emission von Wandelschuldverschreibungen geht stets eine Erhöhung des Grundkapitals voraus, „die nur so weit durchgeführt werden soll, wie von einem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird, das die Gesellschaft auf die neuen Aktien (...) einräumt (bedingte Kapitalerhöhung)“ (§ 192 Abs. 1 AktG).

  12. Internationale Handelsfinanzierung • Exportfinanzierung • Die deutsche Wirtschaft ist auf Exporte angewiesen und in vielen Fällen auch auf Exportfinanzierungen. In der Exportfinanzierung sind so genannte Bestellerkredite mittlerweile dominant, während Lieferantenkredite seit Mitte der siebziger Jahre kontinuierlich an Bedeutung verloren haben. • Lieferantenkredite • Bei Lieferantenkrediten gewährt der deutsche Exporteur dem ausländischen Importeur ein Zahlungsziel (bis zu einem Jahr) gegen Zinsen. Um seine Liquidität zu schonen, kann sich der Exporteur jedoch fristenkongruent über seine Hausbank refinanzieren. Die Gewährung eines Lieferantenkredites durch die Hausbank schont zwar einerseits die Liquidität des deutschen Exporteurs, andererseits erhöht sich der Verschuldungsgrad des Unternehmens, so dass gleichzeitig die Kreditspielräume eingeengt werden. • Bestellerkredite • Um die Kreditspielräume zu erhalten, haben Bestellerkredite mittlerweile eine große Bedeutung erlangt und prägen die Refinanzierung des heutigen Exportgeschäfts. Diese Finanzierungsform eignet sich zur Entlastung der Bilanz und Erhaltung von Kreditspielräumen, insbesondere bei der Finanzierung mittel- und langfristiger Zahlungsziele. Hierbei gewährt die Hausbank des Exporteurs dem ausländischen Importeur im Regelfall über dessen Hausbank oder in Ausnahmefällen direkt ein Darlehen, das entsprechend der Zahlungsbedingungen des Kaufvertrages direkt an den Exporteur ausgezahlt wird.

  13. Ausfuhrkredit-Gesellschaft (AKA) • Lieferanten- und Bestellerkredite können entweder bei der Hausbank oder bei der Ausfuhrkreditbank (AKA) mbH refinanziert werden. • Die AKA ist ein von derzeit 36 deutschen Banken getragenes Institut, das seit 1952 Finanzierungen für deutsche Exportgeschäfte bereitstellt. • Die zur Refinanzierung der Lieferanten-/Bestellerkredite oder zum Ankauf bundesgedeckter Exportfinanzierungen erforderlichen Mittel werden durch die Gesellschafterbanken der AKA zur Verfügung gestellt, sofern die AKA nicht eigene Mittel, einschließlich am Geld- und Kapitalmarkt aufgenommener Mittel, einsetzt. • Die Refinanzierung der zweckgebundenen Kredite erfolgt über revolvierend einsetzbare Kreditplafonds (A,C,D und E).

  14. Hermesdeckungen • Hermesdeckungen des Bundes Bestellerkredit • Zur Absicherung politischer Risiken oder Länderrisiken gewährt der Bund Ausfuhrgewährleistungen, die so genannten „Hermesdeckungen“, die zugleich auch im Ausland begründete wirtschaftliche Risiken versichern. • Ein Beispiel hierfür ist die Deckung von Fabrikationsrisiken, die dem Exporteur dadurch entstehen, dass die Herstellung/Fertigstellung der Waren bzw. deren Versand aufgrund wirtschaftlicher oder politischer Umstände nicht möglich oder unzumutbar werden kann.

  15. KfW-Kredite • Z.B. der Unternehmerkredit: • Finanzierung aller lfr. Investitionen, die nachhaltigen wirtschaftl. Erfolg erwarten lassen • Z.B.: Kauf v. Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenständen • Beschaffung, Aufstockung des Material-, Waren- od. Ersatzteillagers • Übernahme eines bestehenden Unternehmens od. Erwerb einer tätigen Beteiligung

  16. Ausstattung des Unternehmerkredits • Max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben • Bis zu 100% der förderfähigen Kosten • Lfzt. Bis zu 10 Jahre • 2 Jahre tilgungsfrei • 0,25% p.M. Bereitstellungsprov. • Halbjährl. gleich hohe Tilgungsraten • Bankübl. Sicherheiten • Möglichkeit vorzeitiger Kreditrückzahlung

  17. Infos zur KfW • Mittelstandsmonitor 2007 • Mittelstandspanel 2006 • KfW-ifo-Mittelstandsbarometer

  18. Kreditmanagement - Sicherheitensituation • Kreditwürdigkeitsprüfung • Voraussetzungen für die Kreditherauslegung sind werthaltige Sicherheiten • Personensicherheiten: • Z.B. Bürgschaft, Garantien (auch Sachsicherheit z.B. Fertigstellungsgarantie) • Sachsicherheiten: • Z.B. Grundpfandrechte, Sicherungsübereignung (Zession), Abtretung • Weitere Sicherheiten können LV, Aktien, festverz. WP, Edelmetalle, Gemälde etc. sein (Banken behalten sich z.T sehr hohe BW-Abschläge vor)

  19. Immobilienmanagement - Real Estate Finance • Sonderformen gewerblicher Immobilienfinanzierung: • Mezzanine Finanzierung • Joint-Venture-Finanzierung • Geschlossene Immobilienfonds • Securitisation

  20. Kreditmanagement - Sicherheitensituation • Sonderformen: • Patronatserklärung – weiche vs. harte • (Kreditsicherheit für Vergabe von Konzernkrediten, z.B. Muttergesellschaft für Auslandstochter) • Letter of Intent • Sicherheitenpool • Blankokreditgewährung

  21. Ausgewählte Formen von Kreditsubstituten • Forfaitierung • Bei der Forfaitierung werden wie beim Factoring Forderungen unter Ausschluss des Rückgriffsrechts verkauft. Es handelt sich hierbei um einzelne, meist mittelfristige Auslandsforderungen vorwiegend der Investitionsgüterindustrie, die durch Wechsel bzw. Garantien noch zusätzlich unterlegt werden. Haupthandelsplätze für Forfaitierungen sind London und Zürich. Die Preise bilden sich frei am Markt und sind von der Entwicklung der internationalen Geldmärkte sowie der Bonität des Schuldnerlandes abhängig. • Finanzierungen à forfait sind für den Exporteur in der Regel teurer als andere Finanzierungen, da das Kreditrisiko entfällt, haben jedoch eine bilanzentlastende Wirkung. • Forfaitierungen sind Einzelgeschäfte, während beim Factoring eine dauerhafte Beziehung zwischen Factor und Anschlusskunde vorliegt und alle Forderungen dem Factor anzudienen sind.

  22. Kreditsubstitute • Factoring als Forderungsverkauf Factoring • Beim Factoring verkauft ein Unternehmen (Anschlusskunde) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an den Factor, der die Forderungen einzieht und damit verbunden regelmäßig die gesamte Debitorenbuchhaltung des Anschlusskunden führt. Dabei übernimmt der Factor im allgemeinen das Delkredererisiko, jedoch wird auch Factoring ohne Übernahme des Kreditrisikos praktiziert. • Factoring als Kredit • Factoring ist rechtlich Kauf und damit kein Bankgeschäft im Sinne des KWG. Gemäß § 19 Abs. 4 KWG gilt jedoch der entgeltliche Erwerb von Geldforderungen als Kredit. Betreibt also ein Kreditinstitut das Factoringgeschäft, so ist auch dieses Geschäft den Bestimmungen des KWG unterworfen. Auf die daraus folgenden Konsequenzen wird später noch einzugehen sein. • Factoringinstitute, die Tochtergesellschaften von Banken sind, müssen in das bankaufsichtsrechtliche Konsolidierungsverfahren einbezogen werden.

  23. Leasing als Kreditsubstitut • Alternative zum Bankkredit • Leasing = Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes auf Zeit gegen Entgelt • Leasing erleichtert die unternehmerische Finanz-u. Liquiditätsplanung • Leasing ist bilanzneutral – wichtig wg./Bonitätsprüfungen von Unternehmen im Zuge von Basel II • Leasingraten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar • Kreditfreiräume bleiben bewahrt

  24. Leasing - Vertragsarten • Vollamortisation: Anschaffungswert des Objekts und sämtl. Aufwendungen werden über die Leasingraten vollständig finanziert • Operate Lease: Kurz – bis mfr. Leasingverträge – erhält die volle Flexibilität für den Leasingnehmer • Teilamortisation:Über Leasingraten wird nur ein Teil des Anschaffungswertes des Objekts finanziert, so daß ein Restbetrag bestehen bleibt – kann vom Leasingnehmer übernommen werden

  25. Exkurs: Mezzanine-Finanzierung • „400 Mittelständler haben fast 3 Mrd. Euro aufgenommen“ per 2006 • Z.B. „Programm-Mezzanine“-Finanzierung • Grund: mit Basel II hat sich die Frage der Haftkapitalquote, einer traditionellen Schwäche des des dtsch. Mittelstandes, verschärft gestellt • Über PM werden i.d.R. 30-50 Genussrechte mittelständischer Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen zu einem Portfolio gebündelt. • Gläubigerin der Genussrechte ist eine ausländische „Einzweckgesellschaft“ • Die refinanziert sich durch die Emission von Anleihen • Diese Anleihen werden bei instit. Investoren wie Versicherungen oder Pensionsgesellschaften platziert • Über diesen indirekten Weg bekommt der inländ. Mittelständler Zugang zu den attraktiven Konditionen des intern. Kapitalmarktes • Ab Unternehmensgröße von 20 – 50 Mio. Euro Umsatz • Dient der Finanzierung von Wachstumsphasen

  26. Kreditantrag/Kreditwürdigkeitsprüfung • Die Bewertung von Kreditsicherheiten spielt in der Praxis eine zentrale Rolle. Bei der Entscheidung über einen Kreditantrag muss so genau wie möglich festgestellt werden, welches Risiko die Bank für den Fall der später eintretenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eingeht, was die gestellten Sicherheiten also für diesen Fall wert sind. • Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Erlös bei einer Verwertung von Sicherheiten durch die Bank regelmäßig weit niedriger ist als ihre Bewertung unter dem Gesichtspunkt des „going concern“. • Außerdem fehlt der Bank oft die Sachkunde für den Markt und die Verwertung von seltenen Gegenständen (z. B. Spezialmaschinen).

  27. Welche Infos werden benötigt? • Persönliche Bonität • Wirtschaftliche Bonität • Z.B. Auskünfte, öffentl. Register, Bilanzen, Betriebsbesichtigung, Kontoführung in der Vergangenheit (lfd. ungeregelte Überziehungen?), Lagebericht, Geschäftsberichte

  28. Hardfacts und Softfacts • Bsp. Checklist BVR-II-Rating „Mittelstand und oberer Mittelstand • Jahresabschluss • Akt. Unternehmensentwicklung • Marktsituation • Unternehmen und Management • Versicherungsschutz • Rechnungswesen • Unternehmensplanung • Wieviele Bankverbindungen unterhält das Unternehmen

  29. Kreditvertrag/Kreditzusage • Nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen erfolgt ein Votum • Formulierungen sind z.B. „Im Hinblick auf die gestellten Sicherheiten, den erwarteten Cash Flow….wird die Kreditherauslegung ggfs. mit Auflagen befürwortet.“ • Danach müssen im Vier-Augen-Prinzip Kompetenzträger der Bank unterzeichnen • Die Kreditzusage enthält Angaben zur Kreditart, Kredithöhe, Lfzt., Konditionspaket, Sicherheiten, ggfs. Bereitstellungsprovision • Nach Gegenzeichnung durch Kunden kommt Kreditvertrag zustande und Einräumung der Kreditlinie auf dem Kundenkonto

  30. Kreditsupervising • Lfd. periodische Kreditkontrolle • Prolongation (baw, befristet bis…) • Kreditakte • Kredit-/Branchenstatisik

  31. Vielen Dank für Ihr Interesse und Aufmerksamkeit • Noch Fragen?

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