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Die Pädagogischen Hochschulen – Handelnde oder Verhandelte?

Die Pädagogischen Hochschulen – Handelnde oder Verhandelte?. Hans Ambühl, Generalsekretär EDK FORUM Lehrerinnen- und Lehrerbildung | Lenzburg | 27. April 2010 . Übersicht. 1. Entwicklungskontext Tertiarisierung 2. Rechtliche Axiome 3. Rahmenbedingungen in Politik, Medien und Institutionen

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Die Pädagogischen Hochschulen – Handelnde oder Verhandelte?

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Presentation Transcript


  1. Die Pädagogischen Hochschulen –Handelnde oder Verhandelte? Hans Ambühl, Generalsekretär EDK FORUM Lehrerinnen- und Lehrerbildung | Lenzburg | 27. April 2010

  2. Übersicht 1. Entwicklungskontext Tertiarisierung • 2. Rechtliche Axiome • 3. Rahmenbedingungen in Politik, Medien und Institutionen • 4. Motto: «Dranbleiben!» • 5. ...und darüber reden: Kommunikation

  3. 1.1 Bildungspolitische Ziele der Tertiarisierung • Späterer Berufswahlentscheid  Verbesserte Rekrutierung • Allgemeinbildung auf Stufe der gymnasialen Maturität als Voraussetzung • Verbesserung der Berufsausbildung durch eine starke Orientierung an der Berufspraxis in der sich verändernden Schule • Verstärkung des Wissenschaftsbezugs • Nutzung von vertikaler Durchlässigkeit und Modularisierung • Berufliche Freizügigkeit: Mobilität national und international • Attraktivität im Vergleich zu konkurrierenden tertiären Ausbildungen

  4. 1.2 In der Summe dessen, was wir vom Prozess der Tertiarisierung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung bislang wissen, und gemessen an den seinerzeitigen Anfeindungen ist heute eine durchaus positive erste Bilanz erlaubt. Doch darüber hört man nicht viel. Ob die Lehrerinnen- und Lehrerbildung eine politische Tabuzone bleibt, gerade weil sie, in den Worten von Moritz Arnet, «die strategische Herausforderung der Bildungspolitik» darstellt?

  5. 1.3 Die positiv verstandene Akademisierung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung war ein konstitutives Axiom der Tertiarisierung. Die Auseinandersetzung darüber wurde jedoch aufgrund der politischen Anfeindungen, welche vorrangig mit dem negativ konnotierten Begriff der «Verakademisierung» als einem Verlust des Praxisbezugs argumentierten, ausgesprochen defensiv geführt. Das bleibt gleichsam am Produkt aufzuarbeiten und stellt eine Herausforderung für lange Jahre dar.

  6. 2.1 • Die besondere Verantwortung der Bildungsbehörden fürdie Lehrerinnen- und Lehrerbildung, ihr Interesse an bildungswissenschaftlichen Erkenntnissen und ihr Bedarf nach pädagogischen Dienstleistungen konditionieren ihr Verhältnis zu (den) Pädagogischen Hochschulen in besonderer Weise. Deswegen aber muss dieses Verhältnis nicht pervertiert, müssen die je spezifischen Rollen der Partner nicht diskreditiert sein.

  7. 2.2 Drei Rechtskreise sind fürdie Lehrerinnen- und Lehrerbildung sowie deren Institutionen massgeblich: • das Recht des Trägers (Kanton oder Konkordat) b) das schweizerische Hochschulförderungs- und koordinationsrecht (Bund und Kantone > Schweizerische Hochschulkonferenz; IUV und FHV) c) das schweizerische Diplomanerkennungsrecht(Schulkonkordat der Kantone > Diplomanerkennungskonkordat samt Vollzugsrecht)

  8.  konstituiert und finanziert die Institution, regelt ihre Governance, erteilt ihr den Leistungsauftrag a) das Recht des Trägers b) das schweizerische Hochschulförderungs- und koordinationsrecht  akkreditiert und subventioniert die Hochschulinstitutionen, gewährleistet deren interkantonale Mitfinanzierung c) das schweizerische Diplomanerkennungsrecht  definiert die Anforderungen an die Ausbildungen und anerkennt die Ausbildungsabschlüsse, welche landesweit zur Ausübung des Lehrberufs befähigen

  9. 2.3 • Die Frage nach dem «Was?» ist von den verantwortlichen Bildungsbehörden zu beantworten. Die Frage nach dem «Wie?» von den hierfür verantwortlichen Hochschulen, und zwar in einem umfassenden Sinne; auch hierbei gibt es wesentliche Aufgaben, die nach Zusammenarbeit rufen oder einer eigentlichen Koordination bedürfen. Die rechtlichen Axiome sind auch wegleitend für die Kommunikation.

  10. 3.1 • Die politischen Rahmenbedingungen sind anspruchsvoll. Schul- und Bildungspolitik hat auch auf gesamtschweizerischer Ebene ihre (partei)politische «Unschuld» verloren. Die hohe Bedeutung von Bildung für die Gesellschaft und den einzelnen Menschen werden vermehrt erkannt, mit dem öffentlichen Gut Bildung wird gerechnet. Der (partei)politische Diskurs seinerseits fokussiert stark auf Erziehung und die Rollen von Familie und Staat.

  11. 3.2 • Die medialen Rahmenbedingungen sind nicht minder schwierig: vgl. Punkt 4 der Atelier-Thesen. Die Qualität der transportierten Information ebenso wie der journalistischen Aufarbeitung und Reflexion hält in keiner Weise Schritt mit Ausmass und Tempo der Informationsflut.

  12. 3.3 • Die institutionellen Rahmenbedingungen im Inneren sowie untereinander kennen Sie besser als ich. Die Funktion der Expertise zeigt sich gewissermassen zwangsläufig in pluraler Kommunikation (vgl. Punkt 6 der Atelier-Thesen). Von aussen fällt indes der stark durch Besitzstand und Status geprägte Habitus der einzelnen Hochschultypen und ihrer Vertreter auf.

  13. 4.1 • Trotz dieser teilweise unvorteilhaften Rahmenbedingungen bzw. gerade ihretwegen heisst das Motto in der Sache wie fürden Diskurs: «Dranbleiben!»

  14. Beitrittsverfahren HarmoS Bezug zur Wohnbevölkerung Anteil dieser Kantone an der schweizerischen Wohnbevölkerung

  15. (Schlagzeilen vom 16. April 2010)

  16. 5.1 • Die Stimme der Pädagogischen Hochschulen ist im bildungspolitischen Diskurs erforderlich: ihre Expertise generell, wobei die jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkte in Lehre und Forschung vermehrt zur Geltung kommen dürften; ihre besondere Kompetenz in Fragen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung, der Unterrichtsentwicklung und Fachdidaktik. Auch sollten die PH’s aktiv mitwirken am Diskurs über den Lehrberuf, seine Attraktivität und Selektion.

  17. 5.2 • Die Zielgruppen dieser Kommunikation sind vielfältig. Es geht nicht nur um Medien und Öffentlichkeit. Vielmehr ist vermehrt eine Kommunikation an Zielguppen gefragt, beispielsweise: an die Politik (EDK und Bund) hinsichtlich der Entwicklung der drei für die PH’s relevanten Rechtskreise; an die Gymnasien (Rektorate, Lehrende, Lernende) hinsichtlich Relevanz, Anspruchsniveau und Attraktivität der Studiengänge für den Lehrberuf; an die interessierte Öffentlichkeit (ausgewählte Medien, Verbände, Parteien) hinsichtlich Wirkungen der tertiarisierten Lehrerinnen- und Lehrerbildung.

  18. 5.3 • Sowohl die einzelnen Hochschulen als auch die cohep sollten überKommunikationskonzepte verfügen, welche eine (pro)aktive, zielgruppenspezifische Kommunikation vorsehen. Die cohep sollte kontinuierlich ein themenspezifisches Expertennetz ermitteln und zuhanden von Nachfragern aktiv bewirtschaften, in Zusammenarbeit mit GS EDK und IDES, SKBF Aarau und den grösseren kantonalen Bildungsplanungen.

  19. Dranbleiben!

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