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Das Mehrwertsteuer-Paket

Das Mehrwertsteuer-Paket. Dr. Franz Kandlhofer. Das Mehrwertsteuer-Paket. ECOFIN 4.12.2007 Neuregelung des Leistungsortes für Dienstleistungen RL 2008/8/EG Neuregelung des Vorsteuer-Erstattungs-Verfahrens RL 2008/9/EG

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Das Mehrwertsteuer-Paket

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Presentation Transcript


  1. Das Mehrwertsteuer-Paket Dr. Franz Kandlhofer

  2. Das Mehrwertsteuer-Paket • ECOFIN 4.12.2007 • Neuregelung des Leistungsortes für Dienstleistungen RL 2008/8/EG • Neuregelung des Vorsteuer-Erstattungs-Verfahrens RL 2008/9/EG • Änderung der VO über Verwaltungsvereinbarung und den Info-Austausch VO (EG) Nr. 143/2008 verabschiedet am 12. Februar 2008 • Bekämpfung des Steuerbetrugs bei ig Umsätzen RL 2008/117/EG

  3. Das Mehrwertsteuer-Paket Umsetzung in Österreich • Budgetbegleitgesetz 2009 BGBl I 2009/52, 17.6.2009 • Verordnung 1995/279 idF BGBl II 2009/222, 13.7.2009 • FON-ErklärungsVO BGBl II 2009/288, 10.9.2009 • Wartungserlass zu den UStR 2000

  4. B2B - Leistungen an Unternehmer Steuerbare Umsätze Der Umsatzsteuer unterliegen • Lieferungen und sonstige Leistungen • die ein Unternehmer • im Rahmen seines Unternehmens • gegen Entgelt • im Inland ausführt Ort der Dienstleistung Umsatz ist steuerbar Besteuerungshoheit von Österreich Erklärung in der Umsatzsteuervoranmeldung

  5. B2B - Leistungen an Unternehmer Zielsetzung des MwSt-Pakets bei Dienstleistungen • Änderungen betreffen ausschließlich grenzüberschreitende Dienstleistungen Besteuerung von DL am Ort des Verbrauchs • B2B: Empfängerortsprinzip • B2C: Unternehmerortsprinzip • Ausnahmen aus verwaltungstechnischen und politischen Gründen  unterschiedliche Regelungen für DL, an  Unternehmer (B2B= Business to Business)  Nichtunternehmer (B2C= Business to Consumer)

  6. B2B - Leistungen an Unternehmer B2B Regeln gelten für unternehmerische Leistungsempfänger, d. s. • Unternehmer (auch für den nicht unternehmerischen Bereich) • nicht unternehmerisch tätige juristische Person mit UID keine Änderung für Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG bzw für Vorsteuerabzug

  7. B2B - Leistungen an Unternehmer Beispiele • Körperschaften öffentlichen Rechts mit unternehmerischer Tätigkeit und/oder UID • gemeinnütziger Verein mit unternehmerischer Tätigkeit und/oder UID • Kleinunternehmer, pauschlierter Land- und Forstwirt • Holdinggesellschaft mit unternehmerischer Tätigkeit und/oder UID • Unternehmer bei teilweiser Privatnutzung /z.B. Kfz-Leasing)

  8. B2B - Leistungen an Unternehmer Nachweis der Unternehmereigenschaft • EU-Unternehmer: UID mit Überprüfung (Stufe 2) • wenn keine UID auch auf andere geeignete Weise Drittlandunternehmer: Unternehmerbestätigung des Staates, in dem der Unternehmer ansässig ist und zur Umsatzsteuer erfasst ist • bei Eignung für Privatbereich: Bestätigung des Leistungsempfängers, dass er die Leistung nicht ausschließlich für Privatzwecke verwendet

  9. B2B - Leistungen an Unternehmer Generalklausel • Empfängerort; das ist • Ort, an dem Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt • bei natürlichen Personen: Wohnsitz, gewöhnl. Aufenthalt • Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen: Sitz gemäß Gesetz, Vertrag, Satzung • Ort der Betriebsstätte, wenn die DL an die Betriebsstätte ausgeführt wird

  10. B2B - Leistungen an Unternehmer Generalklausel - Betriebsstätte • Ort der Betriebsstätte wenn ausschließlich oder überwiegend für die Betriebsstätte bestimmt Auftragserteilung durch die Betriebsstätte nicht erforderlich Bezahlung der Rechnung unerheblich • Hauptniederlassung maßgeblich nicht feststellbar, ob für Betriebsstätte bestimmt einheitliche Leistungen (nicht aufteilbar)

  11. B2B - Leistungen an Unternehmer • Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück→ Grundstücksort • Personenbeförderungen →Beförderungsort • Kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter →Tätigkeitsort • Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen →Tätigkeitsort • Kurzfristige Vermietung von Beförderungsmittel→Ort der Übergabe

  12. B2B - Leistungen an Unternehmer Ort der DL

  13. B2B - Leistungen an Unternehmer Ort der DL

  14. B2B - Leistungen an Unternehmer Ort der DL

  15. B2B - Leistungen an Unternehmer Zusammenfassende Meldung für Dienstleistungen • neu • durch den Leistungserbringer • monatlich (quartalsweise) über FinanzOnline bis zum letzten des Folgemonats (abweichend von UVA) • gemeinsam mit ig Lieferungen • Bemessungsgrundlage pro UID (keine Anzahlungen)

  16. B2B - Leistungen an Unternehmer Zusammenfassende Meldung für Dienstleistungen • Empfänger: Unternehmer oder nicht steuerpflichtige juristische Person mit UID • für folgende Dienstleistungen B2B Generalklauselleistungen Leistungsort in anderem Mitgliedstaat verpflichtend Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge System)

  17. B2B - Leistungen an Unternehmer Zusammenfassende Meldung für Dienstleistungen • nicht in ZM melden: Ort der DL ist im selben Mitgliedstaat Ort der DL ist im Drittland DL, die nicht unter B2B Generalklausel fallen und für die kein verpflichtendes Reverse Charge System anwendbar ist (z.B. Werklieferungen, Grundstücksleistungen) DL an Nichtunternehmer DL, die steuerfrei sind (z.B. steuerfreie Beförderung) • Anpassung der Buchhaltung Steuerkennzeichen neue Konten

  18. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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